Hausverwalter das schwarze Schaf

aus der Höhe der Bezahlung (hier sollte sich der Eigentümer gelegentlich die Frage stellen, welche Leistung er für das bezahlte Jahreshonorar zu leisten bereit wäre) und anderseits
aus den Pflichten, die das Gesetz und die Rechtssprechung als Grundleistung eines Verwalters ansehen.
Für den Eigentümer gibt es keinen Grund, schlechte Leistung oder gar miese Tricks eines Verwalters zu dulden.
Und so sollte man sich, gegen die leider weit verbreiteten miesen Tricks wehren!
Quelle:
Hausverwalter, die mit solchen Methoden arbeiten, dürfen anderen Wohngemeinschaften nicht empfohlen werden. Sorgen Sie dafür, dass solche Verwalter in eine Liste aufgenommen werden können.
Nur so können wir die vielen guten Verwalter vor Rufschädigungen durch schwarze Schafe schützen.
Als Gegenstück zur positiven Auszeichnung “Verwalter des Jahres” verlieh Hausgeld-Vergleich e.V. nun zum vierten Male
“Das schwarze Schaf”.
Unter den infrage kommenden Kandidaten wurde die Hausverwaltung x ausgewählt.
Grund:
Trotz Ermahnung durch Hausgeld-Vergleich e.V. hat dieser Verwalter die Einsicht in Abrechnungsunterlagen weiterhin verweigert. Als Grund dafür hatte er „Datenschutz“ angeführt. Auch durch den Hinweis, dass es innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Datenschutz für den einzelnen Eigentümer betreffend seiner Abrechnungsunterlagen gibt, ließ sich dieser Verwalter nicht von seiner bisherigen Verweigerung abbringen.
Die Hausverwaltung X hat auf unsere Preisverleihungsankündigung nicht reagiert und auch keine Stellung bezogen. Die Entscheidung der Verleihung wurde demnach nach Aktenlage getroffen.