"Ich dachte die Hausverwaltung Ogris ist....

....vorab nur provisorisch eingesetzt"
Zahlreiche Eigentümer aus dem In und Ausland kontaktieren mich laufend mit dieser Frage! Jetzt sind sie sehr verwundert, weil sie von mir erfahren, dass die HV Ogris schon seit September 2010 offiziell die Verwaltung der Wohnanlage Ulmgasse übernommen hat.
Die HV hat am 27.August 2010 nur mittels Hausanschlag in den Häusern a-d der Ulmgase in den Schaukästen darüber informiert, dass die Firma Ogris mit 55% Mehrheit der Eigentümer zum offiziellen Hausverwalter eingesetzt wurde, wobei sämtliche „Eigentümer“ nicht schriftlich bzw. direkt davon in Kenntnis gesetzt wurden, obwohl dies laut Wohnungseigentumsgesetz sehr wohl erforderlich und zwingend gewesen wäre.
Das WEG schreibt ganz klar vor, dass ein Umlaufbeschluss den Eigentümern durch Aushang und direkte Zusendung bekanntgemacht werden muss, da er sonst nicht gültig ist!
Mein Versuch den Umlaufbeschluss und die dafür abgegebenen Unterschriften zu überprüfen ist mir bis dato aus verschiedenen Gründen nicht gelungen! Einer der Gründe war der hohe Kostenersatz an die HV von € 1.- pro Kopie. Das sind bei rund 150 bis 200 Seiten, Kosten von € 150,- / 200,- für einen Eigentümer, der nur sein RECHT wahrnehmen will!
Die HV Ogris hat vor allen Anwesenden Eigentümern in der Hausversammlung vom 1.Juni 2010 und im Protokoll vom 29.Juli 2010 versichert, dass erst mit der Unterzeichnung des HV -Vertrages die HV als Verwalter bestimmt wird! Das dies nicht den Tatsachen entspricht, kann jeder Eigentümer im WEG nachlesen. Eine Hausverwaltung wird im WEG noch immer mittels Umlaufbeschlusses eingesetzt.
Fakt ist: Unsere Wohnanlage Ulmgasse hat einen fix eingesetzten Verwalter, der nur durch einen Mehrheits-/ Gerichtsbeschluss gekündigt werden kann.
Was unseren Eigentümern fehlt, ist ein zukunftsorientierter „Hausverwaltervertrag“, der uns Eigentümer die größtmöglichen Rechte zuerkennt!
Das Ziel des Vereinsvorstandes der Ulmgasse war immer eine Verwaltung zu wählen, die vorab einen Verwaltungsvertrag vorlegt, der mittels Umlaufbeschluss Gültigkeit hat.
Eine Verwaltung der es gelang, ohne „VERTRAG“ gewählt zu werden, wird keinerlei Interesse mehr zeigen, durch zukunftsorientierte Vertragsinhalte der Eigentümer, nachträglich sich in ihrer Arbeit einschränken zu lassen.
Aufmerksame Eigentümer haben sehr wohl auch bemerkt, dass Sparmaßnahmen die vom Vereinsvorstand vor rund drei Jahren ausgearbeitet wurden, von der Hausverwaltung übernommen wurden und zu einer beträchtlichen Senkung der Betriebskosten geführt haben. ZB. Reduzierung der Hausversicherung von 38.000.- auf rund 25.000.- (unser günstigstes Anbot hat sich damals auf 20.000.- belaufen, zusätzlich hätten wir den Eigentümern die Abschlussprovisionsgutschriften den WEG zukommen lassen!)
Waschmaschinen Münzen: Auch hier wurde schon vor Jahren verlangt, dass die Kosten um rund 50% gesenkt werden. Das Waschmaschinenkonto hat einen Überschuss von Euro 20.000.- und ich kann nicht verstehen, dass die Kosten jetzt nur um 10 cent gesenkt wurden.
....Es gilt wie immer die Unschuldsvermutung!