Neue Hausverwaltung für die Ulmgasse ist in Kärnten zu Hause

Die Hausverwaltung OGRIS aus Kärnten wurde vom Bezirksgericht Graz -West als vorläufige Verwaltung eingesetzt.
Sobald wir den Beschluss von unserem Rechtsanwalt Dr.Gerald Mader bekommen, können wir Ihnen den Beschluss gerne zusenden ANFORDERUNG
Der Sachbeschluss ist bereits eingegangen und kann angefordert werden!
Jeder Eigentümer kann gegen diesen Beschluss innerhalb 4 Wochen beim BZG Graz West Einspruch erheben! Nach dieser Zeit ist die Fa. OGRIS vorläufige Verwalter und muss einen Umlaufbeschluss durchführen wo die Eigentümer die Fa. Ogris durch Mehrheit bestätigten oder einen anderen Verwalter aus Graz mit der Verwaltung betreuen