Objektsicherungsprüfung nach ÖNORM B 1300

Leserfrage am KURIER-Telefon an Sigrid Räth – Anwältin und Wohnrechtsexpertin der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Sigrid Räth: Inwieweit eine Firma damit zu beauftragen ist oder nicht, richtet sich auch nach dem Verwaltungsvertrag. Der Verwalter ist verpflichtet, das Objekt in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Durch die Objektsicherheitsnorm ergeben sich Dokumentationspflichten. Es ist davon auszugehen, dass der Verwalter bei einer Begehung ein Protokoll bzw. eine Dokumentation anfertigt, damit seine Tätigkeit nachvollziehbar ist. Durch die Objektsicherheitsnorm werden Checklisten dafür vorgegeben. Selbstverständlich können die Eigentümer mit Mehrheitsbeschluss festlegen, wer mit der Überprüfung beauftragt wird.
http://m.kurier.at/wirtschaft/immobiz/darf-man-einen-raum-der-wohnung-als-ordination-nutzen/198.421.582
Zur Verschuldenshaftung der Eigentümergemeinschaft und des Hausverwalters siehe
http://www.its-on.at/fileadmin/pdf/ÖNORM_B1300_und_Haftung.pdf
Auch einige EigentümerInnen konnten am 20. Mai einer solchen Begehung durch unseren Hausverwalter beiwohnen. Unter Berufung auf den Hausverwaltungsvertrag – wobei die WEG bis dato noch immer keine Kopie des auch von der HV unterschriebenen Exemplars erhalten hat – teilte unser Hausverwalter mit, dass er keine Besprechung mit den EigentümerInnen im Besprechungsraum abhalten sondern eine Begehung der Anlage durchführen wird.
Dann begann die Begehung im Geräteschuppen. In 2,5 Stunden wurden anschließend die 4 Häuser vom Keller bis zum Dach aber eher "belaufen".
Einige Eckpunkte dabei waren:
Der Sperrmüll, den EigentümerInnen im Müllraum entsorgt haben, muss nun auf Kosten der Eigentümergemeinschaft beseitigt werden.
Der Blitzschutz der SAT-Schüsseln auf den Dächern unterscheidet sich, sodass überprüft werden sollte, ob er überall korrekt angebracht wurde.
Das D-Dach verwandelt sich in ein Biotop mit reichlich Schwarzschimmel und muss dringend saniert werden.
Ob es sich bei dieser Begehung um eine Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 gehandelt hat, ist fraglich. Warten wir auf ein entsprechendes Protokoll...
Protokoll für B 1300
Was habt ihr für die Begehung gezahlt?
Warum verlangt die HV dafür Geld, wenn es 1) zu Ihrer Arbeit gehört und schon immer gehört hatte und 2) bis jetzt auch dafür kein zusätzliches Geld kassiert wurde?
Kein Protokoll bis jetzt