
Als Wohnungseigentümer haben Sie einen Anspruch auf eine ordnungsmäßige Verwaltung. Die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung und zu den wichtigsten Aufgaben des Hausverwalters. Der Hausverwalter ist also dazu verpflichtet, für die Reparatur ... zu sorgen. Da Ihr Hausverwalter untätig bleibt, sollten Sie als Wohnungseigentümer aktiv werden. Zunächst sollten Sie versuchen, das Problem in einem persönlichen Gespräch zu klären. Führt dies nicht weiter, sollten Sie den Hausverwalter schriftlich auffordern, die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen. Dazu sollten Sie ihm eine angemessene Frist von etwa zwei Wochen setzen. Lässt der Verwalter auch diese Frist verstreichen ohne etwas zu tun, können Sie – um weiter Druck auszuüben – diesen abmahnen. Da er Ihr Recht auf eine ordnungsmäßige Verwaltung verletzt, können Sie ihm die Abberufung und Kündigung des Verwaltervertrags für den Fall androhen, dass er weiterhin untätig bleibt. Dies sollte zeitnah erfolgen, also innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der schriftlich gesetzten Frist. Bleibt der Verwalter auch weiterhin untätig, haben Sie schließlich die Möglichkeit, durch einen Beschluss der Wohnungseigentümer eine vorzeitige Abberufung des Verwalters herbeizuführen, den Verwaltervertrag zu kündigen und einen neuen Verwalter zu bestellen. Die bereits erteilte Abmahnung wird Ihnen dabei behilflich sein.
https://www.ovb-online.de/wirtschaft/probleme-hausverwaltung-6152130.htmlSeit Mai des Vorjahres besteht bei einer Garage der Garagenanlage Ulmgasse ein Wasserschaden, seit November des Vorjahres sollte ein Gutachten vorliegen... Welche Konsequenzen sollten die Eigentümer/innen nun eigentlich daraus ziehen?
Welche Konsequenzen?