Verwaltungsvertrag

Bei Wohnungseigentumsobjekten schließt in der Regel die Eigentümergemeinschaft aufgrund eines einfachen Mehrheitsbeschlusses einen Verwaltungsvertrag, ansonsten der Alleineigentümer oder die Mehrheit der Miteigentümer.
Kündigungsfristen
Wird bei Wohnungseigentumsobjekten ein Verwaltungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann dieser sowohl von der Eigentümergemeinschaft als auch vom Verwalter mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende einer Abrechnungsperiode, daher in der Regel zum 31. 12., gekündigt werden. Wird ein Verwaltungsvertrag über Wohnungseigentumsobjekte auf bestimmte, aber mehr als dreijährige Zeit abgeschlossen, kann er sowohl von der Eigentümergemeinschaft als auch vom Verwalter erstmals nach Ablauf von drei Jahren mit dreimonatiger Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen zum Ende einer Abrechnungsperiode, daher in der Regel zum 31. 12., gekündigt werden. Wird ein Verwaltungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen und darüber hinaus stillschweigend verlängert, gilt das als Verlängerung auf unbestimmte Zeit.
Vertragsauflösung
Aus wichtigen Gründen kann ein Verwaltungsvertrag jederzeit von der Eigentümergemeinschaft gekündigt werden. Bei grober Pflichtverletzung durch den Verwalter kann der Vertrag auf Antrag eines Wohnungseigentümers vom Gericht aufgelöst werden. Bei Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten müssen Name und Anschrift des Verwalters im Grundbuch ersichtlich gemacht werden. Nach Auflösung eines Verwaltungsvertrages ist die Löschung zu veranlassen.
http://www.vorarlbergernachrichten.at/eigentum/2016/02/11/der-verwaltungsvertrag.vn#registeredAnalog zu Shakespeares Hamlet "To be, or not to be, that is the question" darf sich die WEG Ulmgasse punkto Hausverwaltungsvertrag fragen: "Haben oder Nichthaben?"
..diese Frage stellt sich nicht...
Aber auch wenn die Wohnanlage einen hätten, er nützt ihnen sowieso nichts, steht sowieso für die Eigentümer nichts nützliches drinnen.
Es sollte ja Leute mit Hut, Mercedes und fortgeschrittenen Alters geben, die meinen das man so etwas auch nicht braucht.....!
Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient.
Joseph Marie Comte de Maistre
(1753 oder 54 - 1821), französischer Philosoph, Vertreter einer katholischen Staatsphilosophie