WO ist der Kirschbaum hingekommen...?...

Das es nicht einfach ist...einfach zu entscheiden....
An die Hausverwaltung J.G.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 26.11.09 wurde uns Garagenbesitzer der Bescheid von der Stadt Graz- Grünraum und Gewässer zugesandt.
Nach Durchsicht des Bescheides bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass dieser Bescheid einige Fehler aufweist welche eine Berufung Ihrerseits unumgänglich macht.
Ich ersuche Sie, dies termingerecht durchzuführen.
Wie Ihnen auch bekannt sein muss, gibt es in der Garagenanlage Ulmgasse EZ.: 2624 keine Kirschbäume und auch keinen mittigen Grünstreifen, dass in diesem Gutachten festgestellt wurde. Deshalb konnte auch nicht festgestellt werden, dass es zu Schäden von Baumwurzeln auf der Asphaltfläche in der Garagenanlage gekommen ist.
Das lässt mich zu dieser Überlegung kommen, dass der ausführende Sachverständige über einen falschen Ort in der Ulmgasse sein Gutachten erstellt hat.
Es gilt jetzt festzustellen, ob durch eine fehlerhafte Antragstellung ihrerseits oder die falsche Begutachtung des Sachverständigen zu diesem Gutachten führte. In weiterer Folge ist dieser Umstand deshalb auch sehr wichtig, da es um die Kostenübernahme des Bescheides/Einspruches geht. Bei einem Fehler ihrerseits setze ich voraus, dass Sie die Kosten zur Gänze übernehmen bzw. die Kosten bei der Stadt Graz- Grünraum und Gewässer termingerecht einfordern.
Ich ersuche Sie daher mir bis spätestens bis 4.12.2009 eine Kopie ihres Antrages zur Baumentfernung an die Stadt Graz per Email zu senden, oder diesen für mich abholbereit in Ihrem Büro zu hinterlegen.
Am 1.12.09 ersuchte ich die Stadt Graz Grünraum und Gewässer um Aufklärung, wie es dazu kommen konnte, dass der Gutachter einen negativer Bescheid ausgestellt hat.
Der Bearbeiter dieses Bescheides hatte vor Begutachtung die Firma G. ersucht vor Ort zu sein, um gemeinsam den Schaden zu besichtigen, dies wurde aber von der HV abgelehnt.
Der begutachtende Beamte hat dann direkt vor Ort, Einfahrt Wohnanlage Ulmgasse (vom falschen Bereich!) die HV Gombocz angerufen und mitgeteilt, dass eine Entfernung von drei Kirschbäumen
nicht genehmigt wird, da dieser Bereich keine Schäden aufweist und deshalb eine Entfernung nicht begründet ist. Der HV Gombocz ist es nicht einmal aufgefallen, dass der Beamte (obwohl dieser den Bereich beschrieben hat!), es sich um einen Irrtum handeln muss und bat nur um Zusendung des Bescheides.
Die Beurteilung über so eine Arbeit seitens der HV, überlassen wir den Eigentümern.
Fakt ist, dass die HV G. schon mit solch einfachen Dingen, wie ein weiterleiten bzw. organisieren einer Begutachtung von einer Garagenanlage mit 3 Bäumen Schwierigkeiten hat bzw. überfordert ist.
Das bei einer Gutachtenerstellung (wie in diesem Fall!) die Eigentümer oder mindestens ein Vertreter (HV) vor Ort anwesend sein sollten, setzen wir voraus bzw. wäre selbstverständlich.
Mein Tipp: Eventueller Verwalterwechsel
Es wurde mir aber zugesichert, dass ein neuerlicher, positiver Bescheid innerhalb von 14 Tagen an uns Eigentümer ergeht.