Hausmeister

Mittwoch, 16. November 2016

Nur wer seine Vorurteile kennt, kann toleranter werden...

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

In Gesprächen aufgeschnappte„Vorurteile“ der Eigentümer/innen gegen Reinigungsdienste – beantwortet mit Passagen aus der Homepage des Grazer ASE Facility Services:

"DA SIND IMMER FREMDE IM HAUS!“
Häufige Wechsel im Personal werden vermieden, deshalb können wir Ihnen ein eingespieltes Team garantieren, welches Ihre Immobilie gewissenhaft betreut.

„DIE MACHEN DAS …. NICHT SO WIE UNSERE HAUSMEISTER!“
Die Hausbetreuung umfasst unter anderem:
• Werbematerial entfernen und Prospektkorb leeren
• Unrat auf Allgemeinflächen und vor dem Haus entfernen
• Türenreinigung
• Reinigen der Gegensprechanlage, Schaukästen, Fensterbänke, Feuerlöscher, Handläufe, Beleuchtungskörper und Lichtschalter
• Reinigung der Aufzugskabinen inkl. Führungsrillen und Türen
• Müllbereich reinigen inkl. der Mülltonnen
• Gehsteig, Hauszugang und Innenhöfe reinigen
• Schmutzgitter säubern
• Spinnweben entfernen
• Stiegenhäuser und Gänge reinigen
• Lichtkontrollen und Wechsel
• Schäden und Gerümpel an die Hausverwaltung melden
• Kellerreinigung
• Stiegengeländerreinigung
• Fensterreinigung
• Grünanlagenpflege inkl. Entsorgung
• Außenanlagenplege
• Winterdienst (Räumung, Streuung und Tauwetterkontrolle)
• Kleinreparaturen werden sofort repariert und sind im Hausbetreuungspaket enthalten. Weiters übernehmen wir für Sie auf Wunsch die Zählerablesung, sorgen für Aushänge.

„DIE SCHAUFELN NICHT!“
Wir befreien alles, egal ob Gehsteige, Parkplätze, Innenhöfe oder Dächer sicher und effizient von Schnee und Eis. Diese Leistungen erfolgen je nach Anforderungen an die zu räumende Fläche händisch (Handtrupp) oder maschinell (Maschinentrupp).

„DIE MÄHEN JA SO SELTEN!“
Unser Gartenfriseur kümmert sich von Frühling bis Herbst professionell um die Grün- und Parkanlagen, damit diese perfekt gestyled und gepflegt aussehen und zum Wohlfühlen einladen.
Der Rasen wird von unseren Stylisten fachgerecht mit entsprechenden Equipment gemäht und das Schnittgut sachgemäß entsorgt. Je nach Wetter- und Klimalage passen wir die Einsatzintervalle entsprechend an. Grundsätzlich beträgt der Rhythmus ein oder zwei Wochen.

„DER HAUSMEISTER MACHT JA SO VIEL MEHR!“
Instandhaltung und Service:
• Ein- und Ausschalten von Heizungs- und Lüftungsanlagen und Funktionskontrollen
• Aufzugswarttätigkeiten
• Austausch von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren
• Waschküchenservice
• Spielplatzkontrollen
• Ölen beweglicher Teile wie Eingangstüren
• Zählerstandablesungen
• Schadensmeldung und Dokumentation

„UNSERN HAUSMEISTER KANN ICH IMMER ERREICHEN!“ – was zwar nicht immer stimmt ;-)
24H-Notdienst für
• technische Gebrechen
• Aufzugsstörungen
• Ausfall von Heizungsanlagen
• Kanalverstopfungen
• Rohrbrüche und Wasserschäden
• Wegfreimachung
• Gefahr in Verzug
• Schadensbeseitigung nach Unwetter
• eigene 20 Meter Arbeitsbühne rund um die Uhr verfügbar

„REINIGUNGSFIRMEN PUTZEN SCHLECHTER ALS EIN HAUSMEISTER!“
Die Firma betreut rund 2500 Wohneinheiten (70 Anlagen) von Graz bis Wien– mit Standorten in Graz, Wien und Klagenfurt! Zahlreiche Grazer Immobilien finden sich im Untermenü "Referenzen".

Und auf Wunsch…
Unser kompetentes Team aus ausgebildeten Facharbeitern sorgt für perfekt gereinigte Wohnungen, so wie sie es sich erwarten.
Auch kleine Reparaturen können im Zuge dieser Tätigkeit durchgeführt werden. Größere Reparaturen können von uns koordiniert werden. Hierfür steht uns ein ausgezeichnetes Pool an Professionisten zur Verfügung.

https://www.ase-services.at/

Samstag, 12. November 2016

Wer A sagt, muss auch B sagen!

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Der Großteil der Eigentümer/innen hätte sich anscheinend für eine Reinigungsfirma entschieden, um die Reinigungskosten und damit die Betriebskosten insgesamt zu senken. Daher wurden sie wohlweislich nicht gefragt, sondern stattdessen der neue Hausbetreuer durch den Hausverwalter mit Zustimmung einer kleinen Gruppe von Eigentümer/innen eingesetzt.

Es ist nun die Pflicht aller Eigentümer/innen als Arbeitgeber/innen, auf die Einhaltung der gesetzlichen bzw. sozialen Vorgaben zu achten - auch wenn das weitere Kosten für die Eigentümergemeinschaft bedeuten würde...

Zu verdanken ist diese Situation jenen wenigen Eigentümer/innen, die sich - ohne Kenntnisse der gesetzlichen Vorgaben für die Beschäftigung von Hausbetreuer/innen und ohne Rücksicht auf die dadurch auf die Eigentümergemeinschaft zukommenden hohen Kosten - mit der Hausverwaltung, die ja allein schon aufgrund der räumlichen Entfernung auf einen hauseigenen Hausbetreuer angewiesen ist, für einen Hausbetreuer ausgesprochen haben...

Das heißt: Wenn sich Hausverwaltung und einzelne Eigentümer/innen für die Entlohnung nach Lohnschema B – wie bei der jetzigen Hausbetreuerin – ausgesprochen haben, dann muss auch die Schneeräumung der Parkplätze gemäß dem MLT für Hausbetreuer/innen entlohnt werden!

Am zweckmäßigsten ist sicher eine Überprüfung des Arbeitsvertrages und des zugrunde liegenden Lohnschemas durch die Gewerkschaft VIDA. Die Hausverwaltung Ogris selbst verweigert - zumindest jenem nicht mit ihr konform gehenden Teil der Eigentümer/innen - die Vorlage dieser Unterlagen!

Weiters ist zu beachten:

Für Hausbetreuer/innen, auf die die Kriterien des § 1 Abs. 2 Z 5 lit. b AZG 1) zutreffen, gilt eine Ausnahme von der gesetzlichen Normalarbeitszeit (8 Stunden täglich/40 Stunden wöchentlich): die Höchstgrenze ihrer Arbeitszeit darf auf 10 Stunden täglich und 50 Stunden wöchentlich ausgedehnt werden.

Den Arbeitnehmer/innen ist eine Wochenendruhe von mindestens 36 Stunden und eine Feiertagsruhe von 24 Stunden zu gewähren.

Mit Reinigungsarbeiten und Schneeräumung auf öffentlichen Verkehrsflächen, die aus Gründen der Sicherheit oder aus verkehrstechnischen Gründen nicht außerhalb der Wochenend- oder Feiertagsruhe durchgeführt werden können, dürfen Hausbetreuer/innen während der Wochenendruhe beschäftigt werden, es ist ihnen jedoch dafür in der Folgewoche zusätzlich zur Wochenendruhe eine bezahlte Ersatzruhe zu gewähren.

Ein Ausgleich der längeren Arbeitszeit, wie sie für den vollen Winterdienst erforderlich wäre, durch kürzere Arbeitszeiten im Sommer bzw. Umlegung auf einen entsprechend langen Durchrechnungszeitraum ist nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig.

Der Winterdienst kann auf die Arbeitnehmer/innen daher nicht im vollen Umfang, wie ihn die Straßenverkehrsordnung – StVO vorschreibt, übertragen werden, sondern nur im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen, d.h. an Werktagen (6 x pro Woche) unter Berücksichtigung der täglichen/wöchentlichen Höchstgrenzen sowie der Wochenend- und Feiertagsruhe.

https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/2/6/8/CH3434/CMS1455891795814/erlaeuterungen_mlt_hausbetreuer_idf_2011.pdf

„Das Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz ist österreichweit auf alle Fälle einzuhalten, auch bei einem Wintereinbruch“, stellt Ursula Woditschka, Sekretärin des Fachbereichs Gebäudemanagement, klar. „Dass bei starkem Schneefall im Winter für die Betreuung von Wohnhäusern mehr Arbeit anfällt, kommt wohl nicht überraschend, es sind daher die Arbeitgeber beziehungsweise Hauseigentümer gefordert, eine ordentliche Personalplanung vorzunehmen.“

ArbeiterInnen, die für die Betreuung von Wohnhäusern zuständig sind, sind entweder nach dem Mindestlohntarif für HausbetreuerInnen zu beschäftigen, oder nach dem Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung. In beiden Fällen sind die allgemein gültigen Rechtsnormen einzuhalten," betont Woditschka: „Nach spätestens zehn Stunden ist für die ArbeitnehmerInnen Schluss. Darauf wird aber bei Schneefall oft vergessen. Es ist ganz klar die Aufgabe der Arbeitgeber beziehungsweise Hauseigentümer, dafür zu sorgen, dass genügend Personal zur Verfügung steht und die Ablöse rechtzeitig erfolgt.“

Ausgenommen von der Beschränkung auf zehn Stunden sind jene ArbeitnehmerInnen, die noch nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind, das im Jahr 2000 abgeschafft wurde. Für sie gilt die freie Diensteinteilung, wobei die Wochenarbeitszeit durchschnittlich 40 Stunden nicht überschreiten darf.

Wodtischka rät den Beschäftigten, die Arbeitszeiten und Pausen genau aufzuzeichnen und sich bei Problemen an den Betriebsrat oder auch direkt an die Gewerkschaft zu wenden. „Wer diese wichtige und körperlich anstrengende Tätigkeit durchführt, hat zumindest das Recht auf Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen und entsprechende Bezahlung“, so die Gewerkschafterin.

http://www.vida.at/cms/S03/S03_4.4.a/1342571710225/kollektivvertrag/gebaeudemanagement/hausbesorgerinnen-und-hausbetreuerinnen

Donnerstag, 10. November 2016

HausbetreuerIn oder Reinigungsfirma? Hier Variante 3:

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris


Roboter werden die Hausmeister der Zukunft

Saug- und Rasenroboter sind die ersten Vorboten einer Technik-Revolution im Gebäudemanagement, die zu einem massiven Personalabbau bei niedrigst qualifizierten Jobs führen werden. Viele Beschäftigte würden auch nicht in anderen Jobs einsetzbar sein, weil sie technisch nicht versiert seien, warnte der Leiter des TU-Instituts für Immobilien und Facility-Management (IFM), Alexander Redlein, am Dienstag.

Er schätzt, dass in Europa rund 30 Prozent der Beschäftigten in der Branche durch die Automatisierung wegfallen könnten. Das wären dann in etwa fünf Millionen zusätzliche Arbeitslose. Ein Vielfaches dessen, was zuletzt an Zuwanderung nach Europa gekommen ist, rechnet Redlein vor: "Dagegen ist das ein Lercherlschas."

Gleichzeitig würden die Anforderungen an die Servicekräfte immer höher.
...
Aber das "Internet der Dinge" (Industrie 4.0), also digital vernetzte Maschinen, könnte auch zu einer Rückkehr des Hausmeisters führen – der dann nur einfachste Tätigkeiten zur Unterstützung der Roboter vornimmt – sie zum Beispiel wieder aufstellt, wenn sie mal umgekippt sind, so Redlein schmunzelnd. Oder aber auch als Amateur-Psychologe tätig werden.

Die Ansprüche moderner Häuser an deren Management würden jedenfalls immer größer, da zum Erreichen von Niedrigenergiestandards High Tech verbaut werden müsse. Und diese müsse regelmäßig gewartet werden, da sonst noch viel größerer Schaden entstehe.

(APA, 26.7.2016) - http://derstandard.at/2000041830514/Roboter-werden-die-Hausmeister-der-Zukunft

Achtung bei Vergleichen - gestern (1.6.2010) und heute (10.11.2016)!

vergleich

dz. keine gesetzl. Grundlage/lt. HBG
Wurde das Arbeitsverhältnis bis 30. Juni 2000 abgeschlossen, spricht man von Hausbesorger/innen. Für sie gilt das Hausbesorgergesetz (HBG). Bei Arbeitsverhältnissen, die ab dem 1.10.2005 eingegangen wurden, spricht man von Hausbetreuer/innen. Für sie gilt der Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen.

laut Auftrag
Sehr gut ausgedrückt! Man kann also so ziemlich alles vereinbaren, was man will… :-)

40 Std./Woche, Rest: Überstunden
Die Entlohnung der vereinbarten Tätigkeiten kann entweder nach Schema A (fixe Arbeitszeiten) oder nach Schema B (freie Festlegung der Arbeitszeit durch die/den Hausbetreuer/in) vereinbart werden, aber auch in Kombination beider Schemata. Wobei die Entlohnung nach Schema B mit Bestandseinheiten mal vorgegebenem Rechenfaktor zu absurden Wochenarbeitsstunden führt, die de facto nicht geleistet werden
k ö n n e n, aber bezahlt werden! :-(

Pauschalvereinbarung
Hier geben die Zeitangaben der ÖNORM D 2050 dem Kunden einer Reinigungsfirma die Sicherheit, dass die beauftragten Arbeiten im zulässigen Zeitrahmen professionell erledigt werden. :-)

Ansprechpartner im Haus
Aber nur bis 21:59 Uhr und ab 05:01 Uhr, sonst kostet’s 100 % extra [siehe §13 (6) MLT f. Hausbetreuer/innen] - und wenn der/die Hausbetreuer/in im Dienst ist... bei Schema B legt er/sie ja die eigene Arbeitszeit fest...! ;-)

kein Ansprechpartner im Haus, keine fixen Reinigungskräfte
Und beim Hausmeister-Service? Da kommt doch immer der/dieselbe „Hausmeister/in“? Und das 24-Stunden-Notruf-Service kennt keine "freie Zeiteinteilung"...:-)

variable Kosten
Ja, leider! Man weiß nicht, wie oft der/die Hausbetreuer/in krank oder aus anderen Gründen abwesend sein wird und die Eigentümergemeinschaft dann zusätzlich eine Ersatzkraft entlohnen muss, wann ein neuer Traktor oder Rasenmäher gekauft werden muss usw. :-(

Fixkosten
Der größte Vorteil! 12 Nettobeträge pro Jahr + Vorsteuer sowie keine Kosten für Reinigungsmittel, Geräte und Maschinen! :-)

Urlaubs-/Krankenvertretung
Ja, die muss auch noch von den Eigentümer/innen bezahlt werden!!!! :-(

keine Urlaubs-/Kranken-Vertretung
Bei Ausfall des/der "Hausmeister/in" schickt die Reinigungsfirma eine Ersatzkraft - ohne Extrakosten für den Kunden! :-)

versichert beim Haus
Ja, leider! Macht der/die Hausbetreuer/in Blödsinn, müssen die Eigentümer/innen bzw. deren Versicherung zahlen! :-(

keine Versicherung beim Haus
Nicht nötig, da die Reinigungsfirma bzw. deren Versicherung haftet! :-)

sehr gute Qualität
Da wird die Latte hoch angelegt?! Und wenn’s doch nicht blitzt und blankt? Dann kündigt die Mehrheit der Eigentümer/innen einfach den/die Hausbetreuer/in… die Mehrheit von 262 Eigentümer/innen? ;-)

schlechte bis mäßige Qualität
Was sagen die Reinigungsfirmen zu dieser Behauptung?

Mittwoch, 9. November 2016

Hausmeister oder Hausmeister-Service?

fest angestellter Hausmeister:

o eventuell (!) stärkere Verbundenheit mit dem Objekt
o geringere Fluktuation im Personal - bei entsprechend hohem Lohn!
o Ortsnähe des Hausmeisters – was aber nicht mit einem 24-Stunden-Service gleichzusetzen ist!
o bei langer Vertragsdauer hoher Kenntnisstand im technischen Bereich - nur dieses (!) Objekts
o Ersparnis der beim Fremddienst anfallenden Mehrwertsteuer - zum Preis von höheren Lohnnebenkosten!
o soziale Funktion in Form von Betreuung älterer BewohnerInnen, Konfliktlösung bis hin zum Bild des Meinungsbildners...
o für die Hausverwaltung: Einsparung von Verwaltungsaufwand - auf Kosten der Eigentümerinnen!

Hausmeister-Service:

o keine Investitions- und Unterhaltskosten für Reinigungsmittel, Geräte, Maschinen
o keine Lohn- und Lohnnebenkosten
o keine Kosten für Urlaubs- und Krankheitsvertretung
o Abrechnung nach Stunden oder vereinbartem Leistungspaket
o Qualifikationen (!) der MitarbeiterInnen aus verschiedenen Bereichen (!)
o 24-Stunden-Notruf
o keine Haftung bei Fehlverhalten/Fehlern des Hausmeisters

Vgl.. Das große Verwalter-Handbuch. Hrsg. v. Michael v. Hauff, Hanno Musielack. 6. Aufl. München: Haufe 2015.

Eine grobe Kalkulation der Reinigungskosten aus unternehmerischer Sicht

Lohnnebenkosten

http://teaching.eduhi.at/lehnerj/BET/Personal_Kosten.pdf

INTERNER HAUSBETREUER (WEG ist Dienstgeber):

monatlicher Bruttolohn
+ ca. 1/3 Lohnnebenkosten
= monatliche Lohnkosten für die Eigentümergemeinschaft x 12
= Zwischensumme jährliche Lohnkosten für die Eigentümergemeinschaft
+ Urlaubsgeld (monatlicher Bruttolohn + ca. 1/3 Lohnnebenkosten)
+ Weihnachtsgeld (monatlicher Bruttolohn + ca. 1/3 Lohnnebenkosten)
= Zwischensumme jährliche Lohnkosten für die Eigentümergemeinschaft
+ Lohnkosten (+ ca. 1/3 Lohnnebenkosten) bei Dienstverhinderung (5 Wochen Urlaub, Krankenstand, etc.) des Hausbetreuers
= jährliche Lohnkosten für die Eigentümergemeinschaft
+ Kosten für Reinigungsmittel
+ Kosten für Anschaffung und Instandhaltung von Geräten und Maschinen (Traktor, Rasenmäher, etc.)
= Gesamtkosten für die Eigentümergemeinschaft

Beispiel:

Lohnnebenkosten2

http://www.wirtschaft.at/service/steuertools/rechner/?rcat=lohnkost&kicat=9&navcat=9&

EXTERNER HAUSBETREUER (WEG ist Kunde):

monatliche Nettokosten x 12
= jährliche Nettokosten für die Eigentümergemeinschaft
+ 20 % Vorsteuer (10 % Umsatzsteuer)
- Gutschrift beim Finanzamt (aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung der WEG)
= jährliche Gesamtkosten für die Eigentümergemeinschaft

Keine Kosten für Ersatzkräfte bei Dienstverhinderung des Hausbetreuers, für Reinigungsmittel, Geräte und Maschinen!!!
Termin: EigentümerInnenversammlung am 10.November um 18:00 Uhr!!!

Dienstag, 8. November 2016

Erläuterungen zum Mindestlohntarif (MLT) für Hausbetreuer/innen für Österreich

Der Mindestlohntarif sieht zwei verschiedene Entlohnungssysteme (Entlohnungsschema A und Entlohnungsschema B) vor. Ihre Anwendbarkeit hängt davon ab, ob Beginn und Ende der Arbeitszeit durch den Dienstvertrag festgelegt sind (Schema A) oder der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin Beginn und Ende der Normalarbeitszeit selbst festlegen kann (Schema B). Die Entlohnung der vereinbarten Tätigkeiten kann entweder nach Schema A oder nach Schema B vereinbart werden, aber auch in Kombination beider Schemata.
...
Dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin gebühren nach Schema A und/oder B in jedem Jahr (=Kalenderjahr) ein Urlaubszuschuss (UZ) ... und eine Weihnachtsremuneration (WR).... UZ und WR haben jeweils mindestens je ein Zwölftel des Jahresbezuges zu betragen.
...
Das für die Arbeiten erforderliche Material (z.B. Putzmittel, Streumittel) und notwendige Sacherfordernisse (z.B. Arbeitsgeräte, Werkzeug) … sind vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin zur Verfügung zu stellen.
...
Beim Entlohnungsschema A (Abschnitt II des Mindestlohntarifes) sind Beginn und Ende der täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit zu vereinbaren. Für die Entlohnung der Tätigkeit bzw. Qualifikation ist eine Einstufung in eine der drei Lohngruppen nach § 3 Z 1 zuzüglich des Zuschlags nach § 3 Z 2 vorzunehmen.

Arbeitnehmer/innen, die ausschließlich mit Reinigungsarbeiten betraut sind, sind in LG 1 einzustufen.

Arbeitnehmer/innen, die zusätzlich zu Reinigungsarbeiten oder ausschließlich mit Wartungs- und Betreuungsarbeiten betraut sind, sind in LG 2 einzustufen… In die LG 2 fallen Beaufsichtigung und Wartung von technischen Einrichtungen, wie Warmwasser- und Zentralheizungsanlagen, Feuerlöscher …, Waschmaschinen und Trockner, Rasenmäher, Schneefräsen, Türschließern u. ä., sowie das Auswechseln von Sicherungen und Glühlampen, das Ablesen von Zählern, die Kontrolle von Rohrleitungen im Keller etc., … die Betreuung von Gehsteigen und Grünflächen, sowie die Betreuung und Wartung von … Saunen und Spielplätzen ...

Bei Arbeitnehmer/innen mit besonderer einschlägiger Ausbildung bzw. Qualifikation ist LG 3 anzuwenden. Darunter versteht der MLT den erfolgreich abgelegten Abschluss einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung oder einer inner- oder außerbetrieblichen Ausbildung bei staatlich anerkannten Kursträger/innen (z. B. bfi, WIFI, usw.). Beispiele dafür sind die Betreuung von technischen Anlagen und Einrichtungen mit dementsprechender Ausbildung, wie die Aufzugsbetreuung, Betreuung und Wartung von Warmwasser- und Zentralheizungsanlagen sowie die Durchführung von Kleinreparaturen.
...
Für die Entgeltberechnung nach Schema B ist § 15 („Angemessener Arbeitsumfang“) heranzuziehen. § 15 enthält:
• eine Auflistung von verschiedenen typischen Hausbetreuungsarbeiten,
• die auf diese Arbeiten anzuwendenden Berechnungseinheiten (Bestandseinheit, Stiegenhaus, Stellplatz, Quadratmeter)
• das für die einzelnen Arbeiten pro Berechnungseinheit als angemessen angenommene pauschale Ausmaß pro Monat bzw. bei der Grünflächenbetreuung pro Jahr und schließlich
• die für die jeweilige Arbeit zutreffende LG (1, 2 oder 3).

Reinigungsarbeiten: LG 1
Tätigkeiten ohne besondere Ausbildung bzw. Qualifikation: LG 2
Tätigkeiten mit besonderer Ausbildung bzw. Qualifikation: LG 3

https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/2/6/8/CH3434/CMS1455891795814/erlaeuterungen_mlt_hausbetreuer_idf_2011.pdf

Lohn

330. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen für Österreich festgesetzt wird:
http://www.kollektivvertrag.at/kv/mindestlohntarife-fuer-hausbetreuer-innen-arb
Die Lohnnebenkosten 2016 (zum Bruttolohn!) im Überblick:
• Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung (20,98 % vom Netto-Bezug)
• Kommunalsteuer (3 %)
• Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse (1,53% vom sozialversicherungsrechtlichen Entgelt)
• Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (4,5 %)
• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (0,39 %)

Es gibt also ein paar Punkte, die man in Sachen Lohnverrechnung und Planung beachten sollte...

http://www.everbill.com/lohnnebenkosten-2016/

Wer ganz genau sein will, zieht für die Ermittlung der Lohnnebenkosten das Merkblatt der Wirtschaftskammer für die Branche der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger in der Steiermark/Stand 1. Jänner 2016 heran:

Erste Voraussetzung für die Berechnung der Lohnnebenkosten ist die Ermittlung des Anwesenheitsentgelts (Leistungsentgelts), das als Basis für den Lohnnebenkosten-Zuschlag dient. Als Bezugsbasis für die Berechnung der Lohnnebenkosten kann nur jene Zeit herangezogen werden, die der Arbeitnehmer dem Betrieb tatsächlich zur Verfügung steht = betriebliche Anwesenheitszeit. Zu diesem Zweck müssen die Anwesenheitsstunden/Jahr (Leistungsstunden/Jahr) ermittelt werden, indem von der vertraglichen Brutto-Jahresarbeitszeit alle Nichtanwesenheitszeiten/Jahr (Ausfallzeiten) in Abzug gebracht werden. Dabei ist von langjährigen Durchschnittswerten auszugehen, da in die Kalkulation keine jahresbedingten Zufallsschwankungen eingehen sollen.

https://www.wko.at/Content.Node/branchen/k/Chemische-Gewerbe-und-der-Denkmal-Fassaden-und-Gebaeudereiniger/Lohnnebenkosten_DFG_Reiniger_Stmk_2016_2.pdf

Hausmeister: Wirklicher Arbeitsaufwand völlig unbekannt

Eine Hausverwaltung erstellt den Vertrag für den Hausmeister und hält darin fest:
“Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den Erfordernissen, dem Arbeitsanfall und den Wetterverhältnissen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden. Im Winter wird eine erhöhte Anwesenheit erwartet.”

Die Verwaltung verweigert die Auskunft. Angeblich liegen keine Informationen vor. Dafür sind die Kosten des Hausmeisters aus der Jahresabrechnung bekannt: sie beliefen sich im Vorjahr auf sage-und-schreibe 33.381 €.

Um endlich Klarheit über die Angemessenheit der Hausmeisterkosten zu erhalten, erstellte ein Wohnungseigentümer eine Übersicht über die möglichen Aufgaben des Hausmeisters: Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Schneeräumdienst im Winter, Kleinreparaturen… sowie eine grobe Aufwandsschätzung.

Diese ergab einen geschätzten Arbeitsaufwand von 55 – 60 Std./Monat! Dies sind 30 – 40% der von der Hausverwaltung veranschlagten Arbeitszeit.

Zur weiteren Überprüfung wurden alternative, externe Dienstleister gebeten, Angebote für o.g. Leistungen wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege usw. einzureichen.

Die Auswertung der eingeholten Angebote ergaben Kostenschätzungen von 10.015 € – 13.350 €/Jahr. Zu diesem Betrag sind selbständige Unternehmen bereit, für die WEG zu arbeiten und die Aufgaben des Hausmeisters zu übernehmen.

Im Umkehrschluss heißt dies, dass die Eigentümergemeinschaft 15 Jahren lang deutlich zu viel für die Hausmeisterleistung gezahlt hatte.

Betrachtet man über den Zeitraum seit Einstellung des Hausmeisters, so ergibt sich ein “Fehlbetrag” von ca. 250.000 €.

Leidtragende: außer den Eigentümern – auch die Mieter
50 % der Bewohner sind Mieter, denen die Hausmeisterkosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung übertragen werden. Auch Mieter haben die Möglichkeit, Prozesse zu führen und diese zu gewinnen. Leider nutzen sie diese Möglichkeit zu selten. Grund sind in der Regel fehlende Informationen.

Verantwortlichkeit der Hausverwaltung
Darf man erwarten, dass eine Hausverwaltung, also ein von der WEG bezahlter Dienstleister, in der Lage ist, den Arbeitsaufwand eines Hausmeisters realistisch einzuschätzen?
Warum liegt dem Vertrag kein detailliertes Leistungsverzeichnis bei?
Warum fiel der Hausverwaltung 15 Jahre nichts auf? Wo war der Beirat?
Darf für diesen Schaden die Haftpflichtversicherung der Verwaltung in Anspruch genommen werden?

Empfohlene Gegenmaßnahmen
1. Prüfen Sie die Jahresabrechnungsunterlagen und lassen Sie sich die entsprechenden, zugrundeliegenden Verträge zeigen.
2. Verlassen Sie sich nicht auf die Aussage der Beiräte, alles wäre in bester Ordnung.
3. Holen Sie von der Hausverwaltung alle nötigen Informationen ein. Falls diese sich weigert, machen Sie dies bekannt und verweisen Sie auf die Pflichten der Verwaltung.
4. Holen Sie eigenständig Hintergrundinfos zum Leistungsverzeichnis oder Arbeitsaufwand eines Hausmeisters ein.
5. Holen Sie Infos und Musterverträge von alternativen Hausverwaltungen ein….

http://www.hausverwaltercheck.com/hausmeister-mit-ueberhoehten-kosten/
Im Rahmen des vergangenen Freitagstermins wurde die Hausverwaltung Ogris ersucht, eine detaillierte Aufstellung der Arbeitsstunden für die Hausbetreuung den Eigentümerinnen vorzulegen.

Montag, 7. November 2016

Putzen kann jeder, Reinigung ist professionell

skyscraber

Wer die Reinigung als Job in Graz wählt, der arbeitet innerhalb der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung in einem reglementierten Gewerbe und muss einen entsprechenden Befähigungsnachweis erbringen.

Der Lehrberuf zum Reinigungstechniker dauert drei Jahre. Werden gewisse Bestimmungen erfüllt, so kann anschließend die Fortbildung zum Gebäudereinigungsdesinfektor gemacht werden.

Die Ausbildung zur Reinigungskraft, zum Putzhelfer bzw. zur Putzhilfe sowie zum Raumpfleger bzw. zur Raumpflegerin
befähigt unter anderem zum Durchführen von Reinigungsarbeiten ... sowie zur Betreuung von Häusern oder Grünflächen und Säuberung von Glas, Lüftungen, Solar- und Photovoltaikanlagen, Fassaden, Denkmälern oder Verkehrsflächen.
...
Damit Sie leichter überprüfen können, welche Reinigungsfirma in Graz Ihren Ansprüchen genügt, hat der TÜV AUSTRIA einheitliche Kriterien aufgestellt, um Reinigungsbetriebe in Österreich kontrollieren zu können.

Nach der Prüfung erfolgt die Zertifizierung entsprechend der Qualitätsnorm ISO 9001:2000, sodass Betriebe und Privatpersonen, die eine Reinigungskraft suchen, einfach nach dem
Qualitätssiegel “TÜV AUSTRIA geprüfter Meisterbetrieb”
Ausschau halten können.

http://www.info-graz.at/gebaeudereinigung-fassadenreinigung-reinigungsfirma-reinigungskraft-hausmeister/page/6/

Vorteile bei der Beauftragung externer Gebäudereinigungsdienste

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Der Trend geht immer stärker in diese Richtung....Die Vorteile hierbei liegen klar auf der Hand: Es entstehen keinerlei Fixkosten und der Gebäudereinigungsdienst kommt auf Abruf wie vereinbart – so wird ein Leerlauf eingespart und wirklich nur der Service bezahlt, der in Anspruch genommen wird.
...
Kosten sparen
Während feste Mitarbeiter zu jeder Zeit Kosten bedeuten – auch, wenn gerade nichts zu tun ist, kommen externe Gebäudereiniger auf Abruf. So können Sie Ausgaben sparen im Leerlauf und nutzen die Dienstleistungen der Gebäudereinigungsfirma nur dann, wenn Sie sie benötigen – Sie bezahlen keinen Cent mehr als notwendig!

Weniger Verwaltung, weniger Personal
... Kein Ausfall mehr bei Krankheit, kein Stirnrunzeln bei der Organisation einer Urlaubsvertretung und vor Allem keine Probleme mehr mit unmotivierten Mitarbeitern, die nicht gekündigt werden können.

Planungs-Sicherheit
Die Kosten können genau geplant werden, da mit einer Gebäudereinigungsfirma meist ein Festpreis vereinbart wird. Man weiß genau, welche Kosten auf einen zukommen und kann diese sicher einkalkulieren.

Kein Einkauf, kein Risiko
Der Einkauf wird entlastet durch den Wegfall von Einkauf, Lagerhaltung und Anschaffung der Reinigungsgeräte und Putz- / Reinigungsmittel. All diese Dinge sind bereits im Angebot einer professionellen Reinigungsfirma enthalten – sparen Sie sich den Aufwand und die Kosten durch Outsourcing.

keine teure Investition
Sparen Sie sich die Kosten für die teure Investition von professionellen Reinigungsmaschinen / Putzmaschinen und vermeiden Sie das Risiko für Reparaturen, regelmäßige Wartung, Instandhaltung oder Neuanschaffungen solcher Geräte. Sie nutzen die Ressourcen der Gebäudereinigungsfirma und tragen keinerlei Risiko.

Die Fremdreinigung liegt in jedem Fall deutlich günstiger als die Reinigung durch eigenes Personal mit eigenen Maschinen und Mitteln. Höhere Personalkosten, hohe Anschaffungskosten und viel personeller u. verwaltungstechnischer Aufwand ist einer der Hauptgründe, weshalb viele Unternehmen immer mehr auf die Ressourcen professioneller Gebäudereinigungsbetriebe zurückgreifen.

Eine professionelle Gebäudereinigungsfirma ist üblicherweise in der Lage, flexibel zu reagieren, da heißt: Bei Personalausfall steht sofort eine Vertretung zur Stelle, bei Ausfall von Maschinen stehen sofort Ersatzmaschinen zur Verfügung. Dies ist besonders bei kleineren Objekten mit Eigenreinigung und wenig Personal nicht der Fall, da hier bei Arbeitsausfall sofort wichtige Ressourcen fehlen, die so schnell nicht ersetzt werden können.

http://gebaeudereiniger.in/1/vorteile-gebaeudereinigung-extern

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Ulmgasse - 2018/03/04 17:41
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.. auch Hans hat vorher gegen ein Unternehmen gekämpft...
Ulmgasse - 2018/03/04 17:08
Anfrage an die Hausverwaltung
Sehr geehrte Hausverwaltung, ich ersuche Sie, die...
Ulmgasse - 2018/03/02 16:18
Reinigungskosten von...
Sauberkeit kostet Stadt über 300.000 Euro im Jahr Die...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:07
12 km²
1km²* = 1.000.000 m² die Stadt hat somit 12.000.0000...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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