Versammlung am 26.April 2008
Bericht über Eigentümerversammlung
Ergebnis - Protokoll
Schon im Vorfeld hatte sich der Immobilienverwalter G....... bemerkbar gemacht, indem er eine im Schaukasten der Eigentümer angebrachte Einladung eigenhändig entfernt und durch einen irreführenden Anschlag mit der falschen Behauptung ersetzt hat, wonach es sich bei der Veranstaltung nur um eine „Vereinsversammlung“ handeln würde. Der erzielte Effekt war von der Immobilienverwaltung wohl nicht beabsichtigt; Weil diese grobe Verletzung der Verwalterpflichten vom Verein rechtzeitig in geeigneter Weise aufgezeigt wurde, ist es zu einem geradezu überraschenden Ergebnis bei den zahlreich erschienen Teilnehmern, gekommen. Schon die Anzahl der teilnehmer übertraf den bisherigen Durchschnitt um 50%. Das eindeutige Ergebnis lautete: 72 % der anwesenden Personen sind für die Vertragsauflösung; 2 % dagegen und 26 % haben sich noch nicht entschieden, oder gaben jedenfalls ihr Meinung nicht kund.
Aus der Vielzahl jener Detailvorwürfe, die zu einem gerichtlichen Vorgehen gegen den Immobilieverwalter erhoben werden, wurde nur drei mit großen finanziellen Folgen verbundene näher behandelt, nämlich die Sparbuchgebarung, die technisch völlig unsinnige Investition von Warmwasserzählern, die allein 2/3 der Ausgaben eines Jahres erfordert hat und der Abschluss von viel zu teuren langfristigen Verträgen für die Gebäudeversicherung, die er im Alleingang vorgenommen hat.
Ein anwesender Fachmann erläuterte dazu auch noch, dass in so einem Fall ein Verstoß gegen das Prinzip der Unvereinbarkeit vorliegt, würde der Immobilienverwalter, der auch Versicherungsmakler ist (Eintrag 2007/08 Telefonbuch), einen derartigen Abschluss tätigen.
Dieser Imobilienverwalter hat mit seinem Vorgehen auch einen Verstoß gegen eine von ihm selbst schriftlich festgelegte Vereinbarung mit den Eigentümern begangen, weil er zu den Verhandlungen, den Vertragsabschluss betreffend, einen namentlich genannten Eigentümer hätte beiziehen müssen.
An der Versammlung nahm auch ein Gast teil, von dem ein interessanter Beitrag gegeben wurde, wonach das gegenständliche Verfahren nicht das einzige bei einem Grazer Gericht gegen den betreffenden Immobilieverwalter ist.
Die rege geführte Diskussion brachte unter anderem interessante Aspekte für die Wahl des zukünftigen Verwalters, die sich derzeit noch in der Vorbereitungsphase befindet. Ein Teilnehmer berichtete ausführlich über die auch von ihm festgestellten technischen Fehler am oben erwähnten Warmwasser-Zählsystem, die schon längst zu einer Reklamation durch den Immobilieverwalter hätten führen müssen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Ergebnis dieser Eigentümerversammlung jenen Kräften Auftrieb gibt, die sich schon bisher um die frühest mögliche Auflösung des Verwaltervertrages eingesetzt haben und die in erster Linie die soziale Komponente der Aktion zur Senkung der Betriebskosten aus Gründen der Solidarität mit sämtlichen Wohnungseigentümern und damit auch Aufwertung der Immobilien verfolgen.
Es gilt die Unschuldsvermutung.