Weitere Zustimmungserklärungen

Uns interessieren deren Argumente aber besonders und wir greifen folgendes Beispiel heraus: Jemand fragte, ob wir denn nicht Rücksicht auf die bisherige Hausverwaltung nehmen sollten?
Darauf kann man nur antworten, dass wir viel mehr Rücksicht nehmen müssen auf die Probleme der Wohnungseigentümer und auch der Mieter und uns darum kümmern müssen, dass zum Beispiel die Betriebskosten gesenkt werden und unsere Gelder optimal verzinst angelegt werden usw.
Es ist uns auch unmöglich, auf die Hausverwaltung allzu viel Rücksicht zu nehmen, die
- seit Monaten Gesprächsverweigerung betreibt,
- ihre Rechtsanwaltskanzlei zu einem fünfseitigen Schreiben an alle Wohnungseigentümer veranlasst, das eine höchst einseitige und beschönigende Sicht der Dinge zu vermitteln versucht, und das noch dazu eine ganze Reihe unwahrer Behauptungen enthält.
- Die schließlich sogar die Möglichkeit zu einem „Vergleichsgespräch beim Bezirksgericht Graz-West“ mit fadenscheinigen Argumenten ablehnt.
- Nicht zuletzt versucht diese Hausverwaltung entgegen den gesetzlichen Vorschriften, uns die Aushändigung des vollständigen Eigentümerverzeichnisses zu verweigern. Sie will uns dadurch die Durchführung des Umlaufbeschlusses erschweren. Wir werden aber Mittel und Wege finden, um sie zur Herausgabe dieser Unterlage ebenso zu zwingen, wie zur Offenlegung sämtlicher unserer Bankkonten.
Wir werden daher unseren eingeschlagenen Weg zur Auflösung des Verwaltungsvertrages konsequent fortsetzen.