1. Verhandlung-Kündigung
Gerichtsverhandlung vom 24.11.2008
Am Montag, dem 24.11.2008 wurde vor dem Bezirksgericht Graz West der Einspruch gegen die Kündigung der Hausverwaltung G. & Sohn behandelt. Es wurde vereinbart den Antrag der Hausverwaltung gegen die Kündigung solange auszusetzen, bis der Einspruch von Frau Ilse M. rechtskräftig abgeschlosssen ist.
Einer der anwesenden Eigentümer (Name bekannt) wurde dahingehend informiert, das er bei Gericht die Kündigungformulare einsehen kann und das die Meinung, dass auch Mieter bzw. Personen unterschrieben haben welche nicht berechtigt waren, als Gerücht anzusehen ist.
Dieses Gerücht und auch der Umstand, dass wir nicht die benötigte Anzahl von Unterschriften hätten, ist somit nur ein Wunschdenken einzelner Personen!
Durch den Einspruch von Frau Ilse M. ist die geplante Ablöse der Hausverwaltung G.& Sohn mit 31.12.2008 vorab vereitelt worden. Dessen ungeachtet werden wir aber an unseren eingeschlagenen Weg festhalten und weiterhin verschiedene Aufklärungen von der Hausverwaltung G.& Sohn verlangen. Dazu haben wir am 3. Dezember 2008 bei der jährlich gesetzlich vorgeschriebenen Hausversammlung durch die HV G.& Sohn Gelegenheit. Wir ersuchen die Eigentümer recht zahlreich zu erscheinen und daran aktiv teilzunehmen. Wir sind uns schon heute sicher, dass die Hausverwaltung G.& Sohn noch nie in ihrer rund 20-jährigen Geschichte eine so grosse Anzahl von Eigentümern vor sich haben wird.
Stefan Hammer
Obmann