Feuer am Dach....
Sg. Hr. G. !
Es dürfte Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit entgangen sein, dass sich seit Jahren der Asphaltierungszustand in der Garagenanlage Ulmgasse verschlimmert.
Es wurden in der Anlage fälschlicherweise Bäume gepflanzt, welche als so genannte „Flachwurzler“ bekannt sind, dieser Umstand trägt dazu bei, dass die Asphaltierung unaufhörlich stark aufgebrochen und unbefahrbar wird und zu einem Sicherheitsrisiko wird.
Es ist vorauszusehen, dass es in naher Zukunft zu noch größeren Schäden auch an den Garagen selbst kommen wird! Ebenso besteht grosse Gefahr das durch die Hebung der Telekom Schaltbox, sämtliche Telefone und Internetzugänge der Ulmgasse gestört werden, was ebenso zu einem Schadenersatz an die WEG führen könnte.
Dieser Umstand ist Ihnen schon Jahrelang bekannt, da keine Maßnahmen gegen die immer größer werdenden Schäden unternommen wurden, lässt mich als Eigentümer bereits jetzt unnötige Kosten erwarten, welche bei einer ordnungsgemäßen Sorgfalt Ihrer Verwaltertätigkeit, abwendbar gewesen wären.
Ich fordere Sie auf, umgehend den Schaden zu besichtigen und diesbezüglich Maßnahmen zu setzen damit dieser behoben bzw. nicht noch größer wird.
Weiters mache ich Sie aufmerksam, sollte diesbezüglich keine Reaktion Ihrerseits erfolgen, Sie für sämtliche Folgekosten inklusive eventuellen Personenschaden, haftbar mache!
Desweiteren ist Ihnen bekannt, dass lt. Baubewilligung Bescheid A 17 - K 3.310/1988, sämtliche Dächer mit einer Grünanlage versehen werden müssen, diese Auflagen wurde bei der letzten (ausserdem meiner Meinung nach nicht korrekten Reparatur) nicht erfüllt, somit wurde die Reparatur auch nicht Gesetzes konform durchgeführt!
Beschädigter Zaun:
Der Umstand, dass die Türanlage zu den Garagen hin versperrt ist, verursacht ebenfalls außer Behinderung beim Durchgang, auch weiteren Schaden, da es durch den angrenzenden Fußballplatz zu natürlichen Fehlschüssen von Bällen kommt.
Diese landen dann in dem Garagengrundstück, was wiederum die Jugendlichen zum Überklettern der Zäune und somit zur Beschädigung nötigt.
Diese Zäune müssen im weiteren wiederum von der Allgemeinheit bezahlt werden.
Um in Zukunft weitere Schäden welche von den Wohnungseigentümern getragen werden, zu minimieren, wäre die Öffnung der Verbindungstür ohne Schlüssel angebracht.
Weitere Bilder: 1 , 2 , 3 , 4 ,5
An
Hausverwaltung G. & S. - E.
Graz, 18.04.2009
Betreff: Garagenanlage Ulmgasse, Graz
Sehr geehrter Herr G.!
Als Eigentümer steht mir das Recht zu, vor Auftragsvergabe in die Anbote der Firmen, Einsicht zu nehmen. Ich ersuche Sie hiermit, mir und weiteren Eigentümer von Garagen, Einsicht in die Anbote derjenigen Firmen zu ermöglichen, welche bei der Sanierung der Dächer und Garagen Zufahrt involviert sind.
Die Einsichtnahme kann in Ihrem Büro erfolgen oder Sie senden mir die Unterlagen kostenfrei per Email.
Sollten Sie Aufträge ohne Einsichtsmöglichkeit vergeben, so mache ich Sie aufmerksam, dass ich Schadenersatzforderungen an Sie stellen kann.
Weiteres ersuche ich Sie, mich bzw. die Garagenbesitzer über vorgesehene Renovierungsarbeiten unverzüglichst zu informieren, dies können Sie gerne auch per Email bzw. mittels Aushang in den Häusern, durchführen.
Mit höflichem Ersuchen um Kenntnisnahme
ST.H.
Per Fax und Mail
Anmerkung: Wie zu erwarten war, hat die "Hausverwaltung" J.G&S bis heute 13.Juli 2009 (3 Monate) keine Einsichtsmöglichkeit in den Unterlagen der Sanierunsgabrechnungen geboten, weshalb die "HV" dieses Recht verweigert können wir nur annehmen. Wir behalten uns diesbezüglich rechtliche Schritte vor.