Freitag, 31. Juli 2015

Das wird von mir unterschrieben!!!

wahl

Bessere Rechte für Wohnungseigentümer!
Wien (OTS) - Die Rechte von WohnungseigentümerInnen müssen gestärkt werden, verlangt die AK. So sollen Hausverwalter verpflichtet werden, Gelder der WohnungseigentümerInnen auf einem eigenen Konto der Gemeinschaft anzulegen. Derzeit kann der Verwalter das Geld auf "Anderkonten" seines Kontos parken. Außerdem müssen die Informationsrechte der WohnungseigentümerInnen gestärkt und erweitert werden. Kündigung und Wechsel des Hausverwalters sollen ebenfalls einfacher werden.

Die geltenden Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz benachteiligen die EigentümerInnen - mitunter auch finanziell. Hausverwaltern hingegen wird leichtes Spiel gemacht, etwa Gelder zu veruntreuen. Das Wohnungseigentumsgesetz muss geändert werden, fordert die AK. Konkret will die AK:

1 Gelder besser absichern: Die Hausverwaltung muss zwingend verpflichtet werden, für die Wohnungseigentümergemeinschaft ein eigenes Konto zu führen. Die kontoführende Bank muss den WohnungseigentümerInnen dann Einsicht in das Konto gewähren. Derzeit kann der Verwalter die Gelder auf einem "Anderkonto" seines Kontos parken.

2 Darlehensaufnahme nur nach Beschlussfassung: Hausverwalter sollen Darlehen im Namen der Eigentümergemeinschaft nur nach einer gesonderten Beschlussfassung aufnehmen können. Jetzt hat der Hausverwalter eine gesetzliche Vollmacht, Kredite in beliebiger Höhe im Namen und auf Kosten der Eigentümergemeinschaft aufzunehmen.

3 Keine unbeschränkte Vollmacht: Hausverwalter sollen keine gesetzlich unbeschränkte Vollmacht mehr haben. Jetzt ist es so: Der Vertrag gilt, auch wenn Verwalter etwa einen Vertrag für die Eigentümergemeinschaft zu deren Nachteil abschließen und festgelegte Befugnisse überschreiten.

4 Einsichtsrechte für EigentümerInnen in Verträge: EigentümerInnen sollen Einsichtsrechte in alle die Liegenschaft betreffenden Verträge bekommen und das Recht auf Kopie der Verträge. Derzeit läuft es oft so, dass EigentümerInnen beim Hausverwalter zwar Einsicht in die Rechnungsbelege bekommen, nicht aber in den Vertrag, der etwa mit Versorgern oder Lieferanten abgeschlossen wurde.

5 Anschriften der anderen WohnungseigentümerInnen hergeben: Der Verwalter soll den EigentümerInnen die Anschriften aller anderen EigentümerInnen geben müssen. Denn: Ein Beschluss kommt nur wirksam zustande, wenn alle MiteigentümerInnen geladen werden. Oft kennt nur der Verwalter alle Adressen - gibt sie aber nicht heraus.

6 Kündigung des Hausverwalters erleichtern: Den EigentümerInnen soll die Kündigung des Hausverwalters erleichtert werden. So sollte etwa geregelt werden, dass ein befristeter Verwaltungsvertrag mit Ablauf der Befristung endet. Jetzt muss ein befristeter Vertrag extra aufgekündigt werden, ansonsten verlängert er sich automatisch.

Durch dieses Gesetz gibt es endlich Licht am Ende des Tunnels und Hoffnung für die zahlreichen Hausverwaltergeschädigten-Eigentümer! Wir können jetzt nur hoffen, dass diese Forderungen rasch umgesetzt werden, damit die Eigentümer diese "Schwarzen Schafe" unter den Verwaltungen erkennen und schneller kündigen können! Ich bin mir auch sicher, dass mit diesem Gesetz automatisch viele "Hausverwaltungen" von der Bildfläche verschwinden werden und dies am Ende der gesamten "Verwalter-Zunft" helfen wird, in der Öffentlichkeit ihren Ruf wieder herzustellen!

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Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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