Schneeräumen zahlt das Finanzamt
Gerade wenn eine gesetzliche Räumpflicht besteht, können Sie die Arbeit kaum vermeiden.
Schon alleine um möglichen Ordnungswidrigkeiten aus dem Weg zu gehen (die in einigen Bundesländern üblich sind). Oder um keine zivilrechtlichen Haftungsansprüchen auf sich zu ziehen, falls jemand auf Ihrem nicht-geräumten Grundstück ausrutscht.
Doch nicht jeder möchte oder kann dieser lästigen Arbeit selber nachkommen oder gar Familienmitglieder dafür gewinnen. Die Lösung liegt nahe: Sie beauftragen eine Firma bzw. eine selbstständige Person, die Ihnen die Arbeit abnimmt. Etwas Gutes hat die Sache dann doch: Denn Sie können sich einen Teil dieser Kosten vom Finanzamt wiederholen.
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