Freitag, 22. August 2008

Sie sagen das gibt es nicht...?

arekia1Die HV macht die Musik...der Eigentümer soll tanzen..... über 60% sehen das umgekehrt....

....Hausverwaltung G. versendet Betriebskostenabrechnung ohne der Verwalter der Wohnanlage zu sein.

....Eigentum wird als Mietzinshaus in VS-Polizze genannt - Versicherungsnehmer ist die HV G. (Verwaltung tritt als Eigentümer des zum Mietzinshauses degretierten Eigentumobjektes auf!)

Geschichten die das Leben schrieb, vor 15 Jahre und heute.., dass Zustandekommen unseres Vertrages mit der HV G. kann jeder Eigentümer überprüfen, einfach die Unterlagen bei der HV anfordern!

Die Komödie um die Hausverwaltungen Ruhs.../....G.

Auszug aus einem Zeitungsbericht über unsere HV:..Ein Herrschaftsanspruch wider jedes demokratische Grundverständnis, aber auch im Gegensatz des § 20 WEG!
...ab sofort hier zum Lesen und ausdrucken!

...J.G.&S. lässt abstimmen und duldet keine "Unruhe" Balkone werden verkleinert...., ohne rechtliche Grundlage (wer es auch bezahlen soll ist auch klar)
....ab sofort hier zum Lesen und ausdrucken!
Wir danken der GDW-"Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, www.gdw.at

...weiteres...Hausverwaltung teilt Eigentümer mit, welche Wiedersacher schon gestorben sind....(wir teilen Ihnen mit Sg. Hr.G, wir erfreuen uns bester Gesundheit und dies wünschen wir auch Ihnen)..weiters erzählt Hr.G. welche Übeltäter es in der Jauerburgasse gibt (was macht diese Eigentümer zu "Übeltäter"-eine neue WEG welche unzufrieden mit G.ist?) und sie alle erfolgreich bekämpft wurden... Hausverwaltung J.G. & S.sprach!
So wie die Gedanken sind,
ist auch der Charakter,
denn die Seele wird von den Gedanken geprägt.
von Mark Aurel
Dies und vieles andere....DAS sind Fakten die uns interessieren....auch wenn die HV nicht müde wird, den Eigentümern immer wieder mitzuteilen das alles in Ordnung ist, natürlich hat sie Recht, wenn man die Dinge mit den Augen der HV betrachtet, wir betrachten es aber mit den Augen der Eigentümer.

Weiteres in Kürze hier auf unserer Plattform!

Mittwoch, 20. August 2008

Wir müssen die Eigentümerliste EINKLAGEN -HV G. weigert sich

Wie das WEG festhaltet und auch die AK uns in einem Schreiben bestätigt, muss die Hausverwaltung die Eigentümerliste welche zur Information der Wohnungseigentümer dient, jedem Eigentümer auf Verlangen aushändigen. Die Hausverwaltung G. weigert sich jedoch bis heute diese Liste herauszugeben, dass es sehr wohl seriöse Hausverwaltungen gibt welche Ihre Verpflichtung den Eigentümern und dem Gesetz gegenüber kennen, kann auf dieser Internetseite nachgesehen werden. Dort wird jedem Eigentümer angeboten bei persönlicher Abholung die Eigentümerliste auszuhändigen! Wir gratulieren den Eigentümern der Wohnanlage STIPCAKGASSE 18-22 1230 WIEN
Wien ist anders...nicht ohne Grund
Auszugsweise das Schreiben der AK:

Sehr geehrter Herr Hammer,
zu Ihrer Anfrage vom 2.8. darf ich Ihnen mitteilen, dass die Haltung der Hausverwaltung, die Adressen der nicht im Haus wohnenden Miteigentümer herauszugeben, mit dem Datenschutzgesetz keineswegs in Einklang zu bringen ist.

Gegenüber dem Datenschutzgesetz ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als Spezialgesetz zu verstehen und kann auch eine Weigerung von Miteigentümern, auswärtige Wohnadressen der Gemeinschaft der Eigentümer bekannt zu geben, rechtswirksam nicht verfügt werden, da hier in die Rechte der übrigen Miteigentümer in unzulässiger Weise eingegriffen wird.

Ich kann der Gemeinschaft der Eigentümer bzw. der an der Kündigung interessierten Mehrheit nur empfehlen, die Hausverwaltung notfalls auf Herausgabe dieser Adressen zu klagen.

Somit wiedersetzt sich die HV mit ihrer Verweigerung ganz klar gegen rechtliche Bestimmung und entmündigt uns Eigentümer und zwingt uns in ein Gerichtsverfahren

Samstag, 9. August 2008

ORF fragt nach- Geld auf Konten fehlt

Was passieren kann wenn man Hausverwaltungen zu lange ohne Kontrolle der Eigentümer lässt, zeigt folgender Bericht:

GELD AUF KONTEN FEHLT
Wieder Ungereimtheiten bei Hausverwaltung
Nach den Pleiten von Marterbauer und BFG ist die Arbeiterkammer jetzt wieder Ungereimtheiten bei einer Hausverwaltung auf der Spur. Wohnungseigentümer beklagen sich über fehlendes Geld auf den Verwaltungskonto.

Bestelltes Heizöl nicht geliefert
Es war wieder ein Zufall, wie die Wohnungs-Eigentümerin Josefine Ganser den Stein ins Rollen brachte: Als eine bestellte Menge Heizöl nicht geliefert wurde, wurde sie stutzig.

Sie fragte beim Lieferanten nach und fand heraus: Die Hausverwaltung - die Firma Peer - hatte die letzte offene Rechnung nicht beglichen, eine Klage war bereits eingebracht und der Gerichtsvollzieher informiert.

"Und da hab ich meine Miteigentümerin informiert, die sind hingegangen und haben nachgeschaut. Dann ist der Stein ins Rollen gekommen", erinnert sich Ganser.

Konto mit 20.000 Euro belastet
Die Eigentümerinnen begannen nachzurechnen und nahmen Kontakt mit dem Hausverwalter auf. Langsam stellte sich heraus, dass das Hausgemeinschaftskonto per 1. Jänner 2005 mit etwa 20.000 Euro belastet war.

Auf dem Sparbuch für die Instandhaltung des Gebäudes fehlte Geld und Eigentümer überwiesen nicht regelmäßig die Betriebskosten. Der Hausverwalter klagte die Außenstände aber nicht ein. Damit fielen Verzugszinsen an - Kosten, für die nun die gesamte Hausgemeinschaft aufkommen muss.

Den ganzen Bericht können Sie unter folgenden Link abrufen: ORF.at

"Treuhandgelder per Novelle sicherstellen"
Mehr Transparenz und eine stärkere Position der Mieter und Eigentümer gegenüber den Verwaltern sei gefragt, sagt der Bürgermeister.

Schaden hat bereits in einem Schreiben an Justizministerin Gastinger angeregt, bei der bevorstehenden Wohnrechtsnovelle eine Sicherstellung von Treuhandgeldern zu verankern.

Zudem sollten Handwerker, Lieferanten oder Energieversorger dazu verpflichtet werden, zu melden, wenn Hausverwaltungen nicht fristgerecht zahlen, so Schaden.

und

Gütesiegel für Hausverwaltung: Künftig soll es jährlich eine freiwillige Überprüfung der Hausverwaltungen geben, die dann ein Gütesiegel tragen dürfen. Mehr darüber hier

Link: Schaden deutlich höher als angenommen

Donnerstag, 7. August 2008

Verwaltung arbeitet schlecht –Eigentümer bezahlen

Diese Gerichtsentscheidungen zeigen, wie wichtig es ist, dass die Eigentümer sich ihren Verwalter nicht nur einfach, sondern vierfach ansehen. Die Eigentümer haften bei allen Fehlern der Verwaltung. Was dies übertragen auf die Ulmgasse bedeutet, kann sich jeder Eigentümer der Anlage selbst vorstellen, diesbezüglich benötigt es keinen Kommentar.

Der von einem Eigentümer gemeldete Schaden am Balkon (wurde hier im Blog behandelt) ist eines der Beispiele für unsere Anlage.
Unser bestreben ist es, mit der neuen Verwaltung, diesen in Gerichtsurteilen festgehaltenen Umstand, im Vertrag festzuhalten und mehr Mitspracherecht und Transparenz für die Eigentümer zu bewirken.

Auszug aus den GdW-Informationen:
GdW-Inf. 2007-2
7. Gerichtliche Entscheidungen
l A) Die (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft
haftet primär für den Ersatz von Schäden, die
sich aus Verwaltungshandlungen - und auch
für deren Unterlassung - ergeben, auch dann,
wenngleich sie (selbstverantwortlich) einen
Verwalter bestellt hat. Unwesentlich ist hiebei,
ob der Verwalter diesen Schaden absichtlich,
grob fahrlässig oder aus Unfähigkeit verursacht
hat.
Hier ging es um die Erhaltung von Abflussinstallationen,
wo fast monatlich an verschieden
Stellen des Hauses Gebrechen entstanden, wodurch
die Notwendigkeit einer Generalsanierung
dieser Installationen erkennbar, jedoch unterblieben
war - bis sich dann in einer Wohnung
ein schwerer Schaden ergab, für den die
Eigentümergemeinschaft gemäß Entscheidung
des OGH vom 29. 8. 2006, 5 Ob 162/06v, haftbar
ist.
Dass die Gemeinschaft ihrerseits den Verwalter
zur Verantwortung ziehen kann, ist eine andere
Sache. Erfahrungsgemäß kann sich die Mehrheit
aber nicht ohne weiteres auf eine hiezu
nötige Klagseinbringung einigen.
Auch der Einzelne kann für solche Schäden
haftbar gemacht werden, wenn er - trotz Meldung
an den passiv gebliebenen Verwalter
gemäß § 30 Abs 3 WEG - nicht einen entsprechenden
Antrag gemäß § 30 Abs 1 Z 1 WEG bei
Gericht zur Durchführung von Arbeiten eingebracht
oder bei Gefahr in Verzug die zur Abwehr
getroffenen Maßnahmen (vorläufig auf
seine Kosten) ergriffen hat.
Solche Haftungen der Eigentümergemeinschaft
drohen vor allem in vor 1917 errichteten Altbauten,
wo die Mehrheitseigentümer in Abständen
von wenigen Jahren immer wieder
wechseln, ihnen hörige Verwalter bestellen und
kein Interesse an einer nachhaltigen Sanierung,
bestenfalls am baldigen Ableben der MRG-geschützten
Mieter, am billigen Ausbau des Dachbodens
und an der gewinnbringenden Veräußerung
ihres Anteils haben (zur Haftung der
Wohnungseigentümer siehe auch GdW-Inf.
2006-3-16b, 2005-4-1).
Die Zweckbehauptung von Bauträger- und Verwalterseite,
der Wohnungseigentümer müsse
sich um sein Eigentum "nicht kümmern" (siehe
GdW-Inf. 1999-3-13b), ist hiemit anschaulich widerlegt.
Der Kauf einer Eigentumswohnung
heißt eben auch: Einordnung in eine Haftungsgemeinschaft.

Den ganzen Artikel welcher uns freundlicherweise von der GDW www.gdw.at zur Verfügung gestellt wurde,können Sie hier runterladen: GDW-Gerichtsentscheidungen1 (pdf, 71 KB)

Montag, 4. August 2008

Hausverwaltung verweigert Eigentümerliste

Die Hausverwaltung erschwert uns mit der Weigerung, die aktuelle Eigentümerliste herauszugeben, jene Eigentümer welche nicht bei uns wohnen, über die Kündigung der Hausverwaltung zu Informieren. Dies obwohl es im WEG erläuternden Gesetz geregelt ist (AK-Wohnrecht Seite 203 Absatz c.)
Die Hausverwaltung begründet Ihre Weigerung damit, dass die Eigentümer Ihr die Weitergabe der Wohnadressen ausdrücklich aus persönlichen Gründen untersagt hätten. Auch unser Hinweis, dass die Hausverwaltung einfach diese Namen, unkenntlich machen soll fruchtete nicht.
Wir bitten somit sämtliche Eigentümer, welche noch nicht über unser Kündigungsvorhaben unsererseits informiert bzw. die Kündigungsunterlagen noch nicht erhalten haben, sich mit uns per Email oder telefonisch in Verbindung zu setzen.

Diesbezüglich möchten wir einen interessanten Bericht einer Zeitschrift aus Wien veröffentlichen, der sich unter anderem mit unserer HV beschäftigt. Da aber copyright Rechte zu beachten sind, haben wir um Erlaubnis* angesucht und werden, nach positiver Anwort, diesen gerne für alle Eigentümer unserer Wohnanlage wiedergeben.

* Wurde mittlerweile erteilt, siehe:
Verwaltung arbeitet schlecht –Eigentümer bezahlen

Eine andere Wohnanlage hat sich bereits erfolgreich von der Hausverwaltung getrennt.

Freitag, 4. Juli 2008

Ergebnis 1.Gerichtsverhandlung

Ergebnis der Gerichtsverhandlung am 2.7.2008

1.) Die weitere Prüfung der Finanzgebarung unserer Hausverwaltung
wird durch einen vom Außerstreitgericht oder vom Staatsanwalt
bestellten Sachverständigen erfolgen.

2.) Parallel dazu wird der Umlaufbeschluss zur Kündigung des
Verwaltervertrags zum 31.12.2008 fortgesetzt und dazu das noch
immer ausständige Adressenmaterial beschafft.

3.) Wir bitten alle Eigentümer, die bisher noch keine Unterschrift
geleistet haben, das ihnen zugegangene Formular auszufüllen und
zu erklären, ob sie mit der Kündigung einverstanden sind, oder
nicht.
Falls Sie noch ein Formular benötigen, bitten wir, dass Sie sich mit uns in Verbindung setzen (info@ulmgasse.at oder 0699-182 73 793)

4.) Der Personenkreis, der am 2.7. an der ersten Verhandlung
teilgenommen hat, konnte sich davon überzeugen, dass wir bei
den laufenden Verfahren unserem Ziel der Auflösung des
Vertrages ein gutes Stück näher gekommen sind. Wir werden
unsere Bemühungen in diesem Sinn fortsetzen und bitten alle
Eigentümer, denen es daran liegt, die Verhältnisse entscheidend zu
verbessern, uns auch weiter zu unterstützen.

4.) Als nächster Gerichtstermin ist Mittwoch, 23.7.2008 um 9 Uhr
(Dieser Termin wurde verschoben!) vorgemerkt.



Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Urlaub und eine schöne Ferienzeit und grüßen herzlich,

für den Verein Eigentümer Ulmgasse 14 a – 14 d


Stefan Hammer - Hans Lösch
(Obmann) - (Obmann-Stellvertreter)

Samstag, 21. Juni 2008

Unterlagen, unter Druck ausgefolgt

Dokumente-unter-Druck-ausgefolgt







Nachdem die HV unter Druck gesetzt worden war, ist dem Eigentümerverein eine Reihe weiterer Dokumente zur Verfügung gestellt worden. Daraus ergeben sich ergänzende Anträge des Rechtsanwalts an das zuständige Gericht zwecks sofortiger Abberufung der HV.

Mit Interesse wird daher der Verlauf und der Ausgang der vom Bezirksgericht für Anfang Juli angesetzten Verhandlung im Außerstreitverfahren zu verfolgen sein.

Wir bitten alle Interessierten, als Besucher an der Verhandlung teilzunehmen!

Beachten Sie diesbezüglich unseren Aushang im Infokasten!

Der Verein

Mittwoch, 18. Juni 2008

Wasser rinnt von der Decke

Deckenschaden
Mit Schreiben vom 21.Februar wurde unsere HV von einem Schaden, die unsere Anlage betrifft in Kenntnis gesetzt. Dieses Schreiben wurde von der HV bis dato völlig ingnoriert, geschweige wurde der Schaden behoben. In der Zwischenzeit wird dieser Schaden immer grösser welchen wir Eigentümer durch die Betriebskosten bezahlen.

Kein Einzelfall -Besuchen Sie diesen Link

Das sind Fakten......die unsere Betriebskosten sehr stark beeinflussen....

Schreiben an die HV am 21.Februar 2008

An die Hausverwaltung G.und Sohn!

Von den obengenannten Eigentümern wurde mir mitgeteilt, dass seit ca. 3 Jahren ein Wassereinbruch am Balkon besteht, welcher unbedingt saniert werden muss.
Der Schaden ist lt.Angabe des Eigentümers der Hausverwaltung schon mehrere Jahren bekannt!

Ich würde Sie ersuchen, den Schaden umgehend zu besichtigen und weitere Schritte zur Beseitigung zu unternehmen, um noch grösseren Schaden zu verhindern.

Bitte setzen Sie sich mit der Familie E. M. zwecks Terminvereinbarung zur Schadensbesichtigung in Verbindung.

Anbei 2 Bilder vom Schaden

Weitere Infos:
Wasser rinnt von der Decke

Mit freundlichen Grüssen, Stefan Hammer (VEU)

Samstag, 31. Mai 2008

1.Gerichtstermin

Am 02.07.2008 findet die erste Verhandlung im Außerstreitverfahren vor dem Bezirksgericht Graz West statt

Dienstag, 13. Mai 2008

Weitere Zustimmungserklärungen

Nach dem tollen Abstimmungsergebnis der Eigentümerversammlung vom 26.4.08 (siehe Weblog) ist es wenig überraschend, dass auch anschließend viele weitere Zustimmungserklärungen zur Vertragsauflösung mit der Hausverwaltung beim Verein eingetroffen sind. Wir danken allen, die sich aktiv beteiligen, und zwar ausdrücklich auch jenen, welche den Mut haben, sich uns gegenüber offen für die Beibehaltung des derzeitigen Zustandes auszusprechen. (Es ist das allerdings nur eine verschwindende Anzahl).versammlung2
Uns interessieren deren Argumente aber besonders und wir greifen folgendes Beispiel heraus: Jemand fragte, ob wir denn nicht Rücksicht auf die bisherige Hausverwaltung nehmen sollten?
Darauf kann man nur antworten, dass wir viel mehr Rücksicht nehmen müssen auf die Probleme der Wohnungseigentümer und auch der Mieter und uns darum kümmern müssen, dass zum Beispiel die Betriebskosten gesenkt werden und unsere Gelder optimal verzinst angelegt werden usw.
Es ist uns auch unmöglich, auf die Hausverwaltung allzu viel Rücksicht zu nehmen, die

- seit Monaten Gesprächsverweigerung betreibt,
- ihre Rechtsanwaltskanzlei zu einem fünfseitigen Schreiben an alle Wohnungseigentümer veranlasst, das eine höchst einseitige und beschönigende Sicht der Dinge zu vermitteln versucht, und das noch dazu eine ganze Reihe unwahrer Behauptungen enthält.
- Die schließlich sogar die Möglichkeit zu einem „Vergleichsgespräch beim Bezirksgericht Graz-West“ mit fadenscheinigen Argumenten ablehnt.
- Nicht zuletzt versucht diese Hausverwaltung entgegen den gesetzlichen Vorschriften, uns die Aushändigung des vollständigen Eigentümerverzeichnisses zu verweigern. Sie will uns dadurch die Durchführung des Umlaufbeschlusses erschweren. Wir werden aber Mittel und Wege finden, um sie zur Herausgabe dieser Unterlage ebenso zu zwingen, wie zur Offenlegung sämtlicher unserer Bankkonten.

Wir werden daher unseren eingeschlagenen Weg zur Auflösung des Verwaltungsvertrages konsequent fortsetzen.

Sonntag, 27. April 2008

Versammlung am 26.April 2008

Bericht über Eigentümerversammlung


resultat
Ergebnis - Protokoll

 

Schon im Vorfeld hatte sich der Immobilienverwalter G....... bemerkbar gemacht, indem er eine im Schaukasten der Eigentümer angebrachte Einladung eigenhändig entfernt und durch einen irreführenden Anschlag mit der falschen Behauptung ersetzt hat, wonach es sich bei der Veranstaltung nur um eine „Vereinsversammlung“ handeln würde. Der erzielte Effekt war von der Immobilienverwaltung wohl nicht beabsichtigt; Weil diese grobe Verletzung der Verwalterpflichten vom Verein rechtzeitig in geeigneter Weise aufgezeigt wurde, ist es zu einem geradezu überraschenden Ergebnis bei den zahlreich erschienen Teilnehmern, gekommen. Schon die Anzahl der teilnehmer übertraf den bisherigen Durchschnitt um 50%. Das eindeutige Ergebnis lautete: 72 % der anwesenden Personen sind für die Vertragsauflösung; 2 % dagegen und 26 % haben sich noch nicht entschieden, oder gaben jedenfalls ihr Meinung nicht kund.

Aus der Vielzahl jener Detailvorwürfe, die zu einem gerichtlichen Vorgehen gegen den Immobilieverwalter erhoben werden, wurde nur drei mit großen finanziellen Folgen verbundene näher behandelt, nämlich die Sparbuchgebarung, die technisch völlig unsinnige Investition von Warmwasserzählern, die allein 2/3 der Ausgaben eines Jahres erfordert hat und der Abschluss von viel zu teuren langfristigen Verträgen für die Gebäudeversicherung, die er im Alleingang vorgenommen hat.
Ein anwesender Fachmann erläuterte dazu auch noch, dass in so einem Fall ein Verstoß gegen das Prinzip der Unvereinbarkeit vorliegt, würde der Immobilienverwalter, der auch Versicherungsmakler ist (Eintrag 2007/08 Telefonbuch), einen derartigen Abschluss tätigen.
Dieser Imobilienverwalter hat mit seinem Vorgehen auch einen Verstoß gegen eine von ihm selbst schriftlich festgelegte Vereinbarung mit den Eigentümern begangen, weil er zu den Verhandlungen, den Vertragsabschluss betreffend, einen namentlich genannten Eigentümer hätte beiziehen müssen.

An der Versammlung nahm auch ein Gast teil, von dem ein interessanter Beitrag gegeben wurde, wonach das gegenständliche Verfahren nicht das einzige bei einem Grazer Gericht gegen den betreffenden Immobilieverwalter ist.

Die rege geführte Diskussion brachte unter anderem interessante Aspekte für die Wahl des zukünftigen Verwalters, die sich derzeit noch in der Vorbereitungsphase befindet. Ein Teilnehmer berichtete ausführlich über die auch von ihm festgestellten technischen Fehler am oben erwähnten Warmwasser-Zählsystem, die schon längst zu einer Reklamation durch den Immobilieverwalter hätten führen müssen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Ergebnis dieser Eigentümerversammlung jenen Kräften Auftrieb gibt, die sich schon bisher um die frühest mögliche Auflösung des Verwaltervertrages eingesetzt haben und die in erster Linie die soziale Komponente der Aktion zur Senkung der Betriebskosten aus Gründen der Solidarität mit sämtlichen Wohnungseigentümern und damit auch Aufwertung der Immobilien verfolgen.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Freitag, 25. April 2008

Eigentümerversammlung

versammlung

Wir laden die Miteigentümer der Häuser Ulmgasse 14 a bis 14 d zu einer

Eigentümerversammlung

am Samstag den 26. April um 18 Uhr

Ort: Brauhaus Puntigam

Tagesordnung:

· Kündigung der Hausverwaltung G...... zum 31.12.2008

Wie bekannt, hat die Hausverwaltung xxxx ihre Verwalterpflichten in mehrfacher Hinsicht vernachlässigt und dadurch das Vertrauen eines großen Teils der Wohnungseigentümer eingebüßt.

Bei der Versammlung wird die Möglichkeit zur umfassenden Information geboten und Gelegenheit gegeben, durch Leistung der Unterschrift die Zustimmung zur Auflösung des Vertrages zu geben.

Wer nicht an der Versammlung teilnimmt, wird gebeten seine Unterschrift auf dem zugesandten Formular zu leisten. (Name bitte in Blockschrift ) Auch hier mit „ja“ oder „nein“. Bitte, das Formular an untenstehende Adresse mit beiliegendem Briefumschlag zurück zu senden!

Neue Hausverwaltung:
Da wir der Meinung sind, dass Sie als Eigentümer entscheiden sollen, wer in Zukunft unsere Anlage bestens betreuen soll, werden wir Ihnen in den nächsten Monaten 3 bis 4 Hausverwaltungen, welche auf der von der Arbeiterkammer Graz empfohlenen Grundlage gestellten Anbote erstellt wurden, mittels Zusendung vorschlagen, und diese auch bei einer Eigentümerversammlung, Ihnen zur Beurteilung vorstellen.
Das von der Eigentümergemeinschaft gewählte Anbot wird zusätzlich der Arbeiterkammer Graz bzw. einem Rechtsanwalt zur Überprüfung vorgelegt.
Diese Vorgehensweise ist für uns mit viel Mühe und Aufwand verbunden, jedoch sind wir überzeugt, dass dieses „Miteinander“ der richtige Weg für die Zukunft unserer schönen Wohnanlage ist!

Wir danken für Ihre Mitarbeit im Sinne einer solidarischen Aktion zu Gunsten aller Miteigentümer und auch der Mieter in unseren Häusern! In diesem Sinne bitten wir mit „Ja“ zu stimmen

Verantwortlich für die Einladung und Durchführung der Versammlung zeichnen

Graz, 30. März 2008 Stefan Hammer Hans Lösch

Unnötige Wasseruhren

Schadenersatzforderung wegen Fehlinvestition Warmwasserzähler
Wenn wir richtig verstanden haben, spricht die HV davon, dass „kein Mehrheitsbeschluss erforderlich gewesen wäre für den Ersatz der Warmwassermessung.
Das kann nicht nicht sein das Investitionen von rund 50.000.- gemacht werden und die Eigentümer nichts mitzureden haben.
Das Heizkostengesetz § 6 sagt eindeutig ( man muss nur bei (1) 2 und (2) nachlesen) wo es sinngemäß heißt : Es muss vor der Investition ein Kosten-Nutzenvergleich durch einen Ziviltechniker erstellt werden, der mindestens 10 % Einsparung an Energiekosten erbracht hat. Das ist nicht geschehen und von einer Einsparung kann überhaupt nicht die Rede sein:
Warmwasserkosten
ohne MWST 2005 : 40.080.-
2006 : 45.200.- (Dem Jahr der Inbetriebnahme)
2007 : 46.620.-

Fakt ist:
- Sinnlose Ausgabe da kein Ersparnis
- Kein Mehrheitsbeschluss
- Keine Kosten/Nutzenrechnung
- 3 Anbote wie es vorgesehen ist, haben wir noch nicht
gesehen.

Wir werden mit Hilfe der Eigentümer, Schadenersatz verlangen
Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
Oliver Hassenkamp

Donnerstag, 24. April 2008

HV- entfernt gesetzpflichtige Aushänge.

An die Hausverwaltung xxx

Ich vertrete die rechtlichen Interessen von Herrn Stefan Hammer und den Ehegatten DI Hans Lösch & Fr. R.L., die Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 198 GB 63125 Webling sind.

Meine Mandanten haben in Ausübung des ihnen, gem. § 25 Abs. 1 letzter Satz, zuste-henden Rechtes eine Eigentümerversammlung für 26.4.2008, 18 Uhr einberufen. Gem. § 24 Abs. 5 WEG hat die Einberufung der Versammlung auch durch Anschlag in den Stie-genhäusern zu erfolgen, weshalb meine Mandanten auch einen entsprechenden An-schlag dort angebracht haben.

Wie meine Mandanten nun feststellen mussten, haben sie am 22.4.2008 widerrechtlich die Verständigung über die Einberufung der Eigentümerversammlung entfernt und durch einen – irreführenden – Anschlag ihrerseits ersetzt, in dem Sie behaupten, es würde sich bei der von meinem Mandanten einberufenen Eigentümerversammlung tatsächlich nicht um eine „Eigentümerversammlung“ sondern um eine „Vereinsversammlung“ handeln.

Sie haben durch diese Vorgangsweise die Sie treffende Treuepflicht des Verwalters ge-genüber allen Miteigentümern der von Ihnen verwalteten Liegenschaft verletzt und fordere ich Sie auf, derartige gesetzwidrige eigenmächtige Maßnahmen in Hinkunft zu unterlas-sen.

Ich halte nochmals fest, dass am 26.4.2008 um 18 Uhr eine Eigentümerversammlung im Sinne des § 25 WEG stattfinden wird, um über die in der Tagesordnung dargestellten Ta-gesordnungspunkte Beschluss zu fassen.

Sollte sich ein derartiger Eingriff in die Rechte meines Mandanten von Seiten Ihrer Haus-verwaltung wiederholen, bliebe meinen Mandanten nichts anderes übrig, als mit Unterlas-sungsklage weiteren rechtswidrigen Maßnahmen Ihrerseits vorzubeugen.

Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Gerald Mader

Wir machen keine "Werbung" für unsere HV

haus1Wir erhalten fast täglich Email anfragen weshalb wir unsere Hausverwaltung nicht öffentlich machen. Sorry, wir wollen keine „Werbung“ machen.
Als Käufer oder Interessent einer Wohnungen haben Sie natürlich die Möglichkeit diesbezüglich Auskunft vom Verkäufer zu erhalten. Gerne stellen wir Ihnen jederzeit den Kontakt zum Eigentümer des jeweiligen Wohnobjektes her.

Dienstag, 15. April 2008

Einbruch-Diebstahl

Wir ersuchen um Mithilfe!
100,- Euro in Bar als Belohnung für sachdienliche Hinweise die zur Ergreifung des Täters/der Täter führen, welche/r in der Nacht von 10ten auf 11ten April einen blauen VW Bus T4 auf dem Parkplatz B28 der Wohnanlage in der Ulmgasse 14 in 8053 Graz aufgebrochen und einen CD/MP3 Radio entwendet hat (klicken Sie für ein grösseres Bild)
Es wurde zuerst versucht das Schiebefenster auf der Beifahrerseite aufzuhebeln, da dies anscheinend mißlang wurde die Scheibe eingeschlagen. Die Beifahrertüre wurde geöffnet und der Radio mit Werkzeug (vermutlich Schraubenzieher) aus dem Armaturenbrett gerissen, dabei wurde dieses beschädigt und auch der Radio sollte Beschädigungen aufweisen. Außerdem wurden das ISO Kabel das USB Kabel und der Kabelbaum zurückgelassen.

Der gesamte entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 1.000,- Euro

Es handelt sich um einen Blaupunkt Radio des Typs Queens MP56 sollte jemand dieses Gerät angeboten bekommen oder irgendwelche Hinweise auf den oder die Täter haben bitte diese an:

Herrn Schwaiger Tel. 0660 812 0 592 oder die Polizeiinspektion Kärntnerstrasse bzw. in ihre nächste Polizeidienststelle weiterleiten!

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Sauberkeit kostet Stadt über 300.000 Euro im Jahr Die...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:07
12 km²
1km²* = 1.000.000 m² die Stadt hat somit 12.000.0000...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

Webcam from Graz

WEBCAM

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