Freitag, 29. Mai 2015

Frage an Stadträtin Elke Kahr von GRin Astrid Polz-Watzenig...

Umlaufbeschluss

Sehr geehrte Frau Stadträtin, liebe Elke!

Trotz europaweitem Verbot ist Asbest in vielen Grazer Häusern und Wohnungen allgegenwärtig. Der gefährliche Baustoff, der in Österreich seit 1990 gänzlich verboten ist, findet sich in Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Wand- und Bodenbelägen, Deckenplatten, Rohrisolationen, Zwischenböden, in Platten hinter Elektroinstallationen, in Elektrospeicheröfen oder auch Blumenkisten.

Immer öfter treten besorgte Bürgerinnen und Bürger an die Grünen und das Umweltamt heran, wenn in ihrer nächsten Umgebung Sanierungen oder Abbrucharbeiten an Gebäuden stattfinden, die unter Verdacht stehen, asbesthaltig zu sein. Die Sorge ist berechtigt, denn jede Behandlung von Asbest, kann gesundheitsschädigende Emissionen in die Atemluft freisetzen.....

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Wann werden die Ängste der Bewohner von der Hausverwaltung und Malerei-Firma ernst genommen, von beiden bekommen ich und andere Eigentümer keine Antwort auf schriftliche Anfragen - Dass unsere Ängste nicht unbegründet sind, ist mittlerweile auch in der Politik bekannt! Müssen Menschen in Zukunft wegen einer Verschönerung erst krank werden?-Weshalb klärt eine Hausverwaltung die Gefährlichkeit nicht vor Beginn der Auftragsvergabe durch unabhängige Gutachten ab?

Donnerstag, 28. Mai 2015

Eigentümer werfen das Geld .....

Eigentür Hoffnung stirbt zuletzt

harm463

...beim Fenster raus, in der Hoffnung es fliegt zurück :-)

Samstag, 23. Mai 2015

"Die schlechtesten Studenten werden Psychiater"

 

http://www.zielenknijper.nl

Naja kann ich verstehen, diese möchten sich halt gerne selbst verstehen....ist ja kein Problem, schlimmer wäre es wenn sie Ärzte werden :-)

http://www.welt.de/kultur/literarischewelt/article114768482/Die-schlechtesten-Studenten-werden-Psychiater.html


Ps.: Kommt ja nicht ungefähr die Aussage vom Wirtschaftskammer-Präsident Leitl "Wirt ersetzt Psychiater" - Ich kenne da einen "weiblichen" Psychiater, um die zu ersetzen reicht eine Kellnerin, aber jeder hat seine Rolle auf dieser Bühne, Lei-lei.....:-)

Montag, 11. Mai 2015

Es ist eigentlich so einfach!!!

fettenjahre4

Wie sich Fehlgriffe bei der Verwaltersuche vermeiden lassen

Mit einem Verwalter ist es wie mit der Ehe, verheiratet bist schnell...ABER dann.....?

Gerade weil die Ausübung von Verwaltertätigkeiten an keine ausdrückliche Qualifikation gebunden ist, sollten sich Eigentümer – wenn sie die Wahl haben – Zeit für die Suche nehmen. „Das gilt umso mehr, weil der Verwalter entscheidenden Einfluss darauf hat, wie gut eine Immobilie erhalten bleibt und wie sich damit zugleich ihr Wert entwickelt,“ mahnt Rechtsanwalt Sohn.

Ein guter Verwalter muss wirtschaftliche, immobilientechnische und juristische Kenntnisse mitbringen. Von Vorteil ist daher, wenn er zum Beispiel eine Ausbildung zum Kaufmann für Immobilen- und Wohnungswirtschaft hat oder Immobilienfachwirt ist. Seit geraumer Zeit gibt es sogar spezielle Studiengänge zum Facility Management.

Ein Indiz für gute Qualität kann zudem sein, dass das Verwaltungsunternehmen Mitglied in einem der Fachverbände wie etwa dem Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) ist. „Nicht zu unterschätzen ist aber vor allem die Mund-zu-Mund Propaganda“, meint Haus-&-Grund-Jurist Happ.
Wichtig: In jedem Fall sollte der mögliche Kandidat eine gut ausgestattete Vermögenshaftpflichtversicherung haben.

Auch an den Kosten, die der Verwalter aufruft, lässt sich Qualität ablesen. Im Durchschnitt liegen diese für eine Standardverwaltung bei 15 bis 30 Euro pro Wohneinheit im Monat. „Sollte das Honorar weit darunter liegen, ist Vorsicht geboten“, meint Happ.

Kungeln, pfuschen, trödeln

„Leider kommt es immer wieder vor, dass sich die Eigentümer nicht auf die Leistungen ihrer Verwalter verlassen können“, bestätigt Gerold Happ, Jurist beim Eigentümerverband Haus & Grund. Das liege vor allem auch daran, dass sich einige schwarze Schafe in der Branche tummeln. Wer seine Dienste als Verwalter anbieten möchte, muss nämlich, wie gesagt, keinen Qualifikationsnachweis vorweisen. Gerade bei großen Bauträgerprojekten ist es zudem oft das Ergebnis erfolgreicher Kungeleien, welche Firma vom Bauunternehmer den Zuschlag für die Erstverwaltung des Objekts erhält.

„Wer Ärger vermeiden möchte, sollte auf klare Formulierungen im Vertrag achten und bei Eintritt eines Schadens rasch handeln“, rät Peter Sohn, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht aus Hamm.
Quelle: http://www.focus.de/immobilien/kaufen/tid-23274/wohneigentum-wie-eigentuemer-schlechte-verwalter-wieder-loswerden_aid_654238.html

Admin

Sonntag, 10. Mai 2015

Krank durch Asbest......

ulmgasse-haus

Da sich österreichische Gerichte gerne nach der Rechtsprechung in Deutschland orientieren!

Wenn es sich herausstellt, dass Asbest im Boden etc. vorhanden ist, könnte da eine Prozesslawine auf die Eigentümer, die Hausverwaltung und auf die ausführende Maler-Firma zukommen!
http://www.salzburg.com/nachrichten/gesundheit/sn/artikel/who-mahnt-europaeische-laender-zum-verzicht-auf-asbest-148176/
http://www.morgenpost.de/berlin/article112718127/Krank-durch-Asbest-Gewobag-muss-zahlen.html
Auch der Wert unserer “Wohnungen” wird dadurch stark vermindert werden. Das bedeutet “UNSERE WOHNUNGEN” haben nur mehr “Ramsch Wert”, das sollte uns “Wohnungs-Eigentümern” ALLE zum Nachdenken bewegen...

Donnerstag, 7. Mai 2015

Der unsichtbare TOD

 

Detektiv

Bildquelle: www.gratis-malvorlagen.de

 

Bei allen sichtbaren Teilen von Asbestzement sind die Asbestfasern fest in Zement eingebunden und können nicht eingeatmet werden und in die Lunge gelangen!

 

Von Asbestzement geht daher nur bei unsachgemäßem Umgang, Bruch, starker (!) Verwitterung oder mechanischer Behandlung wie z. B. Druckreinigung eine Gefährdung aus. 

 

Gefährlich an Asbest sind die nicht mit dem freien Auge, einer Lupe oder ähnlichen einfachen Vergrößerungsgeräten sichtbaren Fasern! Die wirklich lungengängigen Fasern sind nur mit einem Rasterelektronen-, Phasenkontrastlicht- oder Transmissionselektronenmikroskop sichtbar!

 

Asbestfasern mit einer Länge von über 5 µm (5/1000 mm), die jedoch weniger als 1µm (1/1000 mm) dick sind, können etwa 15 bis 30 Jahre, nachdem sie in die Lunge gelangt sind, einen Krebs der Atemwege verursachen. Entscheidend für das Lungenkrebsrisiko ist die Anzahl der Fasern in der Lunge, deren Gewebe- und Lungengängigkeit sowie ihre Beständigkeit im Milieu des Körpers...

 

In der Umgebung abwitternder Asbestzement-Platten ist im Jahresmittel mit einer Faserkonzentration von 100 Fasern/m³ zu rechnen.

(http://www.faserzement.info/downloads/gutachten_2.pdf)

 

Zum Vergleich:

 

Zerschlagen von Asbestzementplatten 100 Mio. Fasern/m³

Bearbeiten mit einer Stahlbürste 1 Mio. Fasern/m³

Bearbeiten mit Hochdruckreiniger 0,5 Mio. Fasern/m³

Bearbeiten durch Nassbürsten 0,04 Mio. Fasern/m³

(https://www.emden.de/fileadmin/media/stadtemden/PDF/FB_300/FD_362/Abfall/umgang_mit_asbestzementprodukten_2_umfassend.pdf)

 

Für diesen Stoff besteht deshalb ein Minimierungsgebot: Die Freisetzung und Verteilung von Asbestfasern in die Umwelt ist so gering wie möglich zu halten. Als kritisch gilt eine Konzentration über 1000 Fasern/m³.

...

Asbesthaltige Bauteile sind am wenigsten gesundheitsgefährdend, wenn sie unbehelligt belassen werden. Erzwingt allerdings der Zustand der Materialien dringenden Handlungsbedarf, ist es fachgerecht zu entfernen und zu entsorgen.

(http://www.dresden.de/media/pdf_neu/umwelt/asbest.pdf)

Mittwoch, 6. Mai 2015

Mein BRAVO an die kuraschierten Eigentümer

Als der Mann einer Freundin an einer Asbestvergiftung gestorben ist, habe ich begonnen mich für dieses Thema zu interessieren. In der Schweiz sterben jährlich noch immer 100 Menschen an den Spätfolgen von Asbest Vergiftungen, also jeden 3. Tag ein Toter wegen Asbest! Diese Situation wird in Oesterreich nicht anders sein!
Asbestfasern weisen eine kristalline Struktur auf, und neigen dazu sich in immer dünnere Fasern abzuspalten, die vom menschlichen Organismus aufgenommen werden.
Diese verursachen vor allem:
- Lungenkrebs
- Asbeststaublunge
- Bösartig verlaufender Tumor des Brustfells
Alle Asbest bedingten Krankheiten haben eine lange Latenzzeit, die zwischen 15 bis 45 Jahre beträgt ab Expositionbeginn!

Bei diesen Fakten ist es nicht nachvollziehbar, warum diese giftige und gesundheitsschädigende Substanz, die seit 1990 verboten ist , immer noch nicht ernst genug genommen wird! Vor allem die Bearbeitung von Asbest ist ausgesprochen gefährlich, und ich kann so eine Verantwortungsloses Verhalten nicht verstehen!

Geht es hier um Geld?
Wird auch richtig aufgeklärt?
Wie viel ist denn ein Menschenleben wert?
Und die Kinder, unsere Zukunft?

In der mitteleuropäischen Ländern gibt es zahlreiche positive Gerichtsentscheide mit Schmerzensgeld zu Gunsten von Asbestopfer.

Diese Fakten und Gedanken musste ich los werden zum Gedenken der vielen Toten und Kranken durch Asbest. Möchte die Menschen damit auch warnen!

Die Verantwortlichen müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und handeln!!!!!!!!!

Sorry, leider kenne ich mich hier nicht so aus, wollte noch etwas schreiben: In der Schweiz sind seit 1940 1594 Menschen an Asbest gestorben!
Es wurden 690 Millionen Versicherungsgelder ausbezahlt!

M. Steiner aus der Schweiz - Link zu Asbestopfer http://www.asbestopfer.ch/

...wer ist Herr P. ???

...Er sieht die Asbest-Problematik nicht so krass,
....es gäbe auch Tote beim Autofahren und wir fahren trotzdem...

...sagen Sie mal, ist der noch ganz bei Sinnen ?


Abestose ist nicht HEILBAR!!!

Kann nur sagen "wachsam" sein !!

Sollte dieser Schwachsinn durchgezogen werden, müssen die Bewohner aufpassen !!!

Sollten bei der Reinigung irgendwelche Fehler auftreten(Sprühnebel aus geschlossenem System oder sogar Abspritzen!!!) sofort Fotos machen und das Arbeitsinspektorat
informieren!! die sind sofort zur Stelle!!!
Oh ja der Herr der das nicht so krass sieht, soll sich drunter stellen und TIEF durchatmen ..ein bisserl Asbestose macht ja nix!

Dienstag, 5. Mai 2015

Befreiung der Europäischen Region von Asbesterkrankungen

19-06-2014 

Asbest ist eine schwerwiegende weitverbreitete umweltbedingte Gefahr für die Gesundheit in der Europäischen Region der WHO und Ursache für die Hälfte aller tödlichen arbeitsbedingten Krebserkrankungen. Am 10. und 11. Juni 2014 tagten Vertreter von 16 WHO-Mitgliedstaaten in der Europäischen Region sowie Sachverständige für Arbeitsmedizin und Krebsregister in Bonn.

Sie bewerteten die seit 2010 und der Erklärung von Parma erzielten Fortschritte und betonten, wie notwendig es sei, dass die WHO die Entwicklung nationaler Programme zur Asbestentsorgung unterstütze. Mit der Erklärung von Parma bekannten sich die Regierungen in der Europäischen Region zu einer Reihe umweltpolitischer Maßnahmen mit Bezug zur Gesundheit. Dazu zählt das Bekenntnis zu Schritten gegen die erkannten Risiken durch die Belastung mit kanzerogenen Stoffen, hierunter Asbest, und in Zusammenarbeit mit der WHO und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bis 2015 die Entwicklung nationaler Programme zur Eliminierung von Asbesterkrankungen.

 

Asbest tötet leise

Mehr als 107 000 Menschen sterben weltweit jährlich in Folge einer Asbestbelastung am Arbeitsplatz. Besonders heimtückisch ist dabei, dass die tödliche Erkrankung (Lungenkrebs, Mesotheliom und Asbestose) erst Jahrzehnte nach dem Kontakt mit Asbest auftreten kann.

37 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region haben daher die Verwendung von Asbest in jeder Form gemäß den Empfehlungen von WHO und ILO verboten. Dennoch werden nach Schätzungen auch heute noch 300 Millionen Menschen entweder am Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen durch Asbest belastet. In einigen Ländern wird Asbest immer noch hergestellt, verkauft und eingesetzt.

Die effizienteste Weise zur Eliminierung von Asbesterkrankungen ist die Beendigung jeder Form der Asbestnutzung, denn:

  • es gibt keine sichere Höchtbelastungsgrenze,
  • das Krebsrisiko steigt selbst bei geringfügiger Belastung,
  • alle Asbestformen sind für den Menschen kanzerogen,
  • Asbest kann durch sicherere Materialien ersetzt werden.

 

Asbestfreie Zonen sind zukunftsweisend

Während der Tagung hoben die Teilnehmer hervor, dass die Einrichtung regulärer nationaler Register für Berufskrankheiten und Krebs erforderlich sei, damit:

  • die Lage in den Ländern bewertet werden kann,
  • geeignete Maßnahmen gefördert und ergriffen werden können,
  • das Problembewusstsein in Politik wie Bevölkerung geschärft werden kann.


Gesundheitspraktiker sollten darin geschult werden, asbestbedingte Erkrankungen zu erkennen und zu melden bzw. die Krankheit auf die Belastung zurückzuführen und die richtigen Daten zu erheben.

Die Erörterung von Problemen in Verbindung mit der Beseitigung des Asbests veranlasste die Mitgliedstaaten zur Bitte um Unterstützung bei der Entwicklung von Entsorgungsstrategien und dem Aufzeigen von Ersatzstoffen.
...

(http://www.euro.who.int/de/health-topics/environment-and-health/air-quality/news/news/2014/06/making-the-european-region-free-of-asbestos-related-diseases)

Montag, 4. Mai 2015

Fassade

Jetzt kapier ich es! =-O
Die Bewohner in der Ulmgasse möchten eine schöne Außenfassade!

Wer will das nicht???....

"Asbestbelastung"? Na ja, mit 0,5 % Erkrankungen könnte man leben! So die Aussage eines Eigentümers...
TRAURIG ist das, da es bei euch so viele kleine Kinder gibt!! :'(

Wärmedämmung wozu??

Die ca. 40-jährige Dämmung (Mineralfasermatten) ist stellenweise feucht und hat durch Setzung keine Dämmfunktion mehr! Aufgrund dieser Feuchtigkeit wird es in einigen Jahren wieder Flecken geben!.
Eure Malerei bekommt womöglich ein neues Art Design, denn Fungizide töten nicht alle Sporen der Mikromyzeten, sondern hemmen sie nur für einige Zeit :-(

Glaubt ihr denn, eure Probleme sind mit dieser Malerei gelöst ...und ihr könnt euren Plattentausch noch 20-30 Jahre hinauszögern? Träumt weiter euren Dornröschenschlaf!
Wärmedämmung also erst in ca. 10 Jahren beim endgültigen Plattentausch...weil...noch einmal Malen gibt es nicht !!!..

Was ihr da macht ist unwirtschaftlich, wer das Gegenteil behauptet, ist im einundzwanzigsten Jahrhundert noch nicht angekommen!

Dächer und Lifte sind ja auch in einem traurigen Zustand !

Ihr habt fast 40 Jahre in einem Dornröschenschlaf verbracht und jetzt seid ihr aufgewacht!

Was ihr macht, ist "Sanierung" light, ein Flick & Stopf-System!

Habe von eurem jungen, sympathischen & dynamischen Hausverwalter gehört!
Was bringt ihn dazu, diese "Sanierung" light mit einem Flick & Stopf- System durchzuführen :-\ ???

Infos für Mieter-Vermieter

1. Der Auskunftsanspruch

Besteht der Verdacht, dass asbesthaltige Bauteile, meist zwischen 1950 und 1980, in der Wohnung verbaut wurden, haben Mieter gegen den Vermieter einen Anspruch auf Auskunft, ob sich tatsächlich Asbest in der Wohnung befindet. Das Auskunftsbegehren sollte in schriftlicher Form und unter Fristsetzung an den Vermieter gerichtet werden, einen Formulierungsvorschlag finden Sie am Ende dieses Infoblattes. Lässt der Vermieter die Frist verstreichen und reagiert er nicht auf die Aufforderung, kann der Mieter eigenhändig ein Institut mit der Untersuchung beauftragen.

Musterschreiben:
Mängelbeseitigungsanspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit zeigen wir an, dass folgende Bauteile / Ausstattung unserer Wohnung nachweislich asbestbelastet sind:
…………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………
Die damit verbundene potentielle bzw. akute Gesundheitsgefährdung ist bekannt und bedarf insofern keiner gesonderten Begründung.

Wir fordern Sie auf, bis spätestens zum ………… für eine fachgerechte und nachhaltige Mängelbeseitigung zu sorgen. Bitte teilen Sie mit, ob und gegebenenfalls in welcher Weise Sie dazu unserer Mitwirkung bedürfen. Sollte die Wohnung während der Asbestsanierung nur eingeschränkt bzw. gar nicht nutzbar sein, bitten wir um Mitteilung, ob Sie angemessene Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stellen werden.

Insgesamt bitten wir um detaillierte Unterrichtung über den Sanierungsablauf und die damit erwartungsgemäß verbundenen Beeinträchtigungen des Wohngebrauchs.
Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs werden wir den berechtigten Sanierungsanspruch ohne jede weitere Abmahnung im Klagewege geltend machen.

Mit..........

Diese Info ersetzt keine Rechtsberatung. Vor Befolgung der Hinweise sollten Sie unbedingt rechtlichen Rat einholen.

Denn sie wissen nicht was sie tun..oder doch?

 

Bild: http://www.news.de/gesundheit/855256096/lungenkrebs-tumor-in-der-lunge/1/
Nach der Streichung der Wohnanlage Ulmgasse 14a - 14d wird nichts mehr so sein wie vorher, ich bin überzeugt die Krankheiten werden zunehmen...., ich habe Glück und bin froh in einer Asbestfreien Zone zu leben und nicht vor Ort zu sein, bei diesem unsinnigen Vorhaben!
Mein Mitgefühl haben die restlichen Bewohner, welche dagegen ankämpfen!!!



Admin

Warum wurde nicht um Förderungen angesucht?

 

Warum hat die Hausverwaltung Ogris nicht um Förderungen angesucht?


Sanierungsscheck 2015 (staatliche Förderung)

http://www.sbausparkasse.at/de/bauen-sanieren-wohnen/foerderungen/bauen-sanieren-foerderungen/thermisches-sanieren

Gefördert werden:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
  • Umstellung des Wärmeerzeugungssystems (Errichtung einer thermischen Solaranlage, zur Heizung und / oder Warmwasserbereitung, Umstieg auf ein Holzzentralheizungsgerät, Einbau einer Wärmepumpe, Nah-/Fernwärmeanschluss)

Die Förderung inklusive möglicher Zuschläge wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses in der Höhe von 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten vergeben. Bei Sanierung eines gesamten mehrgeschossigen Wohnbaus wird je Wohneinheit der aliquote Anteil der förderungsfähigen Investitionskosten herangezogen. 

Abhängig von der durchgeführten Sanierungsmaßnahme und der daraus resultierenden Reduktion des Heizwärmebedarfs gelten darüber hinaus die folgenden maximalen Förderungshöhen:

 

NewImage

 

 

 

zuzüglich Förderungen zur Wohnhaussanierung (Land Steiermark)

http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/DE/

 

 

Sonntag, 3. Mai 2015

Krank durch Asbest!!

Krank durch Asbest

Foto: pa/dpa/dpa-ZB

(http://www.abendblatt.de/region/niedersachsen/article136928192/Verdacht-auf-Asbest-100-Kinder-aus-Bremer-Kita-geholt.html#)


Krank durch Asbest - Gewobag muss zahlen

 

Das Landgericht hat einer Familie Schadenersatz und Schmerzensgeld zugestanden. Das könnte den Wohnungsbaugesellschaften Probleme bereiten.

Von Brigitte Schmiemann

Sieben Jahre lang hat Familie Sander (Name von der Redaktion geändert) gegen ihren früheren Vermieter gekämpft – wegen Asbest in ihrer Charlottenburger Wohnung. Nachdem die Familie den Prozess in erster Instanz beim Amtsgericht verlor, hat ihr das Landgericht Berlin im Berufungsverfahren jetzt Recht gegeben: Sollte eines der drei Kinder irgendwann einmal erkranken, steht ihm Schadenersatz und Schmerzensgeld zu.

Zu diesem Ergebnis kamen die Richter in einer sogenannten Feststellungsklage, bei der noch keine Schadenshöhe festgelegt wurde, aber der Anspruch darauf festgestellt wurde. Demzufolge haftet der Vermieter, in diesem Fall die Gewobag, dafür, dass er gesundheitsgefährdende Materialien verwendet. Die Gewobag werde in Revision gehen, sagte Sprecherin Gabriele Mittag.

Für Rechtsanwalt Sven Leistikow, der die Familie ab 2009 vor Gericht vertreten hat, könnte das Ergebnis den Wohnungsbaugesellschaften künftig noch Probleme bereiten. "Sie sollten Rücklagen bilden. Sie wissen, wenn es jetzt zu Schäden kommt, müssen sie zahlen", sagt er.

……..

"Diese Platten machen die Bewegung des Holzes mit. Es arbeitet. Und es ist deshalb auch klar, dass die Platte darüber irgendwann bricht. Asbest ist nicht nur ein Schlagwort, sondern eine reale Gefahr für Mieter", warnt Rechtsanwalt Leistikow. Formal baurechtlich sei es zwar richtig, wenn die Behörden und auch die Vermieter sagten, gebundener Asbest stelle keine Gefahr dar.

Doch diese Argumentation stimme eben nur solange wie die Bodenplatten nicht gebrochen seien. Sobald sie kaputt seien, erhöhe sich die Wahrscheinlichkeit, an frei gesetzten Asbestfasern zu erkranken

……

Wie das Übergabeprotokoll der Wohnungsbaugesellschaft zeigt, waren schon beim Einzug zwei Platten im Flur gebrochen. Im August 2005 brachen die Platten dann vermehrt im Flur und lösten sich auch. Der Vermieter beauftragte nach einer Wartezeit schließlich eine Firma, die Platten im Flur der Vier-Zimmer-Wohnung zu beseitigen. Obwohl es sich um ein Asbest zertifiziertes Unternehmen gehandelt habe, hätte der Handwerker, so der Anwalt, die Platten mit Hammer, Spachtel und Meißel entfernt. 

"Das war entgegen allen Vorschriften steinzeitmäßig", sagt Anwalt Leistikow. 

...

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Leistikow können sich Wohnungsbaugesellschaften nicht darauf zurückziehen, sie hätten sachkundige Firmen mit der Asbest-Entfernung beauftragt: "Die Wohnungsbaugesellschaft hätte wissen können, dass bei dem günstigen Preis nicht ordnungsgemäß gearbeitet wurde." Bei sämtlichen Asbestsanierungen müssten Vorschriften wie Vollkörperschutzanzüge und eine Entsorgung mit Schleusen und der Abgabe als Sondermüll beachtet werden. 

"Dieses Problem kann die Gewobag auch heute nicht vollständig abgeben, sondern sie muss Stichproben machen, ob ordnungsgemäß gearbeitet wird", konstatiert der Anwalt. Diese Auffassung bestätigt nun das Gericht und verweist den Vermieter auf seine unterlassene Aufklärung.

.......

 Um die Kinder zu schützen, habe sie bei der Gewobag das Problem angesprochen. Dort sei aber die Ungefährlichkeit immer wieder betont worden.

Das Amtsgericht Charlottenburg habe sich seine Entscheidung nicht leicht gemacht, sagt der Anwalt. Im Februar 2011 ließ das Gericht ein Gutachten erstellen, um folgende Fragen zu klären: Können von Bruchkanten dieser Asbestplatten jederzeit Asbestpartikel austreten? Können sie bei den Kindern über Hand und Mund in die Lunge gelangen und zu Gesundheitsschäden führen? Kann ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Aufnehmen und einer künftigen Erkrankung hergestellt werden? 

Das Gutachten bejahte die Fragen. Doch das Amtsgericht lehnte den Anspruch ab wegen der nur geringen Erhöhung des Gesundheitsrisikos einer tödlichen Asbesterkrankung. Dies sah das Landgericht anders. Dort ist man der Auffassung, dass auch bei einem geringen Risiko die Möglichkeit einer tödlichen Asbesterkrankung bestehe. Bereits eine Asbestfaser in der Lunge kann die Krankheit auslösen.

Nach dem Urteil ist Sarah Sander erleichtert, auch wenn sie viel Geld in das jahrelange Verfahren investieren musste. "Mein Gerechtigkeitssinn ist zumindest ein bisschen wiederhergestellt. Es ist doch fahrlässig, mit der Gesundheit anderer Menschen, und dann noch mit der von Kindern, so umzugehen. Jetzt haben wir wenigstens so etwas wie einen Präzedenzfall geschaffen", sagt sie.

http://www.morgenpost.de/berlin/article112718127/Krank-durch-Asbest-Gewobag-muss-zahlen.html

Das nennt man „Sanierung“!

 

Jakob Gschielgasse

WHA Jakob Gschielgasse, Graz

Projektbeschreibung: Gerüstung, Abbruch Eternit Fassade, umfassende thermische Sanierung, Sanierung Außenanlage, Balkonsanierung, Fliesenverlegung, Estrich im Dachgeschoss, Kellerdeckendämmung, Malerarbeiten
Projektdaten: 12.000 m2 EPS-F plus
Ausführungszeitraum: 2010/2011

 

http://www.sobau.at/referenzen/jakob-gschielgasse.php

 

Die asbesthaltigen Eternitplatten wurden entfernt!!!


Fördergelder von Bund und Land sowie auf das Einkommen abgestimmte Kreditmodelle ermöglichen auch einkommensschwachen EigentümerInnen, sich das „neue“ Wohnerlebnis gönnen zu können.

 

Schade, dass wir nicht deren Hausverwaltung haben!


Samstag, 2. Mai 2015

Sind die Österreicher wiederstandsfähiger gegen Krebs?

www.bauen.de

Bild: www.bauen.de

Asbesthaltige Faserzementplatten sind in Deutschland seit 1993 verboten-. Das betrifft allerdings bei der Produktion lediglich die Herstellung dieser Platten hierzulande. Deshalb können auch später installierte Platten krebserregende Inhaltsstoffe aufweisen. Ob Ihre Eternitplatten asbesthaltig sind, können Sie über Labortests herausfinden. Dazu gibt es zwei Verfahren: SEM oder PLM-Mikroskopie.
Nehmen Sie das Thema Asbest und mögliche Krebsrisiken sehr ernst. In Deutschland sterben jährlich bis zu 1.500 Menschen an den Folgen einer früheren Arbeit mit Asbest!

Das Reinigen von asbesthaltigen Eternitplatten ist gesetzlich verboten. Darüber hinaus gehören diese Platten, wenn Sie sie entsorgen wollen, zum Sondermüll und müssen dementsprechend deklariert werden.

Tausende Arbeiter haben heute Krebs, weil sie einst Asbest einatmeten.
Sie haben mit einem der tödlichsten Baustoffe gearbeitet, die es gibt – oft, ohne es zu wissen und mit schwerwiegenden Folgen. Tausende Menschen in Deutschland sind an Krebs erkrankt, weil sie in den sechziger oder siebziger Jahren auf Baustellen mit Asbest gearbeitet haben. Der Stoff erzeugt nachweislich Tumore und andere schwere Krankheiten.

Anmk.: Betroffenen welche Asbest nicht ernst nehmen, machen sich an den Folgen MitschuldigQuelle

Nur ein Märchen?

 

Es war einmal eine kleine Stadt namens Schilda. Nein, eigentlich hieß sie gar nicht Schilda, sondern es lebten nur einige Schildbürger hier. Sie hatten sich aus einem fernen Land hinter einem hohen Berg einen Herrscher geholt, der ihnen alles versprochen hatte. Jeden Monat hielt er Hof mit seinem kleinen Kreis Schildbürger. Sie lenkten die Geschicke ihres Reiches. Bürger, die anderer Meinung waren, wurden nur widerwillig in ihrem Kreis geduldet.

 

Eines Tages erkannten der Herrscher und sein Hofstaat, dass die alten Kleider ihrer Schlösser verschmutzt waren. Das lag sicher am Feinstaub in der Luft! So beschlossen sie, diesen Feinstaub mit Asbestfasern zu vertreiben. Gesagt, getan, die Säuberungsaktion sollte beginnen. Im Reich gab es aber auch viele kleine Rebellen, die den Schildbürgern und den Bürgern erklärten, dass Asbest giftig sei und vor allem ihre Kinder erkranken könnten. Das rief den Ärger des Herrschers und seiner  Schildbürger hervor! 

 

Doch die Rebellen wussten, dass es mächtigere Herrscher als den ihren gab und dass ihr Herrscher bei diesen um Genehmigung bitten müsse. Denn diese hohen Herrscher würden prüfen, wie giftig diese Reinigung ist. Diese hohen Herrscher schüttelten den Kopf. Noch nie war ihnen so etwas untergekommen! Alle anderen Schlossherren warfen die alten Kleider weg und kauften neue, doch die Schildbürger dieser kleinen Stadt glaubten, dass sie mit Asbestfasern den Schmutz vertreiben könnten! Dass die Bürger deswegen erkranken könnten, wollten sie nicht hören und dass die Kleider ihrer Schlösser bald wieder schmutzig sein werden und dann letztendlich doch durch neue ersetzt werden müssen, wollten sie ebenso nicht hören. Die Hoffnung der kleinen Rebellen lag in der Entscheidung der großen Herrscher und – vor allem – der anderen Bürger, die – wie sie hofften – an die vielen unschuldigen Kinder denken…

 

Bild von Musikkassette

MC 1994/Tyrolis/EAN: 9003548010839

Freitag, 1. Mai 2015

Gastkommentar: mangelnde Information bzw. falsche Information durch HV.

 

Die EigentümerInnen haben Recht!! Wir alle sind uns einig, dass unsere asbesthaltige Fassade nachhaltig renoviert werden muss. Aber die Hausverwaltung Ogris hat uns alle nicht über die Gefahren informiert, sondern führt falsche Informationen weiter, indem Herr DI Ogris von einer Genehmigung des Arbeitsinspektorates spricht, die laut schriftlichem Schreiben dieses Amtes am 28.4 noch immer nicht vorlag. Die EigentümerInnen haben mit ihren Abstimmungen immer bewiesen, dass sie - wenn sie alle Informationen haben - gute Entscheidungen treffen.


Herr DI Ogris hat nicht nur die EigentümerInnen mangelhaft informiert sondern auch die Firma Vertikala, die in ihrem Schreiben darauf verwies, dass ihr der Asbestgehalt der Fassade zum Zeitpunkt der Angebotslegung nicht bekannt war. Nach Erhalt dieser Information trat die Firma sofort von ihrem Angebot zurück, da ihr die mögliche Gesundheits- und Umweltgefährdung bewusst war und zugab, für diese Arbeiten nicht genügend ausgebildet zu sein.
Herr DI Ogris gab bei Gericht an, er sei sich der Asbest-Problematik bewusst, wieso hat er nicht vor Vorlage der Angebote diese geprüft und uns auch über etwaige Gefahren aufgeklärt? Herr DI Ogris arbeitet nun schon seit er die Geschicke der Ulmgasse leitet (5 Jahre) an diesem Projekt (laut Hausverwaltervertrag „Erneuerungskonzept für Fassade“). Ich habe innerhalb kurzer Zeit von den vorbildlich arbeitenden österreichischen Behörden schriftliche Auskunft erhalten. Das Arbeitsinspektorat ist sich der Problematik bewusst und informierte uns schriftlich, dass keine Unterlagen vorliegen, über die sie zu entscheiden haben. Die Österreichische Staubbekämpfungsstelle, die technische Abteilung der AUVA, teilte ebenfalls mit, dass kein Reinigungssystem „eine Freisetzung von Asbestfasern ausnahmslos und zuverlässig verhindert“, womit die ersten vorgelegten Angebote, die ja nach jahrelanger Vorbereitung von Herrn DI Ogris geprüft und ausgewählt wurden, nicht zulässig sind.
Beim Freitagstermin Ende Februar, wo wir diese Punkte vortrugen, hörten sich alle anwesenden EigentümerInnen diese Informationen an, nur Herr DI Ogris mahnte zur Eile und wollte keine Information, weil er es ohnehin wisse. Innerhalb von 4 Wochen hat er aber seine Argumentation um 180 Grad verändert: So sprach er ursprünglich noch von einem gesetzeskonformen Reinigen mit bis zu 300 Bar im geschlossenen System, informierte aber einen Monat später von einer Reinigung mit 5 Bar und nun wird wieder mit einem Hochdruckgerät gereinigt!
Den EigentümerInnen gegenüber bezeichnete Herr DI Ogris die „300 Bar“ als Schreibfehler. Aber sowohl das Angebot der Firma Vertikala als auch das der Firma Holzer (vom November 2014) hatten den gleichen Schreibfehler. Dass dieser angebliche Fehler bei der Prüfung der Angebote Herrn DI Ogris nicht auffiel, gibt mir zu denken, zumal es sich um eigenartigerweise im Text idente Angebote handelte. Die Hausverwaltung hat nun für uns eine Auswahl getroffen, indem er den sympathischen Kleinunternehmer Holzer wählte, mit drei Mitarbeitern als Experten für die Reinigung und Befestigung der Fassadenplatten, für Malerarbeiten und nachhaltige Sockelrenovierung von 5 % des Sockels.
Im April 2012 erklärten sich nur 29 % der EigentümerInnen mit der als „Fassadensanierung“ verschleierten Fassadenmalerei einverstanden. Trotzdem wurden von der HV andere Sanierungsvarianten immer als unwirtschaftlich abgetan und nicht einmal mit Fördergeldern von Bund und Land durchgerechnet.
Ich bin froh, in einer Anlage zu leben, wo wir uns alle respektieren und man auch hitzige Diskussionen über eine Sache führen kann. Der Mail-Verkehr mit einigen Miteigentümern ist sehr konstruktiv. Herr DI Ogris spricht immer wieder vom kleinen Kreis, in dem er wichtige Fragen diskutiert und wo dann Entscheidungen getroffen werden. Aber haben wir als EigentümerInnen nicht das Recht auf Transparenz und dass alle Informationen ungefiltert an uns herangetragen werden, damit die Entscheidungen letztendlich von uns allen getroffen werden?!

Donnerstag, 30. April 2015

also ich kapiere da etwas nicht....

obwohl ich jetzt schon eine zeit dieses blog verfolge....wer hatte da so eine schnapsidee, eine fast 40 jahr alte, noch dazu mit solch gefährlichen dingern behaftete fassade zu streichen?Jede seriöse firma würde die entfernung dieser dinger oder es zu lassen empfehlen. Ich kann mir nicht vorstellen das eine hausverwaltung auf so eine idee kommt!

Mittwoch, 29. April 2015

"schriftliche Freigabe" FEHLT!

Im Schreiben vom 31.3.2015 beruhigte uns die Hausverwaltung folgendermaßen:

„Der genaue Arbeitsablauf wurde dem Arbeitsinspektorat Graz schriftlich mitgeteilt und es wurde uns eine schriftliche Freigabe für die durchzuführenden Arbeiten mitgeteilt.“

Diese „schriftliche Freigabe“

- wurde von der Richterin in der Gerichtsverhandlung am 20.4.2015 nicht als solche anerkannt und
- wurde mehreren Eigentümern und Eigentümerinnen auf Verlangen weder übermittelt noch vorgezeigt.

Gestern, am 28.4.2015 teilte uns das Arbeitsinspektorat Graz abermals schriftlich mit, dass ihm „keinerlei Meldung oder Unterlagen … über eine Fassadensanierung“ vorliegen. Auf Anfrage kann dieses Schreiben interessierten Eigentümern und Eigentümerinnen gerne vorgelegt bzw. übermittelt werden.

Betont wird in diesem Schreiben, dass sich die Zuständigkeit des Arbeitsinspektorates nur auf die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bzw. deren Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erstreckt.

„Eventuelle Beeinträchtigungen von Bewohner und Bewohnerinnen, Anrainer und Anrainerinnen oder sonstiger Personen sind von den zuständigen Stellen des Magistrats und des Landes zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen vorzuschreiben.“ Hier hat die Hausverwaltung hoffentlich bereits die „schriftliche Freigabe“, denn schließlich geht es ja um unsere Gesundheit und die müsste an allererster Stelle abgesichert werden!

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