Montag, 27. April 2015

Gast-Kommentar: Spezialisten aus Kärnten

Ich war bei der Vorstellung der Firma Holzer am 24. April anwesend. Herr Holzer ist ein sehr sympathischer Privatunternehmer aus Kärnten, der uns seinen Malerbetrieb mit 3 Mitarbeitern vorstellte, sein Jahresumsatz liegt bei zirka EUR 150.000,--. Ihm dürfte das Risiko, das er mit unserer großen Anlage auf sich nimmt, gar nicht bewusst sein! Er zeigte uns das Reinigungsgerät, vorführen konnte er es nicht. Dieses Gerät war nagelneu und ungebraucht. Es ist ein Hochdruckreinigungsgerät im geschlossenen System. Herr Holzer selbst gab zu, dass es bei Stellen des Hauses, die schmäler als der Reinigungsaufsatz sind, seitlich zu einem Austritt von Sprühnebel kommt. Darin befinden sich aber Asbestfasern! Fraglich ist, ob es nicht auch – aufgrund der senkrechten Stellung – unten zu einem Austritt von Schmutzwasser kommt, das die Fassade entlang hinunter rinnt. Wenn die am Boden aufgelegten Planen die Menge des Schmutzwassers nicht mehr aufnehmen können, wird das Erdreich rund um die Häuser mit Asbestfasern kontaminiert und die Asbestfasern werden noch längere Zeit in die Luft aufgewirbelt!
Herr Holzer gab an, dass er kundig im Umgang mit Asbest ist. Von mir und einigen anderen Eigentümern wird dies bezweifelt, da er in seinem ersten Angebot an uns ebenfalls mit 300 bar reinigen wollte, was aber aufgrund der erhöhten Freisetzung von gesundheitsgefährdenden Asbestfasern nicht zulässig ist. Auch wusste Herr Holzer nicht, ob seine Arbeiter Staubmasken tragen werden.
Herr Holzer berichtete auch, dass er seinen Mitarbeiterstab für diesen Auftrag verdoppeln werde. Er wird nun mit 6 Mitarbeitern die 4 Häuser reinigen und neu malen (18.110 m²) sowie 120 m² (5 %!) des beschädigten Fassadenputzes von 2.260 m² (!) Sockel sanieren! Das heißt 5 % des Sockels werden renoviert, die anderen 95 % des Sockels werden überstrichen - durch diese Maßnahme ist für einige Zeit der Schaden nicht mehr sichtbar.
Zu hoffen ist außerdem, dass die Arbeiter mit den geliehenen Hubarbeitsbühnen bzw. Skyclimbern zurecht kommen, die Firma Swietelsky zum Beispiel hätte die Arbeiten nur mit einem Gerüst durchgeführt!
Da diese Firma von der HV Ogris ausgewählt wurde, muss es sich um wirkliche Fachleute handeln. Die Firma ist kundig in abesthaltigen Materialien, hat Spezialisten für die Befestigung der Asbestzementplatten sowie die Malerei und wird die Schäden an Dämmung (?) und Putz des Sockels nachhaltig renovieren…
Ich schätze alle MiteigentümerInnen und verstehe, dass sie sich auf Herrn DI Ogris verlassen, dass er seinen Pflichten als Hausverwalter nachkommt. Auch ich habe bis vor kurzem seinen Aussagen vertraut. Seit Monaten will ich nur die schriftliche Freigabe vom Arbeitsinspektorat. Alle anwesenden EigentümerInnen konnten sich überzeugen, dass er mir dieses Schreiben nicht vorlegte sondern nur darauf hinwies, dass dieses existiere. Dieses Schreiben wurde nicht nur von mir sondern auch von anderen MiteigentümerInnen von der HV Ogris angefordert. Wieso gibt er uns dieses Schreiben nicht, wenn er es besitzt? Sollten Sie Interesse haben, fragen Sie beim Grazer Arbeitsinspektorat nach, ob Herr DI Ogris eine Zusage für diese Arbeiten zum Zeitpunkt der Vorstellung der Firma hatte. Einige MiteigentümerInnen haben dies bereits gemacht und ihnen wurde berichtet, dass dem Arbeitsinspektorat noch keine Meldungen vorliegen.
Herr DI Ogris hat grobe Fehler beim Auswahlverfahren für diese Sanierung begangen. Er legte uns nur 2 Angebote vor, die jeweils mit 300 bar putzen wollten, wobei die Firma Vertikala vom Angebot zurückgetreten ist. Laut Hausverwaltervertrag existieren daher nicht mehr 3 Angebote für die Reinigungsvariante.
Weiters berichtete Herr DI Ogris, dass der Vertrag von Herrn Holzer bereits unterzeichnet ist und er jetzt dessen Versicherung prüfe. Es ist fraglich, ob die Versicherung die Deckungssumme noch erhöht, wenn das erhöhte Risiko bereits bekannt ist.
Ich möchte hier nur die MiteigentümerInnen informieren. Wir sind nur etwas genervt, wieso wir von Herrn DI Ogris, der ja zu Beginn seiner Hausverwaltertätigkeit versprochen hat, für alle dazu sein, uns keine schriftlichen, behördlichen Unterlagen übermittelt. Wir erhielten mit dem Schreiben der HV vom 31.3.2015 das Schreiben von Herrn Hammer, lieber wäre mir die „schriftliche Freigabe“ des Arbeitsinspektorats gewesen!
Positiv war, dass ich im Rahmen der Vorstellung der Firma Holzer mit einigen Miteigentümern in entspannter Atmosphäre meine Beweggründe darlegen konnte. Die MiteigentümerInnen haben Recht, dass unsere Fassade renoviert werden muss,nur lasst uns auch an die Kinder in dieser Anlage denken, bevor es zu spät ist. Der Leidensdruck durch diese renovierungsbedürftige Fassade ist sehr hoch. Hier konnte ich mich bei einem Gespräch mit Herrn P. überzeugen, das ich im Zuge der Angebotskontrolle führte. Er sieht die Asbest-Problematik nicht so krass, denn es gäbe auch Tote beim Autofahren und wir fahren trotzdem. Ich für mich sehe mich aber hier in der Verantwortung, ich möchte mir nicht vorwerfen lassen, dass ich an nur einem Asbestopfer mitschuldig bin.

Freitag, 24. April 2015

HV Ogris aus Kärnten....

fassadenmalerei

Die Hausverwaltung OGRIS stellte am Freitag, 24.April 2015 die Firma "Malerei Holzer", einen 3-Mann Betrieb aus Kärnten einer kleinen Anzahl von Eigentümern der Wohnanlage Ulmgasse 14a-14d vor.

Eigentümer, die keine Möglichkeit hatten daran teilzunehmen, können sich über die Firmenhomepage "Malerei Holzer" informieren!

www.malereiholzer.at/

Anmerkung: Leider reagierte die Firma "Malerei Holzer" auf keine Anfrage!

Sonntag, 12. April 2015

Die Ängste der Bewohner WA-Ulmgasse

ulmgasse-haus
Auch die Wochenzeitung "Der Grazer" berichtet in der neuesten Ausgabe 15/2015 über die Ängste der Bewohner hier gehts zur Onlineausgabe

Mittwoch, 1. April 2015

Umlaufbeschluss Fassaden Malerei Teil drei

Umlaufbeschluss „Fassadensanierung“

Umlaufbeschluss

Offener Brief an die EigentümerInnen/BewohnerInnen der Wohnanlage Ulmgasse 14a –14d:

Der Umlaufbeschluss für die Streichung der Fassade ergab eine 57% Zusage der Eigentümer!

Wenn 57% der Eigentümer in der Wohnanlage Ulmgasse 14a bis 14d alle beschriebenen Gesundheitsrisiken sich selbst gegenüber, den Kindern, den Mitbewohnern und Anrainern zumuten, nur damit sie eine schöne Fassade haben, müssen diese 57% der Eigentümer sich auch bewusst sein, dass sie eines Tages für diesen Umlaufbeschluss der Verwaltung die Verantwortung übernehmen müssen!

Dass mit diesem kosmetischen Eingriff sämtliche Rücklagen aufgebraucht werden und dann für anstehende Investitionen wie Liftkosten, Dachsanierung, Dekontaminierung des Erdreichs, etc. teure Kredite vom freien Markt aufgenommen werden müssen, muss ebenso allen Eigentümern klar sein! Der Umstand, dass das Problem Asbestzementplatten und deren Entsorgung in absehbarer Zukunft noch größere Geldmittel erforderlich machen wird, ist ebenso Fakt!

Bei "Allen 43% der Eigentümer" die den Umlaufbeschluss zur Streichung der Fassade abgelehnt bzw. nicht unterschrieben haben, möchte ich mich bedanken! Auf Anfrage können diese Eigentümer gerne die Unterschriftenliste von mir bekommen!

Sollten die Arbeiten zur Streichung der Fassade in der Wohnanlage durchgeführt werden, werde ich nach der Fassadenrenovierung das Erdreich rund um die Häuser auf Kontamination mit Asbest untersuchen lassen!
Was passiert bei einer Kontaminierung?

Stefan Hammer
Betreiber der Seite Ulmgasse.at

Asbest ist der Stoff, der »die größte Industriekatastrophe der Geschichte« ausgelöst hat. Bis heute hat der As-bestboom weltweit Millionen Opfer gefordert, die genaue Zahl verschwindet im Rauschen der Krebsstatistik. Kein anderer Stoff, keine andere Chemikalie, kein Radionuklid hat rund um den Erdball mehr Menschen umgebracht. Heute sterben weltweit nach Angaben der International Labour Organization der UN rund 100.000 Menschen jährlich an asbesttypischen Krankheiten (Lunge, Rippenfell, Kehlkopf), alle fünf Minuten gibt es ein neues Opfer. Gefährlich ist Asbest durch seine Eigenschaft, lungengängige Fasern freizusetzen. Selbst in geringsten Dosen bleibt Asbest ein stark krebserregender Stoff. Es gibt keinen Grenz- oder Schwellenwert. Die mittlere Überlebenszeit nach der Diagnose beträgt 13 Monate. Die Latenzzeit bis zum Ausbruch der Krankheit liegt bei 20 - 40 Jahren http://www.zeit.de/2009/06/Asbest .

Unsere Fassadenplatten enthalten 5 - 15 % Asbest, das an Zement fest gebunden ist („Asbestzement“). Daher kommt es durch Ver-witterung nur zu einer geringen Freisetzung von lungengängigen Fasern: Die Konzentration an Asbest in der Außenluft Mitteleuropas liegt bei 50 – 150 Fasern/m³ http://www.mlul.brandenburg.de/media_fast/4055/asbest_sachstandsbericht2014.pdf . Auch eine Schweizer Studie aus dem Jahr 2005 bestätigt, dass die Verwitterung keine Gefahr darstellt http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00334/index.html?lang=de . Die Österreichische Staubbekämpfungsstelle (ÖSBS) führt gern Messungen durch (ca. EUR 2.000,--).

Aber aus fest gebundenem Asbest werden durch mechanisches Bearbeiten, wozu neben Schleifen, Bohren etc. auch das Hochdruck-reinigen zählt, lungengängige Asbestfasern freigesetzt.

Daher gibt es auch für ASI-Arbeiten an Asbestzementplatten strenge Gesetzesvorgaben in:

Richtlinie 83/477/EG (Asbest-Richtlinie)
http://europa.eu/legislation_summaries/employment_and_social_policy/health_hygiene_safety_at_work/c11134_de.htm
Grenzwerteverordnung GKV 2011 (4. Abschnitt Sonder-bestimmungen für Asbest)
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001418
Technische Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS) 519
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-519.html
Gefahrstoffverordnung GefStoffV
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gefstoffv_2010/gesamt.pdf
Abfallwirtschaftsgesetz AWG 2002
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002086
Festsetzungsverordnung gefährliche Abfälle
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011043
ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008910
BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz BGBl. I 37/1999 )
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009146

Arbeiten an asbesthaltigen Stoffen dürfen nur von geschulten Fachfirmen durchgeführt werden und sind meldepflichtig. Die Sicher-heitsvorschriften (Schutzkleidung, Staubmaske, eventuell Schleusen und Duschen) und die Einhaltung der Grenzwerte werden vom Arbeitsinspektorat überwacht und die Arbeiten bei Missachtung eingestellt.

Unsere Fassadenplatten waren wahrscheinlich beschichtet, sind aber sehr abgewittert. Gemäß GefStoffV sind Reinigungs- und Be-schichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestwandverkleidungen verboten.

Beschichtete Platten dürfen mit entspanntem Wasser unter Verwendung weich arbeitender Geräte, z. B. Schwamm, gereinigt und mit drucklosem Wasserstrahl abgespült werden. Es ergibt sich von selbst, dass dann eine spätere Beschichtung wohl nicht haften wird….
Werden bei beschichteten Platten Reinigungsverfahren eingesetzt, die zu einem Abtrag der Oberfläche führen, dürfen dafür nur emis-sionsarme Verfahren (10.000 Fasern/m³) angewandt werden. Dazu zählen Hochdruckverfahren im abgeschlossenen System. Hier ist derzeit ein Gerät http://www.dguv.de/medien/ifa/de/pra/asbest/bt_19_12_2006.pdf von der IFA (Institut für Arbeitsschutz der Deut-schen Gesetzlichen Unfallversicherung) genehmigt http://www.dguv.de/ifa/Praxishilfen/Asbestsanierung/index.jsp . Der maximale Druck darf nur 150 bar betragen, die Firma vertikala will mit 300 bar reinigen! Auch dürfen die Hängekonstruktionen der Firma vertikala nicht an der Fassade scheuern, um eine Faserfreisetzung zu vermeiden.

Eingetrocknete Schmutzwasserreste müssen mit Asbestsaugern abgesaugt werden, um das Aufwirbeln in die Luft zu verhindern. Das aufgefangene Schmutzwasser oder der Filterrückstand muss als gefährlicher Abfall in Frohnleiten entsorgt werden.

Durch eine Beschichtung verändert sich unter Umständen auch das bauphysikalische Verhalten der Platte. Die Diffusionsfähigkeit wird durch eine zusätzliche Farbschicht eingeschränkt, was für die gesamte Fassadenkonstruktion von Nachteil ist und unter Umstän-den die Lebensdauer verkürzen kann. Dies geschieht dann, wenn anfallende Feuchtigkeit nicht mehr ausdiffundiert, das Material also zu lange feucht bleibt http://www.eternit.de/kontakt-faq/faq/gesundheit-und-umwelt/.

In der Sitzung am 27. Februar versicherte Herr DI Ogris, dass die Firma vertikala gesetzeskonform arbeitet. Wenn nicht, würde er sich an der Betriebshaftpflichtversicherung schadlos halten. Abgesehen davon, dass es dann für unsere Gesundheit ohnehin zu spät wäre, müssen „Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sich aus der Tätigkeit mit Asbest und asbesthaltigen Materialien ergeben“ als Zusatzrisiko bzw. durch eine Umwelt-Haftpflicht/Schadenversicherung versichert werden.

Nach Anfrage am 2. März (!) reagierte die Firma vertikala sogleich und schrieb uns in Englisch, hier finden Sie die deutsche Übersetzung:

Sehr geehrte Damen und Herren!
Unserem Unternehmen sind die möglichen Risiken im Umgang mit asbesthaltigem Material sehr wohl bewusst! Sicher wissen Sie auch, dass jedes Unternehmen, das mit asbesthaltigen Mate-rialien arbeitet, dazu verpflichtet ist, von der zuständigen Stelle dazu qualifiziert zu werden und dass diese Genehmigung nur für bestimmte Zeit gilt und nach einigen Jahren verlängert werden muss! Derzeit verfügen wir über diese Genehmigung nicht, aber wenn wir mit derartigem Material arbeiten, werden wir diese erlangen. Genau genommen sind wir nicht die für die Fassaden-renovierung in der Ulmgasse beauftragte Firma, da wir keinerlei Vertrag haben. Wir bieten Ihnen lediglich unsere Dienstleistung an! Vor einigen Wochen wurden wir informiert, dass Ihre Fassa-de aus asbesthaltigem Material besteht. Deswegen werden wir eine neue Verfahrenstechnik und ein neues Angebot vorbereiten, welche sich nicht auf das Asbestmaterial in den Platten auswirkt und die Umwelt, die Arbeiter und die Menschen im Umkreis nicht beeinträchtigt. Als zweite Variante werden wir Ihnen die Möglich-keit des Plattentausches und Anbringens neuer Fassadenplatten übermitteln.
Besten Dank und freundliche Grüße


Die Hausverwaltung Ogris wurde mittels Mail sofort ersucht, die anderen Eigentümer zu informieren. Die Interpretation des oben ge-nannten Schreibens und des Nicht-Reagierens der Hausverwaltung bleibt dem/r LeserIn überlassen…Gemäß §20 (1) Wohnungsei-gentumsgesetz (WEG) ist der Verwalter verpflichtet, die „Weisungen der Wohnungseigentümer zu befolgen, soweit diese nicht ge-setzwidrig sind“.

Auffallend ist auch, dass der Hersteller der angebotenen Fassadenfarbe, die Firma Caparol http://www.caparol.de/) zu einem Fachar-tikel http://www.caparol.de/uploads/pics/caparol_import/caparol_de/pdf/89725/861017_technik_forum_1_2011_Fachzeitschrift.pdf verlinkt, wo für Asbestzement andere Produkte empfohlen werden. Auch mir gegenüber äußerten Dachdecker, dass die angebotene Farbe nach einigen Jahren abblättern würde.

Bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist eine Reinigung und Neubeschichtung der Fassade – wenn überhaupt – nur zu weit höheren Kosten möglich, sodass wir – bei Inanspruchnahme der hohen Sanierungsförderung durch Bund und Land - nicht mehr weit von der zweiten Sanierungsvariante entfernt sind.

Gemäß § 24 (6) WEG kann jeder Wohnungseigentümer innerhalb eines Monats ab Anschlag eines Beschlusses der Eigentümerge-meinschaft „mit einem gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richtenden Antrag verlangen, dass die Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses wegen formeller Mängel, Gesetzwidrigkeit oder Fehlens der erforderlichen Mehrheit gerichtlich festgestellt wird“, gemäß § 29 WEG bei Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung innerhalb von drei Monaten, wobei das Gericht den Mehrheitsbeschluss aufzuheben hat, wenn „die Kosten der Veränderung – unter Berücksichtigung auch der in absehbarer Zeit anfallenden Erhaltungsar-beiten – nicht aus der Rücklage gedeckt werden könnten“, ausgenommen, „wenn der nicht gedeckte Kostenanteil von der beschlie-ßenden Mehrheit getragen wird.“ Und die Sanierung der Dächer ist ja in absehbarer Zeit fällig…

Anmerkung: In diesem Fall müssten die Reparaturkosten von denjenigen “Eigentümern” übernommen werden, die den Umlaufbeschluss mit "JA" unterschrieben haben!

www.ulmgasse.at - Wir haben die Fakten - Wir klären auf!

Dienstag, 31. März 2015

Asbest an Praterbrücke: Arbeiter waren gefährlichem Staub ausgesetzt

 

Spezialfirma muss gesundheits-gefährdendes Material entsorgen

Wien - Bei Sanierungsarbeiten an der Wiener Praterbrücke waren Arbeiter wochenlang gesundheitsschädlichem Asbeststaub ausgesetzt. Das berichtete die ORF-"Zeit im Bild" am Montagabend.

Die betroffenen Arbeiter werden medizinisch untersucht, berichtete eine Asfinag-Sprecherin am Dienstag. Ergebnisse gebe es aber noch nicht. Das gefährliche Material wird nun von einer Spezialfirma entfernt bzw. entsorgt. Asbeststaub, der eingeatmet wird, kann die Lunge schädigen und schlimmstenfalls Krebs verursachen.
Sämtliche Arbeiten eingestellt

Laut der Autobahn-Gesellschaft wurden "unverzüglich" nach Bestätigung des Verdachtes sämtliche Arbeiten an der Tangenten-Brücke eingestellt. Zudem wurden die Behörden informiert und alle Vorkehrungen für die fachgerechte Entsorgung getroffen.


Das Abstrahlen ist inzwischen eingestellt worden.

Quelle

Samstag, 21. März 2015

Fahrlässige Handlung mit Asbest Mord?

Umlaufbeschluss

16 Jahre Gefängnis nach Fahrlässigkeit mit Asbest

16 Jahre Gefängnis bekam ein Mann in der SCHWEIZ weil er die Arbeiter großer Gefahr mit Asbest aussetzte.

Hier der link

Das ganze Netz wimmelt nur so von Warnungen, alle Häuser die vor 1990 gebaut wurden sollen immer auf Asbest geprüft werden. Dabei hat Bgm Miedl lang genug bei der Asfinag in Alland gearbeitet um dies zu wissen!!!
Solche Strafen werden anderswo für Mord gesprochen»

Das Gericht in Turin hat Stephan Schmidheiny zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt.
Es fällt auf, dass das Urteil anscheinend nicht wie beantragt wegen vorsätzlicher Tötung erfolgte, sondern wegen vorsätzlicher Verursachung einer Katastrophe sowie wegen unterlassener Schutzvorrichtungen. Im schweizerischen Recht gibt es ähnliche, aber nicht deckungsgleiche Tatbestände. Das Strafmass bewegt sich in Bereichen, die anderswo für Mord üblich sind.

Hier gibt es noch ein Video dazu: Asbest eine große Gefahr

Sie lesen richtig, ein Gericht in Turin hat diese Fahrlässige Handlung mit Asbest einen Mord gleichgesetzt.

Bgm Miedl lässt die jagen die davor gewarnt haben....Schande, mehr als Schande.
Und so einen wählt ihr wahrscheinlich wieder. Pfui.


Der ganze, ungekürzte Bericht ist hier zu finden

Dieser Beitrag-Urteil soll die Bewohner der Wohnanlage Ulmgasse aufrütteln und gegen diesen Umlaufbeschluss schärfstens protestieren lassen.
Weitere Infos

Dienstag, 17. März 2015

Umlaufbeschluss Fassaden Malerei Teil zwei

wahl

Einige Eigentümer werden sicher schon den Aushang mit dem Resultat Betreff "Malerarbeiten" des Umlaufbeschlusses Februar -März 2015 der Hausverwaltung OGRIS aus Kärnten gesehen und beurteilt haben.

Jedem Eigentümer steht das Recht zu, in die "Abstimmungsunterlagen" Einsicht zu nehmen und diese zu kontrollieren!
Diesbezüglich empfehle ich auch, sich rasch mit der Hausverwaltung in Verbindung zu setzen, damit Einsprüche noch fristgerecht bei Gericht eingebracht werden können!

Info: Der schleichende Tod....
Unterbrochene Links bitte melden.

Dienstag, 3. März 2015

Was Steirer & Kärntner verbindet

haus1

Seebodner kämpfen mit Schimmel

Der Mieter ist laut Ogris verpflichtet, „den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu warten und instand zu setzen.“
So müsse der Mieter auch eine Raumtemperatur von 20 bis 22 Grad mindestens in den Räumen haben. „Sobald dem Mieter das nicht möglich ist, hat er dies der Hausverwaltung zu melden. Das muss dann innerhalb von zwei Wochen behoben werden“, so Ogris.

Geschieht das nicht, „kann der Mieter den Schaden auf seine Rechnung von einer Firma beheben lassen und die Rechnung an die Hausverwaltung schicken."

Der Woche Bericht ist hier zu finden

Unterbrochene Links bitte melden.
Na da wäre ich neugierig was unsere Hausverwaltung OGRIS dazu sagen würde wenn unser Eigentümer seine Worte ERNST nehmen würde....seit ca. einem Jahr lässt sich sein Fenster nicht öffnen, die Winter-Raumtemperatur bewegt sich wie auf der Zugspitze je nach Windstärke zeitweise um die 17-18° trotz 2 volllaufender Heizkörper-zahlen tun am Ende alle Eigentümer.
Diese automatische Frischluftzufuhr hat auch den Vorteil, die HV kann nicht sagen, der Eigentümer lüftet zu wenig.

„Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube“ Friedrich von Schiller 1759-1805

Montag, 2. März 2015

Englisch ist Pflichtfach für Ulmgasse

fassadenmalerei

Auf Anfrage an die zuständige Firme Vertikala aus Slowenien wurde mir in Englisch geantwortet!

Ich informierte die Fa. Vertikala das der Auftrag "Fassade" ja in einem Deutsch sprechenden Land durchgeführt werden sollte und ersuchte umgehend, um eine Übersetzung.
Sobald diese eingetroffen ist, können die Eigentümer das Schreiben auch in deutscher Sprache auf www.ulmgasse.at vorfinden.

"Dear Mr./Mrs.,

Our company is well aware of potential risk when working with asbestos materials!

As I am sure that you know, that every company that it is working with asbestos materials, it is obligate to be qualified by the competent institution and this permit is valid per fix-time and it requires renewal after few years!

At this moment we don’t have this permit, but If we are going to work with this material we will have it.

If we are accurate, we are not the contractor for the façade-renovation job at Ulmgasse, since we don’t have any contract. We are just offering our service to you! Few weeks ago, we were informed that plates of your façade are consisted with asbestos material, because of this, we are preparing you new technology
and new offer, which will not affect on asbestos material in the plates and will not affect to environment, workers and people at surrounding.

By the second variation we will also send you the option for changing and delivering new façade plates!

Thank you and best regards!


Ps.: Name ist der Plattform www.ulmgasse.at bekannt

Sonntag, 1. März 2015

Tödlicher Staub - ASBEST -steht für Krankheit und Tod...

 

Die Wirtschaftkammer greift Asbestplatten nicht an

Sanierung nur mit Sachkundenachweis

"Alte, asbesthaltige Produkte wie Eternit-Platten dürfen daher auf keinen Fall bearbeitet, das heißt gebohrt, gesägt, abgeschliffen, gebürstet, mit Hochdruckreinigern gesäubert oder herausgerissen werden. Die schädlichen Asbestfasern würden so freigesetzt. Zudem könnte sich der asbesthaltige Staub in der Luft verteilen und die Gesundheit auch anderer, unbeteiligter Menschen gefährden.
Wie vielen Eigentümer wohl bekannt ist, wurde diese Warnung und deren Gefahren für die Gesundheit in der Vergangenheit ignoriert

Wie macht DAS die Witschaftskammer:
Eines gehen sie im Zuge des 15-Millionen-Projekts nicht an: eine "problematische Altlast" zu sanieren. Hinter der abgehängten Alu-Fassade schlummert Gefahrenpotenzial: Die Bürowände bestehen aus mit Steinwolle gedämmten Promasbestplatten, diese wiederum zu 60 Prozent aus krebserregendem Asbest. Akute Gefährdung für die Mitarbeiter in der Zentrale besteht keine. Das hat eine Messung durch die Österreichische Staubbekämpfungsstelle (ÖSBS) mit Sitz in Leoben schon 2008 ergeben. Doch es genügt, wenn an den Innenwänden gebürstet oder gebohrt wird, dass Asbestfasern freigesetzt werden.
Quelle: Kleine Zeitung

Neu-Aktuell:
-Arte-TV - Asbest-bedingte Krankheiten
-Asbestalarm in niederländischer Stadt
-Asbest auf steirischer A2-Brücke gefunden

W
§ 22 GKV 2011 Meldung von Asbestarbeiten

Dieser Beitrag wurde schon am 2013-02-22 erstellt!

Da unsere Kärntner Hausverwaltung die Eigentümer nicht ausreichend bis gar nicht, auf die Gefahr der grossen Gesundheitsgefährdung welche von Asbest ausgeht hingewiesen hat, möchte ich auch diesen Bericht nochmals in Erinnerung rufen!

Freitag, 27. Februar 2015

ASBEST, eine tödliche Erbschaft

 

Eigentümer und Hausverwaltungen, die über eine Sanierung ihrer Wohnanlage nachdenken - sollten sich vorher den ZDF Beitrag "Tödliches Gift - ASBEST" ansehen.
Dass eine Millionensanierung ansteht, sollte berücksichtigt werden! Auch dass durch das Streichen bzw. bearbeiten der Asbest-Platten mit einem Hochdruckreiniger die Eigentümer bei solchen Arbeiten, einer tödlichen Gefahr ausgesetzt werden, abgesehen das es auch verboten ist. Diejenigen, die solches fordern bzw. durchführen, sind sich der großen Verantwortung und deren Gefahr gar nicht bewusst!
Unserer Hausverwaltung trifft hier eine besondere Aufklärungspflicht, auch in ihrem eigenem Interesse und ist gut beraten, eine sofortige Untersuchung über den Asbestgehalt und einer eventuellen Gefahr in unserer Wohnanlage durchzuführen sowie die Eigentümer darüber aufzuklären!
Wie erkennt man "Asbest" Gefahr im Haus: http://youtu.be/mYxJz1nl3SI

Mir liegen mehrere Berichte von TV Anstalten vor zB. RBN-TV & SF1-Schweiz , welche die tödliche Gefahr und deren Kosten bei Sanierungen aufzeigen.

Montag, 16. Februar 2015

Umlaufbeschluss Fassaden Malerei-Ulmgasse


Aktuell gibt es von unserer Hausverwaltung einen Umlaufbeschluss für einen neuen Anstrich unsere Hausfassade. Ein Neu-Anstrich der Fassade ist unter derzeitigen Gesichtspunkten reine Geldverschwendung. Die Fassade zu streichen, ohne zuerst die defekten Fenster, Balkontüren usw. zu reparieren oder zu tauschen ist nicht sehr sinnvoll und wer dies bevorzugt, denkt sehr kurzfristig und wird in Kürze nochmals zur Kasse gebeten! Es wird seitens der Hausverwaltung eine thermische Sanierung abgelehnt, unter anderem mit dem Hinweis, dass dies bei unseren fast 40 Jahre alten Häusern nicht notwendig ist, da die Heizkosten sehr gering sind! (...sehr gering sind???). Jeder Eigentümer kann diese Argumentation selber leicht überprüfen, indem er Wohnanlagen welche eine thermische Sanierung bereits durchgeführt haben, mit unserer vergleicht oder wie sagt die Werbung so schön: "Das sagt mir der Hausverstand"!

Wie wir alle wissen, wurde das Hochhaus Kärntnerstrasse 212 im Jahr 2014 erfolgreich saniert, bitte klicken
Welche übrigens sehr professionell von dem Grazer Architekten Rudolf-Hans-Bartsch-Straße 19, 8042 Graz durchgeführt wurde und zeigt wie man den Wert eines Hauses erhaltet und erhöht!
Ich kann nur an alle Eigentümer appellieren, sich dies genau zu überlegen, denn am Ende sind Sie es, die die Rechnung zahlen und nicht die Hausverwaltung. Ich bin auch dafür, das dafür Firmen aus der Steiermark beauftragt werden. Gerade in Zeiten, wo die Arbeitsplätze vieler Steirer unsicher sind, um somit unseren eigenen Wirtschaftssektor zu stärken.
Ebenso sind eventuelle Garantieansprüche zu beachten, dessen Durchsetzung wohl unschwer schwieriger sind, wenn die Firma ihren Sitz im Ausland hat.
Das "BILLIG" meistens am ENDE teuer kommt, wissen die meisten Eigentümer...denn es hat keiner etwas zu verschenken!

Euro 530.000.- oder in Schilling 7.300.000.- in Worten Siebenmillionen + dreihunderttausend.

Fakt ist: Mit oder ohne Farbe, es zieht weiterhin bei ca. 40% der Fenstern hinein und die Fernwärme hinaus, deshalb zuerst ein Stopp der Energieverschwendung und ein verbrennen der Euros dann die Kosmetik........ somit ist das ein klares No-Go

Ps.: Weshalb im Protokoll vom 12.02.2015 von einem Nettopreis ausgegangen wird, entzieht sich meiner Kenntnisse, den Eigentümer bleibt die Mehrwertsteuer nicht erspart...oder doch, auf jedenfalls schaut es billiger aus und wirkt beruhigend.
Das mit den Malerei -Auftrag sämtliche Rücklagen für die Wohnanlage aufgebraucht sind und im Notfall (Dachsanierung) gravierende Kosten auf die Eigentümer zukommen, ist die nächste Tatsache!

Mittwoch, 11. Februar 2015

Weg mit dem Müll......

Guter-Geist
Diese Wohnanlage zeigt wie man es macht...statt sich auszuruhen und rumzumeckern, packte Sie den Stier bei den Hörnern.

Wo ein Wille ist ein Weg....dies zeigt dieser Bericht der neuen BIG:

Einfach hier klicken und schon sind Sie bei der "Trennmeisterin"

Sollten Sie Probleme haben beim öffnen, senden Sie uns eine Email

Montag, 8. Dezember 2014

Info Warmwasseruhren



Wichtige Information zur Eichung bzw. Nacheichung

Häufig gestellte Fragen

Darf ich den Zähler nach Ablauf der Eichung weiter verwenden?
NEIN, nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer dürfen die Geräte im rechtsgeschäftlichen Verkehr nicht mehr benutzt werden.
Zu Kontrollzwecken etc. (aber nicht zur Abrechnung) dürfen sie weiterhin benutzt werden.

Die eichpolizeiliche Revision hat gerade mich mit einem ungeeichten Zähler erwischt oder jemand hat mich angezeigt?

Es besteht dann für den Betreiber der Messgeräte bzw. dem Wärmeabgeber die Gefahr einer empfindlichen Geldbuße nach
dem Eichgesetz. Bedenken Sie, dass jeder die Prüfung per Anzeige in Gang setzen kann…

Mit welchen Strafen kann ich rechnen?
Diese können von einer Verwarnung bis hin zu einer Geldstrafe von € 10.900,- reichen.

Nachdem die Beamten der Eichbehörde immer weniger am Schreibtisch, sondern bei Prüfungen im Lande anzutreffen sind,
ist die Gefahr „des Erwischt werdens“ größer als je zuvor.

Warum muss ein Zähler geeicht sein?
Um zu gewährleisten, dass die Messgenauigkeit und die damit verbundene korrekte verbrauchsabhängige Abrechnung gesichert ist.
Stellen Sie sich vor, Sie stehen an der Tankstelle und wissen die Zapfsäule ist nicht mehr geeicht.
Mit welchem Gefühl bezahlen Sie beim Tankwart Ihre Tankfüllung?

Wenn betrifft diese Eichpflicht eigentlich?
Alle Betreiber von Messgeräten bzw. Wärmeabgeber wie z.B. private Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften,
Energieversorger (Fernwärme…) und Hausverwaltungen sind von dieser gesetzlichen Verpflichtung betroffen.

Kann ich mich von dieser Eichpflicht befreien?
NEIN! Auch haben Sie keine Möglichkeiten, sich per einstimmigen Beschluss hiervon zu befreien!

Weiter Informationen: www.amess.at/Eichung.htm

Es muß jedem Eigentümer klar sein, das er die Strafe bezahlt und nicht die HV

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scorpione - 2018/04/02 22:25
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So ganz nebenbei vor „Legionellenprophylaxe“ und anderen...
scorpione - 2018/04/01 22:54
Gewerkschaft will guten,...
„Preislich liege der Unterschied oft nur bei ein paar...
scorpione - 2018/04/01 18:37
Abzocke bei der Liftbefreiung?
Die Wohnanlage ist eine never ending Story......, diese...
Ulmgasse - 2018/03/31 08:36
Abzocke bei der Liftbefreiung?
Die WEG Ulmgasse zahlt laut Betriebskostenabrechnung.. .
scorpione - 2018/03/30 23:52
Krankmacher Asbest-Fassade
Krankmacher Asbest-Fassade Das Damoklesschwert „ASBEST“...
Ulmgasse - 2018/03/22 12:15
Millionen-Diebstahl.....mi t...
GRAZ. Diebstähle mit einem Schadensausmaß von rund...
Ulmgasse - 2018/03/15 14:03
Was hat der ORF und die...
Die Personalkosten für den ORF und nur 4000 Mitarbeitern...
Ulmgasse - 2018/03/04 17:41
Was hat ein Hans und...
.. auch Hans hat vorher gegen ein Unternehmen gekämpft...
Ulmgasse - 2018/03/04 17:08
Anfrage an die Hausverwaltung
Sehr geehrte Hausverwaltung, ich ersuche Sie, die...
Ulmgasse - 2018/03/02 16:18
Reinigungskosten von...
Sauberkeit kostet Stadt über 300.000 Euro im Jahr Die...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:07
12 km²
1km²* = 1.000.000 m² die Stadt hat somit 12.000.0000...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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