Montag, 1. Dezember 2014

Tödliches ASBEST für die Eigentümer

cold_web
Weihnachten ist das Fest der Bescherung und der WÜNSCHE.....auf diese Bescherung kann unsere Wohnanlage wohl verzichten und somit hoffen wir das es bei einen Weihnachtswunsch bleibt!

Asbest und unser tödliche Erbe....den Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse wird empfohlen sich über das eventuell, tödliche Erbe der Anlage, mal Gedanken zu machen: Rados AG - Asbestentsorgung

Weitere Informationen darüber: Asbest - Fluch der Todesfasern
Todesgefahr Asbest - ARD Panorama !!

Sonntag, 30. November 2014

Balkonverbauten zustimmungspflichtig



Bauliche Veränderungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Wohnungseigentümer

Balkonverglasung: Bedingt die Anbringung einer Balkonverkleidung eine Veränderung des Fassadenbildes, so liegt hierin eine bauliche Veränderung, da eine solche Maßnahme den optischen Gesamteindruck des Gebäudes beeinträchtigt und den Nutzwert der Wohnung verändert ist dies nur mit Zustimmung der WE möglich.

WE sollen sich beim zuständigen Bauamt erkundigen und zwar bevor sie solche Veränderungen vornehmen, ansonsten kann es für die WE sehr kostspielig werden.

OGH Urteile darüber finden die Eigentümer hier

Mein Feind der Hausverwalter!

fassadenmalerei

Fehlgriffe bei einer Hausverwaltung sind leicht zu verhindern, folgendes sollte beachtet werden, ansonsten können die Eigentümer vom Regen in die Traufe kommen!

Gerade weil die Ausübung von Verwaltertätigkeiten an keine ausdrückliche Qualifikation gebunden ist, sollten sich Eigentümer – wenn sie die Wahl haben – Zeit für die Suche nehmen. „Das gilt umso mehr, weil der Verwalter entscheidenden Einfluss darauf hat, wie gut eine Immobilie erhalten bleibt und wie sich damit zugleich ihr Wert entwickelt,“ mahnt Rechtsanwalt Sohn.

Ein guter Verwalter muss wirtschaftliche, immobilientechnische und juristische Kenntnisse mitbringen. Von Vorteil ist daher, wenn er zum Beispiel eine Ausbildung zum Kaufmann für Immobilen- und Wohnungswirtschaft hat oder Immobilienfachwirt ist. Seit geraumer Zeit gibt es sogar spezielle Studiengänge zum Facility Management.

Was der Verwalter kosten darf

Auch an den Kosten, die der Verwalter aufruft, lässt sich Qualität ablesen. Im Durchschnitt liegen diese für eine Standardverwaltung bei 15 bis 30 Euro pro Wohneinheit im Monat. „Sollte das Honorar weit darunter liegen, ist Vorsicht geboten“, meint Happ.
Anmerkung: Bei unserer Wohnanlage sind die Kosten ca. 8.- pro Wohneinheit und Monat.

Eigentümer sollen sich über ihr Vermögen kümmern, hier finden Sie weitere Infos

Dienstag, 25. November 2014

Fenster müssen aus den Rücklagen bezahlt werden

Gombocz Hausverwaltung Steiermark

Das Bezirksgericht Graz West, 8020 Graz, Grieskai 88, fasst durch die Richterin Mag. Eva Beer-Fenz in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragsteller 1. Dipl. Ing. Dr. Josef H. und 2. Gertrude H, beide wohnhaft in 8053 Graz, Ulmgasse und vertreten durch Dr. Hannes K. M, Rechtsanwalt in 8010 Graz, Radetzkystraße, wider die Antragsgegner 5. Stefan Hammer, Ulmgasse 14 d/72, 8053 Graz, vertreten durch Das Haus des Rechts Destaller - Mader - RAe, 8010 Graz, Wastiangasse 7, 6xxxxxxxxxxx, wegen den §§ 52 Abs 1 Z 9, 32 Abs 5 WEG, nach mit allen Teilen durchgeführter, öffentlicher, mündlicher
Verhandlung den

SACHBESCHLUSS:

1. Der Antrag der Antragsteller,
das Gericht wolle einen Beschluss fassen, wonach der Aufteilungsschlüssel der
Liegenschaft EZ 198 KG 63125 Webling für Aufwendungen für die Liegenschaft einschließlich der Beiträge zur Rücklage dem Verhältnis der Miteigentumsanteile entspreche, dies jedoch mit Ausnahme der Instandhaltung der Fenster/Balkonfenster, für welche Aufwendungen der
jeweilige Wohnungseigentümer selbst aufzukommen habe,

in eventu das Gericht wolle die Zustimmung der Antragsgegner dazu, dass jeder
Wohnungseigentümer für sämtliche Kosten bezüglich der Fenster/Balkontüren in der jeweiligen Eigentumswohnung der Häuser Wohnungseigentumsgemeinschaft Ulmgasse 14a-
d, 8053 Graz, EZ 198, KG 63125 Webling selbst aufkommen muss ersetzen, wird

abgewiesen.

2. Die Antragsteller sind schuldig, dem 5. Antragsgegner die mit EUR 1.117,80
(darin enthalten EUR 186,50 USt und EUR 2,10 Barauslagen) bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Dieser SACHBESCHLUSS in kompletter Länge, kann per Email von interessierten Wohnungseigentümer der Wohnanlage Ulmgasse per Email angefordert werden (PDF), unbedingt Betreff,Name und Wohnungsadresse angeben. Beachten Sie bitte das dies eine freiwillige Serviceleistung der Website ulmgasse.at ist. Ebenso können die Eigentümer diesen Beschluss bei der Hausverwaltung Ogris anfordern

Mittwoch, 5. November 2014

Die 10 nervigsten Lärmquellen

sopherl
und auf Nr. 1 ein heißgeliebtes Gerät vieler.....einfach die Bildgalerie mit einem Klick starten :-)
Also Platz "Nummer" 2 hat mich nie gestört :-)

Freitag, 17. Oktober 2014

Traumhaus in Greece zu vermieten

 

 

Traumhaus auf der Insel Zakynthos-Greece in einem alten Bergdorf zu vermieten, 170m² Wohnfläche, ruhige Hanglage mit traumhaften Blick auf das Meer - Naturschutzpark von Zakynthos - CarettaCaretta Bucht. Kein Autoverkehr, ca. 3km zu einen der schönsten Strände von Zakynthos, voll möbliert, Hausservice, nur langfristig! Ernstgemeinte Zuschriften an ZAKYNTHOS

Dienstag, 30. September 2014

Laubsauger/Bläser verboten

mitteilung

Verbot für Laubbläser tritt am Mittwoch in Kraft

Am 1. Oktober tritt das Verbot der Laubbläser in Graz, Leibnitz und Kaindorf an der Sulm in Kraft. Während genervte und feinstaubgeplagte Anrainer aufatmen, laufen vor allem Hausbesorger Sturm gegen die Entscheidung. Firmen sind nur unzureichend vorbereitet.Eine Studie hat ergeben, dass durch die Bläser zehnmal so viel Feinstaub aufgewirbelt wird wie durch den einfachen Rechen. Gelten wird das Verbot nicht wie zunächst gedacht im gesamten Feinstaubsanierungsgebiet, sondern nur in Graz, Leibnitz und Kaindorf an der Sulm.
Obwohl die Wirtschaft gut zwei Jahre Zeit hatte, sich mit dem Verbot anzufreunden, wirken viele unvorbereitet.
Den ganzen "Kleine Zeitung" Bericht finden Sie hier

Dienstag, 29. Juli 2014

Garage in der Ulmgasse zu vermieten

google_garage

Ab Jänner 2015 steht eine Garage zur Vermietung zur Verfügung, nur langfristig, bei Interesse eine Email

Dienstag, 24. Juni 2014

Sex auf den Balkon...Nacktbaden im Garten

kleinergarten
Freiheit hat Grenzen - Sex auf dem Balkon verboten-Nacktbaden im Garten erlaubt.....

In ihrer Wohnung dürfen Mieter sich frei entfalten. Das gilt auch für den Balkon, die Terrasse oder den Garten. Alles können sie sich dabei aber nicht herausnehmen. So ist laut einem aktuellen Urteil Sex auf dem Balkon verboten.

Mieter können zu Hause weitgehend tun und lassen, was sie wollen. Allerdings sollten sie dabei Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen, denn die können sich mitunter belästigt fühlen, warnt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. So müssen die Nachbarn zum Beispiel Sex auf dem Balkon nicht ohne weiteres hinnehmen. Denn dies störe den Hausfrieden.

Wer sich daran nicht hält, dem droht eine Abmahnung des Vermieters, entschied das Amtsgericht Bonn (Az.: 8 C 209/05). In dem Fall hatte ein Paar sich auf dem Balkon unter den Augen aller Nachbarn und in Sichtweite eines Kinderspielplatzes vergnügt. Die Richter hatten dafür kein Verständnis und hielten den Hausfrieden für nachhaltig gestört.


Etwas anderes sind die Regeln bei Sonnenbädern. Sonnt sich ein Mieter unbekleidet im mitvermieteten Garten, ist das nicht ohne weiteres ein Kündigungsgrund. Denn der Hausfrieden wird davon nicht automatisch nachhaltig gestört, entschied das Amtsgericht

In dem verhandelten Fall hatte sich eine Mieterin nackt im Garten gesonnt. Das sorgte im Dorf für Gesprächsstoff. Daher kündigte der Vermieter. Da es aber keine weiteren Mieter gab, die sich gestört fühlen konnten, bekam die Mieterin Recht.

Quelle: web.de/magazine/finanzen/bauen-wohnen/

Montag, 7. April 2014

Verwalter genau auf die Finger schauen

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"Das Böse ist immer und überall"

Wie wichtig es ist das Eigentümer ihren Hausverwaltung ganz genau auf die Finger schauen und nicht alles bedenkenlos hinnehmen zeigt diese:

Hunderte Wohnungsbesitzer vertrauten der Hausverwaltung ihr Geld an. Doch der Hausverwalter legte es nicht zurück, sondern bediente sich: Insgesamt 1,1 Millionen Euro Schaden soll er so verursacht haben.

Gestern der Prozessauftakt vor dem Landgericht: Der Angeklagte betreute mit seiner Firma rund 700 Wohnungen verwaltete u. a. die Konten, auf die die Eigentümer Rücklagen für Instandhaltungen überwiesen. Doch der Verwalter nutzte das Geld für sich, leistete sich seit 1993 u. a. sechs Eigentumswohnungen. Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Koch (57): „Er hat deutlich über seine Verhältnisse gelebt.”

Die Eheleute Beate (56) und Reinhard Miotk (52) verloren 13000 Euro, konnten eine dringend notwendige neue Treppe nur mit Mühe und Not bezahlen. „Er hat uns 16 Jahre lang betrogen.”

Der Verwalter hatte mit einem ausgeklügelten System die Löcher in den Konten durch hunderte Quer-Überweisungen gestopft. Der Angeklagte: „Die Spirale hat sich immer schneller gedreht.” Wollten die Eigentümer Belege sehen, fälschte er Bankauszüge – bis das Kartenhaus im Oktober 2011 zusammen brach: 29 betrogene Eigentümergemeinschaften mit mehreren hundert Betroffenen sind bekannt, 30 weitere Fälle wahrscheinlich. Der Staatsanwalt spricht von „Massen-Beschiss”.

Verteidiger Volker Schröder (51): „Ich gehe davon aus, dass ein Viertel des Schadens erstattet wird.”

Melchers drohen sieben Jahre Haft. Das Urteil wird Ende April erwartet.
So kann ich mich schützen

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser”, sagt Gerold Happ (31), Wohneigentum-Rechtsexperte bei „Haus & Grund”.

Eigentümer sollten einen Beirat installieren, der sich die Konten zeigen lässt und die Jahresabrechnung prüft. Außerdem können die Vollmachten des Verwalters beschränkt werden.

Anm.: Im Vorfeld die Qualifikationen des Verwalters abfragen und sich nach seiner Vermögenshaftpflicht und sich persönlich um die Seriosität erkundigen. Es kommt sogar vor das die Hausverwaltung Firmenadresse vortäuscht die gar nicht vorhanden sind


Quelle: www.bild.de

www.bild.de/regional/ruhrgebiet/betrug/unser-hausverwalter-hat-uns-abgezockt-23383742.bild.html

Mittwoch, 2. April 2014

Wie manche "Hausverwaltungen"

resultat

Wie manche Hausverwaltungen,
mit “Eigentümer“ umgehen, kann man an unserer “Klagenfurter Hausverwaltung Immobilien O.” sehen.

Unsere HV verpflichtet sich bis spätestens 31.3. des Folgejahres die Betriebskostenabrechnung zu legen.
Da dies heuer bis dato noch nicht geschehen ist, ersuchte ich diese um Bekanntgabe eines Abrechnungstermines.

Die Antwort war wie folgt:
Sehr geehrter Herr Hammer,

Sie erhalten die Jahresabrechnung 2013 sobald diese fertig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Immobilien O. Klagenfurt am Wörthersee

Mir ist klar, dass ein solcher Umgang mit “Eigentümer” bei dieser Hausverwaltung auf lange Sicht nicht zum Erfolg führen kann und schon gar nicht die Kompetenz einer solchen unterstreicht.

Dienstag, 18. Februar 2014

Ein Eigentümer zahlt nicht....

.....die restlichen Eigentümer sind Haftbar und müssen zahlen!!

Die Verwaltung ist verpflichtet, jedem Wohnungseigentümer die anteiligen Kosten vorzuschreiben. Wenn dieser der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann, ist die Verwaltung verpflichtet, binnen sechs Monaten Klage einzubringen und diese im Grundbuch anmerken zu lassen. Wenn – wie in diesem Fall – eine Miteigentümerin im Heim ist, ändert das nichts daran, dass die Verwaltung die Verpflichtungen zu erfüllen hat, um die Forderungen hereinzubringen. Sollte die Hausverwaltung das nicht tun, haftet sie für den entstehenden Schaden. Die Miteigentümer sollten kontrollieren, ob sämtliche Miteigentümer ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen (beispielsweise durch Einsicht in die Kontoauszüge der Eigentümergemeinschaft). Während eine Klage anhängig ist, kommt es zu einer Verteilung der Kosten auf die übrigen Miteigentümer, bis die Forderung von der Verwaltung hereingebracht wurde.

Quelle: Kleine Zeitung 18/2/2014 Ombudsmann

Ob ALLE Eigentümer ihre Verpflichtungen nachkommen sollte die Hausverwaltung in der Jahresabrechnung bekanntgeben- ebenso ist das Datum der Klagseinbringung anzugeben, zumindest war dies eine der Forderung von mir, an die Zukünftige Hausverwaltung, leider haben die Eigentümer dies nicht im Hausverwaltungsvertrag und somit schwerer überprüfbar

Freitag, 14. Februar 2014

Fenster entzweien die Wohngemeinschaft

 

Der Bericht der Kleinen Zeitung vom 12.Februar 2014 zeigt, wie sinnlos eigentlich der von der Kärntner Hausverwaltung durchgeführte Umlaufbeschluss ist.

Trotz klarer Rechtslage wurde ein Umlaufbeschluss Betreff „Fenstersanierung durchgeführt, obwohl der Ausgang schon vorab klar war.
Für diesen Umlaufbeschluss ist nämlich eine 100% Zustimmung der Eigentümer oder die Zustimmung des Gerichtes erforderlich.
In diesem Fall konnte diese 100% Zustimmung niemals erreicht werden, das muss jeder seriösen Hausverwaltung schon vorab klar sein! Trotzdem hat unsere Hausverwaltung diesen Umlaufbeschluss durchgeführt! In weiterer Folge wurde das Gericht über einen Eigentümer bemüht, wobei auch hier diesen Eigentümer vorab klar sein müsste, dass kein Gericht in Österreich jemals den 100% Umlaufbeschluss ersetzen wird und dieses unnötige Bemühen schon vorab zum Scheitern verurteilt ist!
Bin überzeugt, bei richtiger Aufklärung seitens der HV, hätte dieser Eigentümer die Sinnlosigkeit des Gerichtsweges, eingesehen.

Natürlich werde ich hier über den Ausgang dieses Verfahrens berichten.

Fakt ist, Eigentümer mit kaputten Fenstern die nicht mehr zu öffnen sind, wo es reinzieht/regnet und die Temperatur in den Räumlichkeiten im Winter unter 18° fällt, sind Zustände die eigentlich aus der Nachkriegszeit bekannt sind.
Katastrophal stark ist demnach auch der Wertverlust so einer Wohnung

Lesen Sie die Meinungen andere und Diskutieren Sie mit: HIER klicken

Der aktuelle Bericht in der Kleinen Zeitung in PDF ist -HIER- zu finden

Auch Mieter können dies fordern, direkt beim Vermieter -HIER-

Donnerstag, 16. Januar 2014

Fernwärme nachzahlen statt Guthaben

cold_web

Heizkosten-Rückzahlung für Millionen Haushalte

Aber nicht für Fernwärmebenützer - da kommt eine geschmalzene Nachzahlung.

Für viele Eigentümer welche gegen die Fernwärme in unserer Anlage waren, nur eine Bestätigung das die Fernwärmeheizung Abhängigkeit gegen große Konzerne bringt, ebenso auch nichts billiger kommt, speziell wenn schon ein eine Ölheizung vorhanden ist.

Weiter lesen: Hier klicken

Sonntag, 22. Dezember 2013

DU sollst nicht tratschen...

sopherl


Du sollst nicht tratschen
Papst Franziskus kritisiert bei seiner Weihnachtsansprache an Kurienmitarbeiter den Tratsch als große Gefahr. Dabei argumentiert der Pontifex weniger moralisch als vielmehr betriebswirtschaftlich.
Papst Franziskus wurde vom "Time Magazine" zum Mann des Jahres gewählt. © dpa

Hamburg/Rom - Weihnachten ist das Fest der Liebe und der Stille. Wenn es nach Papst Franziskus geht, kann es gar nicht still genug sein. Besonders der Tratsch ist ihm ein Dorn im Auge. In der traditionellen päpstlichen Weihnachtsansprache an die Mitarbeiter der Kurie kritisierte er die bösartige Verbreitung von Falschinformationen über andere Menschen als besonders verdammenswert.

Das Interessante: "Der Tratsch", so Franziskus am Samstag im Vatikan, "verdirbt die Menschen.........

Den ganzen Bericht lesen Sie hier: http://web.de/magazine/nachrichten/ausland/18455222-tratschen.html#.A1000145

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Anfrage an die Hausverwaltung
Sehr geehrte Hausverwaltung, ich ersuche Sie, die...
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Reinigungskosten von...
Sauberkeit kostet Stadt über 300.000 Euro im Jahr Die...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:07
12 km²
1km²* = 1.000.000 m² die Stadt hat somit 12.000.0000...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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