Sonntag, 3. April 2016

Betriebskosten-Abrechnung

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Das Thema Betriebskosten-Abrechnung muss nicht unangenehm sein: Lesen Sie unsere zehn Tipps, die Ihnen helfen, Kosten zu senken und besser zu Ihrem Recht zu kommen.

Tipp 1 - Abrechnungen vergleichen:
Legen Sie die Betriebskosten-Abrechnungen der letzten drei Jahre nebeneinander und vergleichen Sie die einzelnen Ausgabepositionen (Wasser, Verwaltung, Winterdienst, Hausbesorger etc.). Sie erkennen auf einen Blick, ob die eine oder andere Position wesentliche Steigerungen hatte, fragen sie da nach.

Tipp 2 - Achtung Preisfresser:

Preisfresser sind der Hauswart, die Wassergebühren, die Müllgebühren, Versicherung und auch der Hausverwalter. Alle diese Positionen sind in einer ähnlichen Dimension: Wenn Sie also Wassergebühren pro Jahr von rund 4.000 Euro haben, darf die Hausbesorgerdienstleistung nicht mehr als 5.000 Euro betragen, der Verwalter 3.500 Euro und die Versicherung 4.500 Euro. Ist eine Position dabei, die extrem hoch ist, fragen Sie nach.

Tipp 3 - Durchschnittliche Betriebskosten:
Nehmen Sie Ihren Erlagschein. Es muss extra ausgewiesen sein, wie viel Betriebskosten Sie im Monat zu bezahlen haben. Nehmen Sie nun Ihre monatlichen Nettobetriebskosten (z.B. 150 Euro) und dividieren diese durch die Nutzfläche Ihrer Wohnung (z.B. 75 Quadratmeter), wissen Sie, dass sie rund 2 Euro an Betriebskosten monatlich bezahlen. Alle Werte zwischen 1,60 und 2,40 Euro pro Monat sind in Ordnung. Zahlen Sie mehr, fragen Sie nach.

Tipp 4 - Hausbesorger:

Es kann sein, dass die Hausreinigungskosten ca. doppelt so viel betragen wie die Wasser-, Müll- und Versicherungskosten pro Monat. In diesem Fall ist es ein Zeichen, dass Sie einen Hausbesorger nach der alten, klassischen Art haben. Dieser ist faktisch unkündbar, muss jedoch auch seinen Tätigkeiten nachkommen. Tut er es nicht, informieren Sie die Verwaltung.

Tipp 5 - Ermäßigung bei Grünflächen:
Die Wasserkosten setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: Wasser- und Abwassergebühren. Hat Ihre Anlage eine große Grünfläche, kann der Verwalter um Abwasser-Ermäßigung ansuchen, dies deshalb, da ja das Wasser nicht das Kanalsystem benützt und daher man dafür keine Gebühren zu bezahlen hat. Fragen Sie Ihren Verwalter nach, ob er angesucht hat.

Tipp 6 - Rechnungsbelege:
Der Verwalter muss Ihnen die Einsichtnahme in die Originalbelege gewähren. Sollten Sie Kopien davon abholen, ist er berechtigt, diese Kosten von Ihnen zu verlangen. Bei einigen Rechnungen zahlt es sich jedenfalls aus, die in Ruhe daheim zu besehen.

Tipp 7 - Form der Abrechnung:
Eine Betriebskostenabrechnung besteht aus drei Komponenten: Langfassung, Kurzfassung und Belegsammlung. In der Kurzfassung ist auf einen Blick erkennbar, welche Beträge das Haus an Betriebskosten aufgewendet hat, in der Langfassung muss jede Rechnung einzeln aufgeführt sein. Beachten Sie den Buchungstext. Grundsätzlich dürfen nur unter dem Titel Betriebskosten Dinge verrechnet werden, die zum Betrieb der Liegenschaften gehören. Erneuerungen und Reparaturen haben dort nichts verloren.
...
Wenn Ihnen Rechnungen unklar sind, fragen Sie beim Verwalter nach. Dieser sollte Ihnen die Aufklärung geben, dass Sie sich auskennen. Tut er das nicht, hilft nur der Weg zur Schlichtungsstelle.

Immobilien-Experte Peter Nemeth gibt Tipps - und beantwortet auch Ihre ganz persönlichen Fragen.

http://www.wohnnet.at/finanzieren/investment/betriebskosten-15557

Donnerstag, 31. März 2016

Gefangen in der Ulmgasse

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Verzweifelt sucht die Hausverwaltung nach einem/r Anfang Jänner in der Ulmgasse 14 d "eingesperrten" Besucher/in-Bewohner/in. Es wird ersucht, dass sich diese/r freiwillig meldet! Laut Hausverwaltung geben die "Retter" dessen Daten nicht bekannt! Die Hausverwaltung zweifelt die Rechnung über € 300,-- mangels Überprüfbarkeit derzeit an. Es könnte der Einsatz ja auch in einer anderen Wohnanlage durchgeführt worden sein....So ein Feuerwehrauto kann sich ja auch verfahren in der Eile
Sollten Bewohner/innen der Wohnanlage Ulmgasse von dieser Befreiungsaktion etwas mitbekommen haben, werden diese ersucht, dies der Hausverwaltung zu melden - oder gerne auch auf der Facebook-Seite der Wohnanlage Ulmgasse!

Interessant ist, dass auch die zwei Hausbesorger, welche über die Lifte wachen und für solche Befreiungsfälle ausgebildet sind, von einer "Befreiungsaktion" durch die Grazer Feuerwehr nichts wissen.

Montag, 28. März 2016

Nichts ist vorbei.....

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

by Timo Essner

"Letztendlich war die Allmacht der Hausmeister dann mit dem Mieterschutzgesetz 1917 und der Hausbesorgerordnung 1922 vorbei."

War es früher noch schlimmer als heute? Es gibt zahlreiche Hausbesorger, die mehr verdienen als ein Arzt - ohne Verantwortung um Leib und Leben (wenn jemand im Lift stecken bleibt, kommt die Feuerwehr), ohne Angst um den Arbeitsplatz, ohne feste Arbeitszeit, mit freier Wohnung, gratis Geschirrspüler, Stromzuschuß usw. Gehälter von über € 100.000.-- und nochmals dieselbe Abfertigung ist keine Seltenheit.

Dass einige "Hausmeister" es gut verstehen, nebenbei noch ein schönes "Körberlgeld" für Ausmalen,WC reparieren, Einkäufe für die älteren Damen und Herren tätigen und vieles mehr, verdienen, davon möchte ich gar nicht reden....davon kann eine Kassiererin nur träumen, die keine 5 Minuten zu spät kommen darf!

Jeder Chirurg kann von solchen "Leckerlis" ebenfalls nur träumen!

"Hausmeister"? Schon das Wort ist falsch, denn es gibt keinen Lehrberuf für den Hausmeister, welchen er mit "Meister" abschließen kann.

Nichts ist vorbei!

Was hat ein Hausmasta und ein Callboy gemeinsam? Callboy und Hausmasta unveröffentlichter erster Anruf

Samstag, 26. März 2016

Einfach zum Nachlesen....

Gombocz Hausverwaltung Steiermark

Rund 25 Eigentümer der Ulmgasse haben am 9.2.2010 die Verhandlung für die Festsetzung eines vorläufigen Verwalters über das Bez. Gericht Graz persönlich verfolgt.
Alle Drei zur Auswahl stehenden Hausverwaltungen waren wie folgt anwesend: Fa.Fripal, Fa. Dr. Schedlberger sowie die Hausverwaltung aus Kärnten Fa. Ogris.
Die Richterin Z.W hat die Verhandlung in professioneller Weise geführt und es ist ihr sehr gut gelungen, die verschiedenen Standpunkte und Wünsche der Eigentümer Betreff der zukünftigen Hausverwaltung zu erfahren. Die Fa. Ogris teilte nochmals mit, dass alles kein Problem ist und er persönlich dafür garantiert, dass jeder Wunsch der Eigentümer erfüllt wird. Auch dass die Fa. Ogris wenn gewünscht, jedes Monat ohne extra Kosten eine Hausversammlung machen würde. Herr Ogris ist jederzeit bereit mit sämtlichen Unterlagen der Abrechnung sich ins Auto zu setzen und nach Graz zu kommen um sie jeden einzelnen Eigentümer vorzulegen.
Herr Ogris verteidigt seinen Dumpingpreis gegenüber seinen Verwaltungsgebühren vor Ort in Kärnten damit, um so grösser die Wohnanlage, um so billiger wird es.

Die HV Fripal stellte sich ebenso den Fragen der Richterin, wie auch den Fragen der Eigentümer. Die Fa. Fripal erklärte den Eigentümern und dem Gericht, dass eine seriöse Verwaltung nur mit seinen im Vertrag (kann sofort bei uns per Email angefordert werden) festgesetzten Betrag möglich ist. Herr Pall machte wie immer einen professionellen und kompetenten Eindruck.

Da Frau Dr. Schedlberger vorab keine Möglichkeit hatte sich im Zuge einer Hausversammlung vorzustellen, stellte sie kurz ihre Firma vor Ort dar und teilte den Eigentümern dann in einer sehr offenen und ehrlichen Weise mit, wie Sie sich eine Verwaltung der Ulmgasse vorstellen kann. Sie offenbarte den Eigentümern gleich, das nicht die minimalen Mehrkosten von rund 3-5 Euro pro Eigentümer für die Verwaltung das Problem sein soll, sondern das eine Verwaltung nur dann gut arbeiten kann, wenn dies auch wirtschaftlich möglich ist. Eine seriöse und gute Verwaltung um 19.500.- für die Wohnanlage Ulmgasse ist nicht möglich und führte dies anhand eines gut verständlichen Rechenbeispieles vor.
Frau Dr. Schedlberger teilte den Eigentümern und dem Gericht auch mit, dass die Eigentümer sich die wahnsinnig hohen Personalkosten ansehen müssen und nicht die 3- 5 Euro Unterschied zu den Verwaltungsgebühren.
Frau Dr. Schedlberger sagte den Eigentümern klar und deutlich was Sache ist. Die Eigentümer haben auch gehört, dass sie in Zukunft mit Millionen an Sanierungen zu rechnen haben und dass hier ihr Firmen Standort Graz von grossem Vorteil ist.
Anm.: Ich danke Frau Dr. Schedlberger für Ihre offene und ehrliche Art, auch wenn Sie sich dadurch bei einigen Eigentümern unbeliebt machte, es waren klare Tatsachen!
Uns ist eine ehrliche Antwort viel lieber als bloße Versprechungen, die nie und nimmer eingehalten werden können und nicht wahr sind und uns an die HV G. erinnert!

Das Gericht wird am 11.Februar 2010 per Aushang den vorläufigen Verwalter bestimmen!

Beitrag: http://ulmgasse.twoday.net/stories/tagsatzung-am-922010

Freitag, 25. März 2016

DVB-T2 = simpliTV

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Das neue terrestrische Fernsehen in Österreich will mit HD- Bildqualität den Anteil des Antennenfernsehens (nur 6 % im Jahr 2012!) in den kommenden Jahren verdoppeln und sich als Alternative zu SAT und Kabel etablieren.

Im Oktober 2015 wurde die Steiermark umgestellt. ORF1 und ORF2 reg. werden (in SD-Qualität, DVB-T) am MUX A / K26/41/34 noch bis etwa 2017 parallel weitersenden.

Über die Website https://www.simplitv.at wird ein Empfangs-Check für simpliTV angeboten. Anhand dieses Empfangs-Checks wird der TV-Konsument auch über die für ihn optimale Antennenart (Zimmer-, Außen- oder Dach-Antenne) informiert. Neben der passenden Antenne ist für den Empfang von simpliTV auch eine Set-top-Box, z. B. die simpliTV Box ein CI+Modul, z. B. das simpliTV Modul notwendig. Die Set-top-Box wird nur bei einem TV-Gerät benötigt, das nicht DVB-T2-fähig ist. Das Modul hingegen kommt bei einem DVB-T2-fähigen Fernseher zum Einsatz.

Ohne Registrierung sind kostenlos ORF1 und ORF2 verfügbar, mit kostenloser Registrierung zusätzlich 7 weitere Sender, gegen Gebühr dann 40 Sender und zusätzlich Internet.

https://www.simplitv.at
https://www.rtr.at/de/inf/VortraegeDIPLA2013/29447_Praesentation_ORS.pdf
http://stmk.elektrotechniker.at/files/statisch/DVB-T2.pdf

Verfügen Wohnungseigentümer über eine Gemeinschaftsantenne und möchten künftig DVB-T2 HD nutzen, ist allenfalls eine Neuausrichtung der Antenne notwendig. Die Anschaffung der notwendigen Set-Top-Box ist dann Sache der einzelnen Wohnungseigentümer.
http://www.verbraucherzentrale.de/digitales-antennenfernsehen---was-man-wissen-sollte-3

Über die TV-Buchse in Ihrer Wohnung können Sie die kostenlos verfügbaren Sender sofort empfangen. Dazu müssen Sie nur einen Sendersuchlauf starten. Wenn Sie das gesamte Programmangebot von simpliTV nutzen und ein Abo anmelden wollen, benötigen Sie zusätzlich ein Empfangsgerät.
https://www.simplitv.at/faq/

Wird der Umstieg auf simpliTV für eine Mehrparteienanlage empfohlen?

Hier gilt die Antwort: wenn andere Empfangsarten möglich sind, grundsätzlich nein. Warum? Einerseits sind wenige technische Lösungen für eine zentrale Haus-Aufbereitung von DVB-T2 verfügbar. Andererseits sind diese Lösungen in der Anschaffung relativ teuer.
http://www.dvb-t2-umstellung.at/faqs.html

Wird DVB-T2 / simpliTV eine ähnlich kurze Lebensdauer wie DVB-T haben?

Das kann man derzeit leider nicht beantworten. Das nun auslaufende DVB-T hatte allerdings eine sehr geringe Lebensdauer, was zu Recht für Verärgerung in Österreich gesorgt hat. Außerdem soll bedacht werden: simpliTV wird nur von einer Organisation angeboten. Die Lebensdauer hängt also von den Geschäftsentscheidungen dieser ab.
http://www.dvb-t2-umstellung.at/faqs.html
Auch in der Wohnanlage muss laut Aussage der Hausverwaltung auf DVB-T2 umgestellt werden. Dann können die Eigentümer/innen, die noch über Hausantenne fernsehen, auch weiterhin ORF1 und ORF2 empfangen. Die Kosten sind der Hausverwaltung noch unbekannt.

Dienstag, 22. März 2016

Was dürfen die Nachbarn?

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Eine ganz klare Definition von Lärm gibt es nicht, stattdessen ist im Mietgesetz von "Zumutbarkeit" die Rede. Zunächst sind natürlich die Tageszeiten wichtig: Von 22:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr morgens gilt die Nachtruhe, mitunter können in der Hausordnung auch Wochenend-Ruhezeiten vereinbart sein. Zu dieser Zeit sind Geräusche in der Wohnung auf Zimmerlautstärke zu halten. ... "Während des Tages kann es auch mal über die Zimmerlautstärke gehen, aber natürlich nicht die ganze Zeit – ..."
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"Es geht nicht um das subjektive Empfinden eines Nachbarn – und daraus entzünden sich meistens die Streitigkeiten", erläutert Dr. Freilinger. "Es geht darum, ob es auch objektiv störend ist – würden es alle als störend betrachten? Gibt es eine Überschreitung von Toleranzgrenzen?"
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"Solange nicht im Mietvertrag oder durch die Hausordnung vereinbart ist, dass man nicht musizieren darf, darf man", so Dr. Freilinger. Das muss allerdings in einem zeitlichen Rahmen passieren, der mit etwa zwei Stunden pro Tag festgesetzt ist – abhängig auch davon, ob man Berufsmusiker ist und üben muss oder "nur" als Hobby musiziert. Wichtig ist dabei aber auch wieder die Lautstärke: ...
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Kinderlärm ist zunächst mal ein normales Haushaltsgeräusch. ...Wenn allerdings die Kinder besonders aktiv sind und die Geräusche den ganzen Tag lang anhalten, muss man das als Nachbar nicht akzeptieren.
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In der Wohnung darf man prinzipiell feiern, im allgemeinen Garten beispielsweise ist aber eine Genehmigung der Hausverwaltung nötig. Um Problemen wegen etwaigem Partylärm vorzubeugen, rät Dr. Freilinger, die Nachbarn vorab zu informieren und sogar zur Feier einzuladen.
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Wie bei allem kommt es auch [bei Kochgerüchen] auf das Maß an. "Wenn der Nachbar gerne scharf und würzig kocht und ich den Duft mal eine halbe Stunde lang hinnehmen muss, wird das tolerabel sein", führt Dr. Feilinger aus. "Wenn er aber den ganzen Tag kocht und ich 10-12 Stunden am Tag die Geruchsbelästigung habe, dann kann ich etwas dagegen unternehmen."
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"In meiner Wohnung darf ich grundsätzlich rauchen", sagt Dr. Feilinger. Im Gang und im Stiegenhaus greifen Vorschriften aus der Hausordnung, die das meistens untersagt. "Am Balkon darf ich dann rauchen, wenn ich den Nachbarn nicht übermäßig belästige. Wenn ich Kettenraucher bin, stundenlang am Balkon qualme und nebenan sitzt eine Familie mit Kindern, zu denen das herüberzieht, dann kann das problematisch werden."
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"Grundsätzlich sollte man denjenigen mal darauf ansprechen", ist Dr. Feilingers erster Ratschlag. Wenn das nichts hilft, sollte man die Hausverwaltung oder den Hausbesorger einbeziehen und anschreiben. Auch eine dritte Instanz kann helfen – wie der Mieterschutzverband..
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Oft helfen kleine praktische Arrangements. Man kann zum Beispiel Zeiten vereinbaren, zu denen man Klavier üben kann, wenn der Nachbar z.B. ohnehin nicht zuhause ist. Bei Musik und Fernsehen helfen ab einer gewissen Uhrzeit Kopfhörer. Vor allem bei hellhörigen Wohnungen können solche Vereinbarungen helfen.
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Man sollte allerdings keine Gegenreaktionen starten – also nicht selber auch das Radio laut aufdrehen, klopfen oder den anderen absichtlich ärgern. "Das wäre kontraproduktiv", warnt Dr. Feilinger. "Das schaukelt sich auf und führt meist zu keinem Ergebnis, sondern zu einem Streit, und der kann sogar vor Gericht enden".
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"Wenn das alles nicht hilft, kann man den Nachbarn auch mit einer Besitzstörungsklage belangen – eine Lärmerregung kann auch eine Besitzstörung sein", erklärt Dr. Feilinger. ... Diese Klage kann man allerdings nur 30 Tage nach Kenntnis des Störers und der Störung einbringen.

Außerdem kann der Mieter von seinem Vermieter Abhilfe verlangen. Wenn die nicht geschaffen wird, kann eine Mietminderung erfolgen: ...

http://www.gmx.at/magazine/geld-karriere/duerfen-nachbarn-30537788In unserer Wohnanlage ist neben der im Glaskasten beim Hauseingang ausgehängten Hausordnung auch die Grazer Immissionsschutzverordnung – ISVO einzuhalten:

§ 1 - Lärmerzeugende Arbeiten
Während der Zeit von 19 bis 7 Uhr, samstags auch von 12 bis 15 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen sind - alle im Hauswesen anfallenden lärmerzeugenden Arbeiten in Gärten, Höfen und Gebäuden sowie - lärmerzeugende Gartenarbeiten, mit Ausnahme solcher auf Grünanlagen, die öffentlichen Zwecken dienen, verboten.

§ 4 - Strafbestimmungen
Die Nichtbefolgung dieser Verordnung bildet eine Verwaltungsübertretung und wird gemäß § 42 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz mit Geldstrafe bis zu 218 Euro oder im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu zwei Wochen bestraft.
http://www.graz.at/cms/beitrag/10081989/1580820/

Samstag, 19. März 2016

Blumengirlanden für Wildpinkler in ...

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Ertappt: Mit Blumengirlanden und peinlichen Facebook-Fotos geht die Polizei in der indischen Großstadt Hyderabad gegen Wildpinkler vor. Erwischt die Polizei einen Mann beim Pinkeln auf offener Straße, bekommt er einen Blumenkranz um den Hals und Fotos davon werden veröffentlicht.

"Sie schämen sich und versprechen, es nie wieder zu machen", sagte der Erfinder der Aktion, der zugleich Verkehrspolizist ist. Seit vergangenem Donnerstag seien bereits 60 solcher Wildpinkler-Fotos gemacht worden, fügte er hinzu. "Das ist bürgerfreundliche Polizeiarbeit und auch effektiv."

Wie indische Medien berichteten, stärkte die Kampagne das öffentliche Bewusstsein für Sauberkeit und persönliche Hygiene, aber auch die Forderung nach dem Bau von mehr öffentlichen Toiletten.

http://rtlnext.rtl.de/cms/aktion-in-indien-gegen-wildpinkeln-polizei-sensibilisiert-maenner-2748943.html

Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
§ 2
(1) Wer den öffentlichen Anstand verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung.
(2) Den öffentlichen Anstand verletzt, wer ein Verhalten setzt, das mit den allgemeinen Grundsätzen der Schicklichkeit nicht im Einklang steht und das einen groben Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden Pflichten darstellt ...
§ 4
(1) ... mit Geldstrafe bis zu 2000 Euro zu bestrafen.
Und was hilft nun wirklich gegen die Wildpinkler?

Mittwoch, 16. März 2016

Wird auch unsere Hausverwaltung in Zukunft digitaler sein?

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Melanie Buchmann kümmert sich bei der Wüstenrot Haus- und Städtebau um die Verwaltung der Eigentumswohnungen. Wenn etwas nicht funktioniert, ruft der Eigentümer oder der Mieter sie an. 'Wir besprechen gleich am Telefon, welche Maßnahmen getroffen werden müssen und wie es weitergeht', schildert Melanie Buchmann ihren Job. Mieter und Eigentümer der Wohnung wollen stets auf dem Laufenden gehalten werden. Deshalb werde das Meiste heute per E-Mail geregelt. Das ist aber erst der Anfang. Künftig sollen Mieter und Eigentümer über das Internet nicht nur mit dem Verwalter korrespondieren, sondern auch, ähnlich wie bei einem Schwarzen Brett, über ein spezielles Online-Portal Informationen rund um die Hausverwaltung abrufen können.
...
Dazu gehört auch ein Forum, auf dem sich der Eigentümer und Mieter plattformübergreifend nicht nur informieren, sondern auch aktuelle Protokolle oder Formulare herunterladen kann. Derzeit ist die 'digitale Verwaltung' noch in der Erprobungsphase. 'Natürlich werden wir weiter für unsere Kunden auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung stehen', beruhigt derweil Melanie Buchmann. Letztendlich führt an der digitalen Hausverwaltung kein Weg vorbei, macht auch Alexander Heinzmann deutlich. 'Unsere Verwalter sollen am Telefon Rede und Antwort stehen, ständig vor Ort sein, aber auch innerhalb kurzer Zeit E-Mails beantworten. 'Wir haben uns gefragt, wie wir all das unter einen Hut bekommen. Am Ende war klar, dass dies nur mit einer Internetplattform geht, die den Verwalter von Routineauskünften entlastet.' Der Kunde kann jetzt vom Smartphone, Tablet-PC oder Laptop von jedem Ort und wann er will seine Informationen abrufen. 'Das spart Ressourcen und letztendlich auch Personal', gibt Heinzmann zu.
...
Trotzdem werde das Unternehmen auch weiterhin Briefe verschicken und am Telefon Anfragen entgegennehmen. Bei der Wüstenrot Haus- und Städtebau ist man sich sicher, dass sich die digitale Hausverwaltung langfristig durchsetzen wird. Denn von einem offenen Informationssystem profitieren alle - Mieter wie Eigentümer. Alexander Heinzmann erklärt anhand eines defekten Fahrstuhls, wie die Digitalisierung der Hausverwaltung die Kommunikation verbessert. 'Früher erhielten wir 50 Anrufe, mussten Aushänge machen. Zuerst, dass der Fahrstuhl außer Betrieb ist, dann, wann der Handwerker kommt, und so weiter. Künftig können die Schadenmeldungen zum Beispiel online registriert werden und die anderen Mieter automatisch über den aktuellen Stand mit informiert werden.' Diese Informationsprozesse haben bislang viel Zeit verschlungen, die künftig produktiver eingesetzt werden kann, so Marcus Ziemer.
http://www.zvw.de/inhalt.kommunikation-die-hausverwaltung-wird-digital.2e5477a5-8cf6-4879-bb9a-291835d13538.htmlDieses moderne Kontrollinstrument ist also keine Frage des Wollens oder Nicht-Wollens der Eigentümer/innen. Es ist z. B. bei allen Banken ein Kundenservice, das der/die einzelne Kunde/in nutzen kann oder auch nicht.

Sonntag, 13. März 2016

Probleme mit der Hausverwaltung

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Als Wohnungseigentümer haben Sie einen Anspruch auf eine ordnungsmäßige Verwaltung. Die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung und zu den wichtigsten Aufgaben des Hausverwalters. Der Hausverwalter ist also dazu verpflichtet, für die Reparatur ... zu sorgen. Da Ihr Hausverwalter untätig bleibt, sollten Sie als Wohnungseigentümer aktiv werden. Zunächst sollten Sie versuchen, das Problem in einem persönlichen Gespräch zu klären. Führt dies nicht weiter, sollten Sie den Hausverwalter schriftlich auffordern, die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen. Dazu sollten Sie ihm eine angemessene Frist von etwa zwei Wochen setzen. Lässt der Verwalter auch diese Frist verstreichen ohne etwas zu tun, können Sie – um weiter Druck auszuüben – diesen abmahnen. Da er Ihr Recht auf eine ordnungsmäßige Verwaltung verletzt, können Sie ihm die Abberufung und Kündigung des Verwaltervertrags für den Fall androhen, dass er weiterhin untätig bleibt. Dies sollte zeitnah erfolgen, also innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der schriftlich gesetzten Frist. Bleibt der Verwalter auch weiterhin untätig, haben Sie schließlich die Möglichkeit, durch einen Beschluss der Wohnungseigentümer eine vorzeitige Abberufung des Verwalters herbeizuführen, den Verwaltervertrag zu kündigen und einen neuen Verwalter zu bestellen. Die bereits erteilte Abmahnung wird Ihnen dabei behilflich sein.

https://www.ovb-online.de/wirtschaft/probleme-hausverwaltung-6152130.htmlSeit Mai des Vorjahres besteht bei einer Garage der Garagenanlage Ulmgasse ein Wasserschaden, seit November des Vorjahres sollte ein Gutachten vorliegen... Welche Konsequenzen sollten die Eigentümer/innen nun eigentlich daraus ziehen?

Mittwoch, 9. März 2016

Moderne Kommunikation :-)

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Samstag, 5. März 2016

Ermittlungen gegen Hausverwaltung

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Ermittlungen gegen Hausverwaltung: Gutachten stellt Schaden von einer Million fest

Kontrollieren Sie jeden Posten auf ihrer Betriebskostenabrechnung? Nein? Was die wenigsten machen, kann im Extremfall jede Menge Geld sparen: In Wien ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Geschäftsführerin und die Gesellschafter der Hausverwaltung Woge Realitäten GmbH schon seit mehreren Monaten wegen Steuerhinterziehung und gewerbsmäßigen Betruges. Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes Gutachten hat die Betriebskostenabrechnungen der Immobilienverwaltung überprüft und einen Schaden von fast einer Million Euro festgestellt.

Abrechnung ist nicht gleich Abrechnung

Der Gutachter stellt ebenfalls Ungereimtheiten in Bezug auf die erhaltenen Dokumente fest: In einem Haus stimmen die Betriebskosten-Einnahmen der Jahreszinslisten von 2006 und 2007 nicht mit den Betriebskosten-Einnahmen aus der jeweiligen Jahresabrechnung überein.

News.at liegen Unterlagen von Mietern vor, die beweisen sollen, dass die Jahresbetriebskostenabrechnungen, die der Gutachter erhalten hat, in einigen Fällen nicht mit den Abrechnungen übereinstimmen, die Mieter des Hauses erhalten haben. Das folgende Beispiel (siehe Bilder) zeigt, dass das Datum der Ausstellung sowie gewisse Summen nicht übereinstimmen. Die Verwaltungskosten differieren um 6.248,98 Euro, die Betriebskosten-Einnahmen um 4.146,44 Euro. Aus einem Rückstand von 4.337,49 Euro (Abrechnung Mieter) wird so ein Guthaben von 6.275,91 (Abrechnung Gutachten).

65 Häuser mit Fragezeichen

Bisher sind 15 Objekte detailliert untersucht worden. Und was ist mit den restlichen Objekten der Woge? Ob in der endgültigen Schadenssumme die rund 65 im Gutachten nicht überprüften Miethäuser berücksichtigt werden, dazu gibt die Staatsanwaltschaft Wien gegenüber News.at derzeit keine Auskunft. Die Geschäftsführerin teilt im Protokoll mit: "Befragt danach, in welcher Größenordnung bislang für sämtliche Objekte Rückzahlungen geleistet wurden, gebe ich an, dass ich das jetzt nicht sagen kann. Ich will keine falschen Beträge nennen".

Den ganzen Bericht finden Sie auf: http://mobil.news.at
Was zeigt dieser Fall? Hausverstand einschalten - Nur eine Kontrolle der Betroffenen kann dieses Netzwerk aufdecken!!

Alles, was das Böse braucht, um zu triumphieren, sind genügend gute Menschen, die nichts unternehmen.“
―Edmund Burke

Mittwoch, 2. März 2016

Hausmeister

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Hausmeister

Der Titel H. für den im Angelsächsischen schlicht housekeeper genannten Hausdiener ist etwas zu groß ausgefallen. Was gelegentlich zu Größenwahn führt. Im übrigen erkennt man H. daran, dass sie mit modernster Technik, die viel Lärm macht und giftige Abgase produziert, gegen ein paar herumliegende Blätter, ein bisschen Straßenstaub oder drei Schneeflocken ankämpfen, statt zum Besen zu greifen. Der würde nicht zum Mobiltelefon am Gürtel und zur Zigarette zwischen den Lippen passen. Denn nur so werden sie aktiv, am liebsten sehr früh morgens oder in der Mittagszeit. Was sich darin an Missgunst gegenüber den Mitmenschen äußert, zeigt sich auch an den krummgetrampelten Fahrrädern, die sich erlaubt hatten, auf dem Terrain des H.s angekettet herumzustehen.

"A Hausmasta is a Respektperson" (W.A)"

Quelle: www.netzine.de

Dienstag, 1. März 2016

Trümmerhaufen der Menschlichkeit

Ein Plädoyer für Wege des Herzens jenseits der Angst

Ein Plädoyer für Wege des Herzens jenseits der Angst

Ich habe gerade unsere drei Kinder in die Schule und zur Tagesmutter gebracht. Sie alle tragen Hauben und dicke Jacken, sie haben ein sicheres und warmes Dach über dem Kopf. Sie haben Vater und Mutter, Oma und Opa. Niemand ist im Bombenhagel gestorben. Sie sind satt. Sie wachsen glücklich und behütet auf, es fehlt ihnen an nichts, im Gegenteil, manchmal habe ich den Eindruck, sie haben zu viel.

Ich sitze im Auto und höre die morgendlichen Kurznachrichten. Von Flüchtlingsströmen und humanitären Katastrophen ist zu hören, kurz, und doch geht es heute morgen besonders unter die Haut. Tränen rinnen mir, ohne es zu wollen über die Wangen.

Ich sehe vor meinem inneren Auge die vielen, vielen Menschen, die ihre Heimat verlassen haben, sie tragen keine Hauben, keine warmen Sachen. Sie sind nicht satt. Sie sind leer. Ihre Heimat ist ein Trümmerhaufen, ihr zu Hause ist kein sicheres Dach über dem Kopf. Ich sehe diese Menschen den Kummer und die Angst hinunterschlucken, in die hintersten Winkel ihrer Seele verbannen. Niemand verlässt einfach so seine Heimat, seine Freunde, seine gewohnte Umgebung mit all ihren Sitten und Gebräuchen, Ritualen und Gewohnheiten. Ich bin mir sicher, jeder, jede einzelne hat einen Grund. Und wenn es nur die Hoffnung ist.

Politik liegt mir fern, die Menschen sind mir nahe. Mein Herz bricht, wenn ich mir eingestehe, dass wir Menschen in unserer langen Geschichte noch immer nicht gelernt haben, wie ein friedliches Zusammenleben funktionieren kann. Noch immer sind Macht, Gier, Götter und die Angst die Motoren, die die Geschicke der Welt lenken. Die anderen, die anderes denken bleiben immer in der Minderheit.

Um mich herum höre ich auch in gut situierten Kreisen Angstparolen, Weltuntergangs-Szenarien und unangemessene Fremdenfeindlichkeit. Was sollten diese Menschen uns denn wegnehmen?

Vor kurzem habe ich die Kinderzimmer meiner Buben entrümpelt, vier Wäschekörbe mit Dingen, die sie nie vermissen werden. Unsere Kleiderschränke gehen über.

Ich habe keine politische Lösung parat, dafür sind die Mechanismen zu komplex. Einfache Lösungen, wie wir sie kennen, Frieden schließen, Kaputtes wieder aufbauen, Ärmel hochkrempeln, für einander da sein, Herz öffnen, angstfrei nachdenken, das kann ich anbieten.

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Mittwoch, 24. Februar 2016

Sehr geehrte Eigentümer/innen

mitteilung

Sehr geehrte Eigentümer/innen,
liebe Leser/innen dieser Seite !

Es war im November 2007, als diese Website eingerichtet wurde. Wir waren eine Gruppe von Eigentümer/innen, die sich in einem Verein zusammengefunden und viele positive Veränderungen für die Wohnanlage im Sinn hatten. Unsere wichtigsten Punkte waren Kosteneinsparungen sowie die Einrichtung eines Online-Zuganges zu allen Daten, die Verwaltung der Anlage betreffend.

Dieser Online-Zugang hätte allen Eigentümer/innen die Möglichkeit geboten, die gesamte Buchhaltung u. a. m. zu kontrollieren. So sollten z. B. sämtliche Verträge und Angebote sowie ein Bestandsbuch aller im Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft befindlichen Geräte und Gegenstände online einsehbar sein. Ebenso wichtig war ein geplantes Pönale bei Fristverletzungen durch die Verwaltung.
Kurz gesagt:Der Hausverwaltung auf die Finger schauen… zum Nutzen von unser aller Eigentum…

Unsere Bemühungen gipfelten in der Kündigung der Vorverwaltung…

Und dann? Es blieb alles beim Alten…

Unsere heutige Verwaltung wollte unsere Asbestzement-Fassade mit Hochdruck reinigen, wobei doch schon ein kurzer Anruf unsererseits bei den Behörden eindeutig klar stellte, dass das aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen unzulässig ist.

Die Eigentümer/innen erhielten von der Hausverwaltung keinerlei Informationen über eine nachhaltige Sanierung mit Inanspruchnahme von Fördergeldern….

Ein Umlaufbeschluss für ein slowenisches Unternehmen als Auftragnehmer wurde kurzerhand ohne weitere Informationen für eine andere Firma verwendet. Hier wäre eine Aufklärung und neuerliche Abstimmung angebracht gewesen, abgesehen von der rechtlichen Seite!

Für das Bemalen von fast 20.000 m² Fassade inkl. Sockel wurde ein Kleinbetrieb engagiert! Haben Sie jemals den diesbezüglichen Arbeitsauftrag oder die Bankgarantie gesehen? Warum wurden die verursachten Schäden (z. B. Spielplatz, Rasen u. a.) nicht von Fachfirmen über die Betriebshaftpflichtversicherung der Malerfirma behoben? Und wie wird das mit den zahlreichen beschädigten Fassadenplatten ausgehen?

Alles in allem, die Kärntner wirkten sehr “unprofessionally”, eine 35 Jahre alte Asbestzementfassade mit entsprechend desolater 3 cm-Wärmedämmung, mit “geprüften” Schrauben festzuzurren und zu übermalen. Fraglich ist außerdem, wie lange diese Farbe halten wird… Schwarz werden die Fassadenplatten auf jeden Fall wieder, wenn der Algenbefall erneut durchkommt…

Der Hausverwaltung stand aufgrund der Erhöhung der Zuweisung ein erhöhter Reparaturfonds zur Verfügung, den sie mit nicht nachhaltigen Renovierungen (Fassadenmalerei, Lift) leerte.

Weiters werden jährlich zigtausend Euro für die Schneeräumung ausgegeben! Sie werden in der Jahresabrechnung eine Gutschrift des Winterdienstes aufgrund der geringen Anzahl von Einsatztagen umsonst suchen – dabei sind angesichts der zunehmend milden Winter derartige Leistungspakete Usus in der Wirtschaft!

Unsere Verwaltung beantwortet Mails und übermittelt angeforderte Unterlagen nur äußerst selten bis nie. Wissen Sie, welche Versicherungsschäden abgerechnet wurden, wissen Sie, wie hoch die jährlichen Kosten der Saunaanlagen sind u. v. a. m.?

Sie können die Jahresabrechnung nur dahingehend kontrollieren, ob die Beträge der im Ordner abgelegten Rechnungen von der Buchhaltung richtig abgetippt wurden… die den Abrechnungen zugrunde liegenden Verträge (z. B. Winterdienst, Hausbesorger, Versicherungspolizze) werden auch Sie wahrscheinlich vergeblich anfordern…

Glauben Sie, dass Sie von der Hausverwaltung die Vollmacht bekämen, die Sparbücher oder das Anderkonto der Wohnungseigentümergemeinschaft einzusehen?

So wie es aussieht, besitzt die WEG Ulmgasse nicht einmal einen rechtskräftigen Hauverwaltervertrag! Es wurde uns trotz mehrmaligen Ersuchens kein Hausverwaltervertrag übermittelt, welcher von der HV Ogris unterschrieben ist!

Auch die Eigentümer/innen der Garagen sind von dieser Situation betroffen. Hier gibt es gleichfalls keinen Verwaltervertrag; bei der Vorverwaltung war dies sehr wohl der Fall!

Vor fast einem Jahr hat ein Eigentümer einen Wasserschaden an seiner Garage der Hausverwaltung gemeldet. Dieser wurde bis heute nicht repariert! Was dies für die zukünftige Werterhaltung bedeutet, müssen Sie selbst beurteilen: Ein Schaden wird durch Nichtbehebung größer, was folglich höhere Kosten verursacht!

Ein von der Hausverwaltung im November d. Vj. beauftragtes und wahrscheinlich sogar nicht notwendiges Gutachten wurde den Garageneigentümer/innen bis heute – trotz Ankündigung - nicht übermittelt.

Es wären noch viele Punkte anzuführen, aus Platzgründen wollen wir dies jedoch unterlassen…

Was ist aus den Visionen des Vereins Ulmgasse geworden? Sie verschwanden mit ihm… Nein, sie leben auf dieser Website weiter… Doch wir können und wollen hier nur als Sprachrohr fungieren, indem wir Informationen oder Kritikpunkte, die uns aufgefallen sind oder von anderen Eigentümer/innen an uns herangetragen wurden, verbreiten.

Die ganz große Gemeinheit entsteht heute nicht dadurch, dass man sie tut, sondern dadurch, dass man sie gewähren lässt. (Robert Musil)

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Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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