Donnerstag, 24. November 2016

HAUSVERWALTUNG TO GO“ WIRD FÜR INNOVATIVE KOMMUNIKATIONSIDEE IN BERLIN AUSGEZEICHNET

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Dank einer brandneu entwickelten APP gelang es dem Team um Geschäftsführer Markus Herrmann, die bürokratischen Hürden im Arbeitsalltag einer modernen Hausverwaltung sichtbar zu minimieren und die Kundennähe so weiter zu steigern. Die Ursprungsidee der APP war, die erfolgreichen Eckpfeiler der 15-jährigen Unternehmensgeschichte – wie kompetenten Service, schnelle Informationsweitergabe und effiziente Kommunikation – in einer einzigen Anwendung zu vereinen.
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Dieser Fortschritt optimiert Prozessabläufe und vereinfacht die interne Kommunikation, bislang undurchsichtige Verwaltungsvorgänge werden transparent und zeitintensive Prozesse beschleunigt. Vor Ort in die APP eingegebene Daten stehen allen Anwendern in Echtzeit als Information oder für die weitere Bearbeitung zur Verfügung: Nachrichten landen per Knopfdruck auf dem Schreibtisch der Servicemitarbeiter, Handwerker oder Versicherungen. Kleinere Defekte (z.B. Treppenhaus-licht) oder größere Schäden (u.a. Wasserrohrbruch) lassen sich so von der Problemmeldung bis zur Lösung für alle Beteiligten transparent beheben. Es entfällt der Ärger zwischen Eigentümern und Mietern, der oft durch klassische Kommunikationsdefizite mit Dienstleistern (Hausmeister, Handwerkern, Versicherung usw.) oder unnötige Verzögerungen bei Reparaturen bzw. Schadensaufnahmen verursacht wird. Über eine Pinnwand-Funktion haben Nachbarn oder Immobilienbesitzer die Möglichkeit, sich untereinander austauschen; per Onlineverwaltung können sie zahlreiche Dokumente wie Jahresabrechnungen abrufen. In den nächsten Monaten soll die APP um weiteren Features ergänzt werden.

Beispielsweise ist eine Zusammenarbeit mit einem Partnerunternehmen geplant: Über das geschulte Fachpersonal des Servicepartners lassen sich dann auch organisatorische oder medizinische Serviceleistungen (z.B. Vereinbarung eines Arzttermins, Hilfe bei Fragen zur Medikamenteneinnahme) integrieren. Vor allem ältere Menschen erhalten auf diese Weise „schnelle Hilfe per Knopfdruck“ und können ihren Tagesablauf im vertrauten Umfeld der eigenen vier Wände weitgehend eigenständig steuern.
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In Berlin wurde Apropos-Service anlässlich des 24. Deutschen Verwaltertages bei der Wahl zum Immobilienverwalter des Jahres 2016 mit einem tollen 3. Platz ausgezeichnet.
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Die Entwickler sind überzeugt, dass sie sich zwischen Mitarbeitern, Immobilienbesitzern, Mietern und Handwerkern schnell als Kommunikationsmedium Nummer 1 durchsetzen wird.

http://www.mrn-news.de/2016/09/19/mannheim-hausverwaltung-to-go-neue-mobile-app-kommt-aus-der-pfalz-hausverwaltung-aus-dirmstein-wird-fuer-innovative-kommunikationsidee-in-berlin-ausgezeichnet-276427/

Dienstag, 22. November 2016

Es sollte besser heißen-

Die Überschrift sollte besser heißen "Der dressierte Eigentümer" oder "Alles Walzer..." wenn ich das Blog so lese kommt mir das ganze wie ein Circus vor, da stehen einige in der Manege und alle tanzen.

Vermute das hier aber der-die falschen tanzen

Der Kongreß tanzt - Wegen Majestätsbeleidigung wird sie schließlich zu „25 Stockschlägen auf den blanken Hintern“ verurteilt. https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Kongre%C3%9F_tanzt_(1931)

SAT-TV – so funktioniert es

fassadenmalerei

Anders als beim Empfang über Kabel oder einer normalen Zimmerantenne wird das über einen Satelliten (z.B. Astra oder Eutelsat) ausgestrahlte SAT-TV über eine Parabolantenne empfangen. Die von dieser Satellitenschüssel empfangenen Datenimpulse werden an den SAT-Receiver weitergeleitet, der diese umwandelt und als Bild auf dem Fernseher darstellt.
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Diese Komponenten benötigen Sie für den SAT Empfang:

Fernseher
Um auch in den Genuss des konstant wachsenden HD-Programmangebotes zu kommen, ist ein HD-Fernseher mit dem Vermerk Full HD, Full HD 1080p oder Ultra HD empfehlenswert.
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Empfangsgerät für digitale SAT-Anlage
Viele TV-Geräte verfügen bereits über ein als DVB-S-Receiver im Fernseher integriertes Empfangsgerät. Wer jedoch auf zusätzlichen Komfort und Funktionen nicht verzichten möchte, der greift besser zu einem externen Receiver, der meist auch bessere Umschaltzeiten und ein besseres Programmlistenmanagement mit sich bringt. Auch hier empfiehlt sich die Anschaffung eines HD-fähigen Gerätes, um die volle Bandbreite des HD-TV Angebotes nutzen zu können. Wenn Sie gleichzeitig ein Programm aufnehmen und ein beliebiges, anderes Programm ansehen möchten, benötigen Sie einen sogenannten „Twin-Receiver“ mit zwei getrennten Tunern.
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SAT-Karte
Um verschlüsselte Programme von ORF und den beliebtesten Privatsendern in HD-Qualität zu empfangen, ist eine SAT-Karte für Ihr CI+ Modul oder Ihren Receiver erforderlich.

Ab November 2015 haben Sie für Satelliten-Fernsehen in Österreich die freie Wahl zwischen der neuen HD Austria-Plattform der M7 Group (HD Austria Micro-SAT-Karte) und der ORF DIGITAL-Plattform (ORF Digital-SAT-Karte).
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Diese Entschlüsselung kann zentral oder vor Ort am TV-Gerät erfolgen. Die “vor Ort Entschlüsselung” wird hauptsächlich im privaten Bereich und in der Wohnungswirtschaft eingesetzt, weil damit die Vertragserstellung mit dem Anbieter und die laufenden Kosten dem Nutzer eindeutig zugeordnet sind.

SAT-Anlage
Grundsätzlich benötigen Sie für den SAT-Empfang in Österreich neben dem SAT-Receiver und der Satellitenschüssel, einen sogenannten LNB (Low-Noise-Block) sowie entsprechende Verbindungskabel. Abhängig von der Zahl der angesteuerten Satelliten und der angeschlossenen TV-Geräte muss diese Grundausstattung eventuell um weitere Komponenten wie Multi- oder DiSEqC-Schalter (zum Anschluss mehrerer Geräte) ergänzt werden.
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Sollten Sie von Kabel auf SAT umrüsten, müssen die Dosen ausgetauscht werden, da SAT-Dosen neben den Eingängen für TV und Radio zusätzlich noch über einen dritten bzw. vierten Ausgang verfügen.
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Für den SAT Empfang benötigt man eine sogenannte Sternverteilung.
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Da die in älteren Häusern häufig anzutreffende Verteilung in Baumstruktur zwar für Kabelfernsehen oder terrestrische Antennen ausreichend ist, nicht jedoch für Satellitenempfang, ist grundsätzlich die Installation einer Sternverteilung zu empfehlen.

Wer jedoch unbedingt die bereits vorhandene Verkabelung des Kabelfernsehens nützen möchte, dem bieten sich diesbezüglich verschiedene Möglichkeiten, die allerdings suboptimalen Charakter aufweisen. Mehr dazu bei http://satellitenempfang.info

http://www.hdaustria.at/blog/sat-empfang-guide/

Montag, 21. November 2016

Die/der uninteressierte WohnungseigentümerIn

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Die im Regelfall jährliche Wohnungseigentümerversammlung ist manchem Miteigentümer lästig. Wer eine Wohnung als Investition erworben hat, wohnt eventuell selbst weit entfernt und ist nur an dem regelmäßigen Mieteingang interessiert. ... Wieder andere vertrauen einfach darauf, dass die Hausverwaltung alles richtet.

So bleiben viele Miteigentümer der Eigentümerversammlung einfach fern in dem Glauben, dass es ihrer Mitwirkung nicht bedarf und sich die Angelegenheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft auch ohne sie lösen. Selbst die Einladung zur Eigentümerversammlung und das spätere Protokoll werden nicht gelesen.

Dieses Verhalten ist leider nicht ungefährlich.

Der ganz offenbare Nachteil ist, dass man über die Entscheidungen der Gemeinschaft nicht unterrichtet ist.
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Diese Entscheidungen bestimmen die Höhe von etwaigen Nachzahlungen und der künftigen monatlichen Hausgeldzahlungen.
Die Beschlüsse der Versammlung können sich zudem auf kostspielige Investitionen, Reparaturen und Sanierungen beziehen, die erhebliche Zahlungspflichten für den einzelnen Miteigentümer auszulösen imstande sind.
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Ebenfalls wenig verbreitet ist die Kenntnis, dass Wohnungseigentümer gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft nur binnen eines Monats nach Beschlussfassung und dann auch nur im Wege einer Anfechtungsklage vorgehen können. Werden Beschlüsse, die gegen eine ordnungsgemäße Verwaltung der Gemeinschaft verstoßen, nicht in dieser Frist angefochten, werden sie unanfechtbar und gelten als verbindlich, egal wie unsinnig sie auch empfunden werden mögen.

Wer demnach den Angelegenheiten der Gemeinschaft wenig Aufmerksamkeit schenkt, kann böse und vor allem teure Überraschungen erleben. Eine nachträgliche Korrektur von einmal getroffenen und unanfechtbar gewordenen Entscheidungen der Gemeinschaft ist nur schwierig herbeizuführen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-uninteressierte-wohnungseigentuemer-nachteile-und-haftungsrisiken_084031.html

Sonntag, 20. November 2016

HOMECASE: Das soziale Netzwerk für Mieter und Eigentümer

sopherl

Stellen Sie sich vor, Sie können mit anderen Mietern oder dem Hauseigentümer ganz einfach und unkompliziert über eine Plattform kommunizieren. Denn genau das ist mit der App HOMECASE der DOMUS Software AG nun möglich. Langer E-Mail-Verkehr oder ständige Telefonanrufe sind damit passé.
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Kernstück der App, die sich dank individuellem Branding jederzeit personalisieren lässt, ist das digitale schwarze Brett zur Kommunikation und Organisation. Mieter können so zum Beispiel direkt per Smartphone einen Schaden melden, die Hausverwaltung kann das Tool andererseits für Ankündigungen nutzen. Auch Mieter, die sich meist nur flüchtig kennen, können sich über HOMECASE untereinander austauschen und so vielleicht gemeinsame Interessen entdecken.
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Mehr erfahren unter: https://www.domus-software.de/produkte/homecase-app/

http://www.imittelstand.de/themen/topthema_109407.html

Samstag, 19. November 2016

Sehr geehrte Eigentümerin!

Eigentuemerin

Danke!

Wissen Sie, so manche Hausverwaltung schaufelt sich ihr Grab selbst und die wenigen, diese Hausverwaltung unterstützenden EigentümerInnen bemerken gar nicht, dass sie selbst die - selbstverständlich "geprüften" - Nägel zum Sarg liefern... ;-) :-)

Freitag, 18. November 2016

Die Volksseele kocht…

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Die Hausverwaltung Ogris weiß seit mindestens einem halben Jahr, dass unsere geschätzte Hausbetreuerin diesen Monat in den wohlverdienten Ruhestand geht...

Die Hausverwaltung Ogris hat als Termin für die Eigentümerversammlung zur Frage „Reinigungsfirma oder Hausbetreuer“ selbst den 10. November bestimmt...

Und trotzdem
ersucht die Hausverwaltung erst am 31. Oktober Grazer Reinigungsfirmen um eine Angebotslegung – ohne einen Leistungskatalog beizulegen!!!

Und
die Hausverwaltung gibt als Frist für die Angebotserstellung – sage und schreibe – DREI Wochentage!!!! In unternehmenstechnischer Hinsicht neben dem täglichen Geschäftsbetrieb unmöglich, ein seriöses, durchkalkuliertes Angebot zu erstellen!!!

Probleme mit Terminkoordination?

Oder damit
letzten Endes das herauskommt, was die Hausverwaltung und einige Eigentümer/innen von Anfang an wollten…

Donnerstag, 17. November 2016

Wer hat an der Uhr gedreht?

kuendigung

Die Schneeräumung fällt in die Zuständigkeit der ordentlichen Verwaltung.
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Basis bildet § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO): Gehsteige, Wege und Stiegen im Ortsgebiet, die nicht mehr als drei Meter von der Liegenschaft entfernt sind, müssen auf Länge des Grundstücks von 6 bis 22 Uhr gereinigt werden. Ist kein Gehsteig vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von einem Meter geräumt werden. Bei Schnee und Glatteis sind die Flächen auch zu streuen.
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Bei offenen Stiegen, Zugängen und Innenhöfen innerhalb einer Wohnhausanlage, also alle zugängigen Flächen, die keine öffentlichen Wege sind, greift die Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB. Neugebauer-Herl: "Wenn durch einen mangelhaften Zustand, z.B. durch Glatteis oder Laub, jemand zu Schaden kommt, haftet derjenige, der für die Haltung des Weges verantwortlich ist." Halter ist, wer die Kosten für die Errichtung und Erhaltung des Weges trägt sowie die Verfügungsmacht hat.
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Der beauftragte Dienstleister kann dann nach der StVO inklusive allfälliger Schadensereignisse, die aufgrund von Belagsbildung entstanden sind, rechtlich belangt werden. Viele Unternehmen sorgen deshalb vor: ... Auch die Firma Attensam protokolliert die erbrachte Leistung und dokumentiert alle Einsätze in einem online einsehbaren Logbuch. So kann später vor Gericht nachgewiesen werden, ob die Räumpflicht zum Zeitpunkt des Unfalls vernachlässigt wurde oder nicht.
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Die Firma Attensam etwa bietet ihre Serviceverträge standardmäßig ab dem 1. November bis zum 15. April an. Weil der Winter aber in manchen Gebieten sehr früh hereinbricht und in anderen besonders lange dauert, kann der Leistungszeitraum auf 15. Oktober bis 30. April ausgeweitet werden. Wege müssen jedoch nicht nur von Schnee und Eis gereinigt werden: § 93 StVO verpflichtet auch, andere Verunreinigungen – etwa herabfallendes Laub – zu entfernen. Einzelne Blätter stellen zwar noch keine Gefahr dar. Aber je nach Baumart und Witterung kann angehäuftes Laub matschig und rutschig werden.
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Die Angebote variieren je nach Anbieter stark in Preis und Umfang. Manche Unternehmen bieten fixe Pakete an, andere setzen auf individuelle Betreuung. Die Firma A.S.S. liefert ein Beispiel: Sie bietet einen "Mindesttarif" um 270 Euro pro Saison, der sich an jene richtet, die kleine Flächen zu säubern haben. Darin enthalten ist die Gehsteigbetreuung gemäß § 93 StVO – von der Schneeräumung über die Tauwetterkontrolle bis zur Splitträumung. Für größere Liegenschaften wird der Preis individuell ermittelt. Dabei kommt es einerseits auf die zurückgelegte Strecke an. Eine "Handtour", also wenn mit der Schaufel geräumt werden muss, beläuft sich auf ca. 7 Euro pro Laufmeter pro Saison. "Auch die Zeit, die Größe und Erreichbarkeit der Fläche spielen eine Rolle", sagt Geschäftsführer Christian Höbinger. "Große Liegenschaften, ein Supermarktparkplatz etwa, können maschinell in kürzerer Zeit geräumt werden als ein schmaler Gehsteig, der von schräg parkenden Autos zugestellt ist und händisch freigeschaufelt und gestreut werden muss."
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Wer die Wege gemäß § 93 StVO nicht säubert, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 726 Euro. Bei Uneinbringlichkeit ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen zu rechnen.

https://m.kurier.at/wirtschaft/immobiz/wer-hat-an-der-uhr-gedreht/220.786.163
Heißt es nicht immer, dass keine Firma schaufelt???

Wer vertritt eigentlich die Wohnungseigentümergemeinschaft beim "Absitzen" der Freiheitsstrafe?;-)

Mittwoch, 16. November 2016

Nur wer seine Vorurteile kennt, kann toleranter werden...

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

In Gesprächen aufgeschnappte„Vorurteile“ der Eigentümer/innen gegen Reinigungsdienste – beantwortet mit Passagen aus der Homepage des Grazer ASE Facility Services:

"DA SIND IMMER FREMDE IM HAUS!“
Häufige Wechsel im Personal werden vermieden, deshalb können wir Ihnen ein eingespieltes Team garantieren, welches Ihre Immobilie gewissenhaft betreut.

„DIE MACHEN DAS …. NICHT SO WIE UNSERE HAUSMEISTER!“
Die Hausbetreuung umfasst unter anderem:
• Werbematerial entfernen und Prospektkorb leeren
• Unrat auf Allgemeinflächen und vor dem Haus entfernen
• Türenreinigung
• Reinigen der Gegensprechanlage, Schaukästen, Fensterbänke, Feuerlöscher, Handläufe, Beleuchtungskörper und Lichtschalter
• Reinigung der Aufzugskabinen inkl. Führungsrillen und Türen
• Müllbereich reinigen inkl. der Mülltonnen
• Gehsteig, Hauszugang und Innenhöfe reinigen
• Schmutzgitter säubern
• Spinnweben entfernen
• Stiegenhäuser und Gänge reinigen
• Lichtkontrollen und Wechsel
• Schäden und Gerümpel an die Hausverwaltung melden
• Kellerreinigung
• Stiegengeländerreinigung
• Fensterreinigung
• Grünanlagenpflege inkl. Entsorgung
• Außenanlagenplege
• Winterdienst (Räumung, Streuung und Tauwetterkontrolle)
• Kleinreparaturen werden sofort repariert und sind im Hausbetreuungspaket enthalten. Weiters übernehmen wir für Sie auf Wunsch die Zählerablesung, sorgen für Aushänge.

„DIE SCHAUFELN NICHT!“
Wir befreien alles, egal ob Gehsteige, Parkplätze, Innenhöfe oder Dächer sicher und effizient von Schnee und Eis. Diese Leistungen erfolgen je nach Anforderungen an die zu räumende Fläche händisch (Handtrupp) oder maschinell (Maschinentrupp).

„DIE MÄHEN JA SO SELTEN!“
Unser Gartenfriseur kümmert sich von Frühling bis Herbst professionell um die Grün- und Parkanlagen, damit diese perfekt gestyled und gepflegt aussehen und zum Wohlfühlen einladen.
Der Rasen wird von unseren Stylisten fachgerecht mit entsprechenden Equipment gemäht und das Schnittgut sachgemäß entsorgt. Je nach Wetter- und Klimalage passen wir die Einsatzintervalle entsprechend an. Grundsätzlich beträgt der Rhythmus ein oder zwei Wochen.

„DER HAUSMEISTER MACHT JA SO VIEL MEHR!“
Instandhaltung und Service:
• Ein- und Ausschalten von Heizungs- und Lüftungsanlagen und Funktionskontrollen
• Aufzugswarttätigkeiten
• Austausch von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren
• Waschküchenservice
• Spielplatzkontrollen
• Ölen beweglicher Teile wie Eingangstüren
• Zählerstandablesungen
• Schadensmeldung und Dokumentation

„UNSERN HAUSMEISTER KANN ICH IMMER ERREICHEN!“ – was zwar nicht immer stimmt ;-)
24H-Notdienst für
• technische Gebrechen
• Aufzugsstörungen
• Ausfall von Heizungsanlagen
• Kanalverstopfungen
• Rohrbrüche und Wasserschäden
• Wegfreimachung
• Gefahr in Verzug
• Schadensbeseitigung nach Unwetter
• eigene 20 Meter Arbeitsbühne rund um die Uhr verfügbar

„REINIGUNGSFIRMEN PUTZEN SCHLECHTER ALS EIN HAUSMEISTER!“
Die Firma betreut rund 2500 Wohneinheiten (70 Anlagen) von Graz bis Wien– mit Standorten in Graz, Wien und Klagenfurt! Zahlreiche Grazer Immobilien finden sich im Untermenü "Referenzen".

Und auf Wunsch…
Unser kompetentes Team aus ausgebildeten Facharbeitern sorgt für perfekt gereinigte Wohnungen, so wie sie es sich erwarten.
Auch kleine Reparaturen können im Zuge dieser Tätigkeit durchgeführt werden. Größere Reparaturen können von uns koordiniert werden. Hierfür steht uns ein ausgezeichnetes Pool an Professionisten zur Verfügung.

https://www.ase-services.at/

Dienstag, 15. November 2016

Schande die 2.!!!

Wahre Zeilen!

Kann ich gut verstehen, diesen Ärger! Eine kleine Gruppe von ca. 10 Wohnungseigentümer/innen - meistens dieselben seit Jahren, inklusive der Hausbesorger/innen, findet sich immer im Kämmerlein ein und führt die Geschicke zum "Wohle" aller...?

Kritik wird meistens schreiend und beschimpfend abgeschmettert, sodass kultivierte, seriöse Eigentümer/innen dieses Kämmerlein gerne meiden...

Da wird ein neuer Hausbetreuer ohne eine ordentliche Information, ohne die restlichen Eigentümer/innen von ca.255 Wohnungen zu fragen, eingesetzt!

Nichts gegen den Hausbetreuer, aber der Vorgang erinnert einen sehr stark an gewisse Länder oder vergangene Zeiten und nicht an Österreich im Jahre 2016, jedoch Ort ist Graz-Austria Ulmgasse 14 d.

Bei der Eigentümervesammlung wird stolz eine Reinigungsfirma zur Auswahl präsentiert und dann von der Hausverwaltung Ogris am Ende des Tages ebenso stolz verkündet..... dass schon längst der Vertrag mit dem Hausbetreuer unterschrieben ist!!!

Was eine Reinigungsfirma, welche ihre Zeit sicherlich auch nicht gestohlen hat, bei dieser "Hausversammlung", wenn ein Vertrag mit jemanden bereits unterschrieben ist, tut, dies kann nur die Hausverwaltung erklären, die tut es aber nicht!

Das Ganze muss sich ein normal denkender Mensch mal auf der Zunge zergehen lassen!

Schande über die WEG Ulmgasse!!!

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Eine Gemeinschaft, die ein Sparpotential von EUR 50.000,-- ablehnt - und dies mit dem Argument, man neide dem zukünftigen Hausbetreuer seinen Lohn -, verweigert einer alleinstehenden Pensionistin, die in der Vergangenheit immer alle Kosten mitgetragen hat, einen Zuschuss von EUR 4.800,-- für ihren Fenstertausch!

In zehn Jahren könnte man durch den Ersatz nur eines Hausbetreuers durch eine Reinigungsfirma – bereits eine halbe Million Euro einsparen! Von diesem Gewinn profitieren alle, es könnten die maroden Dächer und die Aufzüge ordentlich saniert werden! Die Lifte funktionieren sehr oft nicht mehr, hier hat die Hausverwaltung den TÜV durch einen Kärntner Aufzugsprüfer ersetzt. Ein Lift kann z. B. bei einem Herzinfarkt über Leben und Tod entscheiden!

Miteigentümer, die sich rühmen, 30 Jahre die Geschicke der WEG maßgeblich mitbestimmt zu haben, sind lieber bemüht, sich eine interne Reparatur von der Allgemeinheit bezahlen zu lassen! Wenn Sie darauf hingewiesen werden, reagieren Sie eher missmutig… Die Unterstützung einer alleinstehenden Pensionistin, die keine Lobby hat, wird hingegen abgeschmettert...

Wenn man in den letzten 30 Jahren dieses Sparpotential genutzt hätte, wären mehrere Millionen Euro vorhanden. Ich glaube nicht, dass man auf so eine Entwicklung stolz sein kann…

Bei Eigentümerversammlungen werden Eigentümer/innen, die weitere Sparpotentiale (z. B. bei der Fernwärme) aufzeigen, die für jeden, der sich auf Fakten stützt, nachvollziehbar sind, der Lächerlichkeit preisgegeben, indem man diese Eigentümer/innen persönlich angreift! Dies wird von der Hausverwaltung sogar unterstützt!

Auch bei dieser Eigentümerversammlung konnte diese kleine Gruppe von Eigentümer/innen wieder ihren Erfolg zur Schau stellen und Sparpotentiale ablehnen... und auch der lächerliche Zuschuss für eine alleinstehende Pensionistin in der Höhe von EUR 4.800,-- wurde von dieser Lobby erfolgreich abgelehnt. Dies ist eine wahre soziale Schande!

Mein Appell an diese Gruppe: Wo ist Euer soziales Gewissen?!

Diese Gruppe wird jetzt wieder einen Hausbetreuer einsetzen und in Zukunft auch ihrer unternehmerischen Verantwortung höchstwahrscheinlich nicht nachkommen… Denn, wenn die Kosten steigen, wird man den Hausbetreuer als ersten opfern… Die soziale Kompetenz dieser Gruppe von Eigentümer/innen konnte man ja bei dieser Eigentümerversammlung erkennen...

Wenn Ihr euch für den Hausbetreuer entscheidet, habt Ihr eine Verantwortung für eine ganze Familie übernommen! Wir müssen dann auch verlässlicher Arbeitgeber sein!

Macht nicht so weiter, Ihr lebt in einer Gemeinschaft!

Samstag, 12. November 2016

Wo es so etwas gibt wird gefragt?

Natürlich in der Ulmgasse.....

Ist ja schön, was die naschmaus da schreibt, nur liebe Maus, du hast geschrieben, was die Eigentümer alles wollen, was will aber die Hausverwaltung oder eine kleine Gruppe von älteren Herren?
Nehme an, genau das Gegenteil........

Alleine wenn eine Hausverwaltung Unterlagen nicht rausgibt, welche zur Aufklärung dienen, ist Feuer am Dach!! Für alles haftet die WEG und deshalb wird es für jede seriöse HV welche ein reines Gewissen hat, kein Problem sein, die Unterlagen herauszugeben.

Eine vernünftige HV wird auch Unterlagen herausgeben welche nicht vom Gesetz vorgesehen sind, wenn es solche Gesetze überhaupt gibt, was ich bezweifle, schon deshalb da sie damit selbst beweisen kann, dass die HV eine reine Weste hat.

Die WA Ulmgasse hatte mal die Chance einen "Kehraus" zu machen, einen Neubeginn sozusagen, mit einem Verwaltervertrag, der einzigartig in Österreich gewesen ist, sie hat sich jedoch entschlossen, den alten Weg zu gehen!

Die Eigentümer haben die HV OGRIS mit Mehrheitsbeschluss eingesetzt und mit diesem können sie ihn auch kündigen oder das Gericht bemühen, wenn es dafür ausreichend Gründe gibt!

....und täglich grüßt das Murmeltier ...

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Eine Wohnanlage wird nicht nach den Hausmeistern sondern nach seiner Hausverwaltung beurteilt!

Teure Hausmeister - aber kein Geld für eine ordentliche Sanierung?!

Und die Hausverwaltung?

Die Anforderungen seitens der Eigentümer/innen sind viel höher geworden, weil sich die Kund/innen viel besser auskennen und sich im Internet auch leichter informieren können.

Es ist alles viel transparenter als früher. Heute reicht es nicht, einmal pro Jahr eine Abrechnung zu schicken. Die Eigentümer/innen wollen mitreden, auch in Fällen, wo im Gesetz keine Abstimmung vorgesehen ist. Es sollte daher jede Investition über EUR 1.000,-- mit den Bewohner/innen besprochen werden!

Auch in Sachen EDV muss die Verwaltung heute mehr können: Der/die Eigentümer/in will über den wirtschaftlichen Status genau informiert sein. Er/Sie will wissen, wieviel gerade in der Rücklage ist, welche Arbeiten durchgeführt wurden, welche Firmen damit beauftragt wurden und wie die Betriebskostenabrechnung im Detail aussieht. Die Eigentümer/innen wollen jederzeit online auf diese Daten zugreifen können!

Ein Immobilienverwalter arbeitet mit fremdem Geld, daher sind Genauigkeit, Nachvollziehbarkeit und Redlichkeit enorm wichtig!

Verwaltung ist eine sehr persönliche Dienstleistung, die viel mit Vertrauen zu tun hat. Die Kund/innen wollen wissen, wer sich um ihre Vermögenswerte und das Haus kümmert. Es muss daher auch einen konkreten Ansprechpartner geben: Den Verwalter als Hauptansprechpartner, einen Techniker (es ist nicht jeder ein Techniker, der eine Glühbirne wechseln kann!), der vor Ort auch kleine Reparaturen durchführt und eine kaufmännische Kraft, die sich um die Buchhaltung kümmert und die Eigentümer/innen betreut.

Wo gibt es denn das, dass ein/e Hausmeister/in dem Hausverwalter sagt, was repariert werden muss/soll und was nicht ?

Alles nur Fassade.... bloßer Anstrich.... die billigste Variante.....
Nachteile: Heizkosten bleiben gleich, kein staatlicher Annuitätenzuschuss.

Die zukünftige Sanierung muss nun vielleicht mit Hilfe eines nicht geförderten Reparaturdarlehens bezahlt werden!!

Marode Dächer und Lifte... kein Geld da für Sanierung???

Jedes Jahr nur das Nötigste an einem Lift renovieren ??....

und Stoßgebete zum Himmel schicken, dass die Dächer halten ....

Wo gibt es denn so etwas?!

Wer A sagt, muss auch B sagen!

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Der Großteil der Eigentümer/innen hätte sich anscheinend für eine Reinigungsfirma entschieden, um die Reinigungskosten und damit die Betriebskosten insgesamt zu senken. Daher wurden sie wohlweislich nicht gefragt, sondern stattdessen der neue Hausbetreuer durch den Hausverwalter mit Zustimmung einer kleinen Gruppe von Eigentümer/innen eingesetzt.

Es ist nun die Pflicht aller Eigentümer/innen als Arbeitgeber/innen, auf die Einhaltung der gesetzlichen bzw. sozialen Vorgaben zu achten - auch wenn das weitere Kosten für die Eigentümergemeinschaft bedeuten würde...

Zu verdanken ist diese Situation jenen wenigen Eigentümer/innen, die sich - ohne Kenntnisse der gesetzlichen Vorgaben für die Beschäftigung von Hausbetreuer/innen und ohne Rücksicht auf die dadurch auf die Eigentümergemeinschaft zukommenden hohen Kosten - mit der Hausverwaltung, die ja allein schon aufgrund der räumlichen Entfernung auf einen hauseigenen Hausbetreuer angewiesen ist, für einen Hausbetreuer ausgesprochen haben...

Das heißt: Wenn sich Hausverwaltung und einzelne Eigentümer/innen für die Entlohnung nach Lohnschema B – wie bei der jetzigen Hausbetreuerin – ausgesprochen haben, dann muss auch die Schneeräumung der Parkplätze gemäß dem MLT für Hausbetreuer/innen entlohnt werden!

Am zweckmäßigsten ist sicher eine Überprüfung des Arbeitsvertrages und des zugrunde liegenden Lohnschemas durch die Gewerkschaft VIDA. Die Hausverwaltung Ogris selbst verweigert - zumindest jenem nicht mit ihr konform gehenden Teil der Eigentümer/innen - die Vorlage dieser Unterlagen!

Weiters ist zu beachten:

Für Hausbetreuer/innen, auf die die Kriterien des § 1 Abs. 2 Z 5 lit. b AZG 1) zutreffen, gilt eine Ausnahme von der gesetzlichen Normalarbeitszeit (8 Stunden täglich/40 Stunden wöchentlich): die Höchstgrenze ihrer Arbeitszeit darf auf 10 Stunden täglich und 50 Stunden wöchentlich ausgedehnt werden.

Den Arbeitnehmer/innen ist eine Wochenendruhe von mindestens 36 Stunden und eine Feiertagsruhe von 24 Stunden zu gewähren.

Mit Reinigungsarbeiten und Schneeräumung auf öffentlichen Verkehrsflächen, die aus Gründen der Sicherheit oder aus verkehrstechnischen Gründen nicht außerhalb der Wochenend- oder Feiertagsruhe durchgeführt werden können, dürfen Hausbetreuer/innen während der Wochenendruhe beschäftigt werden, es ist ihnen jedoch dafür in der Folgewoche zusätzlich zur Wochenendruhe eine bezahlte Ersatzruhe zu gewähren.

Ein Ausgleich der längeren Arbeitszeit, wie sie für den vollen Winterdienst erforderlich wäre, durch kürzere Arbeitszeiten im Sommer bzw. Umlegung auf einen entsprechend langen Durchrechnungszeitraum ist nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig.

Der Winterdienst kann auf die Arbeitnehmer/innen daher nicht im vollen Umfang, wie ihn die Straßenverkehrsordnung – StVO vorschreibt, übertragen werden, sondern nur im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen, d.h. an Werktagen (6 x pro Woche) unter Berücksichtigung der täglichen/wöchentlichen Höchstgrenzen sowie der Wochenend- und Feiertagsruhe.

https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/2/6/8/CH3434/CMS1455891795814/erlaeuterungen_mlt_hausbetreuer_idf_2011.pdf

„Das Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz ist österreichweit auf alle Fälle einzuhalten, auch bei einem Wintereinbruch“, stellt Ursula Woditschka, Sekretärin des Fachbereichs Gebäudemanagement, klar. „Dass bei starkem Schneefall im Winter für die Betreuung von Wohnhäusern mehr Arbeit anfällt, kommt wohl nicht überraschend, es sind daher die Arbeitgeber beziehungsweise Hauseigentümer gefordert, eine ordentliche Personalplanung vorzunehmen.“

ArbeiterInnen, die für die Betreuung von Wohnhäusern zuständig sind, sind entweder nach dem Mindestlohntarif für HausbetreuerInnen zu beschäftigen, oder nach dem Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung. In beiden Fällen sind die allgemein gültigen Rechtsnormen einzuhalten," betont Woditschka: „Nach spätestens zehn Stunden ist für die ArbeitnehmerInnen Schluss. Darauf wird aber bei Schneefall oft vergessen. Es ist ganz klar die Aufgabe der Arbeitgeber beziehungsweise Hauseigentümer, dafür zu sorgen, dass genügend Personal zur Verfügung steht und die Ablöse rechtzeitig erfolgt.“

Ausgenommen von der Beschränkung auf zehn Stunden sind jene ArbeitnehmerInnen, die noch nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind, das im Jahr 2000 abgeschafft wurde. Für sie gilt die freie Diensteinteilung, wobei die Wochenarbeitszeit durchschnittlich 40 Stunden nicht überschreiten darf.

Wodtischka rät den Beschäftigten, die Arbeitszeiten und Pausen genau aufzuzeichnen und sich bei Problemen an den Betriebsrat oder auch direkt an die Gewerkschaft zu wenden. „Wer diese wichtige und körperlich anstrengende Tätigkeit durchführt, hat zumindest das Recht auf Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen und entsprechende Bezahlung“, so die Gewerkschafterin.

http://www.vida.at/cms/S03/S03_4.4.a/1342571710225/kollektivvertrag/gebaeudemanagement/hausbesorgerinnen-und-hausbetreuerinnen

Freitag, 11. November 2016

Herzlichen Glückwunsch dem neuen Hausbetreuer!

Eigentümerversammlung 10.11.2016

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Die Hausverwaltung Ogris stellte ein als Familienbetrieb geführtes, obersteirisches (!) Hausmeister-Service den Eigentümer/innen vor. Der Marktführer am Reinigungssektor war wegen € 50,-- monatlich zu teuer – nahezu lächerlich in Hinblick auf die Kosten eines fest angestellten Hausbetreuers!

Dann stellte sich der neue, vom Hausverwalter und einigen Wohnungseigentümer/innen gewählte Hausbetreuer vor: ein junger, sympathischer Kroate.

Auf die Forderung von Eigentümer/innen nach dem zugrundeliegenden Lohnschema verwies der Hausverwalter auf die Grenze seiner Informationspflicht.

Sollte dem Lohn des neuen Hausbetreuers das Lohnschema der noch "amtierenden" Hausbetreuerin zugrunde liegen, sind sowohl der Hausbetreuer als auch die Eigentümer/innen angehalten, sich rasch mit der Gewerkschaft VIDA in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob der vereinbarte Winterdienst auch entsprechend im Lohnschema inkludiert ist.

Es soll weder der Ausbeutung eines „Ausländers“ noch empfindlichen Lohnnachzahlungen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft Vorschub geleistet werden!

Auch die derzeitige Hausbetreuerin hat sich vor 6 Jahren von der Gewerkschaft beraten lassen:

Vida

Die Jahresabrechnung zeigt den Eigentümer/innen, was die Schneeräumung- bis heute - tatsächlich kostet: € 9.000,-- netto!

Nochmals alles Gute dem neuen Hausbetreuer – zu fairen, dem Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen entsprechenden Bedingungen!!!

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_II_330/BGBLA_2015_II_330.pdf

Donnerstag, 10. November 2016

HausbetreuerIn oder Reinigungsfirma? Hier Variante 3:

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris


Roboter werden die Hausmeister der Zukunft

Saug- und Rasenroboter sind die ersten Vorboten einer Technik-Revolution im Gebäudemanagement, die zu einem massiven Personalabbau bei niedrigst qualifizierten Jobs führen werden. Viele Beschäftigte würden auch nicht in anderen Jobs einsetzbar sein, weil sie technisch nicht versiert seien, warnte der Leiter des TU-Instituts für Immobilien und Facility-Management (IFM), Alexander Redlein, am Dienstag.

Er schätzt, dass in Europa rund 30 Prozent der Beschäftigten in der Branche durch die Automatisierung wegfallen könnten. Das wären dann in etwa fünf Millionen zusätzliche Arbeitslose. Ein Vielfaches dessen, was zuletzt an Zuwanderung nach Europa gekommen ist, rechnet Redlein vor: "Dagegen ist das ein Lercherlschas."

Gleichzeitig würden die Anforderungen an die Servicekräfte immer höher.
...
Aber das "Internet der Dinge" (Industrie 4.0), also digital vernetzte Maschinen, könnte auch zu einer Rückkehr des Hausmeisters führen – der dann nur einfachste Tätigkeiten zur Unterstützung der Roboter vornimmt – sie zum Beispiel wieder aufstellt, wenn sie mal umgekippt sind, so Redlein schmunzelnd. Oder aber auch als Amateur-Psychologe tätig werden.

Die Ansprüche moderner Häuser an deren Management würden jedenfalls immer größer, da zum Erreichen von Niedrigenergiestandards High Tech verbaut werden müsse. Und diese müsse regelmäßig gewartet werden, da sonst noch viel größerer Schaden entstehe.

(APA, 26.7.2016) - http://derstandard.at/2000041830514/Roboter-werden-die-Hausmeister-der-Zukunft

Achtung bei Vergleichen - gestern (1.6.2010) und heute (10.11.2016)!

vergleich

dz. keine gesetzl. Grundlage/lt. HBG
Wurde das Arbeitsverhältnis bis 30. Juni 2000 abgeschlossen, spricht man von Hausbesorger/innen. Für sie gilt das Hausbesorgergesetz (HBG). Bei Arbeitsverhältnissen, die ab dem 1.10.2005 eingegangen wurden, spricht man von Hausbetreuer/innen. Für sie gilt der Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen.

laut Auftrag
Sehr gut ausgedrückt! Man kann also so ziemlich alles vereinbaren, was man will… :-)

40 Std./Woche, Rest: Überstunden
Die Entlohnung der vereinbarten Tätigkeiten kann entweder nach Schema A (fixe Arbeitszeiten) oder nach Schema B (freie Festlegung der Arbeitszeit durch die/den Hausbetreuer/in) vereinbart werden, aber auch in Kombination beider Schemata. Wobei die Entlohnung nach Schema B mit Bestandseinheiten mal vorgegebenem Rechenfaktor zu absurden Wochenarbeitsstunden führt, die de facto nicht geleistet werden
k ö n n e n, aber bezahlt werden! :-(

Pauschalvereinbarung
Hier geben die Zeitangaben der ÖNORM D 2050 dem Kunden einer Reinigungsfirma die Sicherheit, dass die beauftragten Arbeiten im zulässigen Zeitrahmen professionell erledigt werden. :-)

Ansprechpartner im Haus
Aber nur bis 21:59 Uhr und ab 05:01 Uhr, sonst kostet’s 100 % extra [siehe §13 (6) MLT f. Hausbetreuer/innen] - und wenn der/die Hausbetreuer/in im Dienst ist... bei Schema B legt er/sie ja die eigene Arbeitszeit fest...! ;-)

kein Ansprechpartner im Haus, keine fixen Reinigungskräfte
Und beim Hausmeister-Service? Da kommt doch immer der/dieselbe „Hausmeister/in“? Und das 24-Stunden-Notruf-Service kennt keine "freie Zeiteinteilung"...:-)

variable Kosten
Ja, leider! Man weiß nicht, wie oft der/die Hausbetreuer/in krank oder aus anderen Gründen abwesend sein wird und die Eigentümergemeinschaft dann zusätzlich eine Ersatzkraft entlohnen muss, wann ein neuer Traktor oder Rasenmäher gekauft werden muss usw. :-(

Fixkosten
Der größte Vorteil! 12 Nettobeträge pro Jahr + Vorsteuer sowie keine Kosten für Reinigungsmittel, Geräte und Maschinen! :-)

Urlaubs-/Krankenvertretung
Ja, die muss auch noch von den Eigentümer/innen bezahlt werden!!!! :-(

keine Urlaubs-/Kranken-Vertretung
Bei Ausfall des/der "Hausmeister/in" schickt die Reinigungsfirma eine Ersatzkraft - ohne Extrakosten für den Kunden! :-)

versichert beim Haus
Ja, leider! Macht der/die Hausbetreuer/in Blödsinn, müssen die Eigentümer/innen bzw. deren Versicherung zahlen! :-(

keine Versicherung beim Haus
Nicht nötig, da die Reinigungsfirma bzw. deren Versicherung haftet! :-)

sehr gute Qualität
Da wird die Latte hoch angelegt?! Und wenn’s doch nicht blitzt und blankt? Dann kündigt die Mehrheit der Eigentümer/innen einfach den/die Hausbetreuer/in… die Mehrheit von 262 Eigentümer/innen? ;-)

schlechte bis mäßige Qualität
Was sagen die Reinigungsfirmen zu dieser Behauptung?

Mittwoch, 9. November 2016

Hausmeister oder Hausmeister-Service?

fest angestellter Hausmeister:

o eventuell (!) stärkere Verbundenheit mit dem Objekt
o geringere Fluktuation im Personal - bei entsprechend hohem Lohn!
o Ortsnähe des Hausmeisters – was aber nicht mit einem 24-Stunden-Service gleichzusetzen ist!
o bei langer Vertragsdauer hoher Kenntnisstand im technischen Bereich - nur dieses (!) Objekts
o Ersparnis der beim Fremddienst anfallenden Mehrwertsteuer - zum Preis von höheren Lohnnebenkosten!
o soziale Funktion in Form von Betreuung älterer BewohnerInnen, Konfliktlösung bis hin zum Bild des Meinungsbildners...
o für die Hausverwaltung: Einsparung von Verwaltungsaufwand - auf Kosten der Eigentümerinnen!

Hausmeister-Service:

o keine Investitions- und Unterhaltskosten für Reinigungsmittel, Geräte, Maschinen
o keine Lohn- und Lohnnebenkosten
o keine Kosten für Urlaubs- und Krankheitsvertretung
o Abrechnung nach Stunden oder vereinbartem Leistungspaket
o Qualifikationen (!) der MitarbeiterInnen aus verschiedenen Bereichen (!)
o 24-Stunden-Notruf
o keine Haftung bei Fehlverhalten/Fehlern des Hausmeisters

Vgl.. Das große Verwalter-Handbuch. Hrsg. v. Michael v. Hauff, Hanno Musielack. 6. Aufl. München: Haufe 2015.

Eine grobe Kalkulation der Reinigungskosten aus unternehmerischer Sicht

Lohnnebenkosten

http://teaching.eduhi.at/lehnerj/BET/Personal_Kosten.pdf

INTERNER HAUSBETREUER (WEG ist Dienstgeber):

monatlicher Bruttolohn
+ ca. 1/3 Lohnnebenkosten
= monatliche Lohnkosten für die Eigentümergemeinschaft x 12
= Zwischensumme jährliche Lohnkosten für die Eigentümergemeinschaft
+ Urlaubsgeld (monatlicher Bruttolohn + ca. 1/3 Lohnnebenkosten)
+ Weihnachtsgeld (monatlicher Bruttolohn + ca. 1/3 Lohnnebenkosten)
= Zwischensumme jährliche Lohnkosten für die Eigentümergemeinschaft
+ Lohnkosten (+ ca. 1/3 Lohnnebenkosten) bei Dienstverhinderung (5 Wochen Urlaub, Krankenstand, etc.) des Hausbetreuers
= jährliche Lohnkosten für die Eigentümergemeinschaft
+ Kosten für Reinigungsmittel
+ Kosten für Anschaffung und Instandhaltung von Geräten und Maschinen (Traktor, Rasenmäher, etc.)
= Gesamtkosten für die Eigentümergemeinschaft

Beispiel:

Lohnnebenkosten2

http://www.wirtschaft.at/service/steuertools/rechner/?rcat=lohnkost&kicat=9&navcat=9&

EXTERNER HAUSBETREUER (WEG ist Kunde):

monatliche Nettokosten x 12
= jährliche Nettokosten für die Eigentümergemeinschaft
+ 20 % Vorsteuer (10 % Umsatzsteuer)
- Gutschrift beim Finanzamt (aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung der WEG)
= jährliche Gesamtkosten für die Eigentümergemeinschaft

Keine Kosten für Ersatzkräfte bei Dienstverhinderung des Hausbetreuers, für Reinigungsmittel, Geräte und Maschinen!!!
Termin: EigentümerInnenversammlung am 10.November um 18:00 Uhr!!!

Dienstag, 8. November 2016

Quo vadis, Wohnanlage Ulmgasse?

In der "Ulmgasse" gehen die Uhren anders.......

Alte asbesthaltige Platten wurden gestrichen... Zusätzlich werden in Zukunft jährliche Kontrollkosten für die dabei beschädigten und in der Folge geklebten Platten anfallen!

.... statt thermischer Sanierung, wo in den nächsten 20 Jahren keine weiteren Kosten anfallen würden ? ? ?

Teure Hausmeister werden weiter beschäftigt... Zum Bruttogehalt kommen noch die Lohnnebenkosten - und das 14 x im Jahr sowie die gleichen Lohnkosten für Urlaubs- und Krankenstandsvertretung. Außerdem müssen Reinigungsmittel, -geräte und -maschinen gekauft und gewartet werden.=-O

... statt Reinigungsfirmen, deren Kosten – je nach Verhandlungsgeschick des Hausverwalters - weit unter den Kosten eines eigenen Hausmeisters liegen und zudem auch nur 12 x im Jahr bezahlt werden! Außerdem fallen keine Kosten für Urlaubs- und Krankenstandsvertretung an, ebenso keine Kosten für Reinigungsmittel, -geräte und -maschinen!:-)

Wenn ein Hausmeister zum Beispiel einen Lohn von € 4.000,-- brutto erhält, kostet das der Wohnungseigentümergemeinschaft über € 6.000,--!

Lohnnebenkosten2

https://www.siart.at/steuerinfo/berchnungstools/lohnnebenkostenrechner/

Erläuterungen zum Mindestlohntarif (MLT) für Hausbetreuer/innen für Österreich

Der Mindestlohntarif sieht zwei verschiedene Entlohnungssysteme (Entlohnungsschema A und Entlohnungsschema B) vor. Ihre Anwendbarkeit hängt davon ab, ob Beginn und Ende der Arbeitszeit durch den Dienstvertrag festgelegt sind (Schema A) oder der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin Beginn und Ende der Normalarbeitszeit selbst festlegen kann (Schema B). Die Entlohnung der vereinbarten Tätigkeiten kann entweder nach Schema A oder nach Schema B vereinbart werden, aber auch in Kombination beider Schemata.
...
Dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin gebühren nach Schema A und/oder B in jedem Jahr (=Kalenderjahr) ein Urlaubszuschuss (UZ) ... und eine Weihnachtsremuneration (WR).... UZ und WR haben jeweils mindestens je ein Zwölftel des Jahresbezuges zu betragen.
...
Das für die Arbeiten erforderliche Material (z.B. Putzmittel, Streumittel) und notwendige Sacherfordernisse (z.B. Arbeitsgeräte, Werkzeug) … sind vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin zur Verfügung zu stellen.
...
Beim Entlohnungsschema A (Abschnitt II des Mindestlohntarifes) sind Beginn und Ende der täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit zu vereinbaren. Für die Entlohnung der Tätigkeit bzw. Qualifikation ist eine Einstufung in eine der drei Lohngruppen nach § 3 Z 1 zuzüglich des Zuschlags nach § 3 Z 2 vorzunehmen.

Arbeitnehmer/innen, die ausschließlich mit Reinigungsarbeiten betraut sind, sind in LG 1 einzustufen.

Arbeitnehmer/innen, die zusätzlich zu Reinigungsarbeiten oder ausschließlich mit Wartungs- und Betreuungsarbeiten betraut sind, sind in LG 2 einzustufen… In die LG 2 fallen Beaufsichtigung und Wartung von technischen Einrichtungen, wie Warmwasser- und Zentralheizungsanlagen, Feuerlöscher …, Waschmaschinen und Trockner, Rasenmäher, Schneefräsen, Türschließern u. ä., sowie das Auswechseln von Sicherungen und Glühlampen, das Ablesen von Zählern, die Kontrolle von Rohrleitungen im Keller etc., … die Betreuung von Gehsteigen und Grünflächen, sowie die Betreuung und Wartung von … Saunen und Spielplätzen ...

Bei Arbeitnehmer/innen mit besonderer einschlägiger Ausbildung bzw. Qualifikation ist LG 3 anzuwenden. Darunter versteht der MLT den erfolgreich abgelegten Abschluss einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung oder einer inner- oder außerbetrieblichen Ausbildung bei staatlich anerkannten Kursträger/innen (z. B. bfi, WIFI, usw.). Beispiele dafür sind die Betreuung von technischen Anlagen und Einrichtungen mit dementsprechender Ausbildung, wie die Aufzugsbetreuung, Betreuung und Wartung von Warmwasser- und Zentralheizungsanlagen sowie die Durchführung von Kleinreparaturen.
...
Für die Entgeltberechnung nach Schema B ist § 15 („Angemessener Arbeitsumfang“) heranzuziehen. § 15 enthält:
• eine Auflistung von verschiedenen typischen Hausbetreuungsarbeiten,
• die auf diese Arbeiten anzuwendenden Berechnungseinheiten (Bestandseinheit, Stiegenhaus, Stellplatz, Quadratmeter)
• das für die einzelnen Arbeiten pro Berechnungseinheit als angemessen angenommene pauschale Ausmaß pro Monat bzw. bei der Grünflächenbetreuung pro Jahr und schließlich
• die für die jeweilige Arbeit zutreffende LG (1, 2 oder 3).

Reinigungsarbeiten: LG 1
Tätigkeiten ohne besondere Ausbildung bzw. Qualifikation: LG 2
Tätigkeiten mit besonderer Ausbildung bzw. Qualifikation: LG 3

https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/2/6/8/CH3434/CMS1455891795814/erlaeuterungen_mlt_hausbetreuer_idf_2011.pdf

Lohn

330. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen für Österreich festgesetzt wird:
http://www.kollektivvertrag.at/kv/mindestlohntarife-fuer-hausbetreuer-innen-arb
Die Lohnnebenkosten 2016 (zum Bruttolohn!) im Überblick:
• Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung (20,98 % vom Netto-Bezug)
• Kommunalsteuer (3 %)
• Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse (1,53% vom sozialversicherungsrechtlichen Entgelt)
• Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (4,5 %)
• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (0,39 %)

Es gibt also ein paar Punkte, die man in Sachen Lohnverrechnung und Planung beachten sollte...

http://www.everbill.com/lohnnebenkosten-2016/

Wer ganz genau sein will, zieht für die Ermittlung der Lohnnebenkosten das Merkblatt der Wirtschaftskammer für die Branche der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger in der Steiermark/Stand 1. Jänner 2016 heran:

Erste Voraussetzung für die Berechnung der Lohnnebenkosten ist die Ermittlung des Anwesenheitsentgelts (Leistungsentgelts), das als Basis für den Lohnnebenkosten-Zuschlag dient. Als Bezugsbasis für die Berechnung der Lohnnebenkosten kann nur jene Zeit herangezogen werden, die der Arbeitnehmer dem Betrieb tatsächlich zur Verfügung steht = betriebliche Anwesenheitszeit. Zu diesem Zweck müssen die Anwesenheitsstunden/Jahr (Leistungsstunden/Jahr) ermittelt werden, indem von der vertraglichen Brutto-Jahresarbeitszeit alle Nichtanwesenheitszeiten/Jahr (Ausfallzeiten) in Abzug gebracht werden. Dabei ist von langjährigen Durchschnittswerten auszugehen, da in die Kalkulation keine jahresbedingten Zufallsschwankungen eingehen sollen.

https://www.wko.at/Content.Node/branchen/k/Chemische-Gewerbe-und-der-Denkmal-Fassaden-und-Gebaeudereiniger/Lohnnebenkosten_DFG_Reiniger_Stmk_2016_2.pdf

Hausmeister: Wirklicher Arbeitsaufwand völlig unbekannt

Eine Hausverwaltung erstellt den Vertrag für den Hausmeister und hält darin fest:
“Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den Erfordernissen, dem Arbeitsanfall und den Wetterverhältnissen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden. Im Winter wird eine erhöhte Anwesenheit erwartet.”

Die Verwaltung verweigert die Auskunft. Angeblich liegen keine Informationen vor. Dafür sind die Kosten des Hausmeisters aus der Jahresabrechnung bekannt: sie beliefen sich im Vorjahr auf sage-und-schreibe 33.381 €.

Um endlich Klarheit über die Angemessenheit der Hausmeisterkosten zu erhalten, erstellte ein Wohnungseigentümer eine Übersicht über die möglichen Aufgaben des Hausmeisters: Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Schneeräumdienst im Winter, Kleinreparaturen… sowie eine grobe Aufwandsschätzung.

Diese ergab einen geschätzten Arbeitsaufwand von 55 – 60 Std./Monat! Dies sind 30 – 40% der von der Hausverwaltung veranschlagten Arbeitszeit.

Zur weiteren Überprüfung wurden alternative, externe Dienstleister gebeten, Angebote für o.g. Leistungen wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege usw. einzureichen.

Die Auswertung der eingeholten Angebote ergaben Kostenschätzungen von 10.015 € – 13.350 €/Jahr. Zu diesem Betrag sind selbständige Unternehmen bereit, für die WEG zu arbeiten und die Aufgaben des Hausmeisters zu übernehmen.

Im Umkehrschluss heißt dies, dass die Eigentümergemeinschaft 15 Jahren lang deutlich zu viel für die Hausmeisterleistung gezahlt hatte.

Betrachtet man über den Zeitraum seit Einstellung des Hausmeisters, so ergibt sich ein “Fehlbetrag” von ca. 250.000 €.

Leidtragende: außer den Eigentümern – auch die Mieter
50 % der Bewohner sind Mieter, denen die Hausmeisterkosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung übertragen werden. Auch Mieter haben die Möglichkeit, Prozesse zu führen und diese zu gewinnen. Leider nutzen sie diese Möglichkeit zu selten. Grund sind in der Regel fehlende Informationen.

Verantwortlichkeit der Hausverwaltung
Darf man erwarten, dass eine Hausverwaltung, also ein von der WEG bezahlter Dienstleister, in der Lage ist, den Arbeitsaufwand eines Hausmeisters realistisch einzuschätzen?
Warum liegt dem Vertrag kein detailliertes Leistungsverzeichnis bei?
Warum fiel der Hausverwaltung 15 Jahre nichts auf? Wo war der Beirat?
Darf für diesen Schaden die Haftpflichtversicherung der Verwaltung in Anspruch genommen werden?

Empfohlene Gegenmaßnahmen
1. Prüfen Sie die Jahresabrechnungsunterlagen und lassen Sie sich die entsprechenden, zugrundeliegenden Verträge zeigen.
2. Verlassen Sie sich nicht auf die Aussage der Beiräte, alles wäre in bester Ordnung.
3. Holen Sie von der Hausverwaltung alle nötigen Informationen ein. Falls diese sich weigert, machen Sie dies bekannt und verweisen Sie auf die Pflichten der Verwaltung.
4. Holen Sie eigenständig Hintergrundinfos zum Leistungsverzeichnis oder Arbeitsaufwand eines Hausmeisters ein.
5. Holen Sie Infos und Musterverträge von alternativen Hausverwaltungen ein….

http://www.hausverwaltercheck.com/hausmeister-mit-ueberhoehten-kosten/
Im Rahmen des vergangenen Freitagstermins wurde die Hausverwaltung Ogris ersucht, eine detaillierte Aufstellung der Arbeitsstunden für die Hausbetreuung den Eigentümerinnen vorzulegen.

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