Kündigung durch Hausverwalter
bei einer WEG gewinnt immer mehr ein Eigentümer die Oberhand.
Er ist der Meinung, dass eine Wohnungsgemeinschaft nicht nach den gesetzlichen Vorschriften des WEG, sondern nach seinen Vorstellungen (formlos) zu führen ist. Er lässt das Gemeinschaftseigentum ohne ordentlichen Beschluss verändern. Wichtige Beschlüsse kommen nicht zu Stande, da es ihm gelingt, immer mehr Eigentümer zu verunsichern, die dann dagegen stimmen.
Nach intensiven schriftlichen und mündlichen Erklärungen ist es mir nicht gelungen, die Eigentümer davon zu überzeugen, dass nach WEG-Recht zu handeln ist. Sie entscheiden sich mehr und mehr für die gesetzlose Variante.
Meine Fragen:
Kann ich aus diesem Grund kurzfristig kündigen?
Muss ich die Zwangsverwaltung einleiten, wenn mir kein ordentlich bestellter Nachfolger genannt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Ein WEG-Verwalter
Hausverwaltung findet hier das passende Formular für die Kündigung: www.hausverwalter-angebote.de/blog/kuendigung-hausverwaltung-vorlage/#3
C: frag-einen-anwalt