Wohnungseigentümergemeinschaft als Bauherr
Egal, ob gerade ein Haus gebaut, saniert oder umgebaut wird: Auch bei sorgfältiger Planung bleibt die Baustelle eine Risikoquelle. Für die Sicherheit seiner Baustelle ist der Bauherr selbst verantwortlich; er muss darauf achten, dass kein Baumaterial herumliegt und die Baustelle ausreichend beleuchtet und abgesichert ist.
Dennoch kann es zu einem Schaden kommen, zum Beispiel wenn Helfer oder aber auch Unbefugte das Gelände betreten, über ein umgestürztes Gerüst stolpern und sich verletzen. Dies kann erhebliche finanzielle Forderungen für den Bauherrn nach sich ziehen.
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Besonders wichtig ist deshalb die Auswahl der Versicherungssumme.
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Auch wenn die Verkehrssicherungspflicht an den Bauleiter oder Bauunternehmer übertragen wird, haftet der Bauherr in vollem Umfang für Sach- oder Personenschäden, die auf der Baustelle entstehen. Deshalb gilt es für den Bauherrn - neben dem Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung - regelmäßig seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen und mögliche Schadensquellen auf der Baustelle zu beseitigen.
http://www.finanzen.at/nachrichten/aktien/Dr-Klein-Bauherrenhaftpflichtversicherung-ist-fuer-Haeuslebauer-unverzichtbar-1000155174