ADMIN

Freitag, 26. März 2010

Unnötige Kosten für Heizungsablesung

 

Im Hochhaus 6020 Innsbruck, wurden die Heizkosten seit 1980 "verbrauchsabhängig" gemäß den Ergebnissen der dort installierten Verdunstungszähler abgerechnet. Ein Wohnungseigentümer hat nun beim BG Innsbruck einen Beschluss vom 10. 8. 2004 (13 Msch 15/01s) erwirkt, wonach die Energiekosten des Hauses "gemäß § 25 Abs 1 Z 3 HeizKG ab der der Rechtskraft dieser Entscheidung folgenden Abrechnungsperiode verbrauchsunabhängig, sohin zur Gänze nach der beheizbaren Nutzfläche, vorzunehmen" ist.

Das Gericht stützte sich dabei auf das Gutachten des Sachverständigenbüros Burger, wonach die häufig verwendeten sogenannten Verdunstungszähler für die Heizkostenverteilung untauglich sind: weil mehrere Einrohrkreise über mehrere Nutzeinheiten (Wohnungen) führen (ÖNorm M 5924 u. EN 835), weil die Heizsysteme mit zu niedrigen Auslegungsvorlauftemperaturen (hier 50 Grad C) betrieben
werden und weil durch unzureichende Wärmedämmung der Wohnungstrennwände und Decken bei Temperaturunterschieden ein beachtlicher Wärmestrom von und zu den Nachbareinheiten möglich ist und weil die mangelhaft gedämmten Rohreinheiten durch die Wohnungen verlaufen, sodass diese Wärmeabgabe durch das Zählsystem nicht erfasst werden kann.
Ergebnis: Ersparnis von ca. € 4.200 für Ablese- und Abrechnungskosten jährlich - endlich nach 24 Jahren.

Anmerkung:
Die Hausverwaltung Fripall hat die Verpflichtung übernommen (laut Vertrag und nur das zählt!) alle diese Sparpotentiale zu ergründen und eine wesentliche Senkung der monatlichen/jährlichen Fixkosten zu erreichen. Vereinbart sind bis zu 100.-/Monat - das sind unsere Mindestvorgaben!

Wir wollen VERÄNDERUNG - sonst hätte die Firma G. die Verwaltung nicht abgeben müssen. Sämtliche Eigentümer haben jetzt eine Vorschau mit € 28.000,-- für eine Versicherung erhalten. Das ist schon eine deutliche Senkung, aber noch immer nicht genug! Mir liegt ein deutlich günstigeres Anbot von € 20.000.- vor, bitte mehr Anstrengung liebe Verwaltung, es hilft auch nichts nur ein Anbot einzuholen, es muss auch umgesetzt werden. Von VERSPRECHUNGEN haben wir genug, das haben wir über 20 Jahre lang gehört.

Bei uns erfahren Sie die FAKTEN

Dienstag, 23. März 2010

Neue Webcam

Mobotix

Derzeit läuft unsere neueste Mobotix Webcam im Testversuch. Sie zeigt die Bilder Richtung Nord-Westen über die Garten-Garagenanlage und Parkplatz in HIGH Definition und Echtzeit. Die Cam ist mit den neuesten Tag/Nacht Objektiv ausgestattet und speichert Nacht/Tag Aufnahmen automatisch bis zu 360 Tage auf. Der Zugang ist nicht öffentlich und nur mit Passwort möglich.

Dienstag, 9. März 2010

Ogris-Klagenfurt ist weit entfernt von der Zukunft.....

Fripal Hausverwaltung

...aber nicht wir Eigentümer?
Eine online Zugangsmöglichkeit gibt den Eigentümern und den Vermieter, die beste Möglichkeit eine Hausverwaltung und die regelmäßigen Zahlungen der Mieter zu kontrollieren -manche Hausverwaltung wollen das vielleicht gar nicht......??????



Die Fa. Ogris-Kärnten teilte den Eigentümern mit, dass ein Online Zugang die Zustimmung der Mehrheit benötigt!

Hier dürfte die Fa. Ogris die Zeit der Zeit verschlafen haben oder:

1. die Gesetzeslage nicht kennen oder in Kärnten ist die Zukunft noch Vergangenheit!

2. wird in Wien von mehreren, fortschrittlichen Hausverwaltung eine ONLINE Hausverwaltung bereits durchgeführt und zwar sehr erfolgreich. Beispiel: Hausverwaltung "Haselsberger" - www.haselsberger-immobilien.at und onlinehausverwaltung & immobilientreuhand.

3. wird uns dieser zukunftsweisende online Zugang als zusätzliche Serviceleistung von der Fa. Fripal selbstverständlich laut Vertrag zur Verfügung gestellt. Wenn ein Eigentümer diesen Service möchte kann er es nutzen, wenn nicht, bekommt er weiterhin seine Unterlagen auf die herkömmliche "Alte" und bekannte Variante. Wir haben daher mit der Fa. Fripal eine vorausschauende Hausverwaltung.

Eine Online Zugangsmöglichkeit ist:

vergleichbar mit einer Bank. Jede Bank in ganz Europa bietet einen modernen Onlinezugang für die Kunden an. Keine Bank könnte es sich leisten, auf diesen Service für die Kunden zu verzichten, wer möchte benützt es und wer nicht, geht in die Bank und holt sich die Unterlagen persönlich ab. Jeder Kunde kann dies selbst entscheiden, so ist es auch bei uns in der Ulmgasse - wir sind zukunftsorientiert und dies wird sich auch auf den Wert der Wohnung auswirken, jeder jüngere und jung gebliebene Eigentümer oder zukünftige Käufer wird diesen Online Service nutzen und schätzen.
-----------------------------------------------------------------------------

Hier können Sie testen wie ein Online Verwaltung funktioniert, einfach klicken -Wir denken an den Wert unserer Wohnungen


Weitere Möglichkeit: Bitte hier klicken

Hier finden Sie weitere Informationen:
Online-Hausverwaltung-Wertsteigerung der Wohnungen
Besser Fremdgehen bei der Hausverwaltung
Zukunftsmodel-ONLINE-Hausverwaltung
Gerichtsurteil online Hausverwaltung

WIR SUCHEN EINE HAUSVERWALTUNG NICHT FÜR ZWEI JAHRE - WIR DENKEN AN DIE ZUKUNFT UND WERTERHALTUNG UNSERE WOHNUNGEN!

Mittwoch, 3. März 2010

Geheimnisse......rund....um....

Geheimnisse-des-Geldes

Der Zugang zu dieser Seite ist nur Eigentümer-Mieter erlaubt-mit klick auf den Link, bestätigen Sie das Sie berechtigt sind diese Informationen zu lesen!

Ja ich bin Eigentümer-Mieter

Sonntag, 28. Februar 2010

Wir haben nicht nur ein Herz für Tiere.......

siegfried-freud

VOLLMACHTBESCHRÄNKUNG - WICHTIGER DENN JE!

Der Oberste Gerichtshof (vom 9. 9. 2008, 5 Ob 186/08a) hat wieder darauf verwiesen, dass der Verwalter
"ohne vorhergehenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft handeln" kann, z.B. aufwendige Erhaltungsarbeiten
vergeben kann - allerdings nur, wenn seine Vollmacht nicht entsprechend beschränkt ist.
· O Gemäß § 19 WEG kann die Eigentümergemeinschaft einen gewerblichen Verwalter, eine gemeinnützige
Bauvereinigung, einen Rechtsanwalt zum (Fremd-)Verwalter der Liegenschaft mit Mehrheitsbeschluss bestellen.
Damit überträgt sie ihm aber Rechte, auf deren Gebrauch sie gleichzeitig verzichtet, und zwar wie
folgt:
· O Im Außenverhältnis steht dann dem Verwalter die alleinige, unbeschränkbare Vertretung gegenüber
Dritten zu; z.B. darf nur er, obwohl lediglich Dienstleister, Aufträge für Erhaltungsarbeiten an Handwerker
erteilen.
· O Im Innenverhältnis stehen dem Verwalter im Rahmen der ordentlichen Verwaltung (§ 28) umfassende
Rechte zu, wie die Vergabe auch größerer Erhaltungsarbeiten. Die Mehrheit kann diese Rechte (die Vollmacht)
des Verwalters jedoch beschränken, d.h. deren Gebrauch in bestimmten Angelegenheiten an einen
Mehrheitsbeschluss binden. Solche Beschränkungen ermöglichen erst die verantwortungsbewusste begleitende
Kontrolle der Verwaltertätigkeit und sind daher dringend anzuraten.
· O Vor Bestellung des Verwalters mit Mehrheitsbeschluss sollten der Inhalt des Verwaltungsvertrages
mit der dort integrierten Verwaltervollmacht festgelegt werden.

· O Meist bevorzugen Verwalter eine Trennung von Vertrag und Vollmacht mit dem Hinweis, dass sie sich mit
dieser - wegen ihres geringeren Umfanges - leichter ausweisen können. Das Problem dabei kann sein: Zuerst
wird ein Vertrag ausgehandelt und unterschrieben, nachher verschickte der Verwalter ein Formular mit
einer umfangreichen Vollmacht, das auch unterschrieben wird; es gilt jedoch immer das zuletzt unterzeichnete!

Dokument, und die Vollmachtbeschränkung ist hinfällig .
· O Meist werden ÖVI-Vollmachtformulare empfohlen; sie sind mit dem Bundeswappen versehen, sodass
der Eindruck erweckt wird, es handle sich um amtlich geprüfte oder gar festgelegte Texte. Dies ist jedoch
nicht der Fall. ÖVI (Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder) und WKO (Wirtschaftskammer Österreich)
wahren die Interessen der Hausverwalter; dementsprechend sind auch ihre Vollmachtformulare gestaltet.
· O Insbesondere bei Wechsel der Rechtsform der Verwaltung - z.B. bei Umwandlung der Einzelfirma in
eine GmbH - fordern manche Verwaltungen von den Wohnungseigentümern die Unterzeichnung einer umfassenden
Vollmacht, weil sie diese angeblich zur Vertretung der Eigentümergemeinschaft vor den (Finanz-)Behörden benötigten. Richtig ist hier nur, dass sie die Vollmacht brauchen, falsch jedoch, dass der umfassende Umfang nötig ist. Vielmehr sollte jetzt ein (neuer) Verwaltungsvertrag ausgehandelt werden.
· O Manche Verwalter höhlen allmählich eine vereinbarte Beschränkung dadurch aus, dass sie (durch Kauf)
neu in die Gemeinschaft eintretenden Wohnungseigentümern eine umfassende Vollmacht zur Unterzeichnung
vorlegen. Wohnungskäufer sind daher gut beraten, sich den bestehenden Verwaltungsvertrag
vom Verwalter vorlegen zu lassen. Wenn es keinen gibt, Vorsicht bei der Unterzeichnung einer Vollmacht!

· O Ist eine umfangreiche Vollmacht bereits (vor Jahren) erteilt worden, kann sie beschränkt werden. Voll wirksam wird die Beschränkung erst, wenn sie mehrheitlich erfolgt. Wenn dies nur ein einzelner oder die Minderheit tut, ist dies wenigstens eine Warnung an den Verwalter und ein Hinweis, dass er mit der Wahrnehmung von Minderheitsrechten rechnen muss.
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
1190 Wien, www.gdw.at - ZVR-Zl. 640488901

Samstag, 27. Februar 2010

Heizöllieferung - Damit die Rechnung stimmt!

einspruch Ilse-M
Thema Einsparung "Wie macht ER das?:
Bei jeder Lieferung muss ein Kontrolleur dabei sein - WARUM?

Deshalb:
Heizöl und Treibstoffe (Benzin und Diesel) - Betrug an Tankstellen und bei Heizöllieferungen?

UND

DESHALB:

Wer sich vor einer möglichen Mindermenge schützen will, sollte über den Meßvorgang bestens informiert sein. Es lohnt sich für unehrliche Tankwagenfahrer, mehr abzurechnen als abzugeben. Zum besseren Verständnis hier einige Informationen:

Das Heizöl wird mittels einer Pumpe aus dem Tankwagen über einen Gasmeßverhüter durch einen Zähler über den Schlauch und Zapfpistole in den Heizöltank des Kunden gepumpt.

Im Gasmeßverhüter werden in der Flüssigkeit vorhandene Lufteinschlüsse ausgeschieden, bevor sie in den Zähler gelangen. Bei Lufteinbruch (z.B. bei vollständiger Entleerung der Tankkammer) wird der Meßvorgang unterbrochen. An den Schaugläsern der Meßanlage ist der ordnungsgemäße Tankvorgang zu überwachen. Vor und während des gesamten Tankvorgangs muß hier stets rotes Heizöl sichtbar sein.

Was schreibt der Gesetzgeber vor?

Meßgeräte zur Bestimmung des Volumens müssen geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden. Im Interesse eines lauteren Wettbewerbs und zum Schutz der Verbraucher schreibt der Gesetzgeber unter anderem vor:

"Bei der Abgabe von leichtem Heizöl im geschäftlichen Verkehr ist das Volumen auf 15 Grad Celsius umzurechnen und der Heizölabrechnung zugrunde zu legen."

Die Umrechnung des bei Betriebstemperatur gemessenen Volumens darf mit der Meßanlage automatisch oder manuell erfolgen. Bei unterschiedlichen Abgabetemperaturen, d.h. Sommer wie Winter, schafft die Umrechnung eine einheitliche Verrechnungsbasis.

Merke:
Heizöl verändert mit der Temperatur sein Volumen. 1000 Liter Heizöl dehnen sich bei einem Temperaturanstieg von z.B. 15 Grad Celsius auf 25 Grad Celsius um 8,4 Liter aus.

Bei der manuellen Berechnung des Bezugsvolumens muß mit einem geeichten Thermometer in unmittelbarer Nähe des Zählers die mittlere Temperatur bestimmt werden. Auf dem Lieferschein sind in diesem Fall zu dokumentieren:

* das gemessene Betriebsvolumen (am Zähler)
* die gemessene mittlere Betriebstemperatur
* der Umwertefaktor für Heizöl EL (0,00084/°C)


Die Jahreszahl "00" zeigt, daß das Meßgerät mit Ablauf des Jahres 2000 ohne erneute Nacheichung nicht mehr eingesetzt werden darf.

Worauf ist zu achten? - Die Eichbehörde empfiehlt

* Bleiben Sie bei jeder Mineralölanlieferung anwesend. Überwachen Sie den Meßvorgang.
* Kontrollieren Sie am Eichstempel und der zusätzlichen Angabe " Geeicht bis ... " die Gültigkeit der amtlichen Eichung.
* Prüfen Sie vor der Messung, ob das Zählwerk auf Null gestellt wurde und die Messung mit Null beginnt.
* Überprüfen Sie während der Messung die blasenfreie Abgabe. Im Schauglas des Gasmeßverhüters muß immer Heizöl sichtbar sein. Die übrigen Schaugläser müssen vollständig gefüllt sein. Lufteinschlüsse machen sich immer durch Eintrübung bemerkbar.
* Stellen Sie sicher, daß der Lieferschein in Ihrer Anwesenheit ausgedruckt wird und das angegebene Volumen auf die Bezugstemperatur von 15°C umgerechnet wurde.
* Rechnen Sie bei Meßanlagen ohne automatische Mengenumwertung die Angaben des Lieferanten nach. Die Berechnung erfolgt gemäß der Formel:
V0= V Betrieb * [ 1+0,00084 * (15°C - t Betrieb)]

tBetrieb = Temperatur während der Abgabe.
VBetrieb= Am Zähler abgelesenes Volumen.

Mittwoch, 24. Februar 2010

Was im Fripal-Graz Vertrag steht.....

......sind Forderungen welche auch das Gesetz vorsieht, uns Eigentümern aber bisher vorenthalten wurden! Das muss sich mit der neuen Hausverwaltung ändern!
Wir halten uns an die Fakten!
Deshalb seien Sie bitte vorsichtig was und wo Sie unterschreiben!

Ein Auszug aus einer vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten im Auftrag gegebenen Untersuchung. Den ganzen Text finden Sie auf :
www.iswb.at/forschung/forschung.php?ID=418

FAKT ist, jeder Eigentümer haftet für den Anderen. Deshalb gibt es auch keinen Datenschutz im WEG, kein Eigentümer möchte für andere bezahlen ohne es zu wissen!
Forderungen, von welcher Seite auch immer, diese Daten nicht bekannt zu geben, sind für mich nicht nachvollziehbar und unverständlich.

Zahlungsunfähige Miteigentümer und Ausfallshaftung

Wohnungseigentümer haften im Rahmen der Ausfallshaftung (§ 13c WEG) für die Außenstände von zahlungsunfähigen Miteigentümern. Das Gesetz verlangt von der Gemeinschaft, daß sie für einen zahlungsunfähigen Miteigentümer die Rückstände der Wohnbeitragszahlungen (Betriebskosten und Reparaturfonds) anteilig abdecken muß, sollten diese Außenstände nicht einbringlich sein. Der Verwalter ist im Zuge einer ordnungsgemäßen Jahresabrechnung verpflichtet, säumige Wohnungseigentümer in der Jahresabrechnung auszuweisen. Aber knapp drei Viertel der befragten Wohnungseigentümer können der Jahresabrechnung nicht entnehmen, ob Zahlungsrückstände bestehen. Nicht nur, daß 16% der befragten Wohnungseigentümer angeben, für den Rückstand eines Miteigentümers bereits aufgekommen zu sein, bestätigen auch Hausverwalter, immer häufiger mit dem Problem zahlungsunfähiger Miteigentümer konfrontiert zu werden.

Unterstützung der Organisation durch Hausvertrauensleute

Hausvertrauensleute haben sich auch ohne Bevollmächtigung in vielen Wohnanlagen bewährt. Die Ausstattung mit einer Vollmacht erscheint auch in Zukunft nicht notwendig, aber eine Anleitung für jene Wohnungseigentümer, die ein Delegiertensystem in ihrer Wohnanlage einrichten wollen, ist sinnvoll. Um die Erreichbarkeit aller Miteigentümer besser zu gewährleisten, sollte jeder Jahresabrechnung eine aktualisierte Adressenliste beigelegt werden.* Hausversammlungen haben einen hohen sozialen Stellenwert und sollten mindestens einmal pro Jahr abgehalten werden, was gesetzlich festzuschreiben wäre. Eine professionelle Vorbereitung trägt zur Erhöhung der Teilnehmerzahl bei. Um Konflikte in einer Wohnanlage nicht eskalieren zu lassen, sollten Miteigentümer und Hausverwaltung die Möglichkeit professioneller Unterstützung von unbeteiligten Dritten in Anspruch nehmen können. Der fruchtbare Meinungsaustausch bei Hausversammlungen benötigt häufig Unterstützung in der Strukturierung und Moderation der Versammlung. Damit können unterschiedliche Interessen und Standpunkte klarer herausgearbeitet und gemeinsame Lösungsstrategien entwickelt werden. Sind die Konfliktpositionen schon verhärtet, ist der Einsatz eines Mediators sinnvoll.

* Dies sollte auch in einen zukünftigen Verwaltungsvertrag aufgenommen werden

www.iswb.at/forschung/forschung.php?ID=418

Donnerstag, 18. Februar 2010

Lebensweisheit....

Ein schönes Abendessen zu zweit

It`s our life

"Nur kein Ehrenamt"

Willst du froh und glücklich leben, lass kein Ehrenamt dir geben.
Willst du nicht zu früh ins Grab, lehne jedes Amt glatt ab.
So ein Amt bringt niemals Ehre, denn der Klatschsucht scharfe Schere
schneidet boshaft dir – schnipp – schnapp, deine Ehre vielfach ab.
Wieviel Mühe, Sorgen, Plagen, wie viel Ärger musst du tragen,
gibst viel Geld aus, opferst Zeit und der Lohn ist Undankbarkeit!
Selbst dein Ruf geht dir verloren, wirst beschmutzt vor Tür und Toren
und es macht ihn oberfaul, jedes ungewaschene Maul.
Ohne Amt lebst du so friedlich und so ruhig und gemütlich
du sparst Kraft und Geld und Zeit, wirst geachtet weit und breit.

Dienstag, 16. Februar 2010

König Akbar- Die Schnur......

schnurEs war einmal ein indischer König namens Akbar. Eines Tages spannte er eine gerade Schnur und forderte seine Minister auf: "Schneidet diese Schnur nicht ab, verknotet sie nicht, doch verkürzt sie auf eine andere Art und Weise!" Da wunderten sich alle, wie die Schnur verkürzt werden könnte, ohne abgeschitten oder verknotet zu werden.
Schließlich stand einer seiner weisesten Leute auf und spannte eine längere Schnur daneben. Durch diese zweite, längere Schnur wurde die erste automatisch verkürzt. Sie war nicht verknotet, nicht abgeschitten und dennoch verkürzt worden.
Ähnlich sollen wir die Meinung eines anderen weder umbiegen noch beschneiden, sondern nur unsere eigene lange Schnur daneben spannen. Dann mögen die anderen entscheiden, was länger und was kürzer, - was besser oder schlechter ist. Wir sollen nicht für die anderen entscheiden, wir sollten ihnen nur unsere Wahrheit darlegen.

König Akbar - Indien

Sonntag, 1. Februar 2009

Gutschein für Adidas


Einkaufstage bei Adidas für Familien und Freunde!

Adidas Outlet Viktring

Adi-Dassler-Gasse 6 9073 Viktring

Vom 02.02.2009 bis 06.02.2009 ermöglicht Ihnen der Verein Ulmgasse einen Einkauf direkt bei adidas im Outlet mit einem 30% Preisnachlass auf alle Adidas Shop Artikel.
Bei Interesse senden Sie uns einfach eine Email mit Ihren Namen, Sie bekommen von uns dann den dazu benötigten Gutschein/Einkaufsschein per Email zugesendet. Sie können den Gutschein ebenso für Ihre Freunde verwenden. Entscheiden Sie sich rasch, der ermäßigte Einkauf ist nur vom 02.02.2009 bis 06.02.2009 möglich! EMAIL

Da wir gesehen haben das unsere Gutschein- Aktion so einen Anklang gefunden hat, werden wir versuchen diese günstige Einkaufsmöglichkeit (zB. Adidas Socken, 3 Paar statt 15.- um 3.-, Schieanzug statt 120.- nur 25.-, Trainingsanzug statt 79.- 25.- usw.) wieder zu ermöglichen. Sämtliche Eigentümer (auch Nichtmitglieder) welche uns Ihre Email bekanntgeben, werden von uns direkt angeschrieben und von diesem Angebot Gebrauch nehmen können.

Wohnanlage Ulmgasse Graz - Austria -

DIE KRITISCHE Plattform - Infos von Eigentümer für Eigentümer. Wenn Sie Lob-Sorgen-Probleme haben , schreiben Sie uns! Besuchen Sie uns auch auf Facebook NEU für registrierte User: ULMGASSEN WEBCAM - Hausverwaltung: OGRIS-Kärnten

Login - Registrierung

Du bist nicht angemeldet.

Soziale Netzwerke

THEMA RECHT: Hier finden Sie ein kostenloses E-Book über IHRE Rechte:

Das Recht auf Ihrer Seite-Arbeitsrecht

Wohnrecht-Familie

www.ulmgasse.blog -Das neue Ulmgassen Magazin-Nehmen Sie aktiv am Geschehen rund um die Wohnanlage Ulmgasse teil! Lassen Sie Ihren Ärger-Zufriedenheit freien Lauf

Aktuelle Beiträge

KÄRNTEN: Schmiergelder,...
Für die Ermittler besonders interessant: Ein im Fahrzeug...
Ulmgasse - 2018/04/28 07:23
Kommentar zu "Minderheit...
Es ist erstaunlich, dass diese Minderheit auch nicht...
Ulmgasse - 2018/04/10 20:58
Leichter gesagt als getan...
... viel, viel leichter gesagt als getan! Leider. :-( Und,...
Eigentümerin - 2018/04/10 12:24
Minderheit bestimmt über...
Wie ist so etwas möglich? Ganz einfach: Es kommt nicht...
scorpione - 2018/04/10 07:57
Kündigung der Hausverwaltung...
....und schickt die schwarzen Schafe der Hausverwaltungen...
Ulmgasse - 2018/04/03 13:58
Teleservice Firma Thyssen...
Wie viele Lifte haben sie in der Ulmgasse? Und wie...
Eigentümerin - 2018/04/03 12:02
Feng-Shui im Lift des...
Der Bodenleger, der - laut Verzeichnis der Wirtschaftskammer-...
scorpione - 2018/04/02 22:25
Hausbetreuer übernimmt...
So ganz nebenbei vor „Legionellenprophylaxe“ und anderen...
scorpione - 2018/04/01 22:54
Gewerkschaft will guten,...
„Preislich liege der Unterschied oft nur bei ein paar...
scorpione - 2018/04/01 18:37
Abzocke bei der Liftbefreiung?
Die Wohnanlage ist eine never ending Story......, diese...
Ulmgasse - 2018/03/31 08:36
Abzocke bei der Liftbefreiung?
Die WEG Ulmgasse zahlt laut Betriebskostenabrechnung.. .
scorpione - 2018/03/30 23:52
Krankmacher Asbest-Fassade
Krankmacher Asbest-Fassade Das Damoklesschwert „ASBEST“...
Ulmgasse - 2018/03/22 12:15
Millionen-Diebstahl.....mi t...
GRAZ. Diebstähle mit einem Schadensausmaß von rund...
Ulmgasse - 2018/03/15 14:03
Was hat der ORF und die...
Die Personalkosten für den ORF und nur 4000 Mitarbeitern...
Ulmgasse - 2018/03/04 17:41
Was hat ein Hans und...
.. auch Hans hat vorher gegen ein Unternehmen gekämpft...
Ulmgasse - 2018/03/04 17:08
Anfrage an die Hausverwaltung
Sehr geehrte Hausverwaltung, ich ersuche Sie, die...
Ulmgasse - 2018/03/02 16:18
Reinigungskosten von...
Sauberkeit kostet Stadt über 300.000 Euro im Jahr Die...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:07
12 km²
1km²* = 1.000.000 m² die Stadt hat somit 12.000.0000...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

Webcam from Graz

WEBCAM

Unsere Wohnanlage aus der Luft

Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme! Im Falle von wettbewerbsrechtlichen, domainrechtlichen, urheberrechtlichen oder ähnlichen Problemen möchten wir Sie bitten, uns zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Wir garantieren, dass zu Recht beanstandete Teile dieser Website unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen, und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen erhoben.

Ulmgasse ist umgezogen!

Umzug

Liebe Ulmgasse-Leser:innen,

wir haben hart gearbeitet. Hunderte von Artikeln, Kommentaren, Bildern und Dokumenten sind nun erfolgreich auf unseren neuen, leistungsfähigeren Ulmgasse-Webauftritt umgezogen. Wir danken allen Unterstützern des Ulmgasse-Blogs.

Kommen Sie mit und passen Sie das Lesezeichen Ihres Browsers an unsere neue Webadresse https://ulmgassegraz.wordpress.com an.

Zum neuen Ulmgasse-Blog »

Web Counter


Impressum

Ältere Beiträge finden Sie im Archiv

Stefan Hammer
8053 Graz
Email: info@ulmgasse.at

Copyright © by Stefan Hammer 2005- 2020 Beachten Sie bitte, dass sämtliches Speichern, Kopieren oder verbreiten von Text oder Textteilen dieser Internetseite, in welcher Form auch immer, nur mit Einverständnis des Autor gestattet ist.

Datenschutz

Serverüberwachung / Servermonitoring mit Livewatch.de
Servermonitoring mit Livewatch.de

Suche