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Samstag, 19. November 2011

Achtung: Auch der nicht- einverstandene Eigentümer zahlt........

fassadenmalerei

Müssen sich Eigentümer an jeder Reparatur beteiligen?

Solange genug Geld im Reparaturfonds ist, reicht eine einfache Mehrheit der Wohnungseigentümer, um zu entscheiden, welche Reparatur- oder Verbesserungsarbeiten durchgeführt werden. Ist nicht genug Geld vorhanden, müssen die Wohnungseigentümer zuzahlen– auch die, die dagegen gestimmt haben. Fühlt man sich „über Gebühr benachteiligt“, kann man vor Gericht ziehen. Planen die anderen etwa, das Stiegenhaus mit teurem Marmor auszulegen, hat man Chancen. „Wenn das Dach kaputt ist, wird man aber kaum recht bekommen“, meint Röhsner. Auch einer thermischen Sanierung könne man sich nur schwer entziehen. Dabei handle es sich streng genommen um eine Verbesserung. „Im Sinne des dynamischen Erhaltungsbegriffs ist dabei nicht nur der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen, sondern gilt eine Erneuerung der Fenster auch dann noch als Sanierung, wenn das neue Fenster einem zeitgemäßen Zustand (etwa hinsichtlich Wärme- und Schalldämmung) entspricht“, schreibt der Experte in einer Aussendung.

-Was sind die häufigsten Streitfälle im Eigentum?

Ein klassischer Streitpunkt sind Parkplätze, die nicht parifiziert sind, stellt Röhsner fest. Vor allem dann, wenn es weniger Parkplätze als Eigentümer gibt. Ein weiterer Konfliktherd ergibt sich daraus, dass manche Eigentümer selbst im Haus wohnen, andere ihre Wohnung vermieten.

Anm.: Es ist wichtig, dass die Eigentümer genau darauf achten was sie unterschreiben!

Auszug aus: Wenn Fenster zum Streitfall werden
von Beate Lammer (Die Presse)

Sonntag, 30. Oktober 2011

Spruch des Tages

"Der Klügere gibt nach, kein Wunder das die Dummheit regiert"

Samstag, 2. Juli 2011

WIE kommt der Eigentümer Mieter günstig zu seinem Recht...

Gombocz Hausverwaltung Steiermark

Hat man Ärger mit dem Vermieter oder dem Nachbarn, kann man mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken meist leichter vor Gericht ziehen.

Laute Nachbarn, eine zu hohe Betriebskostenabrechnung oder ein Vermieter, der die Heizung nicht reparieren will – die Wahrscheinlichkeit, dass man als Mieter, Wohnungsbesitzer oder Hauseigentümer einmal einen Streit vor Gericht oder einer Schlichtungsstelle ausfechten muss, ist gar nicht so gering. Im besten Fall einigt man sich außergerichtlich, doch auch Mediation oder Außerstreitverfahren kosten Geld. Landet der Fall vor Gericht, wird es richtig teuer: Selbst wenn man am Ende recht bekommt, muss man oft vier- bis fünfstellige Beträge vorschießen. Verliert man, ist das Geld weg, und man muss auch noch die Prozesskosten des Gegners übernehmen.

Bessere Absicherung

Mit einer Rechtsschutzversicherung ist man besser abgesichert. Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz ist aber nicht automatisch dabei. Die meisten Rechtsschutzversicherungen – in Österreich gibt es 23 Anbieter, darunter reine Rechtsschutzversicherungen wie Arag, D.A.S. oder Roland, aber auch allgemeine Versicherungen wie Generali, Uniqa, Donau, Wiener Städtische oder Wüstenrot – haben ein Bausteinsystem: Das Basismodul beinhaltet Strafrecht, Schadenersatzrecht und Vertragsrecht. Dieses Modul kann man um weitere Bausteine erweitern – darunter auch den Bereich Wohnungs- und Grundstücksangelegenheiten. Ein voller Rechtsschutz, der alle infrage kommenden Bereiche abdeckt (auch KfZ und Arbeitsrecht), kostet etwa bei der D.A.S. 284 Euro pro Jahr. Klammert man einzelne Bereiche aus, kommt es billiger.

Eine Mitgliedschaft bei der Mietervereinigung oder dem Mieter- und Wohnungseigentümerbund ist allenfalls eine Ergänzung zu einer Rechtsschutzversicherung, aber kein Ersatz. Immerhin erhalten Mitglieder der Mietervereinigung Wien ein vergünstigtes Paket bei Wüstenrot: Um 65 Euro pro Jahr bekommen sie den Basisrechtsschutz und den Wohnrechtsbaustein. Aber auch die Mitgliedschaft kostet: für Mieter von Privat- oder Genossenschaftswohnungen 52 Euro im Jahr, für Eigentümer 72 Euro. Hinzu kommt eine einmalige Einschreibgebühr von 20 bis 40 Euro. Der Verein berät seine Mitglieder, prüft Miethöhe und Betriebskostenabrechnungen und vertritt sie im Außerstreitverfahren bei einer Schlichtungsstelle – ein solches gibt es aber nur im „Vollanwendungsbereich des Mietrechts“, also bei Altbauwohnungen. Vor Gericht hilft die Mitgliedschaft nur begrenzt. Es wird ein Rechtsanwalt für einen Gerichtsprozess zur Seite gestellt, wenn man mindestens ein halbes Jahr Mitglied ist und der Streitfall erst danach ausgebrochen ist. Falls man den Prozess verliert, muss man für die gegnerischen Kosten aufkommen. Solche können seit 2005 auch im Außerstreitverfahren anfallen, warnt D.A.S.-Vorstand Ingo Kaufmann. Davor musste jede Partei selbst ihre Kosten tragen. Jetzt trägt man ohne Schutz ein doppeltes Risiko.

Nicht immer zuständig

Mietervereinigung und Co. sind auch nur für bestimmte Angelegenheiten zuständig: Bei Mietern sind das etwa Probleme mit der Miethöhe oder der Betriebskostenabrechnung oder ein Streit mit dem Vermieter um Erhaltungspflichten. Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten ist die Mietervereinigung nicht zuständig. „Die Mitgliedschaft bei der Mietervereinigung und die Rechtsschutzversicherung ergänzen einander“, meint Julia Zdovc von der Wiener Mietervereinigung.

Auch eine Haftpflichtversicherung ersetzt keine Rechtsschutzversicherung. „Die Haftpflichtversicherung braucht man, wenn man auf Schadenersatz geklagt wird, die Rechtsschutzversicherung, wenn man selbst aktiv werden will“, stellt Rudolf Mittendorfer, Fachgruppenobmann der Versicherungsmakler in der Wirtschaftskammer Wien, fest.

Die typischen Streitfälle in der Stadt sind Räumungsklagen, die Miethöhe, Betriebskostenabrechnungen oder Erhaltungspflichten, zählt Kaufmann auf. Auf dem Land seien es oft auch Grenzstreitigkeiten oder Wegerechte. Die Wohnrechtspakete in den privaten Rechtsschutzversicherungen gelten für Mieter und Eigentümer. Vermieter müssen sich extra versichern lassen. Es gibt allerdings Bereiche, die auch die Rechtsschutzversicherungen nicht abdecken: etwa das Bauherrenrisiko. Stellt man nach der Errichtung eines Hauses Baumängel fest, muss man für etwaige Streitkosten mit dem Baumeister selbst aufkommen. Denn es gibt bei fast allen Bauprojekten am Ende Mängel.

Vorsicht bei Wechsel

Bei der Wahl der Rechtsschutzversicherung sollte man nicht nur auf die Kosten achten. Ein weiteres Kriterium, das vor allem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten schlagend werden kann, ist die Frage, ob die Versicherung auch Mediation anbietet oder wie oft man sich beraten lassen kann. Von Zeit zu Zeit sollte man überprüfen, ob in der Zwischenzeit nicht ein anderer Anbieter günstiger geworden ist. Oft gibt es aber Boni für zehnjährige Bindung, die den vorzeitigen Ausstieg erschweren.

Auch wenn eine Klage bereits absehbar ist, sollte man nicht wechseln, rät Mittendorfer. Das wäre etwa der Fall, wenn schon ein paar böse Briefe verschickt wurden. Die neue Versicherung kann sich dann weigern zu zahlen. Der unbegrenzten Prozesslust sind Grenzen gesetzt: Zum einen prüft die Versicherung die Erfolgsaussichten. Diese Prüfungen gehen aber selten negativ aus, sagt Kaufmann. Doch können Versicherungen nach jedem Schadensfall den Vertrag mit dem Kunden auflösen. Eine neue Rechtsschutzversicherung zu finden, ist dann schwierig.

Quelle: http://diepresse.com/home/leben/wohnen/648867/Wie-man-guenstig-prozessiert?from=simarchiv

Fenster muß der Eigentümmer reparieren..

einspruch Ilse-M

Wenn Fenster zum Streitfall werden

Infos für Eigentümer UND Mieter!

Instandhaltung: Wer repariert die Therme, wer die Fenster? Gesetze regeln das, Gerichte haben Urteile gefällt– und dennoch ist vieles offen.
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Aus dem Archiv:

So lautet die Regel:
Für die Reparatur der Innenfenster ist der Mieter zuständig, für die Außenfenster der Vermieter. Aber was ist mit Verbundfenstern, bei denen es zwar ein Innen- und Außenfenster gibt, diese sich aber nicht getrennt öffnen lassen? Dazu hat kürzlich der Oberste Gerichtshof gesprochen und den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft für zuständig erklärt. Wer nicht auf Gerichtsurteile warten und alle Eventualitäten selbst vertraglich regeln will, läuft indes Gefahr, dass die Gerichte einzelne Klauseln oder den ganzen Vertrag kippen. „Die Situation ist dermaßen verworren, dass es kaum noch möglich ist, einen Mietvertrag aufzusetzen, der nicht zu Fall gebracht werden kann“, sagt Michael Hule, Rechtsanwalt bei Hule Bachmayr-Heyda Nordberg. So sind die häufigsten Streitfälle derzeit geregelt:

1.Muss der Vermieter immer die Fenster reparieren?

Die Reparatur der „Außenhaut“ muss der Vermieter übernehmen. Somit auch die der Fenster. Bei alten Kastenfenstern obliegt jedoch die Reparatur der Innenfenster dem Mieter. Kürzlich hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass sogenannte „Verbundfenster“ zur Gänze Vermietersache beziehungsweise – im Wohnungseigentum – Sache der Eigentümergemeinschaft sind. Doch können die Wohnungseigentümer im Vertrag auch vereinbaren, dass jeder selbst für seine Fenster zuständig ist. Ist das nicht passiert, kann der betreffende Wohnungseigentümer die Sanierung seiner Fenster durch das Gericht erzwingen, sagt Georg Röhsner, Rechtsanwalt bei Lambert Eversheds. Probleme ergäben sich oft dann, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, alle Fenster zu ersetzen, ein paar Eigentümer das aber bereits auf eigene Kosten getan haben und nun Geld zurückwollen.

2.Muss der Mieter die kaputte Therme ersetzen?

Hier herrscht nach mehreren Gerichtsurteilen eine Patt-Stellung. Der Mieter muss es nicht tun, kann aber auch den Vermieter nicht dazu zwingen, sondern allenfalls auf Mietminderung klagen. Ersetzt er die Therme auf eigene Kosten, kann er laut Mietrechtsgesetz beim Auszug den Zeitwert auf zehn Jahre zurückverlangen: Ist die Therme neun Jahre alt, erhält er noch ein Zehntel des Kaufpreises.

3.Muss man beim Auszug die Wohnung ausmalen?

Sofern es sich nur um normale Abnutzung handelt, nein. Hat der Mieter etwa die Wände schwarz ausmalen lassen, schon. Im Teilanwendungsbereich des Mietrechts (etwa im frei finanzierten Neubau) ist es möglich, vertraglich zu vereinbaren, dass der Mieter die Wohnung vor dem Auszug ausmalt– wenn er im Gegenzug weniger Miete bezahlt.

4.Was darf man als Betriebskosten verrechnen?

Im Mietrechtsgesetz gibt es einen Betriebskostenkatalog, in dem aufgelistet ist, welche Betriebskosten zulässig sind. Es sind jene für Wasser, Müllabfuhr, Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung, Kanalräumung, Stiegenhausbeleuchtung, diverse Versicherungen, Hausverwaltung, Reinigung und öffentliche Abgaben des Hauses. Nicht unter die Betriebskosten fallen etwa Reparatur- und Erhaltungsarbeiten. Der Austausch eines Heizkessels oder einer Lampe im Stiegenhaus darf nicht an die Mieter weiterverrechnet werden. Diese muss der Vermieter tragen. Diese strengen Regeln gelten jedoch nur für den Altbau. Im frei finanzierten Neubau kann man auch abweichende Vereinbarungen treffen.

5.Darf man im Mietvertrag andere Regeln vereinbaren?

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechts (Altbau) nicht. Ansonsten darf man das grundsätzlich. Man muss aber damit rechnen, dass Gerichte die Klauseln als unzulässig kippen, wenn sie etwa dem Konsumentenschutzgesetz widersprechen, „intransparent“ oder „gröblich benachteiligend“ sind, sagt Hule. Das wäre etwa dann der Fall, wenn der Mieter „alle notwendigen Kosten“ tragen muss und nicht klar ist, welche das sind und wie hoch diese ausfallen können. Hule rät, Klausel um Klausel einzeln auszuformulieren. „Wenn eine gekippt wird, fällt wenigstens nicht das ganze System.“

6.Müssen alle Eigentümer die Fenster reparieren?

Wenn der Vertrag nichts anderes vorsieht, ja. Aber nur dann, wenn die Fenster wirklich unbrauchbar sind, es etwa reinregnet, sagt Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbands der Immobilientreuhänder. Wenn das Fenster nur optische Mängel aufweise, habe man keinen Anspruch auf Reparatur. Röhsner rät, die Entscheidung über die Fenstersanierung in die Sphäre des einzelnen Eigentümers zu übertragen, damit man sich Streitereien erspart. Dabei sollte man aber regeln, dass das äußere Erscheinungsbild der Fenster dem restlichen Bestand anzupassen ist.

7.Müssen sich Eigentümer an jeder Reparatur beteiligen?

Solange genug Geld im Reparaturfonds ist, reicht eine einfache Mehrheit der Wohnungseigentümer, um zu entscheiden, welche Reparatur- oder Verbesserungsarbeiten durchgeführt werden. Ist nicht genug Geld vorhanden, müssen die Wohnungseigentümer zuzahlen– auch die, die dagegen gestimmt haben. Fühlt man sich „über Gebühr benachteiligt“, kann man vor Gericht ziehen. Planen die anderen etwa, das Stiegenhaus mit teurem Marmor auszulegen, hat man Chancen. „Wenn das Dach kaputt ist, wird man aber kaum recht bekommen“, meint Röhsner. Auch einer thermischen Sanierung könne man sich nur schwer entziehen. Dabei handle es sich streng genommen um eine Verbesserung. „Im Sinne des dynamischen Erhaltungsbegriffs ist dabei nicht nur der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen, sondern gilt eine Erneuerung der Fenster auch dann noch als Sanierung, wenn das neue Fenster einem zeitgemäßen Zustand (etwa hinsichtlich Wärme- und Schalldämmung) entspricht“, schreibt der Experte in einer Aussendung. Reicht das Geld im Reparaturfonds nicht aus, ist das dann weniger schlimm: Thermische Sanierungen werden normalerweise über geförderte Kredite finanziert.

8.Was sind die häufigsten Streitfälle im Eigentum?

Ein klassischer Streitpunkt sind Parkplätze, die nicht parifiziert sind, stellt Röhsner fest. Vor allem dann, wenn es weniger Parkplätze als Eigentümer gibt. Ein weiterer Konfliktherd ergibt sich daraus, dass manche Eigentümer selbst im Haus wohnen, andere ihre Wohnung vermieten. Erstere haben oft ein Interesse an einer Sanierung, die Heizkosten spart, Letztere wollen möglichst wenig investieren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.07.2011) Quelle: http://diepresse.com/home/leben/wohnen/674447/Wenn-Fenster-zum-Streitfall-werden?from=newsletter

Wie man günstig zu seinem Recht kommt: http://diepresse.com/home/leben/wohnen/648867/Wie-man-guenstig-prozessiert?from=simarchiv

Montag, 16. Mai 2011

DANK ATV und....

fassadenmalerei

........."Wir leben im Gemeindebau" fühle ich mich auch im Urlaub wie zu Hause !


Gruß aus Südafrica

Montag, 28. März 2011

TV Tip-WIR LEBEN IM GEMEINDEBAU

drei_affen

Season 1, Folge 3 von 10

„Wir leben im Gemeindebau“ zeigt die bunte Vielfalt der Österreicher, die maßgeblich sind für den besonderen Flair den diese Wohnform ausmacht. Der Akademiker wohnt hier Tür an Tür mit dem Tätowierer, einer träumt von der großen Gesangskarriere und ein anderer von der Liebe fürs Leben.
Zuvor will Hermann jedoch noch seinen eigenen Körper verschönern – ein neues Tattoo soll die Verbundenheit mit seinem Heimatbezirk verewigen.

Das Format begleitet bemerkenswerte Menschen und erzählt ihre Geschichten. Es sind Geschichten, wie sie nur das Leben zu schreiben vermag....und in vielen Wohnanlagen zu finden sind.

Meinungen:
-von barbaletta24.03.2011 | 09:09
Kann mich auch nicht entscheiden, wer schräger ist - der Säufer oder der Sänger!

-von explo_4022.03.2011 | 15:17
Ich find Frauen, die sich auf einem Fußballplatz aufführen wie die eine gestern, einfach unmöglich! Bei uns in der "Provinz" gibts a immer wieder solche Frauen....

-von barbaletta22.03.2011 | 12:46
Es gibt so viele Säufer in Österreich, die in der Fetten so viel Schwachsinn von sich geben, das ist echt unglaublich. Und die meisten kapieren gar nicht, daß sie schwere Alkoholiker sind. Mich würde ja interessieren, was der Doser sagt, nachdem er diese Sendung (hoffentlich nüchtern) gesehen hat. Eigentlich müßte er sich wünschen, im berühmten Loch im Boden zu verschwinden.

Ab 14.3.2011 in ATV+

Mittwoch, 16. März 2011

Geh Wege....

Geh Wege,
die noch niemand ging,         
         damit du Spuren hinterlässt
und nicht nur Staub.

     Antoine de Saint-Exupery

Unterschreiben Sie die Petition zum weltweiten Atomausstieg von Global 2000

Mittwoch, 1. Dezember 2010

Oh du seliges Österreich...

garage

Ich möchte hier einen „DANK“ an die Eigentümer der Garagenanlage Ulmgasse aussprechen,
die mit ihrer Unterschrift die Kündigung der Hausverwaltung Gombocz durchgeführt haben. Die Hausverwaltung Gombocz wird sich ebenso freuen und ich bin mir sicher, sie schließt sich meiner Danksagung an. Wenn das nicht der Fall ist, sehr geehrte Hausverwaltung Gombocz, informieren Sie mich bitte!

Weniger „DANK“ fühlen diejenigen Eigentümer die in weiser Voraussicht, die Kündigung nicht unterschrieben haben.

Seit 1. Jänner ist die eingesetzte Hausverwaltung Ogris auch der neue Verwalter für 20 Eigentümer der Garagenanlage Ulmgasse. Weshalb überhaupt ein Verwalter für eine so kleine Garagenanlage benötigt wird, kann ich nicht ganz nachvollziehen und kostet nur unnötig Geld.

Wie Leichtsinnig es sein kann, nicht vorab einen Verwaltervertrag zu erstellen, der alles regelt, zeigte sich am 1. Jänner 2011 – denn ab diesen Zeitpunkt, sind die Betriebskosten plötzlich um 60% gestiegen und nach oben ist ja noch Spielraum, ich würde empfehlen die Betriebskosten einfach an den Goldpreis zu koppeln, dann kann die HV diesen die Schuld geben, ist super aus den "Schneider" und kann in Ruhe den Wörtersee genießen.
Der Umstand, dass die Hausverwaltung Ogris keinen Hausverwaltervertrag nachträglich erstellt, ist für mich sogar verständlich, weshalb auch, sie ist ja sowieso schon Hausverwalter! Da wird sich die HV Ogris von ein paar Fragenden Eigentümern nachträglich „NICHTS“ mehr „SAGEN“ lassen?
Jedenfalls wurde ich informiert, dass es keinen Vertrag für mich gibt, dafür kann ich einen Grundbuchsauszug haben, der bei rund 20 Eigentümer, so wichtig ist, wie ein steirischer Kropf und zudem nur Euro 3.- kostet!

Faktum ist, die Hausverwaltung Gombocz ist für die Eigentümer der Garagen nicht mehr zuständig. Das ist natürlich schade ist, denn so fallen die Eigentümer auch um etwaige Schadenersatzforderungen um. Ebenso zahlen Sie um 60% mehr Betriebskosten und haben keinen „VERTRAG“ auf den sie sich berufen können, wenn die „Ehe“ kriselt !

Aber macht ja nichts, werden sich manche denken, die die Hausverwaltung Ogris eingesetzt haben, denn die Wohnanlage Ulmgasse mit rund 260 Wohnungen und ca. 1000 Bewohner, hat ja auch keinen „VERTRAG“, aber trotzdem eine fest eingesetzte Verwaltung. Auch dort wurde eine Verwaltung vor Vertragsentwurf, von rund 55% Eigentümer als fix eingesetzter Verwalter bestellt. Das diese „HV“ jetzt keine Eile bei der Erstellung eines Vertrages hat, ist mir klar. Wenn es überhaupt noch zu einen Vertrag kommt, bin ich schon jetzt neugierig, welche Rechte-Pflichten die Eigentümer in diesen Vertrag vorfinden werden...?

Oh du seliges Österreich......... oh you blessed Austria ....... Ω εσείς ευλόγησε την Αυστρία

Freitag, 5. November 2010

Wie Eigentümer zukunftsorientiert denken können....

haus1Wie eine Wohnanlage und deren Eigentümer zukunftsorientiert denken......die billigste Energie ist die, die nichts kostet......!
Abgesehen von der Umwelt-Rauch Belastung- speziell deren Eigentümer welche direkt neben den Kaminen-Heizhaus wohnen.

Photovoltaik-Projekt der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH. Hierbei stellt die jenawohnen etwa 880 Quadratmeter Dachfläche für die Montage von 520 Solarmodulen zur Verfügung, die künftig mehr als 100.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen und in das Stromnetz einspeisen werden. So kann der Jahresverbrauch von etwa 40 Jenaer Haushalten gedeckt werden.

Die Anlage wurde auf dem Wohnblock Werner-Seelenbinder-Straße 16-24 in Jena-Lobeda montiert. "Mit seiner idealen Südausrichtung entlang der Autobahn A4 und seiner Höhe von 32 Metern und damit ohne Verschattung bietet der Wohnblock einen äußerst günstigen Standort für eine Photovoltaik-Anlage. Darüber hinaus gibt es durch die Höhe keine Probleme mit herum fliegendem Laub oder "optischer Belästigung" unserer Mieter", sagt Stefan Wosche-Graf, Geschäftsführer der jenawohnen, der von dem Vorschlag seiner Stadtwerkekollegen zur Errichtung der Anlage auf dem Wohnhaus begeistert war. "Unser Unternehmen setzt ohnehin künftig stärker auf ökologische Maßnahmen zur Energieeinsparung beziehungsweise schonenden Nutzung der natürlichen Ressourcen, was sicherlich auch an unserem ersten Passiv-Mehrfamilienhausneubau deutlich wird, für den wir gerade den Grundstein gelegt haben", fügt Wosche-Graf hinzu.

Das Pilotprojekt auf dem Elfgeschosser mit einer Investitionshöhe von knapp einer halben Million Euro wird von der job Jenaer Objektmanagement- und Betriebsgesellschaft, einer Tochter der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck, getragen, von SCHOTT Jenaer Glas als Lieferant der Solarmodule sowie von der Jenaer Firma ASI Anlagen, Service, Instandhaltung, die für die Bauleistungen verantwortlich ist.

Quelle: www.haustechnikdialog.de

Mittwoch, 2. Juni 2010

Gedanken aus den Süden

 

"Lebe heute, vergiss die Sorgen der Vergangenheit.“ (Epikur von Samos, griechischer Philosoph, 341 v. Chr. bis 270 v. Chr.)

Eine Gemeinsamkeit der in hellenistischer Zeit entstandenen philosophischen Schulen (neben den Epikureern zählen dazu die Skeptiker und die Stoiker) ist ihre Ausrichtung auf das individuelle Lebensglück bzw. Seelenheil, das der griechische Begriff Eudaimonie meint. Jeweils spezifisch sind dagegen die Wege, die zu diesem Ziel führen sollen. Charakteristisch für die Lehre Epikurs sind die Entwicklung spezieller Formen der Bedürfnisregulation zum Zweck der Lustmaximierung und die radikale Diesseitigkeit aller Strebungen, begründet in der Auffassung, dass auch die menschliche Seele mit dem Tod zur Auflösung kommt. Nicht ein ewiges Leben, sondern der bei Lebzeiten zu vollendeter Seelenruhe (Ataraxie) gelangte epikureische Weise ist das Grundmotiv der Epikureer.

„Wer seine Angelegenheiten am besten gegen die Bedrohungen von außen geordnet hatte, machte sich mit allem, was er beeinflussen konnte, vertraut. Was er aber nicht beeinflussen konnte, blieb ihm wenigstens nicht fremd. Wo ihm aber auch dies unmöglich war, vermied er jeden Kontakt und bemühte sich darum, alles zu tun, was dazu nützlich war.“

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Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
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Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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