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Donnerstag, 10. Oktober 2013

Tödliches ASBEST für die Eigentümer

cold_web

Asbest und unser tödliche Erbe....den Eigentümer wird empfohlen sich über das tödliche Erbe der Anlage mal Gedanken zu machen und das Geld der Anlage nicht in unnötigen Investitionen investieren.....

Informationen darüber: Asbest - Fluch der Todesfasern (ZDF )

Es braucht keiner sagen "ICH HABE ES NICHT GEWUSST"

Montag, 5. August 2013

Raucher muß ausziehen......

mitteilung

Die Sensibilität im Umgang mit dem Rauchen nahm in den letzten Jahren stetig zu. Mitunter führt dies auch zu mietrechtlichen Streitigkeiten.

Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf sorgt für Aufregung - Denkbar wäre eine solche Entscheidung laut Mietervereinigung auch in Österreich

Ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf sorgt derzeit für helle Aufregung in Deutschland: Das Gericht entschied in erster Instanz, dass einem Mieter, der starker Raucher ist und dessen Zigarettenrauch aus der Wohnung in den Hausflur abzieht, die Wohnung gekündigt werden dürfe - und zwar fristlos.
Schutz der anderen Mieter vorrangig

Ein Mieter dürfe zwar grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen, heißt es in der Urteilsbegründung (siehe Link unten). Dies sei von dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gedeckt. Der Vermieter eines Mehrparteienhauses müsse es jedoch nicht dulden, wenn Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung führe. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der weiteren Mieter sei gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit des Beklagten vorrangig.

Den ganzen Artikel finden Sie hier

Montag, 11. März 2013

Baugrund eine Mülldeponie ?


Baugrund war eine Mülldeponie


Klage gegen die Stadt Klagenfurt: Zwei Bauträger fühlen sich getäuscht und fordern jetzt Geld. Sie werfen der Stadt vor, dass sie ihnen ein Grundstück im Stadtteil St. Martin als hochwertigen Baugrund verkauft hat, dieses aber eine Deponie war. Von Bettina Auer.

Die Landeshauptstadt wird wieder verklagt - dieses Mal von zwei Bauträgern. Hans Ogris und Alexander Petritz werfen der Stadt vor, dass sie ihnen ein Grundstück im Stadtteil St. Martin als hochwertigen Baugrund verkauft hat, dieses aber eine Deponie war. "Wir haben 40 Zentimeter hinuntergegraben und da war nur Bauschutt und Müll", behauptet Ogris. Die Entsorgung habe ihn und seinen Geschäftspartner 112.000 Euro gekostet. Außerdem wurden die Bauarbeiten um einen Monat verzögert. "Es waren 900 Tonnen Material, also etwa 60 Lkw-Ladungen, die wir entsorgt haben", sagt Petritz.

Diese Kosten wollen sie nun von der Stadt rückerstattet haben. Bereits im Juni 2012 hätten sie Vizebürgermeister und Liegenschaftsreferent Albert Gunzer (FPK) um ein Gespräch ersucht. Doch erfolglos. Außerdem enthält der Kaufvertrag einen Passus, dass dem Käufer im Falle einer Kontaminierung des Grundstückes kein Regress zusteht. Die beiden fühlen sich nun bewusst getäuscht und haben Klage eingebracht. Der erste Verhandlungstermin ist für den 14. März anberaumt.

Gunzer bestreitet die Vorwürfe: "Es gibt einen Altlastenkataster. Bevor die Stadt ein Grundstück verkauft, wird dort nachgeschaut, ob es eine Verunreinigung geben könnte. Wir hätten es nicht verkauft, wenn wir es gewusst hätten." Genau daran zweifeln jedoch Ogris und Petritz. Denn sie haben Luftbilder aus den 1950er- und 1960er-Jahren, auf denen die Müllgrube zu sehen ist.

schau an der Ulrichsberg ruft
für mich schon witzig wenn man im Fernsehen sieht dass die Häuser errichtet sind und jetzt hinten nach verklagen wir die Stadt. Jeder hat das Recht im Grundbuch nachzusehen welchen Grund er sich kauft. das sollte man von solchen Bauträgern wohl annehmen können. Faktum ist die Häuser stehen. Jetzt holen wir uns noch schnell ein Körberlgeld. Bei den Preisen wie diese Einheiten verkauft werden, hätte man die Häuser in einen Teich bauen können!

Tip an alle potientiellen Grundkäufer

Bagger--->Bagger auf Baustelle 3-6 Löcher graben ---> reinschauen---> kaufen oder nachverhandeln...kostet 300 Euro
Quelle: Kleine Zeitung
Link

Kärntner Baufirma Struck l& Ogris insolvent

Baufirma Struckl & Ogris ist insolvent
24. Jänner 2013, 18:32

2,7 Millionen Euro Schulden, 71.800 Euro Aktiva

Klagenfurt - Die Klagenfurter Hoch- und Tiefbaufirma Struckl & Ogris Baugesellschaft hat am Landesgericht Klagenfurt Insolvenz angemeldet. Laut einer Aussendung des Österreichischen Verband Creditreform (ÖVC) stehen Aktiva von 71.800 Euro Passiva von rund 2,7 Mio. Euro gegenüber. Betroffen sind 130 Gläubiger und 14 Arbeitnehmer. Das Unternehmen soll nicht fortgeführt werden. Als Ursache für die Insolvenz werden die allgemein schwache Konjunkturlage, Umsatzeinbrüche im Bereich sozialer Wohnbau sowie Forderungsausfälle genannt. (APA, 24.1.2013)

quelle: DerStandart

Freitag, 22. Februar 2013

PFLICHT Rauchmelder...

haus1

Rauchmelder sollten in jedem Schlafzimmer selbstverständlich sein. In einem Test haben sich alle als funktionstüchtig erwiesen.

Jedes Jahr sterben 20 bis 30 Menschen in­folge von Bränden in privaten Haushalten. In den wenigsten Fällen sind Verbrennungen die Ursache. Die meisten Menschen erleiden, bevor die Flammen sich ausbreiten, eine Rauchgasvergiftung. Bereits wenige Atemzüge genügen für eine tödliche Dosis Rauchgas und so kommt es immer wieder vor, dass Menschen der Tod im Schlaf ereilt. Brandschutzexperten plädieren daher vehement für die verpflichtende Montage von Rauchmeldern in allen Haushalten. Diese erkennen Rauchkonzentrationen frühzeitig und warnen durch einen pulsierenden Ton die Bewohner zu einem Zeitpunkt, zu dem die Flucht aus dem Gefahrenbereich noch ­möglich ist.
Wir haben in unserer Wohnung schon seit Jahren Rauchmelder installiert. Eine Anfrage Betreff Rauchmelderpflicht-Sicherheit an unsere Kärntner Hausverwaltung Ogris, blieb leider unbeantwortet
Rauchmelder nur in Kärnten Pflicht

Eine Richtlinie des Österreichischen Instituts für Bautechnik sieht vor, dass in allen Auf­enthaltsräumen (außer in Küchen) sowie in Gängen, die als Fluchtweg dienen, mindes­tens ein Rauchwarnmelder zu installieren ist. Das bedeutet, Rauchmelder sollten im Schlafzimmer, im Wohnzimmer, im Arbeitszimmer und im Vorzimmer montiert werden. In Küche und Bad ist es dagegen nicht sinnvoll, weil Wasserdampf (und Staub) einen Fehlalarm auslösen kann. Diese Richtlinie ist allerdings noch in keinem Bundesland vollständig umgesetzt.

In Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg gibt es keine Rauchmelder-Pflicht, in den anderen sechs Ländern ist die Ausrüstung damit bei Neubauten und umfangreichen Umbauten vorgeschrieben. Kärnten wird das erste Bundesland sein, in dem es eine Rauchmelder-Pflicht für alle Wohnungen gibt – ab 1. Juli 2013 müssen auch bestehende Wohnungen damit versorgt sein.
Weitere Infos und Test von Rauchmelder finden Sie hierQuelle: Konsument

Montag, 4. Februar 2013

Aufgaben einer einer "Ordentlichen Verwaltung"

cold_web
Wer zahlt die Fenstern und andere Reparaturen im Eigentum - Miete.

Was notwendige Erhaltungsarbeiten
betrifft, ist das grundsätzlich eine
der zentralen Aufgaben und Maßnahmen
„einer ordentlichen Verwaltung“.
Was aber tun, wenn einige Eigentümer
von Wohnungen Erhaltungsarbeiten bereits
selbst und auf eigene Rechnung
durchgeführt haben, andere aber nicht?
Die Hausverwaltungen behandeln das
Thema unterschiedlich: Die einen versuchen,
„das erst gar nicht zum Anlassfall
werden zu lassen“ (Wertitsch)
und verfolgen daher eine „aktive
Politik“ (Macho), indem sie bei Übernahme
eines Hauses die Eigentümer informieren
und versuchen, eine Einigung
zu erzielen. Die anderen lassen schlafende
Hunde schlafen und warten, bis
sich das Problem von selbst meldet.
Kothbauer: „Wir mischen uns nicht
in die vom ursprünglichen Organisator
des Wohnungseigentums festgelegten
Rechtsbeziehungen ein. Wenn
aber ein Problem hervortritt, kommunizieren
wir den Sachverhalt.“ Das
am häufigsten zu kommunizierende
Problem ist der Einbau neuer Fenster,
wenn ein Eigentümer diese (meist
zu Recht) auf Kosten des Hauses begehrt.
Auch Reinhold T. hat vor drei
Jahren im Zuge der Renovierung seiner
Altbauwohnung die Fenster ausgetauscht
– auf eigene Rechnung. Nun
will eine Miteigentümerin im Haus
ebenfalls neue Fenster und sich diesen
Tausch von der Hausgemeinschaft bezahlen
lassen. Das ärgert Reinhold T.,
was dagegen tun kann er aber mangels
anders lautender privatrechtlicher Regelung
nicht. Attestiert zumindest
Hausverwalter Wertitsch: „Da die
Außenfenster grundsätzlich zu den allgemeinen
Teilen eines Hauses gehören,
wird die Hausgemeinschaft einem Eigentümer,
der die Sanierung auf Hauskosten
begehrt, wohl zähneknirschend
zustimmen müssen.“ Reinhold T. will
sich nun seine früheren Kosten auch
ersetzen lassen, und zwar mittels Regress.
Für Wertitsch eine „praktikable
Lösung, von der Judikatur her aber problematisch“.
In jedem Fall kann Reinhold
T. maximal mit einem Ersatz des
Zeitwerts rechnen. Auch Macho plädiert
in solchen Fällen für eine pragmatische
Lösung: „Wenn Fenster komplett
getauscht werden, hat jeder einen
besseren Preis. Und die, die ihre Fenster
in der Vergangenheit bereits ausgetauscht
haben, erhalten einen aliquoten
Kostenanteil aus der Rücklage.“

So macht es der Jurist:
Jeder Wohnungseigentümer kann
mit einem gegen die übrigen Wohnungseigentümer
gerichteten Antrag im
außerstreitigen Verfahren die Entscheidung
darüber verlangen, dass Arbeiten,
die zur ordnungsgemäßen Erhaltung
der gemeinsamen Teile und Anlagen
der Liegenschaft gehören (z. B.
auch Dach, Balkone oder die Erneuerung
einer elektrischen Anschlussleitung,
die für die Bedürfnisse des heute
üblichen Standards eines Haushalts
nicht ausreicht), binnen angemessener
Frist durchgeführt werden.
Dass andere Wohnungseigentümer
die Fenster und Balkontüren
ihrer Wohnungen auf
eigene Kosten erneuern ließen,
war sozusagen eine Fleißaufgabe.
Es hindert die Durchsetzung
des Antrags nicht.

Übernommen aus https://www.facebook.com/ulmgasse.graz
Quelle: Gewinn.at

Donnerstag, 31. Januar 2013

Wohnen auf einer Mülldeponie?

siegfried-freudDie HV Ulmgasse geht mit ihren "Problem" an die Öffentlichkeit - UND zu Gericht, über den Ausgang berichten wir natürlich auf ulmgasse.at
Den TV Bericht können Sie bis 6.Februar in der ORF TVThek sehen: Link

Samstag, 8. Dezember 2012

Fenster müßen aus der Reparaturrücklage bezahlt werden

cold_web

Die Rechtssprechung sagt ganz klar, dass grundsätzlich der Instandhaltungsfonds des Hauses für neue Fenster heran zu ziehen (Fenster kaputt, Reparatur nicht wirtschaftlich, bereits zu alt, morsche Fensterstöcke etc.) ist.
Eigentümer können verlangen das Ihre Fenster,wenn sie undicht, Luft-durchlässig etc. aus der Reparaturrücklage bezahlt werden.

Jeder Eigentümer, der der Meinung ist, dass seine Fenster defekt sind, kann die Hausverwaltung informieren und die Reparatur bzw. den Fenstertausch verlangen.

Ein eigenmächtiger Fenstertausch ist nicht zu empfehlen, also vor Tausch die Hausverwaltung informieren, am besten schriftlich!

Samstag, 4. Februar 2012

Fernwärme ausgefallen, 20.000 frieren

cold_web
Das Heizkraftwerk Mitte ist in der Nacht auf Samstag ausgefallen. Wie lange die Behebung der Störung dauern wird, ist noch unklar.

In Salzburg kommt es am heutigen Samstag zu erheblichen Störungen bei der Fernwärme-Versorgung. Wie die Salzburg AG in der Früh in einer Aussendung mitteilte, sind die Erzeugungsanlagen im Heizkraftwerk Mitte aufgrund eines Lagerschaden beim Schwerölkessel um 02.40 Uhr ausgefallen. Damit können nur zwei Drittel der 30.000 Fernwärme-Kunden versorgt werden, bestätigte Martin Jäger von der Salzburg AG der APA auf Nachfrage. "Bei einem Drittel kommt die Wärme nicht an." Betroffen sind rund 10.000 Haushalte vor allem in den östlichen Stadtteilen Aigen und Parsch sowie Teilen der Innenstadt.

Man arbeite mit Hochdruck an der Behebung des Gebrechens. Es sei nicht absehbar, wie lange die Störungsbehebung dauern werde, teilte die Salzburg AG um 9 Uhr Früh auf ihrer Website mit. "Wir bedauern den Vorfall und bitten unsere Kunden um Verständnis sowie um sparsamen Umgang beim Warmwasser- und Wärmeverbrauch", hieß es weiter.
Auch Unfallkrankenhaus Salzburg betroffen.

Quelle: DiePresse

Nachdem 51% ? für einen Umbau unserer bewährten Heizanlage gestimmt haben ( lt.Aushang in unseren Häusern ) sollten wir für solche Ausfälle auch bei uns vorsorgen - ich habe dagegen gestimmt - aber wie sagt das Sprichwort "mitgefangen-mitgehangen"

Freitag, 16. Dezember 2011

Wertbrief aus Postkasten gestohlen

umfrage1
Ein Wertbrief mit Gutscheinen wurde am 13-14.12. aus einem versperrten Postfach eines Eigentümers in der Ulmgasse 14d gestohlen. Der Dieb muss im Besitz eines Zentralschlüssel`s sein welcher ihm den Zugang zu sämtlichen Postfächern ermöglicht.
Es besteht die Hoffnung, durch die Seriennummern der Gutscheine und deren Einlösung, den Diebstahl aufklären zu können. Eigentümer sollen ein besonderes Augenmerk auf ihre Postfächer richten!

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Reinigungskosten von...
Sauberkeit kostet Stadt über 300.000 Euro im Jahr Die...
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12 km²
1km²* = 1.000.000 m² die Stadt hat somit 12.000.0000...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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