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Sonntag, 1. März 2015

Tödlicher Staub - ASBEST -steht für Krankheit und Tod...

 

Die Wirtschaftkammer greift Asbestplatten nicht an

Sanierung nur mit Sachkundenachweis

"Alte, asbesthaltige Produkte wie Eternit-Platten dürfen daher auf keinen Fall bearbeitet, das heißt gebohrt, gesägt, abgeschliffen, gebürstet, mit Hochdruckreinigern gesäubert oder herausgerissen werden. Die schädlichen Asbestfasern würden so freigesetzt. Zudem könnte sich der asbesthaltige Staub in der Luft verteilen und die Gesundheit auch anderer, unbeteiligter Menschen gefährden.
Wie vielen Eigentümer wohl bekannt ist, wurde diese Warnung und deren Gefahren für die Gesundheit in der Vergangenheit ignoriert

Wie macht DAS die Witschaftskammer:
Eines gehen sie im Zuge des 15-Millionen-Projekts nicht an: eine "problematische Altlast" zu sanieren. Hinter der abgehängten Alu-Fassade schlummert Gefahrenpotenzial: Die Bürowände bestehen aus mit Steinwolle gedämmten Promasbestplatten, diese wiederum zu 60 Prozent aus krebserregendem Asbest. Akute Gefährdung für die Mitarbeiter in der Zentrale besteht keine. Das hat eine Messung durch die Österreichische Staubbekämpfungsstelle (ÖSBS) mit Sitz in Leoben schon 2008 ergeben. Doch es genügt, wenn an den Innenwänden gebürstet oder gebohrt wird, dass Asbestfasern freigesetzt werden.
Quelle: Kleine Zeitung

Neu-Aktuell:
-Arte-TV - Asbest-bedingte Krankheiten
-Asbestalarm in niederländischer Stadt
-Asbest auf steirischer A2-Brücke gefunden

W
§ 22 GKV 2011 Meldung von Asbestarbeiten

Dieser Beitrag wurde schon am 2013-02-22 erstellt!

Da unsere Kärntner Hausverwaltung die Eigentümer nicht ausreichend bis gar nicht, auf die Gefahr der grossen Gesundheitsgefährdung welche von Asbest ausgeht hingewiesen hat, möchte ich auch diesen Bericht nochmals in Erinnerung rufen!

Montag, 16. Februar 2015

Umlaufbeschluss Fassaden Malerei-Ulmgasse


Aktuell gibt es von unserer Hausverwaltung einen Umlaufbeschluss für einen neuen Anstrich unsere Hausfassade. Ein Neu-Anstrich der Fassade ist unter derzeitigen Gesichtspunkten reine Geldverschwendung. Die Fassade zu streichen, ohne zuerst die defekten Fenster, Balkontüren usw. zu reparieren oder zu tauschen ist nicht sehr sinnvoll und wer dies bevorzugt, denkt sehr kurzfristig und wird in Kürze nochmals zur Kasse gebeten! Es wird seitens der Hausverwaltung eine thermische Sanierung abgelehnt, unter anderem mit dem Hinweis, dass dies bei unseren fast 40 Jahre alten Häusern nicht notwendig ist, da die Heizkosten sehr gering sind! (...sehr gering sind???). Jeder Eigentümer kann diese Argumentation selber leicht überprüfen, indem er Wohnanlagen welche eine thermische Sanierung bereits durchgeführt haben, mit unserer vergleicht oder wie sagt die Werbung so schön: "Das sagt mir der Hausverstand"!

Wie wir alle wissen, wurde das Hochhaus Kärntnerstrasse 212 im Jahr 2014 erfolgreich saniert, bitte klicken
Welche übrigens sehr professionell von dem Grazer Architekten Rudolf-Hans-Bartsch-Straße 19, 8042 Graz durchgeführt wurde und zeigt wie man den Wert eines Hauses erhaltet und erhöht!
Ich kann nur an alle Eigentümer appellieren, sich dies genau zu überlegen, denn am Ende sind Sie es, die die Rechnung zahlen und nicht die Hausverwaltung. Ich bin auch dafür, das dafür Firmen aus der Steiermark beauftragt werden. Gerade in Zeiten, wo die Arbeitsplätze vieler Steirer unsicher sind, um somit unseren eigenen Wirtschaftssektor zu stärken.
Ebenso sind eventuelle Garantieansprüche zu beachten, dessen Durchsetzung wohl unschwer schwieriger sind, wenn die Firma ihren Sitz im Ausland hat.
Das "BILLIG" meistens am ENDE teuer kommt, wissen die meisten Eigentümer...denn es hat keiner etwas zu verschenken!

Euro 530.000.- oder in Schilling 7.300.000.- in Worten Siebenmillionen + dreihunderttausend.

Fakt ist: Mit oder ohne Farbe, es zieht weiterhin bei ca. 40% der Fenstern hinein und die Fernwärme hinaus, deshalb zuerst ein Stopp der Energieverschwendung und ein verbrennen der Euros dann die Kosmetik........ somit ist das ein klares No-Go

Ps.: Weshalb im Protokoll vom 12.02.2015 von einem Nettopreis ausgegangen wird, entzieht sich meiner Kenntnisse, den Eigentümer bleibt die Mehrwertsteuer nicht erspart...oder doch, auf jedenfalls schaut es billiger aus und wirkt beruhigend.
Das mit den Malerei -Auftrag sämtliche Rücklagen für die Wohnanlage aufgebraucht sind und im Notfall (Dachsanierung) gravierende Kosten auf die Eigentümer zukommen, ist die nächste Tatsache!

Mittwoch, 11. Februar 2015

Weg mit dem Müll......

Guter-Geist
Diese Wohnanlage zeigt wie man es macht...statt sich auszuruhen und rumzumeckern, packte Sie den Stier bei den Hörnern.

Wo ein Wille ist ein Weg....dies zeigt dieser Bericht der neuen BIG:

Einfach hier klicken und schon sind Sie bei der "Trennmeisterin"

Sollten Sie Probleme haben beim öffnen, senden Sie uns eine Email

Montag, 1. Dezember 2014

Tödliches ASBEST für die Eigentümer

cold_web
Weihnachten ist das Fest der Bescherung und der WÜNSCHE.....auf diese Bescherung kann unsere Wohnanlage wohl verzichten und somit hoffen wir das es bei einen Weihnachtswunsch bleibt!

Asbest und unser tödliche Erbe....den Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse wird empfohlen sich über das eventuell, tödliche Erbe der Anlage, mal Gedanken zu machen: Rados AG - Asbestentsorgung

Weitere Informationen darüber: Asbest - Fluch der Todesfasern
Todesgefahr Asbest - ARD Panorama !!

Sonntag, 30. November 2014

Balkonverbauten zustimmungspflichtig



Bauliche Veränderungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Wohnungseigentümer

Balkonverglasung: Bedingt die Anbringung einer Balkonverkleidung eine Veränderung des Fassadenbildes, so liegt hierin eine bauliche Veränderung, da eine solche Maßnahme den optischen Gesamteindruck des Gebäudes beeinträchtigt und den Nutzwert der Wohnung verändert ist dies nur mit Zustimmung der WE möglich.

WE sollen sich beim zuständigen Bauamt erkundigen und zwar bevor sie solche Veränderungen vornehmen, ansonsten kann es für die WE sehr kostspielig werden.

OGH Urteile darüber finden die Eigentümer hier

Dienstag, 25. November 2014

Fenster müssen aus den Rücklagen bezahlt werden

Gombocz Hausverwaltung Steiermark

Das Bezirksgericht Graz West, 8020 Graz, Grieskai 88, fasst durch die Richterin Mag. Eva Beer-Fenz in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragsteller 1. Dipl. Ing. Dr. Josef H. und 2. Gertrude H, beide wohnhaft in 8053 Graz, Ulmgasse und vertreten durch Dr. Hannes K. M, Rechtsanwalt in 8010 Graz, Radetzkystraße, wider die Antragsgegner 5. Stefan Hammer, Ulmgasse 14 d/72, 8053 Graz, vertreten durch Das Haus des Rechts Destaller - Mader - RAe, 8010 Graz, Wastiangasse 7, 6xxxxxxxxxxx, wegen den §§ 52 Abs 1 Z 9, 32 Abs 5 WEG, nach mit allen Teilen durchgeführter, öffentlicher, mündlicher
Verhandlung den

SACHBESCHLUSS:

1. Der Antrag der Antragsteller,
das Gericht wolle einen Beschluss fassen, wonach der Aufteilungsschlüssel der
Liegenschaft EZ 198 KG 63125 Webling für Aufwendungen für die Liegenschaft einschließlich der Beiträge zur Rücklage dem Verhältnis der Miteigentumsanteile entspreche, dies jedoch mit Ausnahme der Instandhaltung der Fenster/Balkonfenster, für welche Aufwendungen der
jeweilige Wohnungseigentümer selbst aufzukommen habe,

in eventu das Gericht wolle die Zustimmung der Antragsgegner dazu, dass jeder
Wohnungseigentümer für sämtliche Kosten bezüglich der Fenster/Balkontüren in der jeweiligen Eigentumswohnung der Häuser Wohnungseigentumsgemeinschaft Ulmgasse 14a-
d, 8053 Graz, EZ 198, KG 63125 Webling selbst aufkommen muss ersetzen, wird

abgewiesen.

2. Die Antragsteller sind schuldig, dem 5. Antragsgegner die mit EUR 1.117,80
(darin enthalten EUR 186,50 USt und EUR 2,10 Barauslagen) bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Dieser SACHBESCHLUSS in kompletter Länge, kann per Email von interessierten Wohnungseigentümer der Wohnanlage Ulmgasse per Email angefordert werden (PDF), unbedingt Betreff,Name und Wohnungsadresse angeben. Beachten Sie bitte das dies eine freiwillige Serviceleistung der Website ulmgasse.at ist. Ebenso können die Eigentümer diesen Beschluss bei der Hausverwaltung Ogris anfordern

Dienstag, 24. Juni 2014

Sex auf den Balkon...Nacktbaden im Garten

kleinergarten
Freiheit hat Grenzen - Sex auf dem Balkon verboten-Nacktbaden im Garten erlaubt.....

In ihrer Wohnung dürfen Mieter sich frei entfalten. Das gilt auch für den Balkon, die Terrasse oder den Garten. Alles können sie sich dabei aber nicht herausnehmen. So ist laut einem aktuellen Urteil Sex auf dem Balkon verboten.

Mieter können zu Hause weitgehend tun und lassen, was sie wollen. Allerdings sollten sie dabei Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen, denn die können sich mitunter belästigt fühlen, warnt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. So müssen die Nachbarn zum Beispiel Sex auf dem Balkon nicht ohne weiteres hinnehmen. Denn dies störe den Hausfrieden.

Wer sich daran nicht hält, dem droht eine Abmahnung des Vermieters, entschied das Amtsgericht Bonn (Az.: 8 C 209/05). In dem Fall hatte ein Paar sich auf dem Balkon unter den Augen aller Nachbarn und in Sichtweite eines Kinderspielplatzes vergnügt. Die Richter hatten dafür kein Verständnis und hielten den Hausfrieden für nachhaltig gestört.


Etwas anderes sind die Regeln bei Sonnenbädern. Sonnt sich ein Mieter unbekleidet im mitvermieteten Garten, ist das nicht ohne weiteres ein Kündigungsgrund. Denn der Hausfrieden wird davon nicht automatisch nachhaltig gestört, entschied das Amtsgericht

In dem verhandelten Fall hatte sich eine Mieterin nackt im Garten gesonnt. Das sorgte im Dorf für Gesprächsstoff. Daher kündigte der Vermieter. Da es aber keine weiteren Mieter gab, die sich gestört fühlen konnten, bekam die Mieterin Recht.

Quelle: web.de/magazine/finanzen/bauen-wohnen/

Dienstag, 18. Februar 2014

Ein Eigentümer zahlt nicht....

.....die restlichen Eigentümer sind Haftbar und müssen zahlen!!

Die Verwaltung ist verpflichtet, jedem Wohnungseigentümer die anteiligen Kosten vorzuschreiben. Wenn dieser der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann, ist die Verwaltung verpflichtet, binnen sechs Monaten Klage einzubringen und diese im Grundbuch anmerken zu lassen. Wenn – wie in diesem Fall – eine Miteigentümerin im Heim ist, ändert das nichts daran, dass die Verwaltung die Verpflichtungen zu erfüllen hat, um die Forderungen hereinzubringen. Sollte die Hausverwaltung das nicht tun, haftet sie für den entstehenden Schaden. Die Miteigentümer sollten kontrollieren, ob sämtliche Miteigentümer ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen (beispielsweise durch Einsicht in die Kontoauszüge der Eigentümergemeinschaft). Während eine Klage anhängig ist, kommt es zu einer Verteilung der Kosten auf die übrigen Miteigentümer, bis die Forderung von der Verwaltung hereingebracht wurde.

Quelle: Kleine Zeitung 18/2/2014 Ombudsmann

Ob ALLE Eigentümer ihre Verpflichtungen nachkommen sollte die Hausverwaltung in der Jahresabrechnung bekanntgeben- ebenso ist das Datum der Klagseinbringung anzugeben, zumindest war dies eine der Forderung von mir, an die Zukünftige Hausverwaltung, leider haben die Eigentümer dies nicht im Hausverwaltungsvertrag und somit schwerer überprüfbar

Freitag, 14. Februar 2014

Fenster entzweien die Wohngemeinschaft

 

Der Bericht der Kleinen Zeitung vom 12.Februar 2014 zeigt, wie sinnlos eigentlich der von der Kärntner Hausverwaltung durchgeführte Umlaufbeschluss ist.

Trotz klarer Rechtslage wurde ein Umlaufbeschluss Betreff „Fenstersanierung durchgeführt, obwohl der Ausgang schon vorab klar war.
Für diesen Umlaufbeschluss ist nämlich eine 100% Zustimmung der Eigentümer oder die Zustimmung des Gerichtes erforderlich.
In diesem Fall konnte diese 100% Zustimmung niemals erreicht werden, das muss jeder seriösen Hausverwaltung schon vorab klar sein! Trotzdem hat unsere Hausverwaltung diesen Umlaufbeschluss durchgeführt! In weiterer Folge wurde das Gericht über einen Eigentümer bemüht, wobei auch hier diesen Eigentümer vorab klar sein müsste, dass kein Gericht in Österreich jemals den 100% Umlaufbeschluss ersetzen wird und dieses unnötige Bemühen schon vorab zum Scheitern verurteilt ist!
Bin überzeugt, bei richtiger Aufklärung seitens der HV, hätte dieser Eigentümer die Sinnlosigkeit des Gerichtsweges, eingesehen.

Natürlich werde ich hier über den Ausgang dieses Verfahrens berichten.

Fakt ist, Eigentümer mit kaputten Fenstern die nicht mehr zu öffnen sind, wo es reinzieht/regnet und die Temperatur in den Räumlichkeiten im Winter unter 18° fällt, sind Zustände die eigentlich aus der Nachkriegszeit bekannt sind.
Katastrophal stark ist demnach auch der Wertverlust so einer Wohnung

Lesen Sie die Meinungen andere und Diskutieren Sie mit: HIER klicken

Der aktuelle Bericht in der Kleinen Zeitung in PDF ist -HIER- zu finden

Auch Mieter können dies fordern, direkt beim Vermieter -HIER-

Sonntag, 22. Dezember 2013

DU sollst nicht tratschen...

sopherl


Du sollst nicht tratschen
Papst Franziskus kritisiert bei seiner Weihnachtsansprache an Kurienmitarbeiter den Tratsch als große Gefahr. Dabei argumentiert der Pontifex weniger moralisch als vielmehr betriebswirtschaftlich.
Papst Franziskus wurde vom "Time Magazine" zum Mann des Jahres gewählt. © dpa

Hamburg/Rom - Weihnachten ist das Fest der Liebe und der Stille. Wenn es nach Papst Franziskus geht, kann es gar nicht still genug sein. Besonders der Tratsch ist ihm ein Dorn im Auge. In der traditionellen päpstlichen Weihnachtsansprache an die Mitarbeiter der Kurie kritisierte er die bösartige Verbreitung von Falschinformationen über andere Menschen als besonders verdammenswert.

Das Interessante: "Der Tratsch", so Franziskus am Samstag im Vatikan, "verdirbt die Menschen.........

Den ganzen Bericht lesen Sie hier: http://web.de/magazine/nachrichten/ausland/18455222-tratschen.html#.A1000145

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1km²* = 1.000.000 m² die Stadt hat somit 12.000.0000...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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