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Mittwoch, 14. September 2016

Auf Ulmgasse.at sitzen Eigentümer in 1.Reihe

mitteilung

Die sehr bekannte Internetplattform jura-weblog.de/ hat unsere Seite www.ulmgasse.at für weitere Informationen empfohlen.

Da kommt Freude auf und gibt uns noch mehr Ansporn, mit unserer Seite auf EigentümerInnen einzuwirken, ihre Rechte als EigentümerInnen wahrzunehmen und bei der Auswahl von Verwaltungen sorgsamer zu sein. Leider sind viele der Meinung: "Hausverwaltungen sind alle gleich!" Wir können dies nicht behaupten, eine Hausverwaltung kann nur dann "gleich" sein, wenn man sie lässt!

Das Wichtigste ist, sich einfach um seine Investition - sprich Wohnung - zu kümmern und alles genau zu hinterfragen. Die Achtsamkeit gegenüber der Hausverwaltung ist auch dann angebracht, wenn sogenannte "HaussprecherInnen" durch Mehrheitsbeschluss eingesetzt werden! Sollten selbsternannte HaussprecherInnen agieren, dann ist es empfehlenswert, auch diesen auf die Finger zu schauen und sich nicht darauf zu verlassen, dass schon alles seine Richtigkeit hat. Diese "selbsternannten" HaussprecherInnen gibt es im Wohnungseigentumsgesetz auch gar nicht und haben somit keinerlei Rechte, die WohnungseigentümerInnen zu vertreten, wie und wo auch immer - diese agieren sozusagen in einem rechtsfreien Raum!!

Samstag, 10. September 2016

Da müssen Sie Ihre...

"....auch Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft - etwa ein Bankinstitut oder ein Professionist - sind gegenüber einem einzelnen Wohnungseigentümer über den Inhalt auskunftspflichtig....."

Ja, hört sich toll an, jetzt kommt aber das "ABER":

-Aber was, wenn der Verwalter, das Bankinstitut usw. nicht will????

Lets go to the Court! Somit hat der/die EigentümerIn bei einem schwarzen Schaf als Verwalter nichts anderes zu tun als die Gerichte und Rechtsanwälte zu beschäftigen!

Dagegen hilft nur eine PÖNALE im Vertrag, wie es der Verein Ulmgasse in seinem Hausverwalter-Vertrag vorgesehen hatte!!!

Diese PÖNALE wurde aber von den Vertragserstellern mit der neuen Hausverwaltung der Ulmgasse nicht mehr im Verwaltervertrag eingebaut - ebenso wie einige andere wirkungsvolle "Instrumente"!!

Durch diesen Umstand wurde der Wohngemeinschaft eines der wichtigsten Instrumente zur berechtigten Durchsetzung von Forderungen genommen!

Die Forderung einer Pönale im HV-Vertrag ist übrigens auf Empfehlung eines Juristen der AK geschehen, diesem gilt meine größte Anerkennung, leider wurde sie von der Mehrheit der/die EigentümerIn, möchte sagen aus Unwissenheit dieses wichtigen Instrumentes, nicht entlohnt !!

Mittwoch, 7. September 2016

Sachbeschädigung Haus D.......

image1

Für zweckdienliche Hinweise, welche zur Ausforschung des Täters führen, ist eine Belohnung von 200,-- vorgesehen. Hinweise an info@ulmgasse.at oder an die nächste Polizeidienststelle!!

Sonntag, 4. September 2016

Umbauarbeiten

Kärntner Straße / Weblinger Verteilerkreis

Umbau des kompletten Straßenbereiches;
derzeit - Jänner 2017:
Drei Anschlüsse zum Verteilerkreis Webling werden ausgebaut, der Einbau von Ampeln wird vorbereitet, der Lärmschutz adaptiert.
Februar bis Oktober 2017:
Der Weblinger Stumpf inklusive Brücke wird abgetragen. Es werden eine Radwegunterführung und die ampelgeregelte neue Kreuzung errichtet. Eine neue Brücke wird nicht gebaut - stattdessen führt eine Rampe hinauf.
Oktober bis Dezember 2017:
Die Park+Ride-Anlage bleibt bestehen, wandert jedoch nur bis zum Ende der Bauarbeiten auf das Gelände des alten Euroshopping.

Während der Bauarbeiten wird es erhebliche Verkehrseinschränkungen geben - so wird die Zahl der Fahrbahnen eingeschränkt. Während der Abbrucharbeiten für den Weblinger Stumpf wird ein eigener Baustellen-Kreisverkehr eingerichtet.
(Projekt: Amt der Stmk. Landesregierung und der Stadt Graz)
Projekt-HOTLINE: +43 (0)676/8666 0558

Hat sich etwas verändert mit der HV OGRIS?

mitteilung

AUS DEM ARCHIVE - 20.Januar 2008

Hat sich etwas verändert seit Übernahme der HV Ogris? - Den Bewohnern der Wohnanlage Ulmgasse wird dies zur Beurteilung überlassen!

Aufklärungsforderungen aus der Sicht der HV ......

......Im Folgenden aus der Sicht eines Eigentümers der die HV als Dienstleister sieht und der sein gesetzliches Recht als Eigentümer in Anspruch nimmt.

- Forderung Betriebskostensenkung:
Für mich sind Betriebskosten, die mir die HV monatlich vorschreibt. Das waren monatlich 2005 € 272.- und 2007 € 329.- somit ein plus von € 57.- ( ÖS 784.- ) oder ca. 20%, und
die Feststellung, dass wir ja froh sein können, dass es nicht „MEHR“ ist, kann ich nicht nachvollziehen. Es sind bei uns jahrelang Firmen beschäftigt, die vom anderen Stadtteil anfahren und sehr hohe Anfahrtspauschalen verrechen, obwohl wir Firmen bei uns über die Strasse haben, die dieselben Arbeiten machen könnten, billiger sind und keine Anfahrtspauschale verrechnen.
Mindestens alle 3 Jahre muss die Kostengünstigste Firma für die Arbeiten ausgesucht werden, es kann nicht sein, dass die Firmen eine Lebensstellung in unserer Anlage bekommen: Firma Gruber- Firma Egger usw.!

Einkäufe die von den Hausbesorgern durchgeführt werden und einen Betrag von ca. € 50.- übersteigen, müssen von einem Eigentümer gegengezeichnet und in einem Buch eingetragen werden, dieses Buch wurde schon im Jahr 1983 eingeführt - damals war der Betrag ÖS 200.-.

Ein Gerätebuch mit genauer Aufstellung und Datum aller unserer angeschafften Geräte.
Aus diesem Buch müssen sämtliche Bewegungen, egal ob Verkauf oder Verschrottung hervorgehen.
Der Empfänger der Ware muss mit Adresse, Namen und Unterschrift angegeben werden, sowie leicht von jedem Eigentümer nachkontrollierbar sein.
Das Gerätebuch muss den Eigentümern auf Wunsch bei den Hausbesorgern zur Einsichtnahme aufliegen.

Dies sind nur einige wenige der vielen Sparpotenziale die ich wünsche und fordere, und nicht eine jährliche Erhöhung, in welcher Höhe auch immer.
Ich bin überzeugt, dass eine Senkung unserer Kosten bei Durchführung verschiedener Maßnahmen um ca. 20%-30% erreicht werden kann.

- Forderung über rechtzeitige Informationen von Reparaturen sowie Sanierungen:
Ich verlange von der HV, dass sämtliche Reparaturen, ausgenommen akute welche einen Betrag von ca. € 1500.- übersteigen, mindestens drei verbindliche Anbote eingeholt werden. Diese zwei Monate für Jeden sichtbar im Schaukasten auszuhängen, um uns Eigentümern die Möglichkeit zu geben, selbst diesbezügliche Anbote einzuholen. Somit geben wir auch Firmenbesitzern die in unserer Anlage wohnen die Möglichkeit, bei günstigerer Anbotsstellung diese Arbeit zu übernehmen.
Zusätzlich muss ab € 1500,- eine Abstimmung durch die Eigentümer erfolgen!

- Umstellung der Antennenanlage – aber wie:
Diesbezüglich konnte mir die Firma Gruber keine verbindliche Zusage geben, dass nach dem Umbau ein DVB-T Receiver bzw. ein zukünftiges TV Gerät, welches bereits einen DVB-T Empfänger eingebaut hat, funktioniert.
Anrufe bzw. -Emails an die Firma Gruber mit dem Ersuchen um Aufklärung, blieben bis dato unbeantwortet!
Sollte es nicht möglich sein, einen DVB-T Receiver bzw. TV Gerät an der Anlage zu betreiben, kann nur mit hohen Kosten (ca. € 1000.- pro Sender) seitens der Firma Gruber jeder zukünftige Sender aktiviert werden.
Bei einen Gespräch unter Zeugen bestätigte mir die HV, dass pro Haus für die Umstellung der Antennenanlage ca. € 1750.- ohne Steuer angefallen wären, also € 7000.- ohne Steuer. Ich verlangte die Kostenvoranschläge, welche ich nach Wochen erhielt, darin wurde die Firma Gruber mit ca. € 2000.- ausgewiesen. Desweiteren ersuchte ich die HV um die Information, ob dies für ein oder für alle vier Häuser wäre, die Antwort war, dass weiß er nicht, und das würde ich schriftlich erhalten. Diese Informationen habe ich bis heute nicht erhalten, und einen Einblick in die schon bezahlte Rechnung wurde seitens der HV abgelehnt. Ebenso die Bekanntgabe der Rechtsgrundlage, aus der eindeutig hervorgeht, dass der Umbau in dieser Art und Weise durchgeführt werden musste.

- Jahresabrechnung und Vorschau:
Ich forderte von der HV, dass die Jahresabrechnung und Vorschau in so einer Art und Weise zu gestalten ist, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sparbücher und deren Erträge inklusive Verzinsung und Konto sind unter anderem ein Muss! Eine Jahresabrechnung soll so gestaltet sein, dass sich der Wohnungseigentümer jederzeit einen Überblick über Art und Umfang der Kosten verschaffen kann. Es reicht nicht nur einfach aus, Öl oder Strom anzugeben, es muss genau die Belegnummer inklusive Datum und Firma angegeben sein.
Sämtliche Provisionen, welche die Hausverwaltung erhalten hat, sind anzugeben. Unabhängig ob diese der Hausgemeinschaft zustehen oder der Hausverwaltung, dies ist auch gesetzlich geregelt. Derzeit werden keine Provisionen angegeben, somit werden wir abklären, ob welche geflossen sind, eine Anfrage diesbezüglich an die HV wurde nicht beantwortet.

Die HV ist gesetzlich verpflichtet die Vorschau bis spätestens 31.12. des Abrechnungsjahres, also in diesem Falle 2007 jedem Eigentümer zu übermitteln.
Die Übersendung hat an die Anschrift des Wohnungseigentumsobjektes, oder eine andere bekannt gegebene inländische Zustellanschrift zu erfolgen. Eine Türhinterlegung wie sie derzeit durchgeführt wird und die von Jedermann eingesehen bzw. entfernt werden kann, ist schon aus Gründen des Datenschutzes abzulehnen.

- Stromanbieter:
Ich habe schon 2006 von der HV verlangt, dass ein sofortiger Stromanbieterwechsel mit vorausgehender Anbotseinholung durchgeführt wird. Dies hätte die HV schon viele Jahre vorher im Zuge einer ordentlichen Verwaltung von sich aus durchführen können.
Wie uns allen bekannt ist, unterliegt der Energiepreissektor grossen Schwankungen. Daher verlange ich von der HV, diesen Sektor genauestens zu beobachten und rechtzeitig gegen- zusteuern.

- Außerordentliche Hausversammlung:
Die HV habe ich in mehreren Vorgesprächen ersucht, mir die Termine für die Hausversammlung rechtzeitig per Email bekannt zugeben, leider ohne Erfolg.
Da ich viel im Ausland bin, konnte ich bis heute nicht an den Hausversammlungen teilnehmen.
Eigentümer die schon an den Hausversammlungen teilgenommen haben, haben sich sicher selbst über den Verlauf und Erfolg einer dieser Versammlungen eine Meinung gebildet. Mir blieb es aus den obengenanten Gründen verwehrt!
Sehr wohl wurde aber ein Eigentümer vom Büro der HV hinausgeworfen. Ich habe der HV diesen Eigentümer als meinen Begleiter und Zuhörer über meine Fragen an die HV vorgestellt, trotzdem ließ sich die HV nicht umstimmen und verwehrte diesem Eigentümer den Zutritt. Worauf ich dann das Gespräch mit der HV alleine durchführte, auf mein Ersuchen hin, dass Gespräch mittels Diktiergerätes aufzuzeichnen, wurde das von der HV abgelehnt.

- Sparbuchgebarung:
Wir forderten die Offenlegung bzw. Vorlage sämtlicher Sparbücher, wie und wo unser Geld zu welchem Zinssatz und Zinsertrag in der Vergangenheit angelegt wurde. Diese Angaben scheinen aber in keiner Jahresabrechnung auf!
Von der HV wurde nur in einem Aushang darauf hingewiesen, dass die Sparbücher im März 2006 aufgelöst wurden und die angefallenen Zinsen von ca. € 2600.- ( ÖS ca. 34000.-) in der Jahresabrechnung 2007 aufscheinen. Weshalb der Zinsertrag von € 2600,- erst nach unseren Nachforschungen und ca. 1 ½ Jahre später nachbezahlt wird, wurde mir nicht erklärt.
Wir erhielten ein DIN A 4 Blatt mit einer Aufstellung, worauf ein Zinssatz angegeben wird, der auch für täglich fälliges Geld, unter dem leicht erreichbaren Zinssatz liegt, geschweige erst für eine langfristige Veranlagung wie z.B.: die hohe Abfertigungsrücklage der Hauswarte, da wird ein Zinssatz im Jahr 2004 mit 1,75%, 2005 mit 2,125% und 2006 der geringe Zinssatz von 2,5% angegeben. Diese Zinssätze könnten weit höher sein, ganz zu schweigen bei langfristiger Bindung von 6 Monaten, bis einigen Jahren, wie es sich gerade bei der Hausbesorger-Rücklage ja anbietet.
Die Forderung den Zinsertrag am Kontoblatt der Geldveranlagung auszuweisen, wurde nicht erfüllt.
Wie die Eigentümer leicht aus ihrer Jahresabrechnung ersehen können, wurde für das angegebene Kapital von durchschnittlich im Jahr 2004 € .- 0,7 % Zinsen, im Jahr 2005 € .- 0,9% Zinsen, und im Jahr 2006 € .- 0,9% Zinsen erwirtschaftet. Deshalb meine Forderung, umgehend die Geldveranlagung von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen, und zwar rückwirkend bis in das Jahr 2000.

Ebenfalls fordere ich, dass jeder Eigentümer auf Wunsch jederzeit selbst Einsicht über sämtliche Veranlagungen bei den Banken haben kann.
Desweiteren, dass alle Gelder der Anlage Ulmgasse auf die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage Ulmgasse zu laufen haben, Anderkonten sind nicht erlaubt.

Über die Verwendung der IK-GELDER kann nur der Geschäftsführende der HV mit zwei gemeinsamen Miteigentümern, die zeichnungsberechtigt sind verfügen.
Die Abhebungen/Auflösungen über einen Betrag von € 2000.- sind nur gemeinsam mit den zeichnungsberechtigten Miteigentümern möglich.
Dies muss zwei Monate vor jeder Geldbewegung in jedem Haus per Aushang den Eigentümern mitgeteilt werden!

- Sauna:
Mit keinem Wort habe ich (dafür gibt es Gesprächszeugen) die Schließung der Sauna bzw. eine Anhebung um das dreifache verlangt. Ich habe der Hausverwaltung lediglich aufgetragen, dafür zu sorgen, dass die Saunaanlage kostendeckend geführt wird, so wie es jeder Betrieb machen muss.
Auch in der Saunaanlage gibt es Sparpotenzial, z.B.: die Reinigung nur nach Bedarf durchzuführen. Weiters könnte versucht werden, dass die Saunageher selbst für die Reinigung zuständig sind, dies wurde mir von einem Saunageher empfohlen!
Da die Benützer jederzeit festzustellen sind, wäre dies eine der Möglichkeiten.

- Waschküche:
Die Reparaturen und Neuanschaffungen werden von den Waschküchenbenützern durch den Kauf der Münzen bezahlt und nicht von der Allgemeinheit. Die Waschküche hat ein Guthaben von ca. € 20.000.- welches von den Waschküchenbenützern angespart wurde.
Hingegen die Sauna ein Defizit aufweist, und dafür aber alle Eigentümer aufkommen müssen.
Dieser Betrag von € 20.000.- steht also auch nur für die Waschküche zur Verfügung und damit kann ohne weiteres die vierte Maschine ohne Belastung der IK-Rücklagen finanziert werden! Im meinem ersten Gespräch mit der Hausverwaltung wurde mir im April 2007 eben aus diesem Grunde auch zugesagt, dass die vierte Maschine sofort gekauft wird.
Ich kann auch nicht verstehen, dass all die Jahre die Reinigungsgebühr für 16 Maschinen an die Hausbesorger bezahlt wurde und auch weiterhin bezahlt wird, obwohl nur 12-13 Maschinen zum Reinigen vorhanden sind!
Es soll der Standard unserer Anlage erhalten und verbessert werden, wenn schon sparen, dann bitte an der richtigen Stelle!
Eventuell könnte der Preis der WK-Münzen gesenkt werden, um damit den genau rechnenden Familien auch die Möglichkeit zu geben, die Waschkücheneinrichtungen zu benützen!

- WC
Dieses WC steht im Eigentum sämtlicher Eigentümer und muss jedem auch mit eigenem Wohnungsschlüssel zugänglich sein. Der Umstand, dass es vorkommen kann, dass die WC-Anlage eventuell verschmutzt bzw. beschädigt wird, begründet nicht das Recht, das WC für sämtliche Eigentümer abzusperren.
Falls Beschädigungen mutwillig passieren, muss die Polizei eingeschaltet werden.
Für die Reinigung dieses WC kommt die Allgemeinheit auf, die Hausbesorger bekommen ebenfalls wie bei der Waschküche für dieses WC extra bezahlt, egal ob es geöffnet oder geschlossen ist. Das wir für Handwerker vier WC-Anlagen zur Verfügung stellen müssen, ist mir nicht klar
Derzeit ist es so, dass wir das Defizit für die Sauna und die WC-Reinigungsgebühr wohl mittragen dürfen, aber die WC-Anlage steht nur den Saunabenützern zur Verfügung!

Im Wohnungseigentumsgesetz steht ganz klar geschrieben, dass ohne Beschluss der Eigentümer, kein Zugang welcher Art auch immer (z.B.: Fenster, Seile, Schloss, Steine), verwehrt werden darf.
Wenn schon absperren, dann vorher diejenigen fragen, welche die Kosten bezahlen und nicht umgekehrt!

In unserer außerordentlichen Hausversammlung werden wir noch weitere Punkte vorbringen.

Im Buch „Wohnrecht für Eigentümer“ herausgegeben und kostenlos zu beziehen von der Arbeiterkammer Graz, finden Sie viele der jetzt angegebenen Punkte, ich kann nur jedem Eigentümer diese Lektüre empfehlen, damit er sieht, welche Rechte er hat, schließlich sind wir Eigentümer einer freifinanzierten Wohnanlage und nicht Bewohner einer Genossenschaftswohnung. Es wird auch ein Mustervertrag für einen Verwaltungsvertrag empfohlen, der die Mindestanforderung an eine Hausverwaltung sein soll und so stellen auch wir uns einen zukünftigen Hausverwaltungsvertrag vor!
Sie können sich das Buch bei der AK per Telefon bestellen oder persönlich abholen.

Graz, 20.01.2008

Heute 8 Jahre später: Hat sich etwas verändert seit Übernahme der HV Ogris? – Diese Beurteilung möchte ich, wie gesagt den Bewohnern der Wohnanlage überlassen!

Freitag, 10. Juni 2016

Die Rechnung für die Malerei kommt erst...

Für Hauseigentümer gilt seit kurzem verbindlich eine neue Verordnung des Bundes: Jetzt muss detailliert darüber Auskunft gegeben werden, welche Schadstoffe es in den eigenen vier Wänden gibt – zum Schutz von Dritten bei Umbau oder Abriss. Eine Vorgabe, die massive Folgen nach sich ziehen kann.

Grosse Prüfaktion der ETH

Asbest:
Sorgen deswegen macht sich auch die Eidgenössisch Technische Hochschule in Zürich. Die ETH besitzt über 200 Gebäude, die allermeisten älteren Jahrgangs. «Bei diesen Gebäuden», so sagt ETH-Sprecherin Claudia Naegeli, «muss man davon ausgehen, dass damals Asbest verbaut wurde. Weil Asbest erst 1990 in der Schweiz verboten wurde.

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Und deshalb lässt die ETH nun erstmals in ihrer Geschichte vier Fünftel ihrer Gebäude systematisch auf Schadstoffe überprüfen: auf Asbest, aber auch auf Schwermetalle und schädliche Holzschutzmittel. Laut einer Ausschreibung sucht sie jetzt Fachleute, die bis Oktober herausfinden sollen, wo überall die ETH handeln muss.

Vorgaben für Hausbesitzer
Klar ist bereits, dass Umbauten unvermeidlich sind. Und dass es manchmal schnell gehen muss, wie Naegeli betont: «Es ist zum Beispiel schon vorgekommen, dass man lose gebundenes Asbest in Brandschutz-Schnüren gefunden hat. Und dann wird natürlich unmittelbar saniert und das behoben.» Keine Einzelfälle, wie sie bestätigt. Mehr dazu wisse man ebenfalls im Oktober. Gleiches gilt für die Kosten

Den ganzen Artikel lesen sie beim "Anklick" des Bildes
Der obige Bericht zeigt, dass die Schweizer/innen die Gefahr von Asbest sehr ernst nehmen.
Leider haben sich etwas mehr als 50 % der Eigentümer/innen für eine Malerei der asbesthaltigen Fassadenverkleidung in der Wohnanlage Ulmgasse 14 entschieden. Ich bin der Meinung, dass die Hausverwaltung die Bewohner/Eigentümer/innen auch zu wenig über die Gefährlichkeit der Fassade aufgeklärt hat.
Egal, die Häuser strahlen wie der hellste Stern über Graz und den Kopf können sich jetzt die Eigentümer/innen, zukünftigen Käufer/innen, Erben zerbrechen, wie sie in naher Zukunft mit dieser asbesthaltigen Fassade umgehen.
Fachleute geben die Lebensdauer von Asbestzementplatten mit ca. 35-40 Jahren an. Und dieses Alter hat die Fassadenverkleidung bald erreicht!
Der Hausverwaltung aus Kärnten empfehle ich: Errichten Sie ein Rücklagen-Konto nur für die Sanierung der Fassade, denn die zu erwartenden hohen Kosten in absehbarer Zukunft werden sich viele nicht mehr leisten können.

Der Firma Malerei Holzer (diesbezügliches Email an die Fa. Holzer ist bereits abgegangen) empfehle ich nochmals, den Hinweis im Krone Bericht http://www.ulmgasse.at/images/download/krone-04-06-16-asbest.pdf zu beachten und ihre Arbeiter gesundheitlich überwachen zu lassen!!

Sonntag, 5. Juni 2016

ASBEST, eine tödliche Erbschaft

 

Aus dem Archiv!

Eigentümer und Hausverwaltungen, die über eine Sanierung ihrer Wohnanlage nachdenken - sollten sich vorher den ZDF Beitrag "Tödliches Gift - ASBEST" ansehen.
Dass eine Millionensanierung ansteht, sollte berücksichtigt werden! Auch dass durch das Streichen bzw. bearbeiten der Asbest-Platten mit einem Hochdruckreiniger die Eigentümer bei solchen Arbeiten, einer tödlichen Gefahr ausgesetzt werden, abgesehen das es auch verboten ist. Diejenigen, die solches fordern bzw. durchführen, sind sich der großen Verantwortung und deren Gefahr gar nicht bewusst!
Unserer Hausverwaltung trifft hier eine besondere Aufklärungspflicht, auch in ihrem eigenem Interesse und ist gut beraten, eine sofortige Untersuchung über den Asbestgehalt und einer eventuellen Gefahr in unserer Wohnanlage durchzuführen sowie die Eigentümer darüber aufzuklären!
Wie erkennt man "Asbest" Gefahr im Haus: http://youtu.be/mYxJz1nl3SI

Mir liegen mehrere Berichte von TV Anstalten vor zB. RBN-TV & SF1-Schweiz , welche die tödliche Gefahr und deren Kosten bei Sanierungen aufzeigen.

Freitag, 20. Mai 2016

Jeder Topf findet seinen Deckel

"Jeder Topf findet seinen Deckel" - Gesehen in der Wohnanlage Ulmgasse 14 - Eine "Besondere ART" von Kunst am Topf.
Erlaubt ist die Frage, wie lange dieses Kunstwerk haltbar ist?

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Mir würde der untere zwar besser gefallen, muss aber zugeben, das "Ulmgasse-Kunstwerk" passt besser zur Wohnanlage! https://www.korsukewitz.de/reinigung-hygiene/muellentsorgung/abfallbehalter-fur-aussenbereich.html

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Samstag, 23. April 2016

Mein Leben auf einer Insel....

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

.....laß die Sonne ins Herz.....mit geöffneten Schlafzimmer Fenster, nur nicht neidisch werden liebe Besucher, ich habe schon genug davon - anderseits "Wer keine Neider hat, hat auch kein Glück" :-) Mit einemKlick hier oder ins Bild kommst in mein Schlafzimmer :-)

Freitag, 15. April 2016

Links sind nicht illegal

Links nicht Strafbar-Ogris

(c) imago stock&people (imago stock&people)

Und nun ist klar: Der EuGH sieht, so lange die illegalen Quellen auch auf anderem Wege erreichbar waren, keine Mithaftung durch Links als gegeben an. Nicht der Link tangiert das Urheberrecht, sondern derjenige, der das verlinkte Material ins Web gestellt hat.

Das ist eine deutliche Abkehr von der bisherigen Praxis, die eine Grauzone und Angriffspunkte für Blogger und Publizierende bedeutet hatte. So wurden Mitstörer oder gar Verletzer des Urheberrechts dort vermutet, wo ein Inhalt aufgeschienen ist bzw. verlinkt war. Künftig ist die Haftung bei Verlinkung nicht mehr gegeben, wenn das beanstandete Material auch andersartig erreichbar ist. Dank Google dürfte das für fast alle Inhalte im Web der Fall sein...

Download Schlussantrag EuGH

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Ein beindruckender Vergleich!!!
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Ein guter Sachverständiger...
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