Das eine Schneeräumung unter 5cm Schneehöhe nicht zweckmäßig, ja sogar schädlich für den Asphalt und Pflug ist, zeigt der Artikel in der Krone vom 15.Jänner:
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Der Einsatz von Schneepflügen war erst ab 11 Uhr möglich, als die Schneehöhe etwa vier Zentimeter erreicht hatte. „Fahrbahn-Einbauten wie Kanaldeckel, Gas-, Wasser- und sonstige Schieber, die oft auch leicht gewölbt sind, würden sonst beim Pflügen beschädigt werden –
und der Pflug selbst auch“, erklärt Egger die technischen Gegebenheiten. Und fügt hinzu: „Noch vor etwa sechs Jahren wurden überhaupt erst bei einer Schneehöhe von
acht bis zehn Zentimetern die Schneepflüge zum Einsatz gebracht!“
* Nehmen Sie an unserer Umfrage Teil: SCHNEERÄUMUNG-WANN?
Wirtschaftsbetriebe-Geschäftsführer Egger hält fest: „Die Aufgabe des Winterdienstes ist es, den Verkehr aufrecht zu erhalten – sommerliche Verkehrsverhältnisse herzustellen, ist nicht das Ziel und technisch auch nicht machbar. Außerdem gibt es in Österreich die Pflicht zur Benützung von Winterreifen …“
Naja die Stad Graz muss auch sparen-da haben wir es in der Ulmgasse schon besser-bei 1cm werden schon die schweren Geräte aus der Garage geholt und nachdem der erste Bewohner munter ist, findet er die Anlage in sommerlichen outfit vor-da soll sich die Stadt Graz und andere Wohnungseigentumsanlagen ein Beispiel nehmen.
* Nehmen Sie an unserer online-Umfrage Teil (Beendet): SCHNEERÄUMUNG-WANN?
* Die Umfrage wird nur im Internet durchgeführt und dient als unverbindlicher Meinungsbarometer!
Auf Wunsch zahlreicher Eigentümer, werden wir
ab 1.März eine weitere online Umfrage über unsere Fassade durchführen.
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