Hausverwaltung & Download Abteilung

Mittwoch, 2. April 2014

Wie manche "Hausverwaltungen"

resultat

Wie manche Hausverwaltungen,
mit “Eigentümer“ umgehen, kann man an unserer “Klagenfurter Hausverwaltung Immobilien O.” sehen.

Unsere HV verpflichtet sich bis spätestens 31.3. des Folgejahres die Betriebskostenabrechnung zu legen.
Da dies heuer bis dato noch nicht geschehen ist, ersuchte ich diese um Bekanntgabe eines Abrechnungstermines.

Die Antwort war wie folgt:
Sehr geehrter Herr Hammer,

Sie erhalten die Jahresabrechnung 2013 sobald diese fertig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Immobilien O. Klagenfurt am Wörthersee

Mir ist klar, dass ein solcher Umgang mit “Eigentümer” bei dieser Hausverwaltung auf lange Sicht nicht zum Erfolg führen kann und schon gar nicht die Kompetenz einer solchen unterstreicht.

Donnerstag, 16. Januar 2014

Fernwärme nachzahlen statt Guthaben

cold_web

Heizkosten-Rückzahlung für Millionen Haushalte

Aber nicht für Fernwärmebenützer - da kommt eine geschmalzene Nachzahlung.

Für viele Eigentümer welche gegen die Fernwärme in unserer Anlage waren, nur eine Bestätigung das die Fernwärmeheizung Abhängigkeit gegen große Konzerne bringt, ebenso auch nichts billiger kommt, speziell wenn schon ein eine Ölheizung vorhanden ist.

Weiter lesen: Hier klicken

Mittwoch, 13. November 2013

Neue Hausordnung!

sopherl

NEUE HAUSORDNUNG, endlich greift die Hausverwaltung durch und denkt auch mal an etwas vernünftiges

Sonntag, 3. Februar 2013

Unsere „Hausverwaltung“ sieht es anders...

cold_web update 05/02/2013
...und führt trotz klarer Rechtsprechung einen Umlaufbeschluss durch, der auf eine Übernahme sämtlicher Kosten von Fensterreparaturen oder Fenster/Balkon-Tausch für jeden Eigentümer in Zukunft vorsieht.

Dieser Umlaufbeschluss muss eine 100% Zustimmung der Eigentümer erreichen! Dieser Umstand gibt diesen Umlaufbeschluss keine Aussicht auf Erfolg und die Hausverwaltung muss die restliche Zustimmung über ein Gerichtsverfahren erreichen!
Die Eigentümer werden nun abermals in ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren verwickelt, und die Kosten müssen natürlich die Eigentümer selbst tragen.


Mir ist kein einziges Verfahren dieser Art bekannt, wo ein Gericht die Eigentümer zur Übernahme der Fensterreparatur gezwungen hat!!

Man kann also sagen: "Außer Spesen nichts gewesen"

Ebenso ist mir keine Wohnanlage bekannt, wo die Eigentümer freiwillig ein vom Gesetz vorgesehenes "Eigentümmerrecht" zu ihren Nachteil verändert haben.

Das speziell diejenigen Eigentümer diesen Umlaufbeschluss befürworten, die bereits ihre schadhaften Festen oder Balkontüren bereits selber getauscht und auch bezahlt haben, ist für mich nachvollziehbar. Jedoch ist diese Vorgehensweise sicherlich nicht im Sinne einer Eigentümer-Wohngemeinschaft. Denn letztendlich müssen „ALLE EIGENTÜMER“ die hohen Heizkosten, wegen der schadhaften Fenster und Balkontüren mittragen.
Jeder Eigentümer der diesen Umlaufbeschluss befürwortet, muss sich auch bewusst sein, dass in Zukunft ALLE EIGENTÜMER die Reparatur und Erhaltung der Fenster und Balkontüren selbst bezahlen müssen, sollte der Umlaufbeschluss Erfolg haben.

Hier die Rechtslage für Eigentümer und Hausverwaltung

Da die Kärntner Hausverwaltung Hans O. trotz mehrfacher Urgenz und der Feststellung der zwei Firmen welche von der HV gekommen sind, dass diese Fenster nicht mehr zum Reparieren sind, nicht bereit war, die defekten Fenster-oder Balkontüren zu tauschen, war ich und noch andere Eigentümer gezwungen, den Rechtsweg zu bestreiten

Diese klagende Eigentümer können es jetzt nicht verstehen, dass trotz eindeutiger Rechtslage sie gezwungen werden, den Rechtsweg zu bestreiten und somit unnötige Kosten der Wohnungseigentumsgemeinschaft aufzuerlegen, ALLE Wohnungseigentümer sind schlussendlich die ZAHLER !

Sie finden das Schreiben vom Rechtsanwalt Dr. Schedlberger auch in den Schaukästen der Häuser sowie über diesen Link (nur für Eigentümer der WA Ulmgasse)

Die 1. Verhandlung vor dem Bezirksgericht Graz West findet Ende Februar statt.

Eine Erkenntnis von heute kann die Tochter eines Irrtums von gestern sein.
(Marie von Ebner-Eschenbach)

Die Kündigung der HV Gombocz war einen Irrtum

Dienstag, 22. Februar 2011

Scheiden tut weh - Ähnlichkeiten Ehe - Hausverwaltung

euroDie Eigentümer einer Wohnanlage gehen mit einer Hausverwaltung eine EHE-ähnliche Beziehung ein. Dies habe ich schon oft bei unseren Aussendungen und Versammlungen betont.
Deshalb ist es so wichtig, sich den Partner vorher gut anzusehen und für den Notfall vorzusorgen.
Ansonsten kann diese "Ehe" rasch zu einen Rosenkrieg ausarten.

Der Vorteil einer Männlein-Weiblein-Ehe ist, dass mit der Waffe "Scheidung", die ungewollten Begleiter leichter loszuwerden sind als eine Hausverwaltung

DENKZETTEL
Kniefall, Antrag, weißes Kleid und Blumen – so eine Hochzeit ist etwas Romantisches, geht ans Herz (und oft ans Schneuztüchl).

Schriftsatz, Unterschrift, Rechnung – so ein Ehevertrag ist etwas Nüchternes, geht ans Börsel (erspart später aber vielleicht das Schneuztüchl).

Abschließen oder nicht, das ist also die Frage: Soll tatsächlich schon vor der ersten Ehenacht geregelt werden, wem nach der letzten das Bett und die dazugehörende Wohnung bleiben?

Seit Anfang 2010 kann die Vermögensaufteilung im Scheidungsfall per Notariatsakt geregelt werden – doch kaum jemand nimmt das in Anspruch. Laut Umfrage haben keine vier Prozent der befragten Verheirateten, Verwitweten oder Geschiedenen einen solchen Vertrag abgeschlossen. Motto: „Ich hab’ gar nicht daran gedacht.“

Verständlich, wenn der Himmel gerade voller Geigen hängt. Die Erfahrung zeigt nur leider: Wenn sich die Misstöne einmal eingeschlichen haben und lauter werden, ist es schwer, bei der Vermögensaufteilung noch einen Gleichklang zu finden. Das betrifft aber nicht vier Prozent der Verheirateten – die Scheidungsrate liegt bei fast 50 www.kleinezeitung.at

Montag, 14. Februar 2011

Die Ohnmacht....

siegfried-freud
.......der Eigentümer oder die organisatorische Überlegenheit (Büro) einer Hausverwaltung
Spruch der Woche:

"Ehrlichkeit ist das erste Kapitel im Buch der Weisheit"

Thomas Jefferson - dritter Präsident der USA

Montag, 7. Februar 2011

Gibt es keine gute Hausverwaltung in der Steiermark...

11881_jugendZUkunft

..fragen sich immer mehr Eigentümer und verstehen nicht, warum eine Hausverwaltung aus Kärnten FIX gewählt wurde, und wir so unter anderen, die Arbeitsplätze in Kärnten und nicht in der Steiermark sichern...?

Diese berechtigte Frage kann ich verstehen und frage mich daher, gibt es wirklich keine Verwaltung in der Steiermark, die unsere Wohnanlage verwalten möchte und auch den Ansprüchen „ALLER“ Eigentümer entspricht ... und „ICH“ suche nach Antworten...

...eine leichte Erreichbarkeit der Hausverwaltung:
...nein, Klagenfurt und Graz trennen mind. 140 KM!

...eine Kärntner Verwaltung geht rascher auf Wünsche und Bedürfnisse der Grazer Eigentümer ein:
... nein, ich warte seit mehreren Monaten auf gewünschte Unterlagen für diverse Kontrollen. Kopien kosten Euro 1.- pro Seite!!!

...eine Hausverwaltung aus Kärnten macht einen besseren Verwaltungsvertrag, der den Eigentümern mehr Rechte bei der Mitsprache einräumt.
....nein, unsere Wohnanlage hat überhaupt noch keinen Vertrag zu sehen bekommen, ist im WEG nicht zwingend!

ALSO suche ich und viele Eigentümer verzweifelt weiter nach Antworten ...???

Was macht eine Verwaltung aus Klagenfurt besser als eine aus Graz...???

Dienstag, 1. Februar 2011

"Ich dachte die Hausverwaltung Ogris ist....

fassadenmalerei

....vorab nur provisorisch eingesetzt"

Zahlreiche Eigentümer aus dem In und Ausland kontaktieren mich laufend mit dieser Frage! Jetzt sind sie sehr verwundert, weil sie von mir erfahren, dass die HV Ogris schon seit September 2010 offiziell die Verwaltung der Wohnanlage Ulmgasse übernommen hat.

Die HV hat am 27.August 2010 nur mittels Hausanschlag in den Häusern a-d der Ulmgase in den Schaukästen darüber informiert, dass die Firma Ogris mit 55% Mehrheit der Eigentümer zum offiziellen Hausverwalter eingesetzt wurde, wobei sämtliche „Eigentümer“ nicht schriftlich bzw. direkt davon in Kenntnis gesetzt wurden, obwohl dies laut Wohnungseigentumsgesetz sehr wohl erforderlich und zwingend gewesen wäre.
Das WEG schreibt ganz klar vor, dass ein Umlaufbeschluss den Eigentümern durch Aushang und direkte Zusendung bekanntgemacht werden muss, da er sonst nicht gültig ist!

Mein Versuch den Umlaufbeschluss und die dafür abgegebenen Unterschriften zu überprüfen ist mir bis dato aus verschiedenen Gründen nicht gelungen! Einer der Gründe war der hohe Kostenersatz an die HV von € 1.- pro Kopie. Das sind bei rund 150 bis 200 Seiten, Kosten von € 150,- / 200,- für einen Eigentümer, der nur sein RECHT wahrnehmen will!

Die HV Ogris hat vor allen Anwesenden Eigentümern in der Hausversammlung vom 1.Juni 2010 und im Protokoll vom 29.Juli 2010 versichert, dass erst mit der Unterzeichnung des HV -Vertrages die HV als Verwalter bestimmt wird! Das dies nicht den Tatsachen entspricht, kann jeder Eigentümer im WEG nachlesen. Eine Hausverwaltung wird im WEG noch immer mittels Umlaufbeschlusses eingesetzt.

Fakt ist: Unsere Wohnanlage Ulmgasse hat einen fix eingesetzten Verwalter, der nur durch einen Mehrheits-/ Gerichtsbeschluss gekündigt werden kann.
Was unseren Eigentümern fehlt, ist ein zukunftsorientierter „Hausverwaltervertrag“, der uns Eigentümer die größtmöglichen Rechte zuerkennt!

Das Ziel des Vereinsvorstandes der Ulmgasse war immer eine Verwaltung zu wählen, die vorab einen Verwaltungsvertrag vorlegt, der mittels Umlaufbeschluss Gültigkeit hat.

Eine Verwaltung der es gelang, ohne „VERTRAG“ gewählt zu werden, wird keinerlei Interesse mehr zeigen, durch zukunftsorientierte Vertragsinhalte der Eigentümer, nachträglich sich in ihrer Arbeit einschränken zu lassen.

Aufmerksame Eigentümer haben sehr wohl auch bemerkt, dass Sparmaßnahmen die vom Vereinsvorstand vor rund drei Jahren ausgearbeitet wurden, von der Hausverwaltung übernommen wurden und zu einer beträchtlichen Senkung der Betriebskosten geführt haben. ZB. Reduzierung der Hausversicherung von 38.000.- auf rund 25.000.- (unser günstigstes Anbot hat sich damals auf 20.000.- belaufen, zusätzlich hätten wir den Eigentümern die Abschlussprovisionsgutschriften den WEG zukommen lassen!)

Waschmaschinen Münzen: Auch hier wurde schon vor Jahren verlangt, dass die Kosten um rund 50% gesenkt werden. Das Waschmaschinenkonto hat einen Überschuss von Euro 20.000.- und ich kann nicht verstehen, dass die Kosten jetzt nur um 10 cent gesenkt wurden.

....Es gilt wie immer die Unschuldsvermutung!

Freitag, 21. Januar 2011

Fakten über Hausbetreuer Ulmgasse

Guter-Geist

HAUSARBEITER

Derzeit wird ein Umlaufbeschluss Betreff „Hausarbeiter – Reinigungsfirma“ in unserer Wohnanlage durchgeführt.

Bisher konnte ich nicht erfahren, auf welcher Grundlage unsere Hausverwaltung den Bewerbern ein Gehaltsangebot von € 2000.- Netto, das sind im Jahr rund € 60.000.- Brutto, machen konnte?
(Das ist ca. das 2-3fache für einen Mindestlohntarif für Hausbetreuer, der vom Gesetz her vorgesehen ist!)
Der Arbeitsbereich der Außenanlage wurde von der Hausverwaltung nur auf die Gehsteige und nicht auf den großen Außenbereich festgelegt!
Somit kommen dann jährlich auf die Eigentümer noch Zigtausende Euro an Zusatzkosten hinzu.

Wir ALLE wissen, dass es für so einen hohen Netto Verdienst, allerhand Anforderungen an einen Angestellten/Arbeiter zu erfüllen gibt, und nur wenige Berufssparten solche hohen Anfangsgehälter bezahlen.

Einer der Bewerber der sicherlich den Anforderungen eines Hausbetreuers gewachsen ist, hat mich informiert, dass er unserer Hausverwaltung seinen Gehaltswunsch mit € 2000.- Brutto mitgeteilt hat (ca.1400.- Netto), der auch die Reinigung des Außenbereichs beinhaltet!

Dieser Gehaltswunsch entspricht auch den ortsüblichen realistischen Vorstellungen eines Hausarbeiters sowie den Lohntarif für Hausarbeiter/innen für Österreich, und liegt wie schon erwähnt, mehr als die Hälfte unter dem, den die Hausverwaltung kolportiert und somit den Eigentümern eine jährliche Ersparnis von mindestens € 30.000.- bringt.

Hier finden sie die Schreiben:
-Hausarbeiter Anbot
-1.Schreiben an die Hausverwaltung
-2.Schreiben an die Hausverwaltung

Lohnerhöhung für die "Alten" Hausmeister -DOWNLOAD-

Hier finden Sie die Formulare (Muster) für den Umlaufbeschluss zum DOWNLOAD (1mb-download Zeit ca.15sec.)
Bedenken Sie das alle Angaben unverbindlich sind!

Eigentümer welche bereits Ihre Abstimmungsformulare abgegeben haben, können diese natürlich bei der HV Hans O. widerrufen und verlangen das sie vernichtet werden, ebenso können die WE neue Formulare anfordern, gerne auch von mir mittels Email (kostenlos). Die HV Hans O. hat zwar verlangt das die Unterschrift "unwiderruflich" geleistet wird, dies ist jedoch nicht relevant, jeder Eigentümer kann seine Unterschrift zurückziehen!
Hier finden Sie den, vom Verein Ulmgasse mit Unterstützung der AK-Graz, ausgearbeitete Vertrag download

Donnerstag, 2. Dezember 2010

Entlohnung für Hausbetreuer

Geheimnisse-des-Geldes

Sie möchten erfahren mit welcher Entlohnung ein Hausbetreuer heute rechnen kann?

Dann laden Sie sich den Lohntarif für Hausbetreuer einfach runter LOHNTARIF

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Geltungsbereich
a) Räumlich: Dieser Mindestlohntarif gilt für das Bundesgebiet der Republik Österreich.
b) Persönlich: Dieser Mindestlohntarif gilt für Arbeitnehmer/innen, die mit einer oder mehreren der folgenden Aufgaben betraut sind:
1. Reinhaltung
2. Wartung
3. Beaufsichtigung
4. Betreuung und Bedienung
von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften
und für deren Arbeitgeber/innen, die in ihrer Eigenschaft als Arbeit-geber/in der Hausbetreuer.........

Hier können Sie den vollständigen Lohntarif runterladen, sämtliche Angaben sind Bruttogehälter.

Anmerkung: Das die Hausverwaltung aus Klagenfurt in Zeiten wie diesen für einen Hausreiniger, einen fast dreimal höheren Gehalt für eine 40 Stunden Woche( Jahresgehalt rund € 56.000.- - € 2000.- Netto/Monat ) anbietet, ist unverständlich und regt zum Nachdenken an. Noch dazu wo für die Schneeräumung in Zukunft eine externe Firma zuständig ist und somit nochmals nicht unwesentliche Kosten auf die Eigentümer zukommen.
Ein Magister, Bachelor, Master, Jurist würde sich ein Anfangsgehalt in diesem Umfang wünschen.
Laut Einkommensbericht des Rech­nungshofs verdiente ein vollzeit­beschäftigter Österreicher 2009 im Schnitt 33.927 Euro brutto.

Traumgage für Hausbetreuer?
Hausbetreuer Neu = so notwendig wie ein Kropf!!!
Eine grosse Wiener Wohnanlage hat Erfahrung mit Hausbesorger - Reinigungsfirma und berichtet......

Wer will, dass die Welt so bleibt, wie sie ist, der will nicht, dass sie bleibt.
Erich Fried

Wohnanlage Ulmgasse Graz - Austria -

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Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
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Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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