Sanierung im Wohnungseigentum

Donnerstag, 12. Mai 2016

Steiermärkisches Hebeanlagengesetz

aufzug1
Stmk. LGBl Nr. 15/2016
Gesetz vom 19. Jänner 2016 über den Einbau, den Betrieb, die Instandhaltung, die Überprüfung und Nachrüstung von Hebeanlagen (Steiermärkisches Hebeanlagengesetz 2015 – StHebAG)

Anwendung auf bestehende Anlagen
§ 19
Änderung bestehender Aufzüge oder Hebeeinrichtungen für Personen

(1) Bei wesentlichen Änderungen (§ 4 Abs. 2) an bestehenden und in Betrieb befindlichen Aufzügen oder Hebeeinrichtungen für Personen, die vor Inkrafttreten der Maschinen-Sicherheitsverordnung oder der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996 in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen worden und daher nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind, sind die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit, insbesondere der Einbau von Sicherheitsbauteilen durchzuführen, wobei folgende Grundsätze zu beachten sind:

1. Einbau von Türen auf dem Lastträger (Fahrkorbtüren, Lastträgertüren) und Installierung eines Systems zur Positionsangabe im Innern des Lastträgers,

2. Überprüfung und gegebenenfalls Austausch der Tragmittel des Lastträgers,

3. Änderung der Vorrichtungen für den Haltebefehl, damit eine gute Höhengenauigkeit beim Anhalten sowie eine allmähliche Verzögerung erreicht wird,

4. Gewährleistung der Verständlichkeit und Bedienbarkeit der Befehlsgeber für Behinderte oder für Personen mit eingeschränkter Mobilität ohne fremde Hilfe in den Lastträgern und an den Haltestellen,

5. Installierung von Anwesenheitsdetektoren für Menschen und Tiere in den automatisch schließenden Türen,

6. Installierung eines allmählich wirkenden Bremsfangsystems vor dem Halt bei Aufzügen mit einer Geschwindigkeit über 0,6 m/s,

7. Änderung des Notrufsystems, um eine ständige Verbindung mit einem rund um die Uhr einsatzbereiten Notrufdienst sicherzustellen,

8. gegebenenfalls Beseitigung von Asbest in den Bremsvorrichtungen,

9. Installierung einer Vorrichtung zur Verhinderung unkontrollierter Aufwärtsbewegungen des Lastträgers,

10. Installierung einer bei Ausfall der Hauptenergieversorgung funktionierenden Notbeleuchtung. Ihre Funktionsdauer muss für einen normalen Einsatz des Notdienstes ausreichen. Mit dieser Vorrichtung muss auch das Notrufsystem im Sinne von Z. 7 funktionieren.

Dienstag, 3. Mai 2016

Asbest lauert auch dort, wo man ihn nie vermuten würde

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Die Gefahr durch krebserregenden Asbest in Dachplatten oder an Fassaden ist seit Langem bekannt. Doch Experten zufolge wird das Risiko durch andere Gefahrenquellen bislang unterschätzt.

"In Häusern, die zwischen 1960 und 1990 gebaut wurden, ist mit fast hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit Asbest zu finden", sagt Torsten Mußdorf, Geschäftsführer des Norddeutschen Asbestsanierungsverbandes (NAV).

In den meisten Fällen befindet er sich in Platten aus Asbestzement, die in Dächern, Fassaden oder Luftschächten verbaut wurden.

Neben dem festgebundenen Asbest kann sich auch noch jede Menge schwach gebundener Werkstoff im Haus finden. "Der ist gefährlicher als der fest gebundene, weil er dazu neigt, Fasern abzugeben", erklärt Mußdorf.

Asbest ist oft in Fliesenkleber, Fensterkitt, Dichtungsschnüren, Rohrummantelungen, aber auch in Fußbodenklebern enthalten. "Ein Laie kann ihn dort kaum identifizieren." In Fachkreisen ist seit Langem bekannt, dass auch Putze und Spachtelmassen Asbest enthalten können.

Es fehlten immer noch mehr systematische Untersuchungen, die etwas über die Freisetzung bei Bauarbeiten an asbesthaltigen Flächen aussagen, so Wohlgemuth. Solche Prüfungen wären wichtig, um die Gefährdung besser einschätzen zu können. "Nicht nur für die Arbeiter, sondern auch für die Menschen im Umfeld der Baumaßnahme."

Um sich und sein Umgebung nicht in Gefahr zu bringen, sollte zuerst ein Fachmann befragt werden, bevor man in einem älteren Gebäude Hand anlegt. Dabei muss es sich nicht einmal um eine komplette Sanierung handeln, schon der Einbau einer neuen Heizung oder das Verlegen einer Elektroanlage sollte Anlass für eine Asbestprüfung sein.

Das schützt den Hausbesitzer auch vor Schadenersatzforderungen. "Der Bauherr ist verantwortlich für sein Haus", stellt Wohlgemuth klar. "Er muss die beauftragten Firmen informieren, dass Asbest verbaut wurde, und möglichst auch, wo."

Rolf Packroff von der BAuA ergänzt: "Grundsätzlich müssen Asbestprodukte von Fachfirmen entfernt werden, für Heimwerker ist das verboten."

hier der vollständige Artikel von Katja Fischer vom 21.12.15:
http://www.welt.de/gesundheit/article150200432/Asbest-lauert-dort-wo-man-ihn-nie-vermuten-wuerde.html
Auch in älteren Haushaltsgeräten wie Elektrospeicheröfen, Toastern und Haartrocknern kann Asbest enthalten sein.

Sonntag, 24. April 2016

Wer zahlt Ersatzteil für Balkontür?

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Frage an den Immobilienombudsmann der Kleinen Zeitung:

Ich habe bei einer Balkontür, deren Einbau ich selbst bezahlt habe, einen Austausch eines Verschleißteiles durchführen lassen und sodann der Hausverwaltung die Rechnung übermittelt. Nun heißt es, dass derartige Kosten von der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht übernommen werden. Stimmt das wirklich?

Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erklärt: Fenster und Balkontüren stellen allgemeine Teile der Liegenschaft dar, da sie Teil der Außenhaut sind. Derartige Aufträge sind durch die Eigentümergemeinschaft zu vergeben. Wenn einzelne Miteigentümer Aufwendungen für Fenster oder Balkontüren machen, müssen sie nachweisen, dass diese Arbeiten auch notwendig waren. Die Wartung ist allerdings nicht Sache der Eigentümergemeinschaft, sondern Sache jedes einzelnen Miteigentümers. Möglicherweise wurde die Refundierung von Verschleißteilen aus diesem Grund abgelehnt. Grundsätzlich sollte die Hausverwaltung über Mängel informiert und aufgefordert werden, die Behebung dieser Mängel zu beauftragen. Eigenmächtige Beauftragungen bergen immer das Risiko, ob der Nachweis der Voraussetzungen für die Refundierung vorliegt.

http://www.kleinezeitung.at/s/service/ombudsmann/4655881/IMMOBILIENOMBUDSMANN_Wer-zahlt-Ersatzteil-fur-Balkontur

Donnerstag, 21. April 2016

Werden Kosten für Fenstertausch ersetzt?

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Frage an den Immobilienombudsmann der Kleinen Zeitung:
Wir haben in unserer Eigentumswohnung die Fenster auf eigene Kosten ausgetauscht, weil das damals so beschlossen wurde. Jetzt heißt es plötzlich, der Austausch erfolge auf Kosten der Allgemeinheit. Wie bekomme ich jetzt meine Aufwendungen ersetzt?

Dazu erklärt unsere Expertin Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Wenn ein Miteigentümer Aufwendungen gemacht hat, die die Eigentümergemeinschaft hätte machen müssen, steht ihm ein Ersatzanspruch gegen die Gemeinschaft zu. In einem solchen Fall ist es sinnvoll, auf die Fassung eines Mehrheitsbeschlusses hinzuwirken, der eine Refundierung dieser Kosten an die einzelnen Eigentümer zum Inhalt hat. Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass der Austausch der Fenster notwendig war. Sollte ein derartiger Mehrheitsbeschluss nicht zustande kommen und sich die Hausverwaltung weigern, die Kosten zu refundieren, könnte der aufgewendete Geldbetrag von der Eigentümergemeinschaft auch gerichtlich eingefordert werden. Ein Schadenersatzanspruch gegen die Hausverwaltung ist nur dann denkbar, wenn dieser Anspruch nicht erfolgreich geltend gemacht werden kann.

http://www.kleinezeitung.at/s/wirtschaft/geld/4794367/IMMOBILIENOMBUDSMANN_Werden-Kosten-fur-Fenstertausch-ersetzt

Freitag, 25. März 2016

DVB-T2 = simpliTV

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Das neue terrestrische Fernsehen in Österreich will mit HD- Bildqualität den Anteil des Antennenfernsehens (nur 6 % im Jahr 2012!) in den kommenden Jahren verdoppeln und sich als Alternative zu SAT und Kabel etablieren.

Im Oktober 2015 wurde die Steiermark umgestellt. ORF1 und ORF2 reg. werden (in SD-Qualität, DVB-T) am MUX A / K26/41/34 noch bis etwa 2017 parallel weitersenden.

Über die Website https://www.simplitv.at wird ein Empfangs-Check für simpliTV angeboten. Anhand dieses Empfangs-Checks wird der TV-Konsument auch über die für ihn optimale Antennenart (Zimmer-, Außen- oder Dach-Antenne) informiert. Neben der passenden Antenne ist für den Empfang von simpliTV auch eine Set-top-Box, z. B. die simpliTV Box ein CI+Modul, z. B. das simpliTV Modul notwendig. Die Set-top-Box wird nur bei einem TV-Gerät benötigt, das nicht DVB-T2-fähig ist. Das Modul hingegen kommt bei einem DVB-T2-fähigen Fernseher zum Einsatz.

Ohne Registrierung sind kostenlos ORF1 und ORF2 verfügbar, mit kostenloser Registrierung zusätzlich 7 weitere Sender, gegen Gebühr dann 40 Sender und zusätzlich Internet.

https://www.simplitv.at
https://www.rtr.at/de/inf/VortraegeDIPLA2013/29447_Praesentation_ORS.pdf
http://stmk.elektrotechniker.at/files/statisch/DVB-T2.pdf

Verfügen Wohnungseigentümer über eine Gemeinschaftsantenne und möchten künftig DVB-T2 HD nutzen, ist allenfalls eine Neuausrichtung der Antenne notwendig. Die Anschaffung der notwendigen Set-Top-Box ist dann Sache der einzelnen Wohnungseigentümer.
http://www.verbraucherzentrale.de/digitales-antennenfernsehen---was-man-wissen-sollte-3

Über die TV-Buchse in Ihrer Wohnung können Sie die kostenlos verfügbaren Sender sofort empfangen. Dazu müssen Sie nur einen Sendersuchlauf starten. Wenn Sie das gesamte Programmangebot von simpliTV nutzen und ein Abo anmelden wollen, benötigen Sie zusätzlich ein Empfangsgerät.
https://www.simplitv.at/faq/

Wird der Umstieg auf simpliTV für eine Mehrparteienanlage empfohlen?

Hier gilt die Antwort: wenn andere Empfangsarten möglich sind, grundsätzlich nein. Warum? Einerseits sind wenige technische Lösungen für eine zentrale Haus-Aufbereitung von DVB-T2 verfügbar. Andererseits sind diese Lösungen in der Anschaffung relativ teuer.
http://www.dvb-t2-umstellung.at/faqs.html

Wird DVB-T2 / simpliTV eine ähnlich kurze Lebensdauer wie DVB-T haben?

Das kann man derzeit leider nicht beantworten. Das nun auslaufende DVB-T hatte allerdings eine sehr geringe Lebensdauer, was zu Recht für Verärgerung in Österreich gesorgt hat. Außerdem soll bedacht werden: simpliTV wird nur von einer Organisation angeboten. Die Lebensdauer hängt also von den Geschäftsentscheidungen dieser ab.
http://www.dvb-t2-umstellung.at/faqs.html
Auch in der Wohnanlage muss laut Aussage der Hausverwaltung auf DVB-T2 umgestellt werden. Dann können die Eigentümer/innen, die noch über Hausantenne fernsehen, auch weiterhin ORF1 und ORF2 empfangen. Die Kosten sind der Hausverwaltung noch unbekannt.

Samstag, 6. Februar 2016

Wartung von Abluftanlagen

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

http://www.fireworld.at/berichte/details/news/bayern-feuer-im-lueftungsschacht-eines-mehrgeschossigen-gebaeudes-in-muenchen/

Da die Reinhaltung/Reinigung von Lüftungsanlagen ein großes Anliegen von Gesetzgeber, Behörden und auch vom Anwender geworden sind, sieht die Arbeitsstättenverordnung (BGBl II 368/1998) folgende Maßnahmen vor:

§ 27 (8) Klima- und Lüftungsanlagen sind regelmäßig zu kontrollieren (lt. § 23 einmal jährlich) und bei Bedarf zu reinigen! Verunreinigungen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer durch Verschmutzung der Raumluft führen könnten, sind sofort zu beseitigen!

Die Küchenabluft unterliegt einem speziellen Problem des Brandrisikos. Durch Ablagerungen hauptsächlich aus Fett besteht ein nicht unerhebliches Brandrisiko z. B. mittels Stichflamme aus Pfanne beim Flambieren. Diese Gefahr besteht auch bei einem elektrischen Defekt am Lüftermotor oder Kurzschluss/Kabelbrand sowie bei Selbstentzündung durch heiße Abluft.

Um die Lebens- und Arbeitsqualität zu gewährleisten, wurde im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzgesetz die Einhaltung der ÖNORMEN [H6021, H6030, VDI 6022] verbindlich vorgeschrieben. Es wird wie bei jeder technischen Anlage ein Wartungsplan empfohlen.

http://www.indus.at/download/lueftungsdatenblatt2010.pdf
http://www.indus.at/download/wohnraum.pdf

Die Untersuchungen im Rahmen des Forschungs- und Technologieprogrammes des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie stellten u. a. folgendes fest:

Die Menge der Staubansammlung im Abluftsystem wurde bei vielen untersuchten Anlagen nicht erkannt oder unterschätzt.

NutzerInnen bemerkten, dass nach einigen Jahren Betrieb der Verschmutzungsgrad der Abluftfilter deutlich nachlässt. Der Grund dafür liegt in der zunehmenden Rückhaltung von Fasern und Hausstaub in den Abluftleitungen. Die größten Staubmengen waren in Luftleitungen von Küchen- und Badezimmern feststellbar, wobei die Ablagerungen mit zunehmender Entfernung vom Ventil langsam abnehmen. Beim Luftdurchlass aller untersuchten und vor 2006 errichteten Anlagen wurden die Grenzwerte der ÖNORM EN 15780 um ein Vielfaches überschritten.

Die Querschnittsverengungen infolge dieser Ablagerungen können den Stromverbrauch des Ventilators deutlich erhöhen.

Durch Reinigung der Anlage besteht ein Potenzial zur Energieeinsparung.

Darüber hinaus verursachen Staubansammlungen eine Verringerung der Volumenströme in den kontaminierten Strängen und können dadurch eine unerwünschte Einschränkung der Lüftungsfunktion bewirken.

Eine nicht zu unterschätzende Gefahr bedeuten Ablagerungen aber für den vorbeugenden Brandschutz. In erster Linie stellt das Gemisch aus Flusen, Staub und Fett selbst eine Brandlast dar, die eine Brandentstehung und -ausbreitung begünstigen kann.

Neben der eigentlichen Brandlast können schon relativ geringe Mengen an Staub das zuverlässige Verschließen von Kaltrauchsperren verhindern, und damit die Sicherheit von Personen gefährden, bzw. eine Geruchsübertragung bei bestimmten Verhältnissen begünstigen.

http://www.e-sieben.at/de/download/ZuKoLue_Informationsblaetter-zur-Lueftungsreinigung.pdf

http://www.belimo.at/pdf/d/gv_si_ig-bsk.pdf

Sonntag, 3. Januar 2016

Innendämmung - wenn die Mehrheit keine Außendämmung will...

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Die Dämmung der Außenwände ist besonders wichtig... Bei konventionellen Einfamilienhäusern gehen 35 – 50 % der Energie über die Außenwände verloren.

Die Außenwanddämmung hat aber nicht nur den positiven Effekt der Heizkostenverminderung, sondern steigert auch gleichzeitig die Behaglichkeit im Innenraum... Durch die Dämmung steigt die Temperatur auf der Wandinnenseite im Winter deutlich an, was die Behaglichkeit im Raum sehr erhöht.
...
In speziellen Fällen (z. B. bei denkmalgeschützten Fassaden) bietet sich eine Innendämmung an, bei der die Wärmedämmung raumseitig angebracht wird. Die Innendämmung ist immer nur die zweitbeste Lösung, da sie bauphysikalisch problematischer ist als eine Außendämmung.
...
Vorteile der Innendämmung
O Behaglichkeitssteigerung durch Erhöhung der Wand- und Oberflächentemperatur
O keine (optische) Veränderung der Außenansicht und somit oftmals die einzige Möglichkeit der thermischen Verbesserung
O raschere Beheizbarkeit und Regelbarkeit der Räume

Nachteile der Innendämmung
O Gefahr von Bauschäden, infolge Dampfdiffusion durch die Dämmung und Kondensation an oder in der Wand
O Frostgrenze dringt tiefer in die Außenwand ein
O hoher Platzverbrauch
O geringere Dämmstärken möglich als bei der Außendämmung

Methoden und Materialien
O Systeme mit Dampfsperre
O dampfdichte Dämmplatten und Materialien
O dampfdurchlässige Dämmplatten mit kapillaraktiven Eigenschaften
https://www.energie-tirol.at/fileadmin/energie-tirol/menu_energie%20tirol/downloadcenter/Infoblatt_Innendaemmung.pdf

Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist im Altbau eine Innendämmung aus energetischer und hygienischer Sicht besser als gar keine Dämmung. Zur Vorbeugung von Feuchteschäden sind bei Innendämm-Maßnahmen die richtige Materialauswahl sowie eine sorgfältige Planung und Ausführung erforderlich.
http://www.ibp.fraunhofer.de/content/dam/ibp/de/documents/Publikationen/Konferenzbeitraege/Deutsch/KB_5_tcm45-30960.pdf

Samstag, 2. Januar 2016

Mit Fenstern Heizkosten sparen

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Durch qualitativ hochwertige Fenster und Türen sowie deren richtigen Einbau kann unnötiger Wärmeverlust nach Außen vermieden werden.

Moderne Fenster weisen eine hohe Luftdichtheit auf. Um Schimmelbildung in den Räumen von Energiesparhäusern zu verhindern, sorgen kleine Schlitze im Fensterstock bzw. spezielle Lüftungs- sowie zum Teil zusätzliche Filtersysteme der Fensterhersteller auch bei Abwesenheit der Bewohner für den Luftaustausch.

Das früher übliche, einfache Einschäumen der Fenster mit – luftdurchlässigem - PU-Schaum ist heutzutage durch die RAL-Montage/ÖNORM B5320 Planung und Ausführung der Bauanschlussfuge für Fenster und Türen in Außenbauteilen“ ersetzt, die auch die Abdichtung des Anschlussbereiches zwischen Fenster und Mauerwerk vorschreibt.
http://www.energiesparhaus.at/gebaeudehuelle/fenstereinbau_ral.htm

Im Handel finden sich Holz-, Aluminium- und Kunststofffenster, die hinsichtlich Preis, Lebensdauer, Pflegeaufwand sowie Ökobilanz unterschiedliche Eigenschaften aufweisen.
http://www.proholz.at/
http://www.alufenster.at/
http://www.fenster.at/home.html

Einfachscheiben und Zweifachverglasung sind heute nur mehr bedingt zulässig. Wärmeschutzverglasungen bestehen aus zwei oder mehr Floatglasscheiben, die über Abstandhalter verklebt werden. Als Glasranddichtung dient vorwiegend Polysulfid (PSR) oder Polyurethan. Die Wärmedämmung des Fensters wird durch Edelgasfüllung des Zwischenraums bzw. Glasbeschichtung mit Silber erreicht. Spezielle Aufgaben erfüllen zusätzlich Sicherheits-, Sonnenschutz- und Schallschutzgläser.
http://www.energiesparhaus.at/gebaeudehuelle/fenster.htm

Über alte, ungedämmte Rolladenkästen und der Öffnung am Zugseil entweicht unnötig Heizenergie. Mit Dämmmatten aus dem Fachhandel, die in den Rolladenkasten eingelegt werden und mit Kunststoffplatten für den Rolladenkasten zur Rauminnenseite hin, kann nachträglich abgedichtet werden.
http://www.zuhause.de/rollladenkasten-selbst-daemmen/id_71507780/index
Leider hat die Hausverwaltung nie Unterlagen und Berechnungen zum Heizkosteneinsparungspotenzial sowie zu den tatsächlichen Kosten unter Berücksichtigung der Landes- bzw. Bundesfördergelder vorgelegt und somit eine langfristig gesehen sinnvolle Sanierung per se ausgeschlossen.

Freitag, 18. Dezember 2015

Es gibt immer etwas zu tun...

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Bis 1980 wurden in Österreich rund 286.000 Eigentumswohnungen errichtet. Heute zeigt sich bei bestehenden Anlagen dieser Bauperioden folgendes Problem: Der Heizenergiebedarf dieser Wohnbauten ist hoch und obwohl der Erhaltungszustand im Vergleich zu Mietwohnhäusern schlechter ist, werden deutlich weniger Sanierungen umgesetzt.
...
Sanierungen im Wohnungseigentum scheitern vielfach nicht an der technischen Machbarkeit oder Finanzierbarkeit, sondern daran, dass die im Wohnungseigentumsgesetz vorgesehenen Entscheidungsverfahren nicht zu den erforderlichen Beschlüssen der EigentümerInnen führen.

Noch schwieriger ist es, die Ziele einer nachhaltigen Sanierung in ein Sanierungsvorhaben zu integrieren. Die EigentümerInnen müssen in der Entscheidungsfindung dann weitere und langfristige Aspekte berücksichtigen: Einspareffekte durch Senkung des Heizenergiebedarfs, Verbesserung des Wohnkomforts und der Nutzung, ökologische Verbesserungen.

Die Prozessteuerung liegt üblicherweise bei der Hausverwaltung. Diese Dienstleister können einen wichtigen Beitrag zu Nachhaltig Wirtschaften leisten.
...
Die Informationskultur rund um Sanierungsvorhaben muss als schlecht bezeichnet werden. Die EigentümerInnen erwarten und brauchen von Beginn an klare Informationen. Erste Informationen zum Zustand und zur Sanierungserfordernis sind mit der Vorausschau im Rahmen der „ordentlichen Verwaltung“ abgedeckt.
...
Hausversammlungen haben oft ein schlechtes Image, wenn es an einer Kultur für Aushandlungsprozesse fehlt... [D]ie Dramaturgie einer Hausversammlung muss sorgfältig geplant werden: Möglichkeiten für Visualisierung sollen genutzt werden.
... „Wir haben den Eigentümern dieselbe Sanierung wie im Mietshaus, das heißt Fassade, Dach und neue Fenster vorgeschlagen. Die Eigentümer haben dies wegen Kostengründen damals abgelehnt und man ist zum Entschluss gekommen, dass z. B. nur jene Fenster getauscht werden, die wirklich angegriffen sind. Letztendlich machen wir jetzt dort eine Fleckerlteppichsanierung, weil es die Leute so gewollt haben. Wir haben damals die Sanierung mit Fördermitteln vorgeschlagen, das wollten die Eigentümer damals nicht, jetzt kommt das Ganze teurer, als es vorher veranschlagt war.“ (11)
„In vielen Fällen sind die Eigentümer auf den anstehenden Erhaltungsaufwand nicht ausreichend vorbereitet. Dieses Problem könnte man eigentlich mit ausreichender Information lösen, indem man rechtzeitig darauf hinweist und in der Vorausschau ordentlich ankündigt. Wenn man sich anschaut, was alles als Vorausschau geliefert wird, ist das meist ein Papierl, wo drauf steht, es passt alles wie es ist, und in Wirklichkeit kommen keine Zahlen, keine Erhaltungsarbeiten, keine Kostenschätzungen, überhaupt nichts vor.“ (1)

http://www.hausderzukunft.at/hdz_pdf/endbericht_parti-san_id2752.pdf

Dienstag, 1. Dezember 2015

Sanierung im Wohnungseigentum

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Zentrale Rolle der Hausverwaltung
O macht Vorschläge für Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen
O unterstützt Eigentümer bei der Willensbildung
O holt die erforderlichen Informationen ein
O bereitet die Entscheidungsgrundlagen auf (Maßnahmen, Kosten, Finanzierung, Förderungen, Alternativen,...)
O formuliert die Fragestellung für Abstimmung der Eigentümer
O begleitet die Umsetzung bis hin zur Abrechnung (Bauverwaltung)
-> Insgesamt: eine sozial und fachlich höchst anspruchsvolle Aufgabe!

Barrieren seitens der Eigentümer
O mangelndes Bewusstsein für notwendige Investitionen zur Erhaltung der baulichen Substanz und Wertsicherung
O Interessensgegensätze (jung-alt, arm-reich, Selbstnutzer-Vermieter,...)
O mangelnde Beteiligung bei der Abstimmung

Barrieren seitens der Hausverwaltung
O hohe Anforderung an Know-how (Technik, Recht, Finanzierung, soziale Kompetenz, externe Fachleute verursachen Kosten, ...)
O Sanierungen werden oft erst eingeleitet, wenn hoher Druck von außen (Baumängel, unzufriedene Eigentümer, ...)
O Mehraufwand gegenüber laufenden Verwaltungsagenden
O Eigentümer werden nur unzureichend informiert (Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen, Vor- und Nachteile von Alternativen, ...)
Es geht um IHR Eigentum!
Ein Haus braucht laufende Investitionen zur Bestandssicherung!
Sie sind auch für die allgemeinen Teile des Hauses mitverantwortlich!
Modernisierung verbessert den Wohnkomfort, erhöht den Wert und erleichtert die Vermietbarkeit!

http://www.energiesystemederzukunft.at/hdz_pdf/040917_huettler.pdf

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Sehr geehrte Hausverwaltung, ich ersuche Sie, die...
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Sauberkeit kostet Stadt über 300.000 Euro im Jahr Die...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:07
12 km²
1km²* = 1.000.000 m² die Stadt hat somit 12.000.0000...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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