Wohnungseigentum

Samstag, 19. März 2016

Blumengirlanden für Wildpinkler in ...

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Ertappt: Mit Blumengirlanden und peinlichen Facebook-Fotos geht die Polizei in der indischen Großstadt Hyderabad gegen Wildpinkler vor. Erwischt die Polizei einen Mann beim Pinkeln auf offener Straße, bekommt er einen Blumenkranz um den Hals und Fotos davon werden veröffentlicht.

"Sie schämen sich und versprechen, es nie wieder zu machen", sagte der Erfinder der Aktion, der zugleich Verkehrspolizist ist. Seit vergangenem Donnerstag seien bereits 60 solcher Wildpinkler-Fotos gemacht worden, fügte er hinzu. "Das ist bürgerfreundliche Polizeiarbeit und auch effektiv."

Wie indische Medien berichteten, stärkte die Kampagne das öffentliche Bewusstsein für Sauberkeit und persönliche Hygiene, aber auch die Forderung nach dem Bau von mehr öffentlichen Toiletten.

http://rtlnext.rtl.de/cms/aktion-in-indien-gegen-wildpinkeln-polizei-sensibilisiert-maenner-2748943.html

Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
§ 2
(1) Wer den öffentlichen Anstand verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung.
(2) Den öffentlichen Anstand verletzt, wer ein Verhalten setzt, das mit den allgemeinen Grundsätzen der Schicklichkeit nicht im Einklang steht und das einen groben Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden Pflichten darstellt ...
§ 4
(1) ... mit Geldstrafe bis zu 2000 Euro zu bestrafen.
Und was hilft nun wirklich gegen die Wildpinkler?

Sonntag, 31. Januar 2016

Handhabung von Feuerlöschern

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Auf jedem Feuerlöscher ist eine Kurzbedienungsanleitung und die Brandklasse, für welche dieser eingesetzt werden kann abgebildet.

1.Feuerlöscher aus Halterung nehmen und zum Brandort gehen.

2.Einschlag-Sicherung entfernen.

3.
•Schlagknopf mit kurzem festen Schlag einschlagen oder vorhandenen Hebel ziehen oder drücken (je nach Ausführung)
•dabei nicht die Pistole der Auswurfvorrichtung betätigen
•erst am Brandherd wird die Pistole der Auswurfvorrichtung auf den Brandherd gerichtet und betätigt
•in leicht gebückter Haltung wird das Feuer bekämpft

Bei der Bekämpfung von Bränden brennbarer Flüssigkeiten ist darauf zu achten, dass die Löschmittelauswurfvorrichtung nicht zu dicht und nicht direkt in die Flüssigkeit gehalten wird. Es besteht die Gefahr, dass die brennende Flüssigkeit herausgeschleudert wird und es zur Brandausbreitung und Verletzungsgefahr kommt. Nur die Löschmittelwolke löscht das Feuer, nicht der Druck mit dem das Löschmittel aufgebracht wird.

Einsatzgrundsätze beim Gebrauch von Feuerlöschern:
o Brand in Windrichtung löschen!
o Flächenbrände von vorn beginnend ablöschen!
o Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen!
o Wandbrände von unten nach oben löschen!
o Ausreichend Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen, nicht nacheinander!
o Rückzündung beachten!

http://www.feuerwehr-neudorf.at/sicherheitstips3/handhabung-von-feuerloescher

Donnerstag, 28. Januar 2016

Legionellen: Abzocke, Hysterie oder ernsthafte Bedrohung?

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Legionellen sind Bakterien, die in fast allen Gewässerarten – auch im Grundwasser – vorkommen können. Daher können sie sich auch in dem von den Wasserwerken gelieferten Trinkwasser in sehr geringer Konzentration befinden.

Man infiziert sich, indem man – beispielsweise beim Duschen – den Sprühnebel legionellenbelasteten Wassers einatmet.

Legionelleninfektionen können beim Menschen das Pontiac-Fieber und die unter Umständen tödlich verlaufende Legionärskrankheit (Legionellose) hervorrufen.

Legionellen vermehren sich vor allem in Wasser mit Temperaturen zwischen 30 und 45 Grad. Eine sichere und mit steigenden Temperaturen zunehmend raschere Abtötung findet knapp oberhalb von 60 Grad statt.

Neben der Temperatur begünstigt vor allem stehendes Wasser die Vermehrung der Bakterien. Am höchsten belastet ist immer das Wasser, das auf den letzten Metern vor der Zapfstelle in der Leitung steht. Man kann das Risiko senken, indem man vorsichtig die ersten Liter ablaufen lässt, insbesondere nach längerer Abwesenheit. Risikopotenzial haben auch überdimensionierte Warmwasserspeicher, in denen das Wasser zu lange steht.

Damit sich warmes Wasser bis zum Wasserhahn nicht schon in der Leitung soweit abkühlt, dass ein problematischer Temperaturbereich erreicht wird, empfehlen die Experten die nachträgliche Wärmedämmung der Leitungen und Armaturen. Für Wasserleitungen, in denen sich Stagnationswasser bilden kann, empfiehlt sich ein Rück- oder Umbau.
http://www.zuhause.de/legionellen-im-leitungswasser-vorbeugung-kontrolle-und-bekaempfung/id_70243628/index

Das Wachstum von Legionellen kann auch in Kaltwasserleitungen auftreten, wenn diese zum Beispiel zu nah an Warmwasserleitungen ohne Isolierung verlegt wurden oder durch Heizungsrohre erwärmt werden.

Duschköpfe, Armaturen und deren Perlatoren müssen sauber und kalkfrei gehalten werden, um eine Keimbesiedlung zu verhindern. Aus diesem Grund sollte auch der Duschschlauch regelmäßig heiß ausgespült werden.
http://www.info-legionellen.de/
Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften [sollten] ihre Verwalter “unbedingt darauf hinweisen, vor der Probenentnahme in einer Wohnung den Wasserhahn für ein paar Minuten aufzudrehen.” Denn nach der Verordnung müssen die Prüfer lediglich einen Liter Wasser vor der Probe aus dem Hahn laufen lassen. “Das reicht nicht, um Keimansiedlungen in länger stehendem Wasser auszuschwemmen”. … Denn bei einem positiven Keimbefund sind umfangreichere und kostspielige Analysen erforderlich.
http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article139685071/Legionellen-Hysterie-kostet-Mieter-Millionen.html

weitere Informationen unter:
http://www.landkreis-fuerth.de/fileadmin/redakteure/ABT5/Umwelthygiene/Merkblatt_Legionellenprophylaxe.pdf
http://www.biomasseverband.at/veranstaltungen-und-bildung/tagungen-und-vortraege/19-oesterreichischer-biomassetag/?eID=dam_frontend_push&docID=3967
https://www.amazon.de/Legionellenfilter-Sicherheits-LOG6-Massaged%C3%BCse-verstellbar/dp/B00HF78D1O

Freitag, 27. November 2015

Sondereigentum - Gemeinschaftseigentum

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden.

Die Teilungserklärung beinhaltet den Aufteilungsplan (wie die Wohnanlage aufgeteilt ist) und die Gemeinschaftsordnung.

Als Sondereigentum der Wohnung wird angeführt, was dem/der EigentümerIn ganz alleine gehört wie z. B. Loggien, nichttragende Wände, Sanitäreinrichtungen, Heizkörper, Kellerabteile usw.

Das Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht beinhaltet z. B. Grundstücke, Außenwände und Fassaden, Treppenhaus, Gemeinschaftskeller, Gemeinschaftswaschküche, Dächer usw.

In der Regel begründet man Wohnungseigentum ... durch eine schriftliche Vereinbarung der MiteigentümerInnen, dem so genannten Wohnungseigentumsvertrag, der beim zuständigen Grundbuchsgericht zu verbüchern ist.
....
Voraussetzungen sind eine Nutzwertberechnung (Parifizierung) und das Bestehen einer selbstständig abgeschlossenen Wohnung.

Gegenstand des Wohnungseigentums können Wohnungen, Geschäftsräume, Garagen, sonstige selbstständige Räumlichkeiten sowie Kfz-Abstellplätze (wohnungseigentumstaugliche Objekte) sein.

Gegenstand des Zubehör-Wohnungseigentums (das ist das mit dem Wohnungseigentum am "Hauptobjekt" verbundene Recht, ein Zubehörobjekt ausschließlich zu nutzen) können Keller- und Dachbodenräume, Hausgärten oder Lagerplätze sein.

Aufgrund der Wohnrechtsnovelle 2015 wird nun klargestellt, dass durch die Eintragung des "Hauptobjekts" (z. B. Wohnung) im Grundbuch auch dessen Zubehör miterfasst ist... Voraussetzung ist allerdings, dass aus den der Eintragung zugrunde liegenden Urkunden ersichtlich ist, dass das Zubehörobjekt (z. B. Kellerabteil) dem jeweiligen Hauptobjekt (z. B. Wohnung) zugeordnet ist.
...
Die vorab genannte Regelung gilt auch für solche Eintragungen bzw. Übertragungen, die in der Vergangenheit (also vor dem 1. Jänner 2015) stattgefunden haben.
...
Zusätzlich ist künftig die Zustimmung der übrigen WohnungseigentümerInnen bei der Übertragung eines Zubehörobjekts von einem/r WohnungseigentümerIn auf eine/m andere/n WohnungseigentümerIn nicht mehr erforderlich.
...
Seit In-Kraft-Treten des Wohnungseigentumsgesetzes mit 1. Juli 2002 muss bei Neubegründung von Wohnungseigentum zwingend an allen wohnungseigentumstauglichen Objekten einer Liegenschaft gleichzeitig Wohnungseigentum begründet werden.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/21/Seite.2101356.html
http://www.privatimmobilien.at/kostenfalle-immobilien

Dienstag, 24. November 2015

Mischhäuser: Eigentümer und Mieter unter einem Dach

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Grundsätzlich könnte man jedes Mehrparteienhaus, in dem sowohl Mieter als auch Eigentümer leben, als Mischhaus bezeichnen. Eine solche Konstellation kommt häufig vor, denn viele Eigentümer vermieten ihre Wohnung, statt sie selbst zu nützen. Auch das Miet-Kauf-Modell im gemeinnützigen Wohnbau bringt Hybride hervor.

Aus rechtlicher Sicht gibt es eine klare Definition: Wenn in einem Gebäude nur an einigen Objekten Wohnungseigentum begründet ist und gleichzeitig schlichtes Miteigentum (ein ideeller Anteil an der Liegenschaft, dem kein konkretes Objekt zugeordnet ist) besteht, spricht man von einem Mischhaus. ... Seit dem Jahr 2002 ist das nicht mehr möglich – wird Wohnungseigentum begründet, muss gleich das ganze Haus parifiziert werden.
...
Vermietet ein Eigentümer seine Wohnung, kann er den Verwalter (mit einem gesonderten Vertrag) mit der Vertretung beauftragen. Dieser kümmert sich dann um die Mietzinsvorschreibung und ist die erste Ansprechperson für den Mieter.
...
Auch unterschiedliche Interessen können zu Problemen führen. "Ein Eigentümer wird die allgemeinen Teile möglicherweise sorgsamer behandeln, weil er an der Behebung von Schäden mitzahlen muss. Vielen Mietern ist es egal, wenn sie einen Kratzer an der Wand im Stiegenhaus machen", sagt der niederösterreichische Hausverwalter Georg Edlauer. "Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nützen, möchten ein gemütliches Zuhause haben. Sie wollen, dass das Haus in einem tadellosen Zustand ist. Wer aber seine Wohnung vermietet und damit möglichst viel Geld verdienen will, hat kein Interesse daran, dass wegen jedem Kratzer das Stiegenhaus neu ausgemalt oder eine teure thermische Sanierung gemacht wird."
...
Wenn ein Mieter durch sein Verhalten andere Bewohner stört, haben diese nur wenige rechtliche Möglichkeiten, denn sie stehen in keinem direkten Vertragsverhältnis zu ihm. "Einzelne Wohnungseigentümer können im Falle von Lärm oder sonstigen unmittelbaren Beeinträchtigungen eine Unterlassungsklage beim Bezirksgericht einbringen. Kündigen kann den Störenfried aber nur dessen Vermieter", sagt Rechtsanwältin Sandra Cejpek. Wohnt der Vermieter nicht selbst auch im Haus, ist er von den Störungen nicht unmittelbar betroffen – und die Motivation, etwas zu unternehmen ist oft gering. Außerdem sind manchen die regelmäßigen Mieteinnahmen wichtiger als eine gutes Verhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern.

Wer seine Immobilie vermietet, muss allerdings dafür sorgen, dass dadurch für die anderen Bewohner keine Nachteile entstehen. "Unternimmt ein Wohnungseigentümer trotz Aufforderung der Eigentümergemeinschaft nichts gegen seinen beharrlich störenden Mieter – etwa mit einer Abmahnung oder einer gerichtliche Aufkündigung –, kann das unter Umständen sogar dazu führen, dass dieser Eigentümer durch eine entsprechende Klage aus der Eigentümergemeinschaft ausgeschlossen und seine Wohnung versteigert wird", erklärt Cejpek. Eine solche Ausschlussklage hat aber nur in Extremfällen Aussicht auf Erfolg.
http://m.kurier.at/immo/service/mieter-und-eigentuemer-unter-einem-dach/106.925.241

Montag, 23. November 2015

Balkonverglasungen sind in Mode

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Allerdings sind viele der im Land vorhandenen Balkonverglasungen eigentlich illegal angebracht, wie Harry Preisl weiß. Der Geschäftsführer der Cura Hausverwaltung, Dornbirn, verweist darauf, dass sowohl die Eigentümergemeinschaft als auch die Baubehörde einer solchen baulichen Veränderung zustimmen muss.

„Es gibt Kaufverträge, in denen sich die Miteigentümer gegenseitig das Recht einräumen, Balkon oder Terrasse zu verglasen. Steht dieser Passus nicht im Kaufvertrag, so muss die schriftliche Zustimmung sämtlicher Miteigentümer eingeholt werden. Wenn auch nur eine Unterschrift fehlt, wird die Baubehörde den Akt gar nicht bearbeiten“, so Harry Preisl. Dann bleibt dem Bauwilligen nur der Gang zum Gericht.
...
Denn mit der Verglasung eines Balkons verändert sich der Parifizierungsanteil einer Wohnung. „Balkone werden bei der Parifizierung geringer bewertet als Wohnraum. Lässt sich aber ein Balkon ganzjährig nutzen, weil er durch Warmverglasung beheizbar geworden ist, so gilt er neu als vollwertige Wohnnutzfläche. Es ist deshalb ein Gutachten für eine neue Parifizierung erforderlich.“ Die braucht es unter anderem deshalb, weil sich die Berechnung der Betriebskosten ändert.
Sämtliche Miteigentümer der Anlage können sich aber mittels schriftlichem Vertrag auf eine Vereinfachung des Prozedere einigen, in der z.B. auf eine Änderung der Grundbuchseintragung verzichtet wird - was natürlich erhebliche Zusatzkosten für den stolzen Besitzer einer neuen Balkonverglasung mit sich bringen würde. Die höheren Betriebskosten muss der Eigentümer mit verglastem Balkon dann ab 1. Jänner des nächsten Betriebskostenjahres bezahlen. Ein guter Hausverwalter ist auch in solchen Fragen sattelfest.
http://www.vol.at/balkonverglasungen-gehoeren-genehmigt/news-20101202-05312965
...
Im Zuge des Zustimmung sollte vereinbart und klargestellt werden, dass der änderungswillige Wohnungseigentümer eine Neufestsetzung der Nutzwerte zu veranlassen und die damit verbundenen Kosten alleine zu tragen hat. Werden mit einer baulichen Änderung allgemeine Gebäudeteile geschaffen, die es davor noch nicht gab, sollte im Zuge der Zustimmung auch eine einvernehmliche Regelung über eine abweichende Erhaltungspflicht für diese Gebäudeteile erfolgen. Werden bestehende Gebäudeteile verändert, so könnte vereinbart werden, dass der Wohnungseigentümer des betreffenden Objekts die im Rahmen der Wartung/Erhaltung aus der Veränderung resultierenden Mehrkosten alleine zu tragen hat.
http://www.hausverwaltung-eder.at/fileadmin/Immobilienrecht%20FH-Doz.%20Mag.%20Kothbauer%202010%2009.pdf

Samstag, 19. September 2015

Vermietung Hausbesorgerwohnung

Hausverwaltung Ulmgasse Graz Ogris

Wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer allgemeine Teile des Hauses vermietet und daher Entgelte vereinnahmt, erzielen die einzelnen Miteigentümer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (siehe Rz 6410a EStR). Für den Verwalter ist wesentlich, dass dieser keine Feststellung der Einkünfte (§ 188 BAO: vulgo Hausgemeinschaftserklärung vorzunehmen hat. Die Mieteinnahmen sind dennoch den einzelnen Miteigentümern entsprechend ihren Miteigentumsanteilen zuzurechnen. Die Hausverwaltung hat gemäß der ÖNORM A4000 in der Einzelabrechnung des Wohnungseigentümers auf die Steuerpflicht hinzuweisen und den für den einzelnen Miteigentümer einkommensteuerpflichtigen Betrag auszuweisen.
Welche Mieteinkünfte sind davon betroffen? Überlassung einer Dachfläche zum Aufstellen von Handymasten, Vermietung einer nicht mehr genutzten Hausbesorgerwohnung, Werbeflächen und Hausmauern, Umzäunungen, Vermietung von Garagen und Abstellflächen, soweit an diesen nicht Wohnungseigentum begründet worden ist (vor dem 1.7.2002 denkbar), etc.
Das Unverständnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer liegt zumeist darin, dass die Gemeinschaft beschließt, diese Mieteinnahmen der Instandhaltungsrücklage oder den Betriebskosten gutzuschreiben. Nach Rechtsansicht des BMF stellt die Verwendung der Mieteinnahme z. B. für Betriebskosten oder Reparaturen aber eine Einkunftsverwendung dar und hat damit auf die Höhe der Mieteinkünfte keinen Einfluss. - Ob der einzelne Miteigentümer mit den anteiligen Mieteinnahmen im Veranlagungswege zur Einkommensteuer heranzuziehen ist, hängt von seinen Einkommensverhältnissen ab. So ist für Nebeneinkünfte von lohnsteuerpflichtigen Personen eine Freigrenze iHv € 730,-- pa vorgesehen. Da der anteilige Mietertrag zumeist darunter liegt, wird für lohnsteuerpflichtige Personen ohne Nebeneinkünfte in vielen Fällen kein Problem gegeben sein. Für Einkommensteuerpflichtige/ Körperschaftssteuerpflichtige aber jedenfalls!
https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/sparte_iuc/ImmoVermoegen/Aktuelle-Meldungen/Vermietung_der_Wohnungseigentuemergemeinschaft.pdf

Dienstag, 11. August 2015

Gefangen in der Haftungsgemeinschaft

Gefangen in der Haftung

Die ganz große Gemeinheit entsteht heute nicht dadurch, dass man sie tut, sondern dadurch, dass man sie gewähren lässt.
(Robert Musil)

Eine Irreführung birgt allein schon der Begriff Wohnungseigentum. Denn es handelt sich, wie § 2 WEG festlegt, hier nicht um ein Eigentum an einer Wohnung, sondern nur um ein ausschließliches Nutzungs- und Verfügungsrecht, untrennbar verbunden mit lediglich einem Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft und nicht um Alleineigentum. Und aus dem Miteigentum ergeben sich viele Probleme. Denn mit dem Kauf einer Eigentumswohnung, genauer: dem Erwerb eines Miteigentumsanteils mit einem Nutzungsrecht, tritt man auch in eine Miteigentums-, Haftungs- und Gefahrengemeinschaft ein - mit allen möglichen Konsequenzen.
...
Die[..] Entscheidungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft wird durch eine Vielzahl von Miteigentümern, wie sie auf großen Liegenschaften vorhanden sind, minimiert, nicht nur wegen der Vielfalt von Meinungen, sondern auch, weil ihnen - im Gegensatz zu den in der Regel professionellen Verwaltungen - die Organisationsstruktur fehlt.

Aber auch auf kleineren Einheiten mit wenigen Selbstnutzern, die noch dazu wegen Alters, Krankheit und beruflicher Probleme wenig persönlichen Freiraum für die Angelegenheiten des Hauses haben, kommt es häufig kaum zur gemeinsamen Interessenswahrung.

Gibt es aber einen Minderheitseigentümer mit großen Anteilen, oder gar einen Mehrheitseigentümer, dann setzen diese ihre Anliegen nicht selten gegenüber der schwachen Mehrheit oder noch leichter auf Kosten der Minderheit durch.

Manchmal gelingt es auch kleinen Cliquen, ihre Eigeninteressen gegenüber einer überforderten Mehrheit permanent durchzusetzen.

Andererseits können auch einzelne Wohnungseigentümer zum Kostenfaktor für alle anderen werden, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und ihre Schulden gegenüber der Gemeinschaft wegen hypothekarischer Überbelastung ihres Anteils nicht eingetrieben werden können...
...
Es sind noch mehr die Geschäftsinteressen Dritter, der Hausverwaltungen, der Professionisten, der Versicherungen u.a., die die (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft mit oft vermeidbaren Kosten belasten. Die Gefahr für die Wohnungseigentümer/innen ergibt sich nämlich aus der Trennung der Handlungskompetenz des Verwalters und der Haftungskompetenz der Wohnungseigentümer/innen.
...
Hat sich eine Verwaltung, auch eine offensichtlich pflichtvergessene, einmal festgesetzt und ihre Herrschaftsstrukturen mit Hilfe des/der Hausbesorger(s)/in oder von Kollaborateuren, die auf Kosten der Gemeinschaft begünstigt werden, errichtet, so bedarf es meist außerordentlicher Anstrengungen der aktiven Minderheit, einen Verwalterwechsel herbeizuführen, vorausgesetzt, dass die Miteigentümerstruktur (Mehrheitseigentümer!) dies auch zulässt.
...
Hat die Anteilsmehrheit die Verwaltervollmacht nicht entsprechend beschränkt, und das ist leider meist der Fall, kann der Verwalter im Rahmen der ordentlichen Verwaltung nach eigenem Ermessen auch vermeidbare Ausgaben auf Kosten der Wohnungseigentümer/innen machen, wie etwa die Auftragsvergabe auf Grund überhöhter Angebote und den Abschluss umfassender, provisionsergiebiger Versicherungen.
...
Univ. -Prof. Dr. Heinz Barta Dr. Josef Mentschl
http://www.gdw.at/docs/LA_Solidarhaftung.pdf

weiterführende Lektüre:
Josef Mentschl: Wohnungseigentum – Geschichte und Gegenwart. Wien: Verlag Österreich 2013.
http://www.verlagoesterreich.at/wohnungseigentum-geschichte-und-gegenwart-mentschl-978-3-7046-6503-4

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Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
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Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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