Samstag, 22. November 2008

Hausverwaltung muss handeln!

aufzug1

Nach den neuesten OGH Urteil steht fest, auch unsere Aufzugsfirma ist in dem Kartell verstrickt! Noch vor kurzen wurde ein Aushang von der HV G& Sohn in unseren Häusern ausgehängt, wo deren Unschuld beteuert wurde, jetzt hat der Oberste Gerichtshof in einem Urteil: 16Ok5/08 festgestellt:

75,4 Millionen Euro Geldbuße bestätigt

75,4 Millionen Euro müssen nun die fünf Unternehmen bezahlen.
Fünf führende Aufzugs- und Fahrtreppenhersteller werden wegen kartellrechtswidrigen Absprachen zur Kassa gebeten. Der OGH bestätigte in seinem Urteil die bisher höchste kartellrechtliche Geldbuße in Höhe von 75,4 Millionen Euro.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte in seinem Urteil (16Ok5/08 - noch nicht veröffentlicht), die vom Kartellgericht verhängten Geldbußen über fünf Unternehmen der Aufzugsbranche wegen kartellrechtswidrigen Absprachen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen auf dem inländischen Aufzugsmarkt, die zu einer Wettbewerbsverzerrung führten. Er hat damit Rekursen der Bundeswettbewerbsbehörde und der betroffenen Unternehmen nicht Folge gegeben. Damit wurde die bisher höchste kartellrechtliche Geldbuße in Höhe von 75,4 Millionen Euro verhängt.

Von 1.7.2002 bis Ende 2005 haben die Unternehmen geheime Absprachen über die Aufteilung von Projekten, über Preise sowie über sonstige sensible Marktinformationen getroffen. Der Fall wurde durch die Selbstanzeige eines beteiligten Mitbewerbs aufgedeckt, der infolge seines kooperativen Verhaltens – erstmals in Österreich - als Kronzeuge eingestuft wurde und dadurch einer Geldbuße entging.

Nach dem OGH-Urteil folgt nun eine Klagswelle privater Geschädigter, darunter die Gemeinde Wien oder die Finanzgruppe Immofinanz. Sie meldeten, dass sie auf zivilrechtlichem Weg mehrere Millionen Euro als Schadenersatz von den fünf verurteilten Aufzugs- und Fahrtreppenherstellern einfordern werden.

Durch diesen Urteil wird bestätigt was der Verein Ulmgasse schon lange von der Hausverwaltung und jetzt mit Nachdruck fordert : Die Hausverwaltung muss handeln und sofort dieses OGH Urteil als Grundlage für Schadenersatzforderungen sehen, sowie für neue Verhandlungen zwecks Kostensenkung unserer rund 20000.- Liftkosten. Diesbezüglich beachten Sie auch meinen am 22. Februar 2008 geschriebenen Bericht

Weiter Informationen:
Wirtschaftsblatt
www.journal.juridicum.at

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Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
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