Samstag, 31. Mai 2008
Dienstag, 13. Mai 2008
Weitere Zustimmungserklärungen

Uns interessieren deren Argumente aber besonders und wir greifen folgendes Beispiel heraus: Jemand fragte, ob wir denn nicht Rücksicht auf die bisherige Hausverwaltung nehmen sollten?
Darauf kann man nur antworten, dass wir viel mehr Rücksicht nehmen müssen auf die Probleme der Wohnungseigentümer und auch der Mieter und uns darum kümmern müssen, dass zum Beispiel die Betriebskosten gesenkt werden und unsere Gelder optimal verzinst angelegt werden usw.
Es ist uns auch unmöglich, auf die Hausverwaltung allzu viel Rücksicht zu nehmen, die
- seit Monaten Gesprächsverweigerung betreibt,
- ihre Rechtsanwaltskanzlei zu einem fünfseitigen Schreiben an alle Wohnungseigentümer veranlasst, das eine höchst einseitige und beschönigende Sicht der Dinge zu vermitteln versucht, und das noch dazu eine ganze Reihe unwahrer Behauptungen enthält.
- Die schließlich sogar die Möglichkeit zu einem „Vergleichsgespräch beim Bezirksgericht Graz-West“ mit fadenscheinigen Argumenten ablehnt.
- Nicht zuletzt versucht diese Hausverwaltung entgegen den gesetzlichen Vorschriften, uns die Aushändigung des vollständigen Eigentümerverzeichnisses zu verweigern. Sie will uns dadurch die Durchführung des Umlaufbeschlusses erschweren. Wir werden aber Mittel und Wege finden, um sie zur Herausgabe dieser Unterlage ebenso zu zwingen, wie zur Offenlegung sämtlicher unserer Bankkonten.
Wir werden daher unseren eingeschlagenen Weg zur Auflösung des Verwaltungsvertrages konsequent fortsetzen.
Sonntag, 27. April 2008
Versammlung am 26.April 2008
Bericht über Eigentümerversammlung

Ergebnis - Protokoll
Schon im Vorfeld hatte sich der Immobilienverwalter G....... bemerkbar gemacht, indem er eine im Schaukasten der Eigentümer angebrachte Einladung eigenhändig entfernt und durch einen irreführenden Anschlag mit der falschen Behauptung ersetzt hat, wonach es sich bei der Veranstaltung nur um eine „Vereinsversammlung“ handeln würde. Der erzielte Effekt war von der Immobilienverwaltung wohl nicht beabsichtigt; Weil diese grobe Verletzung der Verwalterpflichten vom Verein rechtzeitig in geeigneter Weise aufgezeigt wurde, ist es zu einem geradezu überraschenden Ergebnis bei den zahlreich erschienen Teilnehmern, gekommen. Schon die Anzahl der teilnehmer übertraf den bisherigen Durchschnitt um 50%. Das eindeutige Ergebnis lautete: 72 % der anwesenden Personen sind für die Vertragsauflösung; 2 % dagegen und 26 % haben sich noch nicht entschieden, oder gaben jedenfalls ihr Meinung nicht kund.
Aus der Vielzahl jener Detailvorwürfe, die zu einem gerichtlichen Vorgehen gegen den Immobilieverwalter erhoben werden, wurde nur drei mit großen finanziellen Folgen verbundene näher behandelt, nämlich die Sparbuchgebarung, die technisch völlig unsinnige Investition von Warmwasserzählern, die allein 2/3 der Ausgaben eines Jahres erfordert hat und der Abschluss von viel zu teuren langfristigen Verträgen für die Gebäudeversicherung, die er im Alleingang vorgenommen hat.
Ein anwesender Fachmann erläuterte dazu auch noch, dass in so einem Fall ein Verstoß gegen das Prinzip der Unvereinbarkeit vorliegt, würde der Immobilienverwalter, der auch Versicherungsmakler ist (Eintrag 2007/08 Telefonbuch), einen derartigen Abschluss tätigen.
Dieser Imobilienverwalter hat mit seinem Vorgehen auch einen Verstoß gegen eine von ihm selbst schriftlich festgelegte Vereinbarung mit den Eigentümern begangen, weil er zu den Verhandlungen, den Vertragsabschluss betreffend, einen namentlich genannten Eigentümer hätte beiziehen müssen.
An der Versammlung nahm auch ein Gast teil, von dem ein interessanter Beitrag gegeben wurde, wonach das gegenständliche Verfahren nicht das einzige bei einem Grazer Gericht gegen den betreffenden Immobilieverwalter ist.
Die rege geführte Diskussion brachte unter anderem interessante Aspekte für die Wahl des zukünftigen Verwalters, die sich derzeit noch in der Vorbereitungsphase befindet. Ein Teilnehmer berichtete ausführlich über die auch von ihm festgestellten technischen Fehler am oben erwähnten Warmwasser-Zählsystem, die schon längst zu einer Reklamation durch den Immobilieverwalter hätten führen müssen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Ergebnis dieser Eigentümerversammlung jenen Kräften Auftrieb gibt, die sich schon bisher um die frühest mögliche Auflösung des Verwaltervertrages eingesetzt haben und die in erster Linie die soziale Komponente der Aktion zur Senkung der Betriebskosten aus Gründen der Solidarität mit sämtlichen Wohnungseigentümern und damit auch Aufwertung der Immobilien verfolgen.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Freitag, 25. April 2008
Eigentümerversammlung

Wir laden die Miteigentümer der Häuser Ulmgasse 14 a bis 14 d zu einer
Eigentümerversammlung
am Samstag den 26. April um 18 Uhr
Ort: Brauhaus Puntigam
Tagesordnung:
· Kündigung der Hausverwaltung G...... zum 31.12.2008
Wie bekannt, hat die Hausverwaltung xxxx ihre Verwalterpflichten in mehrfacher Hinsicht vernachlässigt und dadurch das Vertrauen eines großen Teils der Wohnungseigentümer eingebüßt.
Bei der Versammlung wird die Möglichkeit zur umfassenden Information geboten und Gelegenheit gegeben, durch Leistung der Unterschrift die Zustimmung zur Auflösung des Vertrages zu geben.
Wer nicht an der Versammlung teilnimmt, wird gebeten seine Unterschrift auf dem zugesandten Formular zu leisten. (Name bitte in Blockschrift ) Auch hier mit „ja“ oder „nein“. Bitte, das Formular an untenstehende Adresse mit beiliegendem Briefumschlag zurück zu senden!
Neue Hausverwaltung:
Da wir der Meinung sind, dass Sie als Eigentümer entscheiden sollen, wer in Zukunft unsere Anlage bestens betreuen soll, werden wir Ihnen in den nächsten Monaten 3 bis 4 Hausverwaltungen, welche auf der von der Arbeiterkammer Graz empfohlenen Grundlage gestellten Anbote erstellt wurden, mittels Zusendung vorschlagen, und diese auch bei einer Eigentümerversammlung, Ihnen zur Beurteilung vorstellen.
Das von der Eigentümergemeinschaft gewählte Anbot wird zusätzlich der Arbeiterkammer Graz bzw. einem Rechtsanwalt zur Überprüfung vorgelegt.
Diese Vorgehensweise ist für uns mit viel Mühe und Aufwand verbunden, jedoch sind wir überzeugt, dass dieses „Miteinander“ der richtige Weg für die Zukunft unserer schönen Wohnanlage ist!
Wir danken für Ihre Mitarbeit im Sinne einer solidarischen Aktion zu Gunsten aller Miteigentümer und auch der Mieter in unseren Häusern! In diesem Sinne bitten wir mit „Ja“ zu stimmen
Verantwortlich für die Einladung und Durchführung der Versammlung zeichnen
Graz, 30. März 2008 Stefan Hammer Hans Lösch
Unnötige Wasseruhren
Wenn wir richtig verstanden haben, spricht die HV davon, dass „kein Mehrheitsbeschluss erforderlich gewesen wäre für den Ersatz der Warmwassermessung.
Das kann nicht nicht sein das Investitionen von rund 50.000.- gemacht werden und die Eigentümer nichts mitzureden haben.
Das Heizkostengesetz § 6 sagt eindeutig ( man muss nur bei (1) 2 und (2) nachlesen) wo es sinngemäß heißt : Es muss vor der Investition ein Kosten-Nutzenvergleich durch einen Ziviltechniker erstellt werden, der mindestens 10 % Einsparung an Energiekosten erbracht hat. Das ist nicht geschehen und von einer Einsparung kann überhaupt nicht die Rede sein:
Warmwasserkosten
ohne MWST 2005 : 40.080.-
2006 : 45.200.- (Dem Jahr der Inbetriebnahme)
2007 : 46.620.-
Fakt ist:
- Sinnlose Ausgabe da kein Ersparnis
- Kein Mehrheitsbeschluss
- Keine Kosten/Nutzenrechnung
- 3 Anbote wie es vorgesehen ist, haben wir noch nicht
gesehen.
Wir werden mit Hilfe der Eigentümer, Schadenersatz verlangen
Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
Oliver Hassenkamp
Donnerstag, 24. April 2008
HV- entfernt gesetzpflichtige Aushänge.
Ich vertrete die rechtlichen Interessen von Herrn Stefan Hammer und den Ehegatten DI Hans Lösch & Fr. R.L., die Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 198 GB 63125 Webling sind.
Meine Mandanten haben in Ausübung des ihnen, gem. § 25 Abs. 1 letzter Satz, zuste-henden Rechtes eine Eigentümerversammlung für 26.4.2008, 18 Uhr einberufen. Gem. § 24 Abs. 5 WEG hat die Einberufung der Versammlung auch durch Anschlag in den Stie-genhäusern zu erfolgen, weshalb meine Mandanten auch einen entsprechenden An-schlag dort angebracht haben.
Wie meine Mandanten nun feststellen mussten, haben sie am 22.4.2008 widerrechtlich die Verständigung über die Einberufung der Eigentümerversammlung entfernt und durch einen – irreführenden – Anschlag ihrerseits ersetzt, in dem Sie behaupten, es würde sich bei der von meinem Mandanten einberufenen Eigentümerversammlung tatsächlich nicht um eine „Eigentümerversammlung“ sondern um eine „Vereinsversammlung“ handeln.
Sie haben durch diese Vorgangsweise die Sie treffende Treuepflicht des Verwalters ge-genüber allen Miteigentümern der von Ihnen verwalteten Liegenschaft verletzt und fordere ich Sie auf, derartige gesetzwidrige eigenmächtige Maßnahmen in Hinkunft zu unterlas-sen.
Ich halte nochmals fest, dass am 26.4.2008 um 18 Uhr eine Eigentümerversammlung im Sinne des § 25 WEG stattfinden wird, um über die in der Tagesordnung dargestellten Ta-gesordnungspunkte Beschluss zu fassen.
Sollte sich ein derartiger Eingriff in die Rechte meines Mandanten von Seiten Ihrer Haus-verwaltung wiederholen, bliebe meinen Mandanten nichts anderes übrig, als mit Unterlas-sungsklage weiteren rechtswidrigen Maßnahmen Ihrerseits vorzubeugen.
Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Gerald Mader
Wir machen keine "Werbung" für unsere HV
Wir erhalten fast täglich Email anfragen weshalb wir unsere Hausverwaltung nicht öffentlich machen. Sorry, wir wollen keine „Werbung“ machen.Als Käufer oder Interessent einer Wohnungen haben Sie natürlich die Möglichkeit diesbezüglich Auskunft vom Verkäufer zu erhalten. Gerne stellen wir Ihnen jederzeit den Kontakt zum Eigentümer des jeweiligen Wohnobjektes her.
Dienstag, 15. April 2008
Einbruch-Diebstahl
100,- Euro in Bar als Belohnung für sachdienliche Hinweise die zur Ergreifung des Täters/der Täter führen, welche/r in der Nacht von 10ten auf 11ten April einen blauen VW Bus T4 auf dem Parkplatz B28 der Wohnanlage in der Ulmgasse 14 in 8053 Graz aufgebrochen und einen CD/MP3 Radio entwendet hat (klicken Sie für ein grösseres Bild)
Es wurde zuerst versucht das Schiebefenster auf der Beifahrerseite aufzuhebeln, da dies anscheinend mißlang wurde die Scheibe eingeschlagen. Die Beifahrertüre wurde geöffnet und der Radio mit Werkzeug (vermutlich Schraubenzieher) aus dem Armaturenbrett gerissen, dabei wurde dieses beschädigt und auch der Radio sollte Beschädigungen aufweisen. Außerdem wurden das ISO Kabel das USB Kabel und der Kabelbaum zurückgelassen.
Der gesamte entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 1.000,- Euro
Es handelt sich um einen Blaupunkt Radio des Typs Queens MP56 sollte jemand dieses Gerät angeboten bekommen oder irgendwelche Hinweise auf den oder die Täter haben bitte diese an:
Herrn Schwaiger Tel. 0660 812 0 592 oder die Polizeiinspektion Kärntnerstrasse bzw. in ihre nächste Polizeidienststelle weiterleiten!
Mittwoch, 9. April 2008
Wir sind nicht alleine...
....durch einen Zeitungsbericht vom 30.März 08 derGrazer konnten wir von einem Eigentümer, einer anderen Wohnanlage in Graz, erfahren, dass auch diese Wohnanlage seit ca. 6 Monate ein Verfahren Betreff Auflösung der HV, bei Gericht anhängig haben.Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man ein schönes Muster legen!
Mittwoch, 12. März 2008
Rund um unsere Tiere
Zum Beispiel Unterstützen sie mit ihrer Unterschrift das Katzen & Hundefell Importverbot. Unterschreiben sie das Formular vom Aktiven Tierschutz in Graz.
Hier können sie das Formular runterladen.
Wahl der Vorstände
teilt allen Eigentümer mit:
Bei der 1. ordentlichen Vereinsversammlung am 8.März 2008 waren 34 Eigentümer anwesend.
21 Mitglieder haben einstimmig folgende Vereinsvorstände gewählt:
Obmann: Stefan Hammer
Obmann Stv.: Hans Lösch
Kassier/in : Anna Abel
Kassier/in Stv.: Ivka Dramac
Schriftführer/in: Hilda Öfferlbauer
Schriftführer Stv.: Reinhard Schoiswohl
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Als Rechnungsprüfer: Josef Holper
Rechnungsprüfer Stv.: Hermann Kaindl
Wir möchten uns herzlichst für das zahlreiche Erscheinen bedanken und wir sind bemüht, im Rahmen des Vereins, unsere Wohnanlage nach außen bestens zu vertreten.
www.verein.ulmgasse.at
Donnerstag, 6. März 2008
Rechtsauskunft - Teurer Antennenumbau
Betreff: Gesetzliche Grundlage zum Umbau einer Gemeinschafts- Antennenanlage

Sg. Damen und Herren!
1.) In unserer Wohnanlage in Graz wurde ohne Mehrheitsbeschluss unsere Analoge Hausantenne so umgestellt, dass an jeder der ca. 250 Wohnungen, dass Antennensignal des ORF 1, ORF 2, sowie ATV+ anliegt und ohne DVB-T Receiver diese 3 Sender empfangbar sind. Die Hausverwaltung begründet dies damit, dass sie gesetzlich zu dieser Maßnahme gezwungen war.
2.) Seit diesem Umbau, funktionieren an diesen Antennen Steckdosen angesteckte DVB-T Receiver jedoch nicht mehr, was bedeutet, dass die weiteren DVB-T Sender, welche in Graz empfangbar sind, nicht über diese Receiver zu empfangen sind, sehr wohl sind diese Digitalen Sender über eine kleine 8cm Zimmerantenne in Verbindung mit einen DVB-T Receiver, empfangbar.
3.) Dieser Umbau hat lt. Hausverwaltung rund Euro 8000.- gekostet.
4.) Unsere Wohnanlage ist auch komplett mit UPC Kabel TV ausgestattet.
5.) ATV+ ist kein öffentlicher Sender, sondern ein reiner Privatsender
Meine Frage:
Zu Punkt. 1
Ich ersuche Sie, mir den für diesen Umbau bestehenden Gesetzestext zu nennen bzw. zu senden, woraus ich ersehen kann, dass der Umbau rechtmäßig ist.
Zu Punkt 2
a)-Da unsere Anlage mit Kabel Tv ausgestattet ist könnten die Eigentümer ORF 1&2 über Kabel empfangen.
b)-Da der DVB-T TV Empfang sogar mit kleinen ca. 8cm Zimmer Antennen einwandfrei möglich wäre, hätte auch keine Verpflichtung (ausgenommen Begründung lt. pkt 1) bestanden, die Antennenanlage mit so hohen Kosten umzubauen.
Ein jeder Eigentümer hätte die Möglichkeit gehabt, das Angebot des vergünstigten Receiver Kaufs, welches vom ORF angeboten wurde, in Anspruch zu nehmen.
Durch diesen Kauf wäre es den Besitzern auch möglich gewesen sämtliche TV Programme über DVB-T zu empfangen, Zukunftssicher und ohne weitere Kosten für die Wohnungseigentumsgemeinschaft!
Es wären in diesem Fall auch die Eigentümer nicht nochmals zur Kasse gebeten worden, die ORF und die anderen Sender, sowieso über Satellit oder Kabel empfangen!
Der ORF hat in seinen Aussendungen immer behauptet, dass für Zuseher keine Mehrbelastungen durch die Umstellung entstehen, was in diesem Fall jedoch für die Eigentümer sehr wohl geschehen ist, sogar für die, die den ORF über Kabel oder Satellit empfangen, und dies nur für 3 Sender!
Sollten weitere Digitale Sender in unsere Hausanlage eingespeisst werden, ist für die WEG mit hohen Kosten zu rechnen!
Zu Punkt 3
Besteht die Möglichkeit, dass der ORF in diesem Fall einen Unkostenbeitrag zur Verfügung stellt bzw. haben wir einen Rechtsanspruch darauf.
Zu Punkt 4
Ist UPC – Telekabel verpflichtet, bei verkabelten Häusern, die Programme ORF 1& 2 kostenfrei zur Verfügung zu stellen?
Zu Punkt 5
ATV+ ist ein Privat Sender, somit würde keine Notwendigkeit bestehen, bei allfälliger Verpflichtung von ORF 1&2, auch diesen in die Anlage zu integrieren, was eventuell zu einer Reduzierung der Installationskosten geführt hätte.
Anmerkung: Antworten werden hier sofort online gestellt!
Antwort:
Sehr geehrter Herr Hammer,
Eine gesetzliche Verpflichtung zum Umbau der Antenne gibt es u.E.
nicht. Man könnte allenfalls aus den allgemeinen Verwalterpflichten
gem. § 20 WEG - zu denen auch die Wahrnehmung der laufenden
Instandhaltung zählt - den Schluss ziehen, dass der Umbau einer
unbrauchbar gewordenen Antenne dazu gehört. Das ist allerdings
fraglich, da - wie Sie schreiben - ja mehrere Varianten möglich sind.
In diesem Fall wäre eine Abstimmung der Eigentümer vorzunehmen
gewesen, was auch in Form eines Umlaufbeschlusses möglich ist.
Punkt 2. und 3.: Ein Anspruch auf einen Unkostenbeitrag besteht nicht.
Punkt 4: Nein.
Mit freundlichen Grüßen Dr.xxxxx
www.verein.ulmgasse.at
Mittwoch, 5. März 2008
Infos-geschützt!!!
Für Eigentümer welche in den Vortstand des Vereins gewählt wurden, kann kein Email Versand durchgeführt werden.
- Gerichts Infos
-Aushang-Fakt3vom-05.03.2008
-Kostenexplosion - Victoria Versicherung - Aufstellung
-Abrechnung 2007 (Detail, dass ist die genaue Aufschlüsselung sämtlicher Ausgaben im Jahr 2007)
- Hausbesorger Gehaltslisten
- Jahres Abrechnung Stefan Hammer 2007 - Ich stelle allen Eigentümern, Mietern meine Abrechnung für das Jahr 2007 zur Verfügung!
- HV Kündigungs Unterlagen
Freitag, 29. Februar 2008
Victoria Versicherung nicht zuständig...
Verantwortung - Verlässlichkeit - Vertrauen ( Slogan der Versicherung )
Hier können Sie das Schreiben des Versicherung Vorstandes runterladen AntwortVorstand-Victoria (pdf, 10 KB).
-Kostenexplosion - Versicherung - Aufstellung
Es gilt die Unschuldsvermutung...
Es gilt die Unschuldsvermutung...
Diese Plattform ist nur für Personen gedacht, welche Eigentümer von Wohnungen in der Anlage Ulmgasse sind und dadurch auch außerhalb der Wohnanlage Zugriff auf Informationen haben, die Sie sonst nur erschwert bekommen.
Freitag, 22. Februar 2008
Vereinsversammlung
Der Verein Eigentümer Ulmgasse 14a-14d VEU
ladet zur
Vereinsversammlung in der Brauerei Puntigam
am
Samstag den 8. März 2008 Beginn 18:00
Tagesordung: Wahl der Vereinsorgane
Auch Eigentümer die noch nicht Mitglieder sind, sind herzlichst eingeladen an dieser Versammlung teilzunehmen.
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren:
-Telefon:
-Email hier klicken
Abreibung für Lift-Kartel
Über 75 Millionen Euro sollen fünf Aufzugsfirmen wegen geheimer Absprachen an Strafe zahlen. Mieter hoffen auf billigere Wartungsverträge.Eine Rekord-Geldstrafe fassten gestern fünf Aufzugs- und Rolltreppenproduzenten vor dem Oberlandesgericht Wien aus. Das Kartellgericht verhängte gegen die Firmen Otis, Kone, Schindler, Haushahn und Doppelmayr eine Gesamtstrafe von 75,5 Millionen Euro. Über Jahre hätten die Unternehmen geheime Absprachen über die Aufteilung von Projekten und über Preise getätigt. Es ist die bisher höchste in Österreich verhängte Geldstrafe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, ein Rekurs gilt als wahrscheinlich.Die Absprachen hätten wesentliche Teile der Geschäftstätigkeit der Unternehmen betroffen: das Geschäft für Neuerrichtung sowie Wartung und Modernisierung von Aufzügen und Fahrtreppen. Derartige Absprachen seien sowohl für die Volkswirtschaft als auch für die Verbraucher äußerst schädlich, heißt es seitens der Bundeswettbewerbsbehörde.Die Arbeiterkammer (AK) spricht von einem „Aufzugskartell“. Sie fordert eine Offenlegung aller Vorwürfe und ein rasches Verfahren. Erst dann könne – mit einem rechtsgültigen Urteil – geklärt werden, ob Konsumenten über ihre Hausverwaltung Geld von den Aufzugsfirmen zurückverlangen können. Von den Wohnungsunternehmen erwartet sich die AK jedenfalls eine Neuverhandlung der Wartungsverträge für die Liftanlage, die häufig einen sehr großen Teil der Betriebskosten ausmachen. „Ziel sollte Kostensenkung und Rückzahlung überhöhter Beträge an die Mieter sein“, heißt es seitens der AK. Grundsätzlich seien auch Schadenersatzklagen möglich.Schon im Februar 2007 waren gegen dieselben Konzernunternehmen Geldstrafen von der Europäischen Kommission wegen ähnlicher Kartellverstöße in anderen EU-Staaten verhängt worden.Meine Schreiben diesbezüglich an die HV
An Hausverwaltung 15.12.07
Sehr geehrte Damen und Herren !
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat aufgrund von Selbstanzeigen zweier Aufzugsunternehmen ein Bußgeldverfahren gegen insgesamt fünf Firmen vor dem Kartellgericht eingeleitet, mit der Begründung, dass die betroffenen Unternehmen die Zuteilung von Projekten über die Neuerrichtung, Wartung und Modernisierung von Aufzügen und Fahrtreppen untereinander abgesprochen haben. Das Kartellgericht hat im Dezember dem Antrag rechtgegeben und Absprachen festgestellt. Es wurde ein Bußgeld in Höhe von Euro 75.000.000.- (Fa Haushahn Euro 6.000.000.- oder Schilling 82,5 Millionen )verhängt. Betroffen sind im wesentlichen alle großen in Österreich tätigen Aufzugsunternehmen.
Die Preisabsprachen dienten den Unternehmen dazu die Marktanteile einzufrieren und die Preise festzusetzen. Preisabsprachen in einem derartigen Ausmaß führen regelmäßig zu überhöhten Preisen.
Ich ersuche Sie, so rasch als möglich eine entsprechende Senkung der Kosten für die Aufzugswartung von der Betreuungsfirma zu verlangen bzw günstigere Alternativangebote einzuholen.
Mit freundlichen Grüßen, Stefan Hammer
Datum: 18.04. 2007
Sehr geehrte Hausverwaltung, da unsere hohen Betriebskosten unter anderen auch aus unsere hohen Service Gebühren der Liftanlage Ulmgasse resultieren, würde ich sie ersuchen sich mit der Aufzugsfirma in Verbindung zu setzen um eine Reduzierung zu erreichen.
Ich berufe mich auf den Artikel der Tageszeitung " Österreich" vom 14.April auf Seite 19.
Eine Copy habe ich ihnen per Anhang mitgesendet.
Natürlich stehe ich jederzeit für weiter Gespräche zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Mittwoch, 20. Februar 2008
Download Versicherungspolizze
Bitte senden Sie uns eine Email für die Polizze, Sie bekommen Sie gratis!
Hier per Email bestellen
Das macht der Verein mit Ihren Mitgliedsbeiträgen!
Die Größe der Datei ist ca. 5MB - Der download kann bei einer langsamen Internetverbindung bis zu 15 Minuten dauern.
Bei ADSL-ca. 15 Sekunden
Der Empfang ist nur für Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse und für den persönlichen Gebrauch erlaubt!
Der Verein Eigentümer übernimmt keine Verantwortung für den missbräuchlichen Gebrauch dieser Polizze!
Dienstag, 5. Februar 2008
Fakten Teil zwei - neue Fragen auf die alten Fragen
An Ermangelung von verschiedenen Unterlagen, die wir zwar angefordert haben, aber bis heute nicht erhielten (ebensowenig wie Gesprächstermine) haben wir uns von diesem DIN A 4 Blatt der Hausverwaltung nur das Sparbuch von der Waschküche ansehen können.
Sogar bei einer einfachen Abrechnung, wie das Konto der Waschküche, mussten wir feststellen, dass die Hausverwaltung unklare Angaben macht.
Ich möchte nur auf das letzte Abrechnungsjahr eingehen.
In der Zeile „Raiba Waschküche“ finden Sie im Jahr 2006 einen Endstand mit
Euro 23.822.25
Auf der Jahresabrechnung für die Waschküche, welche Sie im März/April 2007 von der Hausverwaltung erhalten haben, ist ein Kontostand
- per 01.Jänner 2006 mit Euro 19.249,08
- per 31.Dezember 2006 mit Euro 19.172,02 angegeben.
Die Angaben, welche in der offiziellen und für uns maßgeblichen und laut Gesetz (ist die Meinung der Hausverwaltung) Jahresabrechnung 2006, differieren um Euro 4650,23 ( Schilling 64.000.- ). Somit wurden auf dieser um fast Euro 5000.- oder Schilling 64.000.- weniger ausgewiesen!
Diesen Umstand können Sie, sehr geehrte Eigentümer leicht selber nachkontrollieren, schauen Sie sich ihre Jahresabrechnung einfach an!
Das sind Fakten an deren Aufklärung wir bemüht sind!
Es gilt die Unschuldsvermutung...

