Einspruch von Ilse M. & Siegfried N.

Information über den Mehrheitsbeschluss zur Kündigung der Hausverwaltung Eigentum / J.G. & S.
Wie wir leider erfahren haben, wurde von zwei Eigentümern: Frau Ilse Mxxxxx und Herr Dipl.Ing. Siegfried Nxxxxx gegen unseren Mehrheitsbeschluss mit 59,48 % Einspruch erhoben. Das "leider" bezieht sich auf den Umstand, dass keiner der beeinspruchenden Eigentümer vorher mit uns Kontakt aufgenommen hat, weder per Anwesenheit bei unserer Hausversammlung noch ausserhalb dieser, um sich über unseren Umlaufbeschluss näher zu informieren. Dieser Einspruch führt zu einem Außerstreitverfahren der beiden Eigentümer gegen die gesamte übrige Eigentümergemeinschaft ( welche auch die Kosten zu tragen hätten ), also 260 Einheiten.
Dieser Einspruch hilft sicherlich nicht den Eigentümern sondern gibt nur der HV G. die Möglichkeit und Chance, seine bisherige Verwaltertätigkeit über das Datum 31.12.08 zu verlängern und seinen Einfluss auf die Wohnanlage Ulmgasse weiterhin auszuüben. Ob zum Nutzen oder Schaden aller Wohnungseigentümer, dies zu beurteilen überlassen wir Ihnen.
Das Bezirksgericht Graz-West wird uns die Einzelheiten demnächst mittels Aushang zur Kenntnis bringen.
Die Akten sind derzeit bei zwei Richterinnen in Bearbeitung.
Wie wir erfahren konnten wurde der 2. Einspruch durch Hr.Dipl.Ing.Siegfried N. gegen unseren Umlaufbeschluss, zurückgezogen!
Da uns zahlreiche Anfragen über den vollen Namen von Frau Ilse M. erreichten, bitten wir alle interessierten uns diesbezüglich einfach eine Email zu senden
Alle, die die Hausverwaltung G. bisher schon kennengelernt haben, werden über diesen Einspruch nicht überrascht sein, auch nicht über den Umstand das die Einspruch erhebenden von der Rechtsvertretung der Hausverwaltung G. und S. betreut werden.
Das die anstehenden Probleme endlich in geeigneter Weise einer Erledigung zugeführt werden können, wird durch den Einspruch der oben genannten Eigentümer leider stark verzögert. Jedoch wir, vom Verein Eigentümer Ulmgasse 14a-14d lassen uns durch diesen Vorgang nicht von unseren "Fakten" Weg abbringen!
Ps.: Beachten Sie bitte auch den nachfolgenden Beitrag.

Die Weigerung der HV G. uns Einblick in die Bankunterlagen zu gewähren wurde jetzt vom Obersten Gerichtshof OGH in einem Urteil als Rechtswidrig festgestellt! Nach diesem Urteil muss auch eine HV G. jedem Eigentümer zu jeder Zeit Einblick in die Kontobewegungen der Anlage Ulmgasse gewähren. Unsere Forderung Einblick in die Kontobewegungen zu bekommen, wurde durch das OGH Urteil bestätigt. Für uns ist dieses Urteil auch eine weitere Bestätigung, dass wir von der HV G nichts verlangen, das uns Eigentümern sowieso zusteht und für jede HV welche Transparenz zeigen möchte, sowieso zur Grundlage gehört. Die HV G. wird schon Gründe für Ihre Verweigerung des Einblickes haben. Das diese und andere Vorgehensweise unserer jetzigen HV den Eigentümern nicht gefällt, konnten wir ja bei unserer rund 60% Kündigungszustimmung sehen!
Die HV macht die Musik...der Eigentümer soll tanzen..... über 60% sehen das umgekehrt....

