Montag, 30. November 2009

Neuer Aushang in den Häusern Ulmgasse

kuendigung

Sehr gehrte Eigentümer, wir möchten Ihnen das Schreiben unseres Rechtsanwaltes zur Kenntnis bringen worin nochmals auf den Umstand hingewiesen wird, dass die Hausverwaltung G. Eigentum auch in 2. Instanz die Kündigungsanfechtung, verloren hat:

An den Verein Ulmgasse 8053 Graz

Sie haben ja bereits die Ausfertigung des Beschlusses des Landesgerichts für ZRS Graz erhalten, mit dem die Entscheidung des Bezirksgerichtes Graz-West bestätigt wurde.

Sie sollten jetzt daran gehen, so rasch wie möglich einen Mehrheitsbeschluss herbei zu führen, mit dem eine neue Hausverwaltung beauftragt wird. Sollte Ihnen dies nicht bis Mitte Dezember gelingen, wäre zu überlegen, einen Antrag bei Gericht ein zu bringen, damit das Gericht einen einstweiligen Verwalter für die Liegenschaft bestellt.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Gerald Mader e.h.

Sonntag, 29. November 2009

NEWS-HV G. verliert....

Wie sämtliche Eigentümer per Aushang erfahren konnten, verliert die Hausverwaltung G. auch ihren Einspruch in 2. Instanz.

Das 1.Urteil, worin die Hausverwaltung schwere Verfehlungen in ihrer Verwaltertätigkeit machte, welche eine sofortige Kündigung rechtfertigt, wurde somit auch von der 2. Instanz bestätigt.
Ein ordenlicher Revisionsrekurs wurde ebenfalls abgelehnt.

Sollten Eigentümer an der Zusendung des Sachbeschlusses Interesse haben, bitte einfach eine
Email an uns.

WO ist der Kirschbaum hingekommen...?...

...wo ist der Grünstreifen....?Gombocz-Huasverwaltung-Garage
Das es nicht einfach ist...einfach zu entscheiden....

An die Hausverwaltung J.G.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Am 26.11.09 wurde uns Garagenbesitzer der Bescheid von der Stadt Graz- Grünraum und Gewässer zugesandt.

Nach Durchsicht des Bescheides bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass dieser Bescheid einige Fehler aufweist welche eine Berufung Ihrerseits unumgänglich macht.

Ich ersuche Sie, dies termingerecht durchzuführen.

Wie Ihnen auch bekannt sein muss, gibt es in der Garagenanlage Ulmgasse EZ.: 2624 keine Kirschbäume und auch keinen mittigen Grünstreifen, dass in diesem Gutachten festgestellt wurde. Deshalb konnte auch nicht festgestellt werden, dass es zu Schäden von Baumwurzeln auf der Asphaltfläche in der Garagenanlage gekommen ist.

Das lässt mich zu dieser Überlegung kommen, dass der ausführende Sachverständige über einen falschen Ort in der Ulmgasse sein Gutachten erstellt hat.

Es gilt jetzt festzustellen, ob durch eine fehlerhafte Antragstellung ihrerseits oder die falsche Begutachtung des Sachverständigen zu diesem Gutachten führte. In weiterer Folge ist dieser Umstand deshalb auch sehr wichtig, da es um die Kostenübernahme des Bescheides/Einspruches geht. Bei einem Fehler ihrerseits setze ich voraus, dass Sie die Kosten zur Gänze übernehmen bzw. die Kosten bei der Stadt Graz- Grünraum und Gewässer termingerecht einfordern.

Ich ersuche Sie daher mir bis spätestens bis 4.12.2009 eine Kopie ihres Antrages zur Baumentfernung an die Stadt Graz per Email zu senden, oder diesen für mich abholbereit in Ihrem Büro zu hinterlegen.

Am 1.12.09 ersuchte ich die Stadt Graz Grünraum und Gewässer um Aufklärung, wie es dazu kommen konnte, dass der Gutachter einen negativer Bescheid ausgestellt hat.
Der Bearbeiter dieses Bescheides hatte vor Begutachtung die Firma G. ersucht vor Ort zu sein, um gemeinsam den Schaden zu besichtigen, dies wurde aber von der HV abgelehnt.
Der begutachtende Beamte hat dann direkt vor Ort, Einfahrt Wohnanlage Ulmgasse (vom falschen Bereich!) die HV Gombocz angerufen und mitgeteilt, dass eine Entfernung von drei Kirschbäumen
nicht genehmigt wird, da dieser Bereich keine Schäden aufweist und deshalb eine Entfernung nicht begründet ist. Der HV Gombocz ist es nicht einmal aufgefallen, dass der Beamte (obwohl dieser den Bereich beschrieben hat!), es sich um einen Irrtum handeln muss und bat nur um Zusendung des Bescheides.

Die Beurteilung über so eine Arbeit seitens der HV, überlassen wir den Eigentümern.

Fakt ist, dass die HV G. schon mit solch einfachen Dingen, wie ein weiterleiten bzw. organisieren einer Begutachtung von einer Garagenanlage mit 3 Bäumen Schwierigkeiten hat bzw. überfordert ist.
Das bei einer Gutachtenerstellung (wie in diesem Fall!) die Eigentümer oder mindestens ein Vertreter (HV) vor Ort anwesend sein sollten, setzen wir voraus bzw. wäre selbstverständlich.

Mein Tipp: Eventueller Verwalterwechsel

Es wurde mir aber zugesichert, dass ein neuerlicher, positiver Bescheid innerhalb von 14 Tagen an uns Eigentümer ergeht.

Montag, 16. November 2009

Neue Hausverwaltung

Mitteilung an unsere Eigentümer
versammlung
Betreff: 2.Aufruf für Gremium - Neue Hausverwaltung

Derzeit stellen wir ein Gremium von rund 10 Personen zusammen, welche bei der Auswahl unserer zukünftigen Hausverwaltung mitarbeiten.

Wir ersuchen die Eigentümerinnen und Eigentümer der Häuser A, B, C und D welche in diesem Gremium mitarbeiten möchten, sich mit uns per Telefon 0699-81961465 oder Email
office@ulmgasse.at , bis spätestens 30.November 2009 in Verbindung zu setzen.

Am 14.11.2008 ersuchten wir erstmalig interessierte Eigentümer, welche an der Entscheidungsfindung für die Neue Hausverwaltung mitarbeiten möchten, sich bei uns zu melden und haben wir mit diesen bereits erste Gespräche geführt.

Wir geben Ihnen mit diesem zweiten und letztmaligen Aufruf nochmals die Möglichkeit, beim Auswahlverfahren mitzuwirken.

Der zukünftige Verwalter wird nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung der bereits geführten Vorgespräche ausgewählt.

Wir müssen darauf hinweisen, dass andernfalls ein Hausverwalter vom Bezirksgericht Graz eingesetzt wird und wir bei der Auswahl keinen Einfluss nehmen können.
Eigentümer welche die Email Adresse bei uns hinterlegt haben, sollten den HV Vertrag schon erhalten haben,alle anderen können den Vertrag bei uns gerne anfordern,einfach eine Email an uns
Leistungsumfang WEG Ulmgasse 14a-d 8053 Graz

Folgende Punkte sind unter anderem Bestandteil des Hausverwaltungsvertrages
• Zu 2.5 Mitsprache: Für Objekte wie z.B.: Parkplatz und Freizeiteinrichtungen müssen den betroffenen Eigentümern eine Diskussionsmöglichkeit und Mitbestimmung ermöglicht werden.

• Zu 2.6 Ankündigung von Reparatur und Instandhaltungsarbeiten mit Angabe der Firma und des Auftrages mindest 14 Tage vor Arbeitsbeginn mittels Aushang.

• Zu 2.14 Für Eigentümer sind Kopien bis 10 Stück kostenfrei anzufertigen.

• Zu 2.12 Begehung der Anlage (Protokoll), unter Beisein des Anlagensprechers –Vereins (1x monatlich) Abhaltung einer Sprechstunde in der Anlage (1x monatlich 2 Stunden). Führung einer Geräte- Bestandsliste aus dem der Verbleib der Geräte klar hervorgehen muss, Entsorgung, Verkauf, Ertrag etc.
Dieses „Gerätebuch“ muss in Kopie jeweils beim Hausbesorger zur jederzeitigen Einsichtnahme aufliegen.

• Zu 2.10 Auflösungen Sparbücher müssen mind. 30 Tage vor Durchführung im Haus angeschlagen werden.
Sämtliche Konten und deren Erträge müssen bei der Jahresabrechnung (März) angegeben werden.

• Zu 2.5. Überprüfung und Information, über den Zustands der Häuser sowie Information über zweckmäßige Renovierungen, Energieeinsparungen (Solaranlage) im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten und Finanzierungsvorschläge unter Berücksichtigung von Förderungen.

• Zu 2.16 Stichprobenartige Überprüfung des Hausbesorgers bezüglich Reinigung, Schneeräumung und Obsorge der Anlage.

• Zu 2.17 Hausbesorgerangelegenheiten zB.: Einkäufe über Euro XX .- benötigen die Zustimmung der HV, unter XX .- muss diese Zustimmung nachträglich eingeholt werden (Einkaufsbuch), dieses
„Einkaufsbuch“ muss beim Hausbesorger aufliegen, welche jederzeit nach Terminvereinbarung von den Eigentümern eingesehen werden können. Weiteres steht jeden Eigentümer das Recht zu, diesbezügliche Kopien anzufertigen.

• Zu 2.18 Krankenstände, Urlaube, Vertretungen der Hausbesorger müssen den Eigentümern rechtzeitig (Urlaub mindestens 4 Wochen vor Antritt, Krankenstände unmittelbar bei Antritt ) per Aushang mitgeteilt werden.

• Zu 2.19 Die Möglichkeit (vertraglich) auf Wunsch allen Eigentümern eine moderne ONLINE- Abfrage sämtlicher Gelder, Vorschreibungen und Abrechnungen der Betriebskosten,
Bankbelege, IK Rücklagenstand usw. muss bei Verwaltungsübernahme angeboten werden.

• Zu 2.20 Die neue Hausverwaltung muss innerhalb eines Jahres ein Konzept zur Betriebskostensenkung vorlegen und Einsparungspotenzial ergründen.
Es muss z.B.: mit den Handwerksbetrieben auf Senkung der Stundensätze sowie Streichung von Anfahrtspauschale verhandelt werden.

Mit freundlichen Grüssen,
Stefan Hammer - Hans Lösch

Graz, 16.11.2009

Montag, 2. November 2009

Geheimsache Hausbesorger Gehälter

fettenjahre4
...aber überprüfen dürfen wir sie nicht!

Am 30.März 2009 (!) wurde die Hausverwaltung G.-Eigentum von uns schriftlich ersucht, die Gehaltslisten unserer zwei Hausbesorger zwecks Überprüfung an uns zu übermitteln.
Bis zum heutigen Datum wurden uns die Gehaltslisten nicht zur Verfügung gestellt, weshalb, entzieht sich unserer Kenntnis.

Das Wohnungseigentumsgesetz gibt jeden Eigentümer das Recht, Einblick in diese Unterlagen zu bekommen.

Wir haben nun mit heutigem Datum nochmals bei der Hausverwaltung wegen der Gehaltslisten urgiert. Sollten die gewünschten Unterlagen abermals nicht an uns übermittelt werden,
sehen wir uns gezwungen, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, schließlich geht es um rund 200.000.- Euro im Jahr. oder rund 17.000.- im Monat.

Wir werden auf unserer Internetseite www.ulmgasse.at und auch in anderen Medien, ausführlich darüber berichten.

Die HV G. hat auf unseren Brief reagiert und die gewünschten Gehaltslisten nach 6 Monate zugesandt.
Das von der HV J.G.-Eigentum für 4 Kopien über 10.- berechnet wurden möchten wir nicht weiter kommentieren, -dies wird bei unserer zukünftigen Hausverwaltung nicht möglich sein!
Alle Eigentümer welche an der Gehaltsliste unserer zwei Hausbesorger Interesse haben, können dies bei uns kostenfrei anfordern, einfach eine EMAIL an uns.
Ps.: Es freut uns das so starkes Interesse an den Gehaltslisten vorherrscht, bitte haben Sie Verständnis das nur Eigentümer welche die korrekte Wohnadresse angeben, diese zugesendet bekommen!

Hausversammlung 2009

versammlung2

Sehr geehrte Eigentümer!

Die Hausverwaltung G. ist vertraglich verpflichtet, alle Jahre mindestens 1 Hausversammlung abzuhalten.

(Unserer zukünftigen Hausverwaltung wird vorgeschrieben, in welchem Monat die Hausversammlung(en) abzuhalten sind.
Es kann nicht sein, dass die Termine zum Beispiel in den Dezember gelegt werden, wie es die Hausverwaltung G. im Jahr 2008 machte.)

Wir vom Verein erwarten von der Hausverwaltung G. eine richtige Hausversammlung wo die derzeitigen Probleme als Versammlungspunkte angesprochen werden!
Und nicht wie es im Vorjahr war, dass wir bei der Hausversammlung einen Vortrag über Energieeinsparung bekommen.
Wir haben heuer der Hausverwaltung J.G. und Sohn ganz klar unsere Punkte für 2009 per Einschreiben und Email mitgeteilt, und dies ganz im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes.

Die wie folgt sind:

Hausverwaltung E.
8020 Graz

Betr.: Eigentümerversammlung 2009

Sehr geehrte Herren!

Für die lt. Vertrag alljährlich abzuhaltende Versammlung ersuchen wir folgende Tagesordnungspunkte in die Tagesordnung aufzunehmen.

· Dass von Seiten der Antragsteller die gerichtlich beschlossene, noch nicht rechtskräftige Auflösung des Hausverwaltervertrages mit anschließender ausführlicher Diskussion behandelt wird.

· Die noch nicht zum Abschluss gebrachten Arbeiten im Zusammenhang mit Installation der Warmwasserzähler zur Diskussion zu stellen.

Wir merken uns als Termin den 27.10.2009 vor.

Mit freundlichen Grüssen,

für den Verein und die Antragsteller

Stefan Hammer
Obmann

Hans Lösch Stellvertreter

Freitag, 30. Oktober 2009

Erfahrungen anderer Wohnanlagen

Interessante Meinungen können Sie auf der Seite :
http://www.e-sitter.at/123/pages/gaestebuch.php
finden, diese Seite wurde ebenfalls von Eigentümern einer Wohnanlage ins Internet gestellt, die von unserer Hausverwaltung "Verwaltet" wird.

Wir möchten den Betreibern dieser Seite unsere Achtung aussprechen, obwohl eine andere "Hymne" gesungen wird als auf der Seite der Wohnungseigentümer Jauerburggasse - Graz, haben sie die Anmerkungen noch nicht entfernt.

Freitag, 4. September 2009

Steirische Mieter begehren auf....

Betriebskostenabrechnung

Immer mehr Einsprüche - Jede zweite Betriebskostenabrechnung beanstandet

Klicken Sie hier um den ganzen Artikel in der Kronenzeitung zu lesen.

Ein weiterer Bericht klärt den Wertverlust einer Eigentumswohnung auf:
Warum Ihre Wohnung weniger Wert wird „Grundbuch statt Sparbuch“ lautet angesichts der Finanzkrise die Parole
In der jüngsten Ausgabe von Konsument 9 wird wird auf Gründe welche den Wert Ihrer Wohnung stark reduzieren können, eingegangen. Sie können sich die Ausgabe 9 im Zeitschriftenhandel besorgen oder schicken Sie uns eine Email und wir senden Ihnen den Artikel gerne zu.

Wir zitieren auszugsweise:
Da kann man böse Überraschungen erleben, warnt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Laut Meinungsumfragen interessiert sich ein Viertel der österreichischen Bevölkerung für Immobilien als Geldanlage. Grund und Boden hätten immer ihren Wert, heißt es........

Wertminderungen
Andere Faktoren können der Wert der Wohnung ebenfalls mindern: etwa ein Hausverwalter,der nicht kontrolliert wird, weil die Wohnungseigentümer nicht geschlossen vorgehen. Er kann Reparaturen teuer (durch mit ihm „verbandelte“ Unternehmen) erledigen lassen oder die Durchführung hintertreiben. Dies schmälert nicht nur die Lebensqualität jener Eigentümer, die ihre Wohnung selbst bewohnen, sondern auch den Wert des Miteigentums. Schon beim Erwerb einer Wohnung lauern Fallen......

Quelle: www.konsument.at

Der Verein bedankt sich bei einen Eigentümer für die Zusendung des Artikels, dies zeigt uns mit welchem großen Interesse die Kündigung der Hausverwaltung verfolgt wird.

Donnerstag, 3. September 2009

Einspruch - Rekurs

kuendigung

Wir möchten allen Eigentümern mitteilen, dass die HV Johann G. und Sohn, Rekurs - Einspruch gegen die Kündigung erheben wird.

Somit wird ein Wechsel der Hausverwaltung verzögert!

Samstag, 29. August 2009

Neue Hausverwaltung

mitteilung

Sehr geehrte Eigentümer!


Wie Sie mittlerweile erfahren haben, wurde der Verwaltervertrag mit der Hausverwaltung Johann. G.-EIGENTUM wegen grober Pflichtverletzung vom Bezirksgericht Graz-West mit Schreiben vom 4. August 2009 aufgelöst.
Dieser Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Bevor wir weitere Schritte einleiten können, müssen wir die Rechtskraft dieses Sachbeschlusses abwarten!
Die Hausverwaltung Johann G. hat das Recht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Beschlusses am zuständigen Bezirksgericht, Einspruch zu erheben.

Nach Rechtskraft des Beschlusses, muss die Hausverwaltung alle Vermögenswerte und Unterlagen, welche der Wohnungseigentumsgemeinschaft Ulmgasse gehören, der neuen Hausverwaltung übergeben.

Neue Hausverwaltung:
Seit rund 2 Jahren, sind wir (Stefan Hammer und Hans Lösch) mit den Vorbereitungen für den Wechsel einer neuen Hausverwaltung beschäftigt. Wir vom Verein Ulmgasse haben dies nach besten Wissen und Gewissen durchgeführt. Es stehen uns derzeit 3-4 Hausverwaltungen in Graz zur Verfügung.

Die neue Hausverwaltung muss sofort nach Übernahme, mit unserer Unterstützung, eine Kostenanalyse der Wohnanlage Ulmgasse durchführen, und uns Vorschläge zur Reduzierung unserer Betriebskosten, ohne Qualitätseinbusen vorlegen. Wir rechnen aus heutiger Sicht mit einer Erhöhung der Wertsteigerung und deutlichen Verbesserung der Wohnqualität in unserer Ulmgasse.

Unser Ziel, welches ich in den Versammlungen immer wieder betont habe, ist eine Reduzierung der reinen Betriebskosten, nicht betroffen sind da natürlich Kosten einer allfälligen Sanierung etc.
Ein Beispiel: mit dem Wechsel der Hausversicherung (unter denselben Bedingungen!) haben wir schon ein Einsparpotenzial von bis zu € 18.000.- !
Weitere größere Einsparungsmöglichkeiten werden wir mit der neuen Hausverwaltung vorab besprechen und mit Unterstützung der Wohnungseigentümer auch durchsetzen!

Wir haben in unseren Verhandlungen mit den diversen Verwaltungen immer großen Augenmerk auf die Transparenz und das Preis-Leistungs-Verhältniss geachtet. Auf jeden Fall sind wir auf sämtliche Gegebenheiten vorbereitet.

Über unsere zukünftige Hausverwaltung werden wir sie am Laufenden halten und werden Sie dementsprechend rechtzeitig darüber informieren.

Der Verein

Donnerstag, 20. August 2009

BZG-Beschluss Ulmgasse

Gombocz Hausverwaltung SteiermarkSehr geehrte Wohnungseigentümer!

Heute erreicht uns der Sachbeschluss des Bezirksgerichts Graz-West, datiert mit 4.8.2009, wonach,

„ Der Hausverwaltervertrag mit Johann.G. & Sohn ., aufgelöst wird !“

Die Begründung sind die bekannten schwerwiegenden und fortgesetzten Gesetzesverstöße durch die Hausverwaltung.

Zum zeitlichen Ablauf ist festzuhalten, dass das Vertragsverhältnis mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft dieses Beschlusses endet.

Wir bitten Sie, diesen Beschluss zur Kenntnis zu nehmen und bedanken uns bei allen Vereinsmitgliedern, aber auch bei allen übrigen Wohnungseigentümern, die mit dazu beigetragen haben, dass wir den erfolgreichen Beschluss zur Absetzung der Hausverwaltung erreichen haben können.

Über den weiteren Ablauf werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Fragen beantworten wir gerne telefonisch unter 0316 – 27 35 71.

Wir grüssen alle Wohnungseigentümer herzlich und wünschen noch eine erholsame Urlaubszeit,

Eine Kopie des Beschlusses kann per Email(1mb) angefordert werden!

Für den Verein: Stefan Hammer Hans Lösch
Obmann Stellvertreter


Graz, 20.8.2009
Dieser Aushang bleibt so lange in unserem Schaukasten, bis der Beschluss Rechtskraft erlangt hat.
Desweiteren gilt bis zur Rechtskraft die Unschuldsvermutung!

Freitag, 10. Juli 2009

Scharfe Hausordnung-Wien

Hundekot-Tafel-StVO1
Seit wenigen Monaten gelten für die Wiener Gemeindebauten neue, strikte Hausordnungen.

Zahl der Delogierungen steigt

Im Wohnbau-Ressort erklärt man diese Zahlen aber nicht mit der neuen „Law & Order light“-Linie, sondern mit der Wirtschaftskrise: Heuer, wie auch im Vorjahr, hätten deutlich mehr Gemeindebaubewohner als sonst die Miete nicht mehr bezahlen können. Von den 440 Kündigungen wären 400 wegen Zahlungsrückständen ausgesprochen worden, nur 40 wegen „unleidlichen Verhaltens“.

Inoffiziell ist der Anteil der Delogierungen wegen Verstößen gegen die Hausordnung größer und liegt bei 30 bis 40 Prozent, heißt es bei Wiener Wohnen. Da „unleidliches Verhalten“ und Mietrückstände oft gemeinsam auftreten, beantragt Wiener Wohnen Delogierungen dann wegen der Mietrückstände: „Weil diese Verfahren von den Gerichten schneller abgehandelt werden als Verfahren wegen unleidlichen Verhaltens. Die können sich extrem in die Länge ziehen.“ Vor einer Delogierung wird versucht, die Probleme im Vorfeld zu klären. Mietern mit Finanzproblemen werden Hilfsangebote unterbreitet; Mieter, die andere Mieter belästigen, stören oder bedrohen, werden verwarnt:

Den ganzen Artikel finden Sie hier: DiePresse
Die Hausordnung können Sie hier finden:
Neue Hausordnung

Montag, 1. Juni 2009

Info-Kündigungsverfahren

umfrage1Information der Eigentümergemeinschaft zum Außerstreitverfahren

Am 28.5.2009 hat die Verhandlung zur Auflösung des Verwaltervertrages mit J.G. &S.. stattgefunden, die fünf Stunden gedauert hat.

Die Richterin, Frau Mag.Z.-W., hat auf Grundlage des Sachverständigengutachtens aus dem Strafakt der Staatsanwaltschaft beiden Parteien Gelegenheit zu ausführlichen Stellungnahmen zu den zehn verschiedenen Tatbeständen gegeben und die Einvernahmen zunächst abgeschlossen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen bis zum Vorliegen des Gerichtsprotokolls keine weiteren schriftlichen Informationen zukommen lassen können.

Sollten Sie sich für mündliche Auskünfte zum Ablauf des Außerstreitverfahrens interessieren, so bitten wir, uns entweder telefonisch oder per e-mail anzusprechen:

Tel. 069911634573 bzw. info@ulmgasse.at

Bemerkenswert war, dass an der Verhandlung insgesamt zwölf Eigentümer teilgenommen haben, die sich ohne Ausnahme für den Hausverwalterwechsel ausgesprochen haben. Wir danken allen, die sich die Zeit für die Verhandlung genommen haben und sich auch teilweise zu Wort gemeldet haben.

Auf der Gegenseite hat sich keine einzige Person eingefunden, die die Partei der Hausverwaltung Eig.- J.G. & S. ergriffen hätte. war.

Verein Eigentümer Ulmgasse 14a – 14 d

Samstag, 30. Mai 2009

Gewinnen Sie ein Abendessen in Graz.....

Ein schönes Abendessen zu zweit

Copyright des Bildes Stefan Hammer

Das Gewinnspiel ist beendet, wir gratulieren den Gewinner

.. für 2 Personen im Werte von 30.-

Natürlich können Sie mit all Ihrer Familie-Freunden das Lokal besuchen, der Betrag wird Ihnen dann einfach von der Rechnung abgezogen - wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

Hier gehts zu Ihrem Abendessen, einfach klicken

Teilnehmen können alle Vereinsmitglieder der Wohnanlage Ulmgasse!

Sonntag, 10. Mai 2009

Unschuldsbeteuerung die X -te

arekia1 Sehr geehrte Wohnungseigentümer !

Achtung:
NEWS ! 14.05.2009 Wie wir erfahren haben, hat die HV G. über Rechtsanwalt Dr. D. bei Gericht um eine Verschiebung der Verhandlung am 26.5.09 in Sache Umlaufbeschluss Ilse M. angesucht, somit findet nur der Termin am 28.5.09 statt!

Die Hausverwaltung hat durch den Rechtsanwalt Mag.D.... ein Rundschreiben herausgegeben, das ergänzungsbedürftig ist.
Mag.D. zitiert aus dem Gutachten des Sachverständigen Mag.M. vom 23.10.2008 wonach „ die Gebahrung und Buchhaltung (der Hausverwaltung G....) keine Unregelmäßigkeiten aufweist.“
Schon dieses Zitat ist unrichtig!
Richtig heißt es auf Seite 11: „Durch die vorgenommene Untersuchung kann nicht festgestellt werden, dass es zu Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung gekommen ist. Daraufhin wurde der Sachverständige mehrmals veranlasst, Gutachtensergänzungen vorzunehmen das Ergebnis nach der dritten Ergänzung vom 23.1.2009 ist ein ganz anderes, geradezu entgegen gesetztes zum obigen Zitat von Mag. D., mit dem er nur die Unschuld seines Klienten beweisen will:

1.) Die Hausverwaltung hatte jahrelang einen erheblichen Teil des Vermögens der Wohnungseigentümer (bis zu 2/3) auf ein Geheimsparbuch angelegt, das die gesetzes- und vertragswidrige Bezeichnung „Hausverwaltung G. & S.“ aufgewiesen hat.
2.) Die Hausverwaltung hat die Existenz dieses Sparbuchs vor den Wohnungseigentümern jahrelang verschwiegen.
3.) Selbst in der neben stehende Vermögensaufstellung vom 11.1.2008, die allen Eigentümern mittels Rundschreiben zugesandt worden ist, fehlte darin das „Geheimkonto“ mit einem Betrag von allein € 106.000.-
4.) Auch das Rücklagenkonto für die Abfertigung für die Hausbesorger mit einem aktuellen Stand von über € 70.000.- weist eine gesetzes- und vertragswidrige Bezeichnung auf.

Eine derartige Verwaltung des Treuhandvermögens, also unseres Geldes, stellt einen schweren Vertragsbruch durch die Hausverwaltung dar.
Sollte es trotzdem noch jemand geben, der sich dafür einsetzen will, dass die Hausverwaltung Eigentum, J.g.. & S.. auch in Zukunft unsere Objekte und damit auch Gelder verwaltet, so bitten wir diese Person mit uns in Verbindung zu treten, damit wir ihr die schriftlichen Beweise für unsere Feststellungen vorlegen können.

Diese sind ja auch Gegenstand des Außerstreitverfahrens, für das von der Richterin der Gerichtstermin mit 28.5.2009 von 13 bis 18 Uhr im Verhandlungssaal B des Bezirksgericht Graz West festgelegt worden ist.
Wir bitten Sie, zahlreich an dieser öffentlichen Verhandlung teilzunehmen und damit auch Ihr Interesse an der Verwaltung unserer Liegenschaft zu zeigen.

Dort, vor Gericht wird darüber geurteilt werden, ob der Hausverwaltungsvertrag wegen grober Pflichtverletzung aufgelöst wird und nicht in den Büros der Verwaltung oder deren Rechtsanwalts! Daran können alle seine Unschuldsbeteuerungen nicht ändern.

Ps.: Verlangen Sie Einsicht in die Gutachten, die Hausverwaltung darf Sie Ihnen nicht verwehren!

Verein Ulmgasse - Graz

Freitag, 1. Mai 2009

Kinderspielplatz: Neu heißt nicht immer besser


Das Neu nicht immer auch besser heißen muss, zeigt der Umstand unseres neu angelegten Kinderspielplatzes in unserer Wohnanlage.
Das unser Spielplatz erneuerungsbedürftig war, steht außer Frage, leider wurde die Neuanschaffung wiederum hinter den Rücken der Betroffenen gemacht und damit eine Chance vertan, Zukünftig vernünftig, in die Werterhaltung unserer Anlage zu investieren.
Wir meinen das es wohl das  mindestes gewesen wäre, die Eltern sowie Kinder bei der Neugestaltung des Kinderspielplatzes miteinzubeziehen, den schließlich sind es die Kinder unserer Eigentümer die diesen Platz benützen!
Die dafür ausgegeben, nicht gerade geringen Beträge, werden wir uns genau ansehen, diesbezüglich ist ein Schreiben an die HV G. bereits abgegangen, und werden an dieser Stelle über das Ergebnis berichten!
Wie es anders gehen kann zeigt unser obiges Bild, naja wir wünschen uns ja nicht gerade diesen Spielplatz, aber etwas mehr Liebe und Einfühlungsvermögen in der Gestaltung und Qualität wäre schon angebracht und wünschenswert gewesen.

Was mit etwas willen alles möglich ist:
www.komposch.at

Nehmen Sie Teil an unserer Online-Umfrage: Kinderspielplatz

Wohnanlage Ulmgasse Graz - Austria -

DIE KRITISCHE Plattform - Infos von Eigentümer für Eigentümer. Wenn Sie Lob-Sorgen-Probleme haben , schreiben Sie uns! Besuchen Sie uns auch auf Facebook NEU für registrierte User: ULMGASSEN WEBCAM - Hausverwaltung: OGRIS-Kärnten

Login - Registrierung

Du bist nicht angemeldet.

Soziale Netzwerke

THEMA RECHT: Hier finden Sie ein kostenloses E-Book über IHRE Rechte:

Das Recht auf Ihrer Seite-Arbeitsrecht

Wohnrecht-Familie

www.ulmgasse.blog -Das neue Ulmgassen Magazin-Nehmen Sie aktiv am Geschehen rund um die Wohnanlage Ulmgasse teil! Lassen Sie Ihren Ärger-Zufriedenheit freien Lauf

Aktuelle Beiträge

KÄRNTEN: Schmiergelder,...
Für die Ermittler besonders interessant: Ein im Fahrzeug...
Ulmgasse - 2018/04/28 07:23
Kommentar zu "Minderheit...
Es ist erstaunlich, dass diese Minderheit auch nicht...
Ulmgasse - 2018/04/10 20:58
Leichter gesagt als getan...
... viel, viel leichter gesagt als getan! Leider. :-( Und,...
Eigentümerin - 2018/04/10 12:24
Minderheit bestimmt über...
Wie ist so etwas möglich? Ganz einfach: Es kommt nicht...
scorpione - 2018/04/10 07:57
Kündigung der Hausverwaltung...
....und schickt die schwarzen Schafe der Hausverwaltungen...
Ulmgasse - 2018/04/03 13:58
Teleservice Firma Thyssen...
Wie viele Lifte haben sie in der Ulmgasse? Und wie...
Eigentümerin - 2018/04/03 12:02
Feng-Shui im Lift des...
Der Bodenleger, der - laut Verzeichnis der Wirtschaftskammer-...
scorpione - 2018/04/02 22:25
Hausbetreuer übernimmt...
So ganz nebenbei vor „Legionellenprophylaxe“ und anderen...
scorpione - 2018/04/01 22:54
Gewerkschaft will guten,...
„Preislich liege der Unterschied oft nur bei ein paar...
scorpione - 2018/04/01 18:37
Abzocke bei der Liftbefreiung?
Die Wohnanlage ist eine never ending Story......, diese...
Ulmgasse - 2018/03/31 08:36
Abzocke bei der Liftbefreiung?
Die WEG Ulmgasse zahlt laut Betriebskostenabrechnung.. .
scorpione - 2018/03/30 23:52
Krankmacher Asbest-Fassade
Krankmacher Asbest-Fassade Das Damoklesschwert „ASBEST“...
Ulmgasse - 2018/03/22 12:15
Millionen-Diebstahl.....mi t...
GRAZ. Diebstähle mit einem Schadensausmaß von rund...
Ulmgasse - 2018/03/15 14:03
Was hat der ORF und die...
Die Personalkosten für den ORF und nur 4000 Mitarbeitern...
Ulmgasse - 2018/03/04 17:41
Was hat ein Hans und...
.. auch Hans hat vorher gegen ein Unternehmen gekämpft...
Ulmgasse - 2018/03/04 17:08
Anfrage an die Hausverwaltung
Sehr geehrte Hausverwaltung, ich ersuche Sie, die...
Ulmgasse - 2018/03/02 16:18
Reinigungskosten von...
Sauberkeit kostet Stadt über 300.000 Euro im Jahr Die...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:07
12 km²
1km²* = 1.000.000 m² die Stadt hat somit 12.000.0000...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

Webcam from Graz

WEBCAM

Unsere Wohnanlage aus der Luft

Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme! Im Falle von wettbewerbsrechtlichen, domainrechtlichen, urheberrechtlichen oder ähnlichen Problemen möchten wir Sie bitten, uns zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Wir garantieren, dass zu Recht beanstandete Teile dieser Website unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen, und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen erhoben.

Ulmgasse ist umgezogen!

Umzug

Liebe Ulmgasse-Leser:innen,

wir haben hart gearbeitet. Hunderte von Artikeln, Kommentaren, Bildern und Dokumenten sind nun erfolgreich auf unseren neuen, leistungsfähigeren Ulmgasse-Webauftritt umgezogen. Wir danken allen Unterstützern des Ulmgasse-Blogs.

Kommen Sie mit und passen Sie das Lesezeichen Ihres Browsers an unsere neue Webadresse https://ulmgassegraz.wordpress.com an.

Zum neuen Ulmgasse-Blog »

Web Counter


Impressum

Ältere Beiträge finden Sie im Archiv

Stefan Hammer
8053 Graz
Email: info@ulmgasse.at

Copyright © by Stefan Hammer 2005- 2020 Beachten Sie bitte, dass sämtliches Speichern, Kopieren oder verbreiten von Text oder Textteilen dieser Internetseite, in welcher Form auch immer, nur mit Einverständnis des Autor gestattet ist.

Datenschutz

Serverüberwachung / Servermonitoring mit Livewatch.de
Servermonitoring mit Livewatch.de

Suche