Dienstag, 9. März 2010

Ogris-Klagenfurt ist weit entfernt von der Zukunft.....

Fripal Hausverwaltung

...aber nicht wir Eigentümer?
Eine online Zugangsmöglichkeit gibt den Eigentümern und den Vermieter, die beste Möglichkeit eine Hausverwaltung und die regelmäßigen Zahlungen der Mieter zu kontrollieren -manche Hausverwaltung wollen das vielleicht gar nicht......??????



Die Fa. Ogris-Kärnten teilte den Eigentümern mit, dass ein Online Zugang die Zustimmung der Mehrheit benötigt!

Hier dürfte die Fa. Ogris die Zeit der Zeit verschlafen haben oder:

1. die Gesetzeslage nicht kennen oder in Kärnten ist die Zukunft noch Vergangenheit!

2. wird in Wien von mehreren, fortschrittlichen Hausverwaltung eine ONLINE Hausverwaltung bereits durchgeführt und zwar sehr erfolgreich. Beispiel: Hausverwaltung "Haselsberger" - www.haselsberger-immobilien.at und onlinehausverwaltung & immobilientreuhand.

3. wird uns dieser zukunftsweisende online Zugang als zusätzliche Serviceleistung von der Fa. Fripal selbstverständlich laut Vertrag zur Verfügung gestellt. Wenn ein Eigentümer diesen Service möchte kann er es nutzen, wenn nicht, bekommt er weiterhin seine Unterlagen auf die herkömmliche "Alte" und bekannte Variante. Wir haben daher mit der Fa. Fripal eine vorausschauende Hausverwaltung.

Eine Online Zugangsmöglichkeit ist:

vergleichbar mit einer Bank. Jede Bank in ganz Europa bietet einen modernen Onlinezugang für die Kunden an. Keine Bank könnte es sich leisten, auf diesen Service für die Kunden zu verzichten, wer möchte benützt es und wer nicht, geht in die Bank und holt sich die Unterlagen persönlich ab. Jeder Kunde kann dies selbst entscheiden, so ist es auch bei uns in der Ulmgasse - wir sind zukunftsorientiert und dies wird sich auch auf den Wert der Wohnung auswirken, jeder jüngere und jung gebliebene Eigentümer oder zukünftige Käufer wird diesen Online Service nutzen und schätzen.
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Hier können Sie testen wie ein Online Verwaltung funktioniert, einfach klicken -Wir denken an den Wert unserer Wohnungen


Weitere Möglichkeit: Bitte hier klicken

Hier finden Sie weitere Informationen:
Online-Hausverwaltung-Wertsteigerung der Wohnungen
Besser Fremdgehen bei der Hausverwaltung
Zukunftsmodel-ONLINE-Hausverwaltung
Gerichtsurteil online Hausverwaltung

WIR SUCHEN EINE HAUSVERWALTUNG NICHT FÜR ZWEI JAHRE - WIR DENKEN AN DIE ZUKUNFT UND WERTERHALTUNG UNSERE WOHNUNGEN!

Mittwoch, 3. März 2010

Geheimnisse......rund....um....

Geheimnisse-des-Geldes

Der Zugang zu dieser Seite ist nur Eigentümer-Mieter erlaubt-mit klick auf den Link, bestätigen Sie das Sie berechtigt sind diese Informationen zu lesen!

Ja ich bin Eigentümer-Mieter

Sonntag, 28. Februar 2010

Wir haben nicht nur ein Herz für Tiere.......

siegfried-freud

VOLLMACHTBESCHRÄNKUNG - WICHTIGER DENN JE!

Der Oberste Gerichtshof (vom 9. 9. 2008, 5 Ob 186/08a) hat wieder darauf verwiesen, dass der Verwalter
"ohne vorhergehenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft handeln" kann, z.B. aufwendige Erhaltungsarbeiten
vergeben kann - allerdings nur, wenn seine Vollmacht nicht entsprechend beschränkt ist.
· O Gemäß § 19 WEG kann die Eigentümergemeinschaft einen gewerblichen Verwalter, eine gemeinnützige
Bauvereinigung, einen Rechtsanwalt zum (Fremd-)Verwalter der Liegenschaft mit Mehrheitsbeschluss bestellen.
Damit überträgt sie ihm aber Rechte, auf deren Gebrauch sie gleichzeitig verzichtet, und zwar wie
folgt:
· O Im Außenverhältnis steht dann dem Verwalter die alleinige, unbeschränkbare Vertretung gegenüber
Dritten zu; z.B. darf nur er, obwohl lediglich Dienstleister, Aufträge für Erhaltungsarbeiten an Handwerker
erteilen.
· O Im Innenverhältnis stehen dem Verwalter im Rahmen der ordentlichen Verwaltung (§ 28) umfassende
Rechte zu, wie die Vergabe auch größerer Erhaltungsarbeiten. Die Mehrheit kann diese Rechte (die Vollmacht)
des Verwalters jedoch beschränken, d.h. deren Gebrauch in bestimmten Angelegenheiten an einen
Mehrheitsbeschluss binden. Solche Beschränkungen ermöglichen erst die verantwortungsbewusste begleitende
Kontrolle der Verwaltertätigkeit und sind daher dringend anzuraten.
· O Vor Bestellung des Verwalters mit Mehrheitsbeschluss sollten der Inhalt des Verwaltungsvertrages
mit der dort integrierten Verwaltervollmacht festgelegt werden.

· O Meist bevorzugen Verwalter eine Trennung von Vertrag und Vollmacht mit dem Hinweis, dass sie sich mit
dieser - wegen ihres geringeren Umfanges - leichter ausweisen können. Das Problem dabei kann sein: Zuerst
wird ein Vertrag ausgehandelt und unterschrieben, nachher verschickte der Verwalter ein Formular mit
einer umfangreichen Vollmacht, das auch unterschrieben wird; es gilt jedoch immer das zuletzt unterzeichnete!

Dokument, und die Vollmachtbeschränkung ist hinfällig .
· O Meist werden ÖVI-Vollmachtformulare empfohlen; sie sind mit dem Bundeswappen versehen, sodass
der Eindruck erweckt wird, es handle sich um amtlich geprüfte oder gar festgelegte Texte. Dies ist jedoch
nicht der Fall. ÖVI (Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder) und WKO (Wirtschaftskammer Österreich)
wahren die Interessen der Hausverwalter; dementsprechend sind auch ihre Vollmachtformulare gestaltet.
· O Insbesondere bei Wechsel der Rechtsform der Verwaltung - z.B. bei Umwandlung der Einzelfirma in
eine GmbH - fordern manche Verwaltungen von den Wohnungseigentümern die Unterzeichnung einer umfassenden
Vollmacht, weil sie diese angeblich zur Vertretung der Eigentümergemeinschaft vor den (Finanz-)Behörden benötigten. Richtig ist hier nur, dass sie die Vollmacht brauchen, falsch jedoch, dass der umfassende Umfang nötig ist. Vielmehr sollte jetzt ein (neuer) Verwaltungsvertrag ausgehandelt werden.
· O Manche Verwalter höhlen allmählich eine vereinbarte Beschränkung dadurch aus, dass sie (durch Kauf)
neu in die Gemeinschaft eintretenden Wohnungseigentümern eine umfassende Vollmacht zur Unterzeichnung
vorlegen. Wohnungskäufer sind daher gut beraten, sich den bestehenden Verwaltungsvertrag
vom Verwalter vorlegen zu lassen. Wenn es keinen gibt, Vorsicht bei der Unterzeichnung einer Vollmacht!

· O Ist eine umfangreiche Vollmacht bereits (vor Jahren) erteilt worden, kann sie beschränkt werden. Voll wirksam wird die Beschränkung erst, wenn sie mehrheitlich erfolgt. Wenn dies nur ein einzelner oder die Minderheit tut, ist dies wenigstens eine Warnung an den Verwalter und ein Hinweis, dass er mit der Wahrnehmung von Minderheitsrechten rechnen muss.
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
1190 Wien, www.gdw.at - ZVR-Zl. 640488901

Samstag, 27. Februar 2010

Heizöllieferung - Damit die Rechnung stimmt!

einspruch Ilse-M
Thema Einsparung "Wie macht ER das?:
Bei jeder Lieferung muss ein Kontrolleur dabei sein - WARUM?

Deshalb:
Heizöl und Treibstoffe (Benzin und Diesel) - Betrug an Tankstellen und bei Heizöllieferungen?

UND

DESHALB:

Wer sich vor einer möglichen Mindermenge schützen will, sollte über den Meßvorgang bestens informiert sein. Es lohnt sich für unehrliche Tankwagenfahrer, mehr abzurechnen als abzugeben. Zum besseren Verständnis hier einige Informationen:

Das Heizöl wird mittels einer Pumpe aus dem Tankwagen über einen Gasmeßverhüter durch einen Zähler über den Schlauch und Zapfpistole in den Heizöltank des Kunden gepumpt.

Im Gasmeßverhüter werden in der Flüssigkeit vorhandene Lufteinschlüsse ausgeschieden, bevor sie in den Zähler gelangen. Bei Lufteinbruch (z.B. bei vollständiger Entleerung der Tankkammer) wird der Meßvorgang unterbrochen. An den Schaugläsern der Meßanlage ist der ordnungsgemäße Tankvorgang zu überwachen. Vor und während des gesamten Tankvorgangs muß hier stets rotes Heizöl sichtbar sein.

Was schreibt der Gesetzgeber vor?

Meßgeräte zur Bestimmung des Volumens müssen geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden. Im Interesse eines lauteren Wettbewerbs und zum Schutz der Verbraucher schreibt der Gesetzgeber unter anderem vor:

"Bei der Abgabe von leichtem Heizöl im geschäftlichen Verkehr ist das Volumen auf 15 Grad Celsius umzurechnen und der Heizölabrechnung zugrunde zu legen."

Die Umrechnung des bei Betriebstemperatur gemessenen Volumens darf mit der Meßanlage automatisch oder manuell erfolgen. Bei unterschiedlichen Abgabetemperaturen, d.h. Sommer wie Winter, schafft die Umrechnung eine einheitliche Verrechnungsbasis.

Merke:
Heizöl verändert mit der Temperatur sein Volumen. 1000 Liter Heizöl dehnen sich bei einem Temperaturanstieg von z.B. 15 Grad Celsius auf 25 Grad Celsius um 8,4 Liter aus.

Bei der manuellen Berechnung des Bezugsvolumens muß mit einem geeichten Thermometer in unmittelbarer Nähe des Zählers die mittlere Temperatur bestimmt werden. Auf dem Lieferschein sind in diesem Fall zu dokumentieren:

* das gemessene Betriebsvolumen (am Zähler)
* die gemessene mittlere Betriebstemperatur
* der Umwertefaktor für Heizöl EL (0,00084/°C)


Die Jahreszahl "00" zeigt, daß das Meßgerät mit Ablauf des Jahres 2000 ohne erneute Nacheichung nicht mehr eingesetzt werden darf.

Worauf ist zu achten? - Die Eichbehörde empfiehlt

* Bleiben Sie bei jeder Mineralölanlieferung anwesend. Überwachen Sie den Meßvorgang.
* Kontrollieren Sie am Eichstempel und der zusätzlichen Angabe " Geeicht bis ... " die Gültigkeit der amtlichen Eichung.
* Prüfen Sie vor der Messung, ob das Zählwerk auf Null gestellt wurde und die Messung mit Null beginnt.
* Überprüfen Sie während der Messung die blasenfreie Abgabe. Im Schauglas des Gasmeßverhüters muß immer Heizöl sichtbar sein. Die übrigen Schaugläser müssen vollständig gefüllt sein. Lufteinschlüsse machen sich immer durch Eintrübung bemerkbar.
* Stellen Sie sicher, daß der Lieferschein in Ihrer Anwesenheit ausgedruckt wird und das angegebene Volumen auf die Bezugstemperatur von 15°C umgerechnet wurde.
* Rechnen Sie bei Meßanlagen ohne automatische Mengenumwertung die Angaben des Lieferanten nach. Die Berechnung erfolgt gemäß der Formel:
V0= V Betrieb * [ 1+0,00084 * (15°C - t Betrieb)]

tBetrieb = Temperatur während der Abgabe.
VBetrieb= Am Zähler abgelesenes Volumen.

Mittwoch, 24. Februar 2010

Was im Fripal-Graz Vertrag steht.....

......sind Forderungen welche auch das Gesetz vorsieht, uns Eigentümern aber bisher vorenthalten wurden! Das muss sich mit der neuen Hausverwaltung ändern!
Wir halten uns an die Fakten!
Deshalb seien Sie bitte vorsichtig was und wo Sie unterschreiben!

Ein Auszug aus einer vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten im Auftrag gegebenen Untersuchung. Den ganzen Text finden Sie auf :
www.iswb.at/forschung/forschung.php?ID=418

FAKT ist, jeder Eigentümer haftet für den Anderen. Deshalb gibt es auch keinen Datenschutz im WEG, kein Eigentümer möchte für andere bezahlen ohne es zu wissen!
Forderungen, von welcher Seite auch immer, diese Daten nicht bekannt zu geben, sind für mich nicht nachvollziehbar und unverständlich.

Zahlungsunfähige Miteigentümer und Ausfallshaftung

Wohnungseigentümer haften im Rahmen der Ausfallshaftung (§ 13c WEG) für die Außenstände von zahlungsunfähigen Miteigentümern. Das Gesetz verlangt von der Gemeinschaft, daß sie für einen zahlungsunfähigen Miteigentümer die Rückstände der Wohnbeitragszahlungen (Betriebskosten und Reparaturfonds) anteilig abdecken muß, sollten diese Außenstände nicht einbringlich sein. Der Verwalter ist im Zuge einer ordnungsgemäßen Jahresabrechnung verpflichtet, säumige Wohnungseigentümer in der Jahresabrechnung auszuweisen. Aber knapp drei Viertel der befragten Wohnungseigentümer können der Jahresabrechnung nicht entnehmen, ob Zahlungsrückstände bestehen. Nicht nur, daß 16% der befragten Wohnungseigentümer angeben, für den Rückstand eines Miteigentümers bereits aufgekommen zu sein, bestätigen auch Hausverwalter, immer häufiger mit dem Problem zahlungsunfähiger Miteigentümer konfrontiert zu werden.

Unterstützung der Organisation durch Hausvertrauensleute

Hausvertrauensleute haben sich auch ohne Bevollmächtigung in vielen Wohnanlagen bewährt. Die Ausstattung mit einer Vollmacht erscheint auch in Zukunft nicht notwendig, aber eine Anleitung für jene Wohnungseigentümer, die ein Delegiertensystem in ihrer Wohnanlage einrichten wollen, ist sinnvoll. Um die Erreichbarkeit aller Miteigentümer besser zu gewährleisten, sollte jeder Jahresabrechnung eine aktualisierte Adressenliste beigelegt werden.* Hausversammlungen haben einen hohen sozialen Stellenwert und sollten mindestens einmal pro Jahr abgehalten werden, was gesetzlich festzuschreiben wäre. Eine professionelle Vorbereitung trägt zur Erhöhung der Teilnehmerzahl bei. Um Konflikte in einer Wohnanlage nicht eskalieren zu lassen, sollten Miteigentümer und Hausverwaltung die Möglichkeit professioneller Unterstützung von unbeteiligten Dritten in Anspruch nehmen können. Der fruchtbare Meinungsaustausch bei Hausversammlungen benötigt häufig Unterstützung in der Strukturierung und Moderation der Versammlung. Damit können unterschiedliche Interessen und Standpunkte klarer herausgearbeitet und gemeinsame Lösungsstrategien entwickelt werden. Sind die Konfliktpositionen schon verhärtet, ist der Einsatz eines Mediators sinnvoll.

* Dies sollte auch in einen zukünftigen Verwaltungsvertrag aufgenommen werden

www.iswb.at/forschung/forschung.php?ID=418

Donnerstag, 18. Februar 2010

Lebensweisheit....

Ein schönes Abendessen zu zweit

It`s our life

"Nur kein Ehrenamt"

Willst du froh und glücklich leben, lass kein Ehrenamt dir geben.
Willst du nicht zu früh ins Grab, lehne jedes Amt glatt ab.
So ein Amt bringt niemals Ehre, denn der Klatschsucht scharfe Schere
schneidet boshaft dir – schnipp – schnapp, deine Ehre vielfach ab.
Wieviel Mühe, Sorgen, Plagen, wie viel Ärger musst du tragen,
gibst viel Geld aus, opferst Zeit und der Lohn ist Undankbarkeit!
Selbst dein Ruf geht dir verloren, wirst beschmutzt vor Tür und Toren
und es macht ihn oberfaul, jedes ungewaschene Maul.
Ohne Amt lebst du so friedlich und so ruhig und gemütlich
du sparst Kraft und Geld und Zeit, wirst geachtet weit und breit.

Dienstag, 16. Februar 2010

König Akbar- Die Schnur......

schnurEs war einmal ein indischer König namens Akbar. Eines Tages spannte er eine gerade Schnur und forderte seine Minister auf: "Schneidet diese Schnur nicht ab, verknotet sie nicht, doch verkürzt sie auf eine andere Art und Weise!" Da wunderten sich alle, wie die Schnur verkürzt werden könnte, ohne abgeschitten oder verknotet zu werden.
Schließlich stand einer seiner weisesten Leute auf und spannte eine längere Schnur daneben. Durch diese zweite, längere Schnur wurde die erste automatisch verkürzt. Sie war nicht verknotet, nicht abgeschitten und dennoch verkürzt worden.
Ähnlich sollen wir die Meinung eines anderen weder umbiegen noch beschneiden, sondern nur unsere eigene lange Schnur daneben spannen. Dann mögen die anderen entscheiden, was länger und was kürzer, - was besser oder schlechter ist. Wir sollen nicht für die anderen entscheiden, wir sollten ihnen nur unsere Wahrheit darlegen.

König Akbar - Indien

Freitag, 12. Februar 2010

Der Tag danach........

mitteilung Sehr geehrte Eigentümer und Eigentümerinnen!

Es liegt nun die Entscheidung des BG Graz-West vor, wonach wegen des niedrigen Verwalterhonorars und der geleisteten Unterschriften, die
Klagenfurter Firma OGRIS mit der vorläufigen Verwaltung beauftragt ist.

Einsprüche können innerhalb 4 Wochen ab Aushang (11.02.2010) beim BG Graz –West von jeden Eigentümer eingebracht werden.

Damit ist die Verantwortlichkeit zunächst einmal geklärt.


Ferner ist seitens der Firma OGRIS dafür zu sorgen, dass zum richtigen Zeitpunkt die endgültige Hausverwaltung mittels Mehrheitsbeschluss eingesetzt wird.

Festzuhalten ist auch, dass bei der Errichtung des zukünftigen Verwaltervertrages der von uns ausgehandelte und von der Firma FRIPAL unterzeichnete Vorschlag auch von OGRIS zu berücksichtigen sein wird.

Außerdem ist die Firma OGRIS an ein schriftliches Arbeitsübereinkommen gebunden, das vom Gericht protokolliert wird.

Der Verein wird darauf achten, dass diese Vereinbarungen zum Wohl der Eigentümergemeinschaft in der Praxis auch eingehalten werden.

Für die Unterstützung unserer Bemühungen danken wir allen Beteiligten.

Mit der Bitte um weitere gute Zusammenarbeit,

The only thing we have to fear is cheer itself

für den Verein

Stefan Hammer

Donnerstag, 11. Februar 2010

Neue Hausverwaltung für die Ulmgasse ist in Kärnten zu Hause

Ogris Büro Kärnten

Die Hausverwaltung OGRIS aus Kärnten wurde vom Bezirksgericht Graz -West als vorläufige Verwaltung eingesetzt.
Sobald wir den Beschluss von unserem Rechtsanwalt
Dr.Gerald Mader bekommen, können wir Ihnen den Beschluss gerne zusenden ANFORDERUNG

Der Sachbeschluss ist bereits eingegangen und kann angefordert werden!

Jeder Eigentümer kann gegen diesen Beschluss innerhalb 4 Wochen beim BZG Graz West Einspruch erheben! Nach dieser Zeit ist die Fa. OGRIS vorläufige Verwalter und muss einen Umlaufbeschluss durchführen wo die Eigentümer die Fa. Ogris durch Mehrheit bestätigten oder einen anderen Verwalter aus Graz mit der Verwaltung betreuen

Tagsatzung am 9.2.2010

Gombocz Hausverwaltung Steiermark

Rund 25 Eigentümer der Ulmgasse haben am 9.2.2010 die Verhandlung für die Festsetzung eines vorläufigen Verwalters über das Bez. Gericht Graz persönlich verfolgt.
Alle Drei zur Auswahl stehenden Hausverwaltungen waren wie folgt anwesend: Fa.Fripal, Fa. Dr. Schedlberger sowie die Hausverwaltung aus Kärnten Fa. Ogris.
Die Richterin Z.W hat die Verhandlung in professioneller Weise geführt und es ist ihr sehr gut gelungen, die verschiedenen Standpunkte und Wünsche der Eigentümer Betreff der zukünftigen Hausverwaltung zu erfahren. Die Fa. Ogris teilte nochmals mit, dass alles kein Problem ist und er persönlich dafür garantiert, dass jeder Wunsch der Eigentümer erfüllt wird. Auch dass die Fa. Ogris wenn gewünscht, jedes Monat ohne extra Kosten eine Hausversammlung machen würde. Herr Ogris ist jederzeit bereit mit sämtlichen Unterlagen der Abrechnung sich ins Auto zu setzen und nach Graz zu kommen um sie jeden einzelnen Eigentümer vorzulegen.
Herr Ogris verteidigt seinen Dumpingpreis gegenüber seinen Verwaltungsgebühren vor Ort in Kärnten damit, um so grösser die Wohnanlage, um so billiger wird es.

Die HV Fripal stellte sich ebenso den Fragen der Richterin, wie auch den Fragen der Eigentümer. Die Fa. Fripal erklärte den Eigentümern und dem Gericht, dass eine seriöse Verwaltung nur mit seinen im Vertrag (kann sofort bei uns per Email angefordert werden) festgesetzten Betrag möglich ist. Herr Pall machte wie immer einen professionellen und kompetenten Eindruck.

Da Frau Dr. Schedlberger vorab keine Möglichkeit hatte sich im Zuge einer Hausversammlung vorzustellen, stellte sie kurz ihre Firma vor Ort dar und teilte den Eigentümern dann in einer sehr offenen und ehrlichen Weise mit, wie Sie sich eine Verwaltung der Ulmgasse vorstellen kann. Sie offenbarte den Eigentümern gleich, das nicht die minimalen Mehrkosten von rund 3-5 Euro pro Eigentümer für die Verwaltung das Problem sein soll, sondern das eine Verwaltung nur dann gut arbeiten kann, wenn dies auch wirtschaftlich möglich ist. Eine seriöse und gute Verwaltung um 19.500.- für die Wohnanlage Ulmgasse ist nicht möglich und führte dies anhand eines gut verständlichen Rechenbeispieles vor.
Frau Dr. Schedlberger teilte den Eigentümern und dem Gericht auch mit, dass die Eigentümer sich die wahnsinnig hohen Personalkosten ansehen müssen und nicht die 3- 5 Euro Unterschied zu den Verwaltungsgebühren.
Frau Dr. Schedlberger sagte den Eigentümern klar und deutlich was Sache ist. Die Eigentümer haben auch gehört, dass sie in Zukunft mit Millionen an Sanierungen zu rechnen haben und dass hier ihr Firmen Standort Graz von grossem Vorteil ist.
Anm.: Ich danke Frau Dr. Schedlberger für Ihre offene und ehrliche Art, auch wenn Sie sich dadurch bei einigen Eigentümern unbeliebt machte, es waren klare Tatsachen!
Uns ist eine ehrliche Antwort viel lieber als bloße Versprechungen, die nie und nimmer eingehalten werden können und nicht wahr sind und uns an die HV G. erinnert!

Das Gericht wird am 11.Februar 2010 per Aushang den vorläufigen Verwalter bestimmen!

Mittwoch, 3. Februar 2010

Raubüberfall-Ulmgasse

hund
Passant in Graz ausgeraubt, Gast in Disco überfallen

Selbst in Lokalen ist man nicht mehr sicher – so wurde in einer Schladminger Disco ein Gast ausgeraubt! Einen weiteren Überfall gab es in der Grazer Ulmgasse, wo zwei unbekannte Räuber einen Passanten niederschlugen und ihn danach auch noch mit Tritten misshandelten. Der 26-Jährige wurde dabei verletzt.

Am Samstag gegen 2 Uhr früh wurde ein 26-jähriger Kfz-Mechaniker aus Graz in der Ulmgasse überfallen. Die beiden brutalen Täter raubten ihm das Mobiltelefon, Bargeld, einen Ausweis und auch seine Kappe. Der eine Täter soll ein 190 bis 195 großes "Bröckerl", der andere eher schmächtig sein.

Die Personsbeschreibung: Erster Täter: 30 bis 40 Jahre alt, 190 bis 195 Zentimeter groß. Er war mit schwarzen Schuhen mit weißem Rand, einer dunklen Hose und einen schwarzen Mantel bekleidet. Zweiter Täter: 30 bis 35 Jahre alt, 170 bis 175 Zentimeter groß. Er trug beige Halbstiefel, eine schwarze Hose, eine schwarze Lederjacke und eine graue Wollhaube. Hinweise an den Kripo-Journaldienst, 0 59 133 65 3333

Sonntag, 31. Januar 2010

Hausversammlung 29.01.2010

berliner-versammlung
Hausversammlung vom 29.1.2010

Diese Hausversammlung wurde von zahlreichen Eigentümern besucht, die auch rege an den Diskussionen um eine Einsetzung der HV Ogris teilnahmen.

Eine Mehrheit für die Fa. Ogris als Hausverwalter hat die Gruppe "Ogris" nicht erreicht.......

Mit click auf den Link "WEITER" bestätigen, Sie, dass Sie Eigentümer, Mieter sind oder eine andere Berechtigung besitzen die nächste Seite zu betreten!
Bitte klicken Sie auf
WEITER

Besuchen Sie das Büro der Firma OGRIS auf der Riesstrasse 75

Es wurde mit der Fa. Fripal aus Datenschutzgründen vereinbart, dass eine Ausfolgung sämtlicher Unterlagen, die die Wohnanlage Ulmgasse betreffen nur über den Verein Ulmgasse durchgeführt und abgewickelt wird. Die Hausverwaltung Fripal kann derzeit nicht beurteilen, ob der Antrag auf Ausfolgung von Unterlagen Rechtmäßig ist. Wir vom Verein Ulmgasse prüfen jede Anfrage tagesaktuell über die Datenbank des Grundbuches. Sollte der Anfragende keine Berechtigung besitzen, verweigern wir generell eine Ausfolgung von Unterlagen. Es dient zum Schutz von Missbrauch der Daten unserer Eigentümer!" Wir bitten Sie diesbezüglich um Verständnis.


© by Stefan Hammer

Der Kampf gegen Verwaltungen

Gericht

Der K(r)ampf gegen Hausverwaltungen - Haus kämpft gegen Verwaltung

Schon seit 2007 wollen die Eigentümer einer Wohnanlage in Wien-Hietzing ihre Hausverwaltung loswerden. Die Gesellschaft in SPÖ-Eigentum weigert sich aber beharrlich. Laut AK ist das kein Einzelfall.

Wien. Wien, betont das SPÖ-regierte Rathaus, sei die am besten verwaltete Stadt der Welt. Gerhard Seidlmann und 54 Miteigentümer der Wohnhausanlage Fasangartengasse 38 können darüber nur bitter lachen: „Seit 2007 werden wir nämlich zwangsverwaltet“, sagt Seidlmann. Nicht von einer öffentlichen Behörde, aber von einem Unternehmen mit SPÖ-Hintergrund. Bereits im September 2007 reichten die Eigentümer die Kündigung ein. Ohne Konsequenzen: Die betroffene Hausverwaltung, der Marktführer Sozialbau, verwaltet die Anlage bis heute. Wie das geht?

Das fragt sich vermutlich auch Richterin Susanne Huber, die im Sommer 2009 und damit fast zwei Jahre später urteilte, dass die Kündigung erstens fristgerecht einlangte, zweitens rechtmäßig zustande kam und daher drittens rechtswirksam sei. Die Sozialbau erkannte den erstinstanzlichen Beschluss aber nicht an und berief wegen angeblicher Verfahrensmängel. Die Konsequenz: Bald zweieinhalb Jahre nach der Kündigung durch die Eigentümer zahlen 55 Parteien ihre Gebühren nach wie vor an einen Dienstleister, den sie eigentlich nicht wollen.

Zweifel an Rechtmäßigkeit

Ein Dienstleister, an dem die Wiener SPÖ zu einem kleinen Prozentsatz direkt, über ein kompliziertes Firmengeflecht zu 100 Prozent beteiligt ist. Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der gemeinnützigen „Sozialbau“ ist niemand Geringerer als Landesparteisekretär Christian Deutsch.

Während verärgerte Kunden politische Verantwortung orten, nennt die Sozialbau selbst die Motive für ihr Handeln. Prokurist Peter Wirth sieht sich im Gespräch mit der „Presse“ als Anwalt der Wohnungseigentümer, die vor seiner Meinung nach unrechtmäßig zustande gekommenen Entscheidungen beschützt werden müssen. „Es ist die Pflicht eines Verwalters, das zu überprüfen.“ Das Erstgericht habe das „ganz erstaunlich“ anders gesehen. Jetzt warte man die zweite Instanz ab.

Beschützen will die Sozialbau ihre unfreiwilligen Kunden vor allem vor Miteigentümer Gerhard Seidlmann, der, das behauptet zumindest Prokurist Wirth, die (Ende 2009 erneut ausgesprochene) Kündigung angeblich im Alleingang eingebracht hat. Die Sozialbau bezweifelt, dass es die dafür nötigen Unterschriften der Hausgemeinschaft überhaupt gibt. Der „Presse“ liegen die Kopien von 28 Unterschriften vor.

Auch in der Wohnanlage fragt man sich, warum eine Firma, die die Mehrheit der Eigentümer nicht mehr will, so hartnäckig auf einem einmal jährlich kündbaren Vertrag besteht. Schon öfter gab es Unzufriedenheit. Das erste Mal beim Kauf vor mehr als 30 Jahren, als die Sozialbau (darüber lacht man heute in der Fasangartengasse) auf die laut Übergabevertrag inkludierte SPÖ-Fahne vergaß. Weniger lustig war, dass in der Abrechnung Gebühren für Grundstücke aufschienen, die gar nicht zur Anlage gehörten. Ein Missverständnis, hieß es damals. Zuletzt ärgerte sich die Hausgemeinschaft über die Nichtbeseitigung baulicher Mängel, was schließlich Anlass für die Kündigung war.

Längere Verzögerungen
Den Experten der Arbeiterkammer sind hartnäckige Hausverwaltungen (ohne den konkreten Fall beurteilen zu wollen) durchaus nicht unbekannt. Bei Kündigungen gebe es immer wieder Probleme und Verzögerungen. Meistens ginge es um die Abrechnung von Rücklagen und die Übergabe der entsprechenden Unterlagen an das Folgeunternehmen. Die so Verwalteten müssten oft längere Verzögerungen in Kauf nehmen.

Den Eigentümern der Fasangartengasse 38 blüht Ähnliches. Die Sozialbau, so die Ankündigung, wolle nämlich alle möglichen Instanzen mit dem Thema befassen.

■Streit: Die Bewohner der Fasangartengasse 38 haben 2007 ihre Hausverwaltung gekündigt. Die zog vor Gericht, verlor – aber will die Kündigung weiter nicht anerkennen.

■Bekannt: Laut Experten der Arbeiterkammer sind derart hartnäckige Hausverwaltungen keine Seltenheit.
Anm. Ulmgasse

Link zum Artikel
© DiePresse.com

Freitag, 22. Januar 2010

DANKE

mitteilung

Sehr geehrte Eigentümer!

Trotz des schneereichen Wetter's haben ca. 90 Eigentümer sich die Mühe gemacht, unsere Veranstaltung am 21.1.2010 im Brauhaus Puntigam zu besuchen.
Wir möchten uns für ihr zahlreiches Erscheinen recht herzlich bedanken!

Der Verein Ulmgasse teilte gleich zu Beginn der Veranstaltung den Eigentümern mit, dass zu keiner Zeit eine Gefahr für die Heizölversorgung bestanden hat!
Da bis zum 31.12.2009 die Hausverwaltung G. Eigentum von allen Eigentümern bezahlt wurde, wäre in erster Linie die Hausverwaltung G. für einen reibungslosen Betrieb nach ihrer Tätigkeit zuständig und auch bis zu diesem Datum der Ansprechpartner für Bestellungen gewesen.
Der Verein Ulmgasse hatte jedoch schon vorab alle Vorkehrungen für den Notfall getroffen, dass bis zur vorläufigen Verwalterbestimmung durch das Gericht, die Energie/Wasser Versorgung der Wohnanlage Ulmgasse aufrecht ist und bleibt.

Der Antrag des Herrn Dr.J.H. auf Bewilligung als Zustellungsbevollmächtigter zu gelten, wurde vom Gericht stattgegeben. Somit gilt bis zur Einsetzung der vorläufigen Verwaltung, dass Herr Dr.J.H. für sämtliche Zustellungen verantwortlich ist. Herr Dr.J.H. stellte auch klar, dass er kein Heizöl bezahlt hat, sondern nur für die Rechnungen gebürgt hat. Herr Dr.J.H. hat somit eindeutig gegen Gerüchte, dass er die Heizöllieferung bezahlt hätte, Stellung genommen.

Es wurde auch die berechtigte Frage an den Verein herangebracht, warum der Verein die Eigentümer nicht rechtzeitig über die Einstellung der Betriebskostenzahlungen der Eigentümer informiert hat.

Wir konnten den Eigentümern mitteilen, dass wir uns diesbezüglich bei unseren Rechtsanwalt und der AK Graz erkundigt haben, welche uns von einer Mitteilung an die Eigentümer, in welcher Art auch immer, abgeraten hat.
Beide Seiten teilten uns deshalb mit, dass mit den Geldern der Eigentümer nichts passieren könne, da z.B.: bei Schliessung der Konten das Geld an den Eigentümer zurückgeht. Bei Nichtschliessung der Konten, müssen die Beträge dann von HV. G.-Eigentum an den neuen Verwalter bei der Übergabe ausgehändigt werden.
Desweiteren ist es die Pflicht der HV G. den Eigentümern mitzuteilen, wie sie zukünftige Zahlungen durchzuführen haben, denn schliesslich war die scheidende HV der Kontoinhaber und wurde, wie schon gesagt von den Eigentümern bis 31.12.2009 bezahlt!

Da wir nicht voraussehen konnten, wie die HV G. mit den Konten der Ulmgasse umgeht (Schliessung oder Offenhaltung?) wären wir bei falscher Information zu Schadenersatz verpflichtet gewesen.
Deshalb haben wir uns entschlossen, die Empfehlung der AK und unseres Rechtsanwaltes zu befolgen.



Die Hausverwaltung Fripal welche vom Geschäftsführer Hrn.Mag. Harald Pall und seinen Mitarbeiter Hrn. Peter Koiner vertreten wurde, präsentierte seine Firma in professioneller und charmanter Art und konnte innerhalb kürzester Zeit das Vertrauen vieler Eigentümer gewinnen. Herr Mag. Harald Pall beantwortete die Fragen der Eigentümer sehr sachlich und verständlich. Auch nach der Beendigung der Versammlung stand Mag. Pall und Herr Peter Koiner den Eigentümern für Fragen und Antworten zur Verfügung.

Wir sind bekanntlich eine Wohnanlage, mit vielen verschiedenen Kulturen. Es ist für uns immer wieder erfreulich festzustellen, mit welchem grossen Interesse diese Eigentümer an unseren Versammlungen teilnehmen und immer wieder durch ihre vernünftigen, ruhigen und sachlichen Fragen unsere Versammlungen bereichern. An dieser Stelle möchten wir uns vom Verein besonders bedanken.

Bedanken möchten wir uns auch bei der Fa. Fripal, die uns mit Unterstützung der AK-Graz, einen zukunftsträchtigen HV Vertrag ausarbeiten liess, für diesen uns viele WEG beneiden werden!
Ein Service vom Verein Ulmgasse
FIT FÜR DIE ZUKUNFT - Hier können Sie den Vorvertrag mit der Fa. Fripal per Email anfordern.

Eine der nächsten Versammlungen des Vereines wird unsere Mitglieder-Vereinsversammlung sein.
Den Termin werden wir allen Vereinsmitgliedern rechtzeitig bekanntgeben. Wir freuen uns schon jetzt darauf und sagen nochmals DANKE für Ihre gestrige Teilnahme!

Stefan Hammer www.verein.ulmgasse.at

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Dienstag, 12. Januar 2010

Versammlung am 21.1.2010

umfrage1

VERSAMMLUNG
 

Donnerstag 21.1.2010 um 18 Uhr
ORT: Brauhaus Puntigam

 

Sehr geehrte Eigentümer und
Eigentümerinnen!

 

Wie schon vor Weihnachten angekündigt, findet diese
Informationsveranstaltung statt.

Programm

1.) Bestellung des vorläufigen Verwalters durch das Bezirksgericht
Graz-West
     Erklärungsbedarf zu aktuellen Vorgängen

2.) Vorstellung der Hausverwaltung FRIPAL durch Herrn Mag.
      Harald Pall

3.) Diskussion

4.) Verbesserung der Kommunikation

5.) Allfälliges

Wir ersuchen um zahlreiche Teilnahme!

Wir haben am 21.12.2009 zum frühest möglichen Zeitpunkt unseren Antrag auf Bestellung eines vorläufigen Verwalters an das Außerstreitgericht Graz-West gestellt und die Firma Fripal, Graz vorgeschlagen, die bei der Vorauswahl das beste Ergebnis erzielt hat. Damit wäre gesichert gewesen, dass ab Jahresbeginn 2010 geordnete Verhältnisse herrschen.

Beim Gericht ging dann noch ein Gegenvorschlag mit der Klagenfurter Firma Ogris ein, so dass eine Verhandlung am 9.2.2010 um 13.30 Uhr ausgeschrieben werden musste und wir bis mindest 10.März 2010 keinen Verwalter haben, sollte der Antrag für die HV Ogris nicht zurückgezogen werden.
Es laufen auch Bemühungen seitens der Betreiber eines Gegenvorschlages um Eigentümer dahingehend zu beeinflussen, dass sie sich in eine Unterschriftenliste eintragen, damit ein Beschluss zur Beauftragung der Firma Ogris durch das Gericht erreicht wird. Es werden aber beim Unterschriftensammeln die Eigentümer darüber nicht informiert, dass neben der Klagenfurter Firma Ogris auch die Grazer Firma Fripal zur Auswahl steht. Was zur Folge hat, dass mit diesen Unterschriften ohnehin kein Beschluss für einen endgültigen Verwalter getroffen werden kann.
Den Beschluss über einen vorläufigen Verwalter fasst aber das Gericht auf Grund der sachlichen Gegebenheiten.
Dazu wird von unserer Seite die Tatsache ins Treffen geführt, dass die Firma Ogris vom Standort Klagenfurt aus schwerlich die umfangreichen, notwendigen Veränderungen für die Ulmgasse und welche sich auf die Betriebskosten auswirken, einleiten wird können.
Für Schadenersatzforderungen ist der Gerichtsstand Kärnten-Sie müssen dann nach Kärnten fahren!

Bei den Verhandlungen mit Herrn Mag. Pall, dem Leiter der Firma Fripal haben wir erreicht, dass mit ihr die bestmöglichen technischen und betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen für die anstehenden Bau- und Rationalisierungsmaßnahmen gesichert sein werden.
Dazu ist der Grazer Standort von großem Vorteil.

Wir bitten Sie daher, weder Unterschriften zu leisten, noch welche einzusammeln. Wenn ein Eigentümer schon für Ogris unterschrieben hat,kann er seine Unterschrift selbstverständlich zurückziehen bzw. widerrufen. Diesbezüglich liegen Unterschriftenlisten bei uns auf, bitte kontaktieren Sie uns, zahlreiche Eigentümer haben diese Möglichkeit bereits genützt.

Wir bitten Sie daher an unserer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 21.1.2010 um 18 Uhr im Brauhaus Puntigam teilzunehmen. Sie werden dort Gelegenheit haben, direkt und persönlich an Herrn Mag. Pall Fragen zu stellen und über den ganzen Sachverhalt mit uns zu diskutieren.

Stefan Hammer (Obm.)
Tel.: 0699-81961465

Hans Lösch (ObmStv.)

Graz am 12.01.2010
www.ulmgasse.at

Freitag, 4. Dezember 2009

Werbebriefe-Anbot - HV Ogris

Ogris Büro Kärnten
Hauptsitz Hausverwaltung u. Bauträger Ogris Pischeldorferstr.7 ERDGESCHOSS 9020 Klagenfurt

Unser Rechtsanwalt rät uns ebenfalls von einer Kärntner Hausverwaltung ab, eine diesbezügliche Stellungnahme der Arbeiterkammer erwarten wir in kürze!
Auch die AK-Graz konnte uns für eine Kärntner Hausverwaltung keine Empfehlung geben.

FAKT ist:
Es gibt in Graz und unter der Adresse Riesstrasse 75/2/12 keine Hausverwaltung OGRIS, in dem versendeten Anbot der HV OGRIS -Kärnten, wurden die Eigentümer falsch und nicht korrekt informiert, aus welchen Gründen auch immer !

Am 7. Dezember 2009 um 9:00 Uhr wollten wir der Hausverwaltung Ogris, deren Anbot auf Wunsch des Ihnen sehr bekannten Eigentümer Hrn. Herman H. Sie vor einigen Tagen zugesandt bekamen, in ihrem Büro an der im Anbot angegebenen Zweigstelle in 8047 Graz, Riesstrasse 75/2/11 besuchen.

Leider mussten wir vor Ort feststellen, dass unter der angegebenen Adresse von der Hausverwaltung Ogris kein Büro existiert!

Ein Bewohner des Hauses Riesstrasse 75 teilte uns mit, dass es das Grazer-Büro der Hausverwaltung Ogris, wie auf der 1. Seite im Brief angegeben ist, schon lange nicht mehr gibt.

Ein Anruf bei der Firma Ogris in Kärnten sollte uns Klarheit bringen. Jedoch konnte uns die Mitarbeiterin der Hausverwaltung Ogris diesbezüglich auch nichts genaues sagen.

Das bedeutet für uns, die eigenen Angestellten dieser HV wissen nicht, ob es noch ein Verwaltungsbüro in Graz gibt!

Dieser Umstand bestärkt mich, dass es für unsere Wohnanlage Ulmgasse auf keinen Fall in Frage kommen wird, eine Hausverwaltung mit dieser vertrauensvollen Aufgabe zu beauftragen, welche nicht auch ihren Firmensitz in Graz hat.

Es zeigt uns auch wie wichtig es ist, dass wir unsere zukünftige Hausverwaltung schon vorab uns gut ansehen, denn wir sind ja nun schon seit zwei Jahren damit beschäftigt eine Hausverwaltung zu bekommen, die unser ganzes Vertrauen verdient.

Ps.: Es wird auch interessant sein, was die Kärntner-Eigentümer der verwalteten Anlage zu den Anbot an die Wohnanlage Ulmgasse sagen. Unsere Kärntner Eigentümer müssen umgelegt auf die Grösse der Wohnanlage Ulmgasse rund Euro 30.000.- bezahlen und das vor der Haustür in Kärnten. Die Ulmgasse im Vergleich (mit ca. 150 Km Entfernung!) nur Euro 19.500.- ... naja, Kärnten war schon immer anders.

HV-Ogris aus der Vogelperspektive

Die Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse haben heute von einer Immobilienfirma aus Kärnten, ein Anbot über eine Verwaltungsübernahme der Wohnanlage Ulmgasse erhalten. Da mich zahlreiche beunruhigte Anrufe erreichten, möchte ich allen Eigentümern mitteilen, dass für diese verantwortungsvolle Aufgabe für uns nur Firmen aus der Steiermark (Graz) in Frage gekommen sind, deshalb sind wir an keine Kärntner Firma herangetreten! Wir möchten ausdrücklich festhalten, dass die Zusendung an sämtliche Eigentümer nicht von uns in Auftrag gegeben wurde!.

Die Beurteilung einer Sinnhaftigkeit dieser im Geschäftsbereich unüblichen "Werbeaussendung" überlasse ich den Eigentümern und dem Umstand das, dass Anbot rund 10 Monate nach der veröffentlichung sämtlicher Hausverwaltungs Anbote, nachgereicht wurde!

HIER FINDEN SIE EINE DIESBEZÜGLICHE UMFRAGE - Sie können einfach Ihre Meinung diesbezüglich abgeben, beteiligen Sie sich bitte zahlreich!.

Hier finden Sie das Schreiben der Kärntner HV download

Wohnanlage Ulmgasse Graz - Austria -

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Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
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