Dienstag, 29. Juli 2014

Garage in der Ulmgasse zu vermieten

google_garage

Ab Jänner 2015 steht eine Garage zur Vermietung zur Verfügung, nur langfristig, bei Interesse eine Email

Dienstag, 24. Juni 2014

Sex auf den Balkon...Nacktbaden im Garten

kleinergarten
Freiheit hat Grenzen - Sex auf dem Balkon verboten-Nacktbaden im Garten erlaubt.....

In ihrer Wohnung dürfen Mieter sich frei entfalten. Das gilt auch für den Balkon, die Terrasse oder den Garten. Alles können sie sich dabei aber nicht herausnehmen. So ist laut einem aktuellen Urteil Sex auf dem Balkon verboten.

Mieter können zu Hause weitgehend tun und lassen, was sie wollen. Allerdings sollten sie dabei Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen, denn die können sich mitunter belästigt fühlen, warnt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. So müssen die Nachbarn zum Beispiel Sex auf dem Balkon nicht ohne weiteres hinnehmen. Denn dies störe den Hausfrieden.

Wer sich daran nicht hält, dem droht eine Abmahnung des Vermieters, entschied das Amtsgericht Bonn (Az.: 8 C 209/05). In dem Fall hatte ein Paar sich auf dem Balkon unter den Augen aller Nachbarn und in Sichtweite eines Kinderspielplatzes vergnügt. Die Richter hatten dafür kein Verständnis und hielten den Hausfrieden für nachhaltig gestört.


Etwas anderes sind die Regeln bei Sonnenbädern. Sonnt sich ein Mieter unbekleidet im mitvermieteten Garten, ist das nicht ohne weiteres ein Kündigungsgrund. Denn der Hausfrieden wird davon nicht automatisch nachhaltig gestört, entschied das Amtsgericht

In dem verhandelten Fall hatte sich eine Mieterin nackt im Garten gesonnt. Das sorgte im Dorf für Gesprächsstoff. Daher kündigte der Vermieter. Da es aber keine weiteren Mieter gab, die sich gestört fühlen konnten, bekam die Mieterin Recht.

Quelle: web.de/magazine/finanzen/bauen-wohnen/

Montag, 7. April 2014

Verwalter genau auf die Finger schauen

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"Das Böse ist immer und überall"

Wie wichtig es ist das Eigentümer ihren Hausverwaltung ganz genau auf die Finger schauen und nicht alles bedenkenlos hinnehmen zeigt diese:

Hunderte Wohnungsbesitzer vertrauten der Hausverwaltung ihr Geld an. Doch der Hausverwalter legte es nicht zurück, sondern bediente sich: Insgesamt 1,1 Millionen Euro Schaden soll er so verursacht haben.

Gestern der Prozessauftakt vor dem Landgericht: Der Angeklagte betreute mit seiner Firma rund 700 Wohnungen verwaltete u. a. die Konten, auf die die Eigentümer Rücklagen für Instandhaltungen überwiesen. Doch der Verwalter nutzte das Geld für sich, leistete sich seit 1993 u. a. sechs Eigentumswohnungen. Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Koch (57): „Er hat deutlich über seine Verhältnisse gelebt.”

Die Eheleute Beate (56) und Reinhard Miotk (52) verloren 13000 Euro, konnten eine dringend notwendige neue Treppe nur mit Mühe und Not bezahlen. „Er hat uns 16 Jahre lang betrogen.”

Der Verwalter hatte mit einem ausgeklügelten System die Löcher in den Konten durch hunderte Quer-Überweisungen gestopft. Der Angeklagte: „Die Spirale hat sich immer schneller gedreht.” Wollten die Eigentümer Belege sehen, fälschte er Bankauszüge – bis das Kartenhaus im Oktober 2011 zusammen brach: 29 betrogene Eigentümergemeinschaften mit mehreren hundert Betroffenen sind bekannt, 30 weitere Fälle wahrscheinlich. Der Staatsanwalt spricht von „Massen-Beschiss”.

Verteidiger Volker Schröder (51): „Ich gehe davon aus, dass ein Viertel des Schadens erstattet wird.”

Melchers drohen sieben Jahre Haft. Das Urteil wird Ende April erwartet.
So kann ich mich schützen

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser”, sagt Gerold Happ (31), Wohneigentum-Rechtsexperte bei „Haus & Grund”.

Eigentümer sollten einen Beirat installieren, der sich die Konten zeigen lässt und die Jahresabrechnung prüft. Außerdem können die Vollmachten des Verwalters beschränkt werden.

Anm.: Im Vorfeld die Qualifikationen des Verwalters abfragen und sich nach seiner Vermögenshaftpflicht und sich persönlich um die Seriosität erkundigen. Es kommt sogar vor das die Hausverwaltung Firmenadresse vortäuscht die gar nicht vorhanden sind


Quelle: www.bild.de

www.bild.de/regional/ruhrgebiet/betrug/unser-hausverwalter-hat-uns-abgezockt-23383742.bild.html

Mittwoch, 2. April 2014

Wie manche "Hausverwaltungen"

resultat

Wie manche Hausverwaltungen,
mit “Eigentümer“ umgehen, kann man an unserer “Klagenfurter Hausverwaltung Immobilien O.” sehen.

Unsere HV verpflichtet sich bis spätestens 31.3. des Folgejahres die Betriebskostenabrechnung zu legen.
Da dies heuer bis dato noch nicht geschehen ist, ersuchte ich diese um Bekanntgabe eines Abrechnungstermines.

Die Antwort war wie folgt:
Sehr geehrter Herr Hammer,

Sie erhalten die Jahresabrechnung 2013 sobald diese fertig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Immobilien O. Klagenfurt am Wörthersee

Mir ist klar, dass ein solcher Umgang mit “Eigentümer” bei dieser Hausverwaltung auf lange Sicht nicht zum Erfolg führen kann und schon gar nicht die Kompetenz einer solchen unterstreicht.

Dienstag, 18. Februar 2014

Ein Eigentümer zahlt nicht....

.....die restlichen Eigentümer sind Haftbar und müssen zahlen!!

Die Verwaltung ist verpflichtet, jedem Wohnungseigentümer die anteiligen Kosten vorzuschreiben. Wenn dieser der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann, ist die Verwaltung verpflichtet, binnen sechs Monaten Klage einzubringen und diese im Grundbuch anmerken zu lassen. Wenn – wie in diesem Fall – eine Miteigentümerin im Heim ist, ändert das nichts daran, dass die Verwaltung die Verpflichtungen zu erfüllen hat, um die Forderungen hereinzubringen. Sollte die Hausverwaltung das nicht tun, haftet sie für den entstehenden Schaden. Die Miteigentümer sollten kontrollieren, ob sämtliche Miteigentümer ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen (beispielsweise durch Einsicht in die Kontoauszüge der Eigentümergemeinschaft). Während eine Klage anhängig ist, kommt es zu einer Verteilung der Kosten auf die übrigen Miteigentümer, bis die Forderung von der Verwaltung hereingebracht wurde.

Quelle: Kleine Zeitung 18/2/2014 Ombudsmann

Ob ALLE Eigentümer ihre Verpflichtungen nachkommen sollte die Hausverwaltung in der Jahresabrechnung bekanntgeben- ebenso ist das Datum der Klagseinbringung anzugeben, zumindest war dies eine der Forderung von mir, an die Zukünftige Hausverwaltung, leider haben die Eigentümer dies nicht im Hausverwaltungsvertrag und somit schwerer überprüfbar

Freitag, 14. Februar 2014

Fenster entzweien die Wohngemeinschaft

 

Der Bericht der Kleinen Zeitung vom 12.Februar 2014 zeigt, wie sinnlos eigentlich der von der Kärntner Hausverwaltung durchgeführte Umlaufbeschluss ist.

Trotz klarer Rechtslage wurde ein Umlaufbeschluss Betreff „Fenstersanierung durchgeführt, obwohl der Ausgang schon vorab klar war.
Für diesen Umlaufbeschluss ist nämlich eine 100% Zustimmung der Eigentümer oder die Zustimmung des Gerichtes erforderlich.
In diesem Fall konnte diese 100% Zustimmung niemals erreicht werden, das muss jeder seriösen Hausverwaltung schon vorab klar sein! Trotzdem hat unsere Hausverwaltung diesen Umlaufbeschluss durchgeführt! In weiterer Folge wurde das Gericht über einen Eigentümer bemüht, wobei auch hier diesen Eigentümer vorab klar sein müsste, dass kein Gericht in Österreich jemals den 100% Umlaufbeschluss ersetzen wird und dieses unnötige Bemühen schon vorab zum Scheitern verurteilt ist!
Bin überzeugt, bei richtiger Aufklärung seitens der HV, hätte dieser Eigentümer die Sinnlosigkeit des Gerichtsweges, eingesehen.

Natürlich werde ich hier über den Ausgang dieses Verfahrens berichten.

Fakt ist, Eigentümer mit kaputten Fenstern die nicht mehr zu öffnen sind, wo es reinzieht/regnet und die Temperatur in den Räumlichkeiten im Winter unter 18° fällt, sind Zustände die eigentlich aus der Nachkriegszeit bekannt sind.
Katastrophal stark ist demnach auch der Wertverlust so einer Wohnung

Lesen Sie die Meinungen andere und Diskutieren Sie mit: HIER klicken

Der aktuelle Bericht in der Kleinen Zeitung in PDF ist -HIER- zu finden

Auch Mieter können dies fordern, direkt beim Vermieter -HIER-

Donnerstag, 16. Januar 2014

Fernwärme nachzahlen statt Guthaben

cold_web

Heizkosten-Rückzahlung für Millionen Haushalte

Aber nicht für Fernwärmebenützer - da kommt eine geschmalzene Nachzahlung.

Für viele Eigentümer welche gegen die Fernwärme in unserer Anlage waren, nur eine Bestätigung das die Fernwärmeheizung Abhängigkeit gegen große Konzerne bringt, ebenso auch nichts billiger kommt, speziell wenn schon ein eine Ölheizung vorhanden ist.

Weiter lesen: Hier klicken

Sonntag, 22. Dezember 2013

DU sollst nicht tratschen...

sopherl


Du sollst nicht tratschen
Papst Franziskus kritisiert bei seiner Weihnachtsansprache an Kurienmitarbeiter den Tratsch als große Gefahr. Dabei argumentiert der Pontifex weniger moralisch als vielmehr betriebswirtschaftlich.
Papst Franziskus wurde vom "Time Magazine" zum Mann des Jahres gewählt. © dpa

Hamburg/Rom - Weihnachten ist das Fest der Liebe und der Stille. Wenn es nach Papst Franziskus geht, kann es gar nicht still genug sein. Besonders der Tratsch ist ihm ein Dorn im Auge. In der traditionellen päpstlichen Weihnachtsansprache an die Mitarbeiter der Kurie kritisierte er die bösartige Verbreitung von Falschinformationen über andere Menschen als besonders verdammenswert.

Das Interessante: "Der Tratsch", so Franziskus am Samstag im Vatikan, "verdirbt die Menschen.........

Den ganzen Bericht lesen Sie hier: http://web.de/magazine/nachrichten/ausland/18455222-tratschen.html#.A1000145

Donnerstag, 5. Dezember 2013

Wärmedämmung steigert Heizkosten

Geheimnisse-des-Geldes

Das Eigentümmer sich besser nicht Pseudowissenschaftler vertrauen sollen, zeigt dieser Bericht:

Wärmedämmung kann Heizkosten in Höhe treiben

Mehrere Studien belegen einen höheren Energieverbrauch bei gedämmten Wohnhäusern. Die Ergebnisse sind besonders brisant, weil die Bundesregierung die Energieeinsparverordnung weiter verschärfen will. Für den ganzen Bericht einfach hier klicken

Mittwoch, 13. November 2013

Neue Hausordnung!

sopherl

NEUE HAUSORDNUNG, endlich greift die Hausverwaltung durch und denkt auch mal an etwas vernünftiges

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Tödliches ASBEST für die Eigentümer

cold_web

Asbest und unser tödliche Erbe....den Eigentümer wird empfohlen sich über das tödliche Erbe der Anlage mal Gedanken zu machen und das Geld der Anlage nicht in unnötigen Investitionen investieren.....

Informationen darüber: Asbest - Fluch der Todesfasern (ZDF )

Es braucht keiner sagen "ICH HABE ES NICHT GEWUSST"

Montag, 5. August 2013

Raucher muß ausziehen......

mitteilung

Die Sensibilität im Umgang mit dem Rauchen nahm in den letzten Jahren stetig zu. Mitunter führt dies auch zu mietrechtlichen Streitigkeiten.

Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf sorgt für Aufregung - Denkbar wäre eine solche Entscheidung laut Mietervereinigung auch in Österreich

Ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf sorgt derzeit für helle Aufregung in Deutschland: Das Gericht entschied in erster Instanz, dass einem Mieter, der starker Raucher ist und dessen Zigarettenrauch aus der Wohnung in den Hausflur abzieht, die Wohnung gekündigt werden dürfe - und zwar fristlos.
Schutz der anderen Mieter vorrangig

Ein Mieter dürfe zwar grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen, heißt es in der Urteilsbegründung (siehe Link unten). Dies sei von dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gedeckt. Der Vermieter eines Mehrparteienhauses müsse es jedoch nicht dulden, wenn Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung führe. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der weiteren Mieter sei gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit des Beklagten vorrangig.

Den ganzen Artikel finden Sie hier

Montag, 24. Juni 2013

Klagen gegen rauchenden Nachbarn?

sopherl

23.06.2013 | 18:21 | von Benedikt Kommenda (Die Presse)

Landesgericht Hamburg billigt Mieter, der sich durch Rauch von Nachbars Balkon gestört fühlte, Zinsminderung zu. Experte sieht Rechtslage in Österreich analog.
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Aus dem Archiv:

VCÖ fordert Tabakverbot im Auto (31.05.2013)

Wer reißt bei Temperaturen wie jenen der vergangenen Woche nicht gern Balkontüren und Fenster auf, um zu lüften, wenn es kühler wird? Und welcher Nichtraucher ärgert sich nicht, wenn sich in die frische Luft Zigarettenrauch des Nachbarn mischt? Das Landesgericht Hamburg hat ein Urteil gefällt, das möglicherweise gewisse Abhilfe in dieser Situation schafft. Das Gericht hat nämlich einem vom Rauch gestörten Mieter eine Minderung des Mietzinses um fünf Prozent zugebilligt. Das bringt zwar nicht den Zigarettenrauch weg, setzt aber den – zunächst unbeteiligten – Vermieter unter Druck, etwas gegen die Geruchsbelästigung zu unternehmen. Und all das dürfte nach Expertenmeinung in Österreich genauso gelten.

Der deutsche Mieter hatte darüber geklagt, dass die beiden Bewohner im Stockwerk unter ihm von früh bis spätabends stündlich zwei Zigaretten auf dem Balkon rauchten. Der Rauch fing sich unter der Dachgaube über seinem Fenster und verleidete ihm das Lüften. Weil dieses aber zur normalen Nutzung der Wohnung gehört, braucht der Mieter nur noch weniger Miete zu zahlen.

Den ganzen Bericht finden Sie: Hier

Montag, 11. März 2013

Baugrund eine Mülldeponie ?


Baugrund war eine Mülldeponie


Klage gegen die Stadt Klagenfurt: Zwei Bauträger fühlen sich getäuscht und fordern jetzt Geld. Sie werfen der Stadt vor, dass sie ihnen ein Grundstück im Stadtteil St. Martin als hochwertigen Baugrund verkauft hat, dieses aber eine Deponie war. Von Bettina Auer.

Die Landeshauptstadt wird wieder verklagt - dieses Mal von zwei Bauträgern. Hans Ogris und Alexander Petritz werfen der Stadt vor, dass sie ihnen ein Grundstück im Stadtteil St. Martin als hochwertigen Baugrund verkauft hat, dieses aber eine Deponie war. "Wir haben 40 Zentimeter hinuntergegraben und da war nur Bauschutt und Müll", behauptet Ogris. Die Entsorgung habe ihn und seinen Geschäftspartner 112.000 Euro gekostet. Außerdem wurden die Bauarbeiten um einen Monat verzögert. "Es waren 900 Tonnen Material, also etwa 60 Lkw-Ladungen, die wir entsorgt haben", sagt Petritz.

Diese Kosten wollen sie nun von der Stadt rückerstattet haben. Bereits im Juni 2012 hätten sie Vizebürgermeister und Liegenschaftsreferent Albert Gunzer (FPK) um ein Gespräch ersucht. Doch erfolglos. Außerdem enthält der Kaufvertrag einen Passus, dass dem Käufer im Falle einer Kontaminierung des Grundstückes kein Regress zusteht. Die beiden fühlen sich nun bewusst getäuscht und haben Klage eingebracht. Der erste Verhandlungstermin ist für den 14. März anberaumt.

Gunzer bestreitet die Vorwürfe: "Es gibt einen Altlastenkataster. Bevor die Stadt ein Grundstück verkauft, wird dort nachgeschaut, ob es eine Verunreinigung geben könnte. Wir hätten es nicht verkauft, wenn wir es gewusst hätten." Genau daran zweifeln jedoch Ogris und Petritz. Denn sie haben Luftbilder aus den 1950er- und 1960er-Jahren, auf denen die Müllgrube zu sehen ist.

schau an der Ulrichsberg ruft
für mich schon witzig wenn man im Fernsehen sieht dass die Häuser errichtet sind und jetzt hinten nach verklagen wir die Stadt. Jeder hat das Recht im Grundbuch nachzusehen welchen Grund er sich kauft. das sollte man von solchen Bauträgern wohl annehmen können. Faktum ist die Häuser stehen. Jetzt holen wir uns noch schnell ein Körberlgeld. Bei den Preisen wie diese Einheiten verkauft werden, hätte man die Häuser in einen Teich bauen können!

Tip an alle potientiellen Grundkäufer

Bagger--->Bagger auf Baustelle 3-6 Löcher graben ---> reinschauen---> kaufen oder nachverhandeln...kostet 300 Euro
Quelle: Kleine Zeitung
Link

Kärntner Baufirma Struck l& Ogris insolvent

Baufirma Struckl & Ogris ist insolvent
24. Jänner 2013, 18:32

2,7 Millionen Euro Schulden, 71.800 Euro Aktiva

Klagenfurt - Die Klagenfurter Hoch- und Tiefbaufirma Struckl & Ogris Baugesellschaft hat am Landesgericht Klagenfurt Insolvenz angemeldet. Laut einer Aussendung des Österreichischen Verband Creditreform (ÖVC) stehen Aktiva von 71.800 Euro Passiva von rund 2,7 Mio. Euro gegenüber. Betroffen sind 130 Gläubiger und 14 Arbeitnehmer. Das Unternehmen soll nicht fortgeführt werden. Als Ursache für die Insolvenz werden die allgemein schwache Konjunkturlage, Umsatzeinbrüche im Bereich sozialer Wohnbau sowie Forderungsausfälle genannt. (APA, 24.1.2013)

quelle: DerStandart

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Reinigungskosten von...
Sauberkeit kostet Stadt über 300.000 Euro im Jahr Die...
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12 km²
1km²* = 1.000.000 m² die Stadt hat somit 12.000.0000...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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