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Umzug

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Dienstag, 17. März 2015

Umlaufbeschluss Fassaden Malerei Teil zwei

wahl

Einige Eigentümer werden sicher schon den Aushang mit dem Resultat Betreff "Malerarbeiten" des Umlaufbeschlusses Februar -März 2015 der Hausverwaltung OGRIS aus Kärnten gesehen und beurteilt haben.

Jedem Eigentümer steht das Recht zu, in die "Abstimmungsunterlagen" Einsicht zu nehmen und diese zu kontrollieren!
Diesbezüglich empfehle ich auch, sich rasch mit der Hausverwaltung in Verbindung zu setzen, damit Einsprüche noch fristgerecht bei Gericht eingebracht werden können!

Info: Der schleichende Tod....
Unterbrochene Links bitte melden.

Dienstag, 3. März 2015

Was Steirer & Kärntner verbindet

haus1

Seebodner kämpfen mit Schimmel

Der Mieter ist laut Ogris verpflichtet, „den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu warten und instand zu setzen.“
So müsse der Mieter auch eine Raumtemperatur von 20 bis 22 Grad mindestens in den Räumen haben. „Sobald dem Mieter das nicht möglich ist, hat er dies der Hausverwaltung zu melden. Das muss dann innerhalb von zwei Wochen behoben werden“, so Ogris.

Geschieht das nicht, „kann der Mieter den Schaden auf seine Rechnung von einer Firma beheben lassen und die Rechnung an die Hausverwaltung schicken."

Der Woche Bericht ist hier zu finden

Unterbrochene Links bitte melden.
Na da wäre ich neugierig was unsere Hausverwaltung OGRIS dazu sagen würde wenn unser Eigentümer seine Worte ERNST nehmen würde....seit ca. einem Jahr lässt sich sein Fenster nicht öffnen, die Winter-Raumtemperatur bewegt sich wie auf der Zugspitze je nach Windstärke zeitweise um die 17-18° trotz 2 volllaufender Heizkörper-zahlen tun am Ende alle Eigentümer.
Diese automatische Frischluftzufuhr hat auch den Vorteil, die HV kann nicht sagen, der Eigentümer lüftet zu wenig.

„Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube“ Friedrich von Schiller 1759-1805

Montag, 2. März 2015

Englisch ist Pflichtfach für Ulmgasse

fassadenmalerei

Auf Anfrage an die zuständige Firme Vertikala aus Slowenien wurde mir in Englisch geantwortet!

Ich informierte die Fa. Vertikala das der Auftrag "Fassade" ja in einem Deutsch sprechenden Land durchgeführt werden sollte und ersuchte umgehend, um eine Übersetzung.
Sobald diese eingetroffen ist, können die Eigentümer das Schreiben auch in deutscher Sprache auf www.ulmgasse.at vorfinden.

"Dear Mr./Mrs.,

Our company is well aware of potential risk when working with asbestos materials!

As I am sure that you know, that every company that it is working with asbestos materials, it is obligate to be qualified by the competent institution and this permit is valid per fix-time and it requires renewal after few years!

At this moment we don’t have this permit, but If we are going to work with this material we will have it.

If we are accurate, we are not the contractor for the façade-renovation job at Ulmgasse, since we don’t have any contract. We are just offering our service to you! Few weeks ago, we were informed that plates of your façade are consisted with asbestos material, because of this, we are preparing you new technology
and new offer, which will not affect on asbestos material in the plates and will not affect to environment, workers and people at surrounding.

By the second variation we will also send you the option for changing and delivering new façade plates!

Thank you and best regards!


Ps.: Name ist der Plattform www.ulmgasse.at bekannt

Sonntag, 1. März 2015

Tödlicher Staub - ASBEST -steht für Krankheit und Tod...

 

Die Wirtschaftkammer greift Asbestplatten nicht an

Sanierung nur mit Sachkundenachweis

"Alte, asbesthaltige Produkte wie Eternit-Platten dürfen daher auf keinen Fall bearbeitet, das heißt gebohrt, gesägt, abgeschliffen, gebürstet, mit Hochdruckreinigern gesäubert oder herausgerissen werden. Die schädlichen Asbestfasern würden so freigesetzt. Zudem könnte sich der asbesthaltige Staub in der Luft verteilen und die Gesundheit auch anderer, unbeteiligter Menschen gefährden.
Wie vielen Eigentümer wohl bekannt ist, wurde diese Warnung und deren Gefahren für die Gesundheit in der Vergangenheit ignoriert

Wie macht DAS die Witschaftskammer:
Eines gehen sie im Zuge des 15-Millionen-Projekts nicht an: eine "problematische Altlast" zu sanieren. Hinter der abgehängten Alu-Fassade schlummert Gefahrenpotenzial: Die Bürowände bestehen aus mit Steinwolle gedämmten Promasbestplatten, diese wiederum zu 60 Prozent aus krebserregendem Asbest. Akute Gefährdung für die Mitarbeiter in der Zentrale besteht keine. Das hat eine Messung durch die Österreichische Staubbekämpfungsstelle (ÖSBS) mit Sitz in Leoben schon 2008 ergeben. Doch es genügt, wenn an den Innenwänden gebürstet oder gebohrt wird, dass Asbestfasern freigesetzt werden.
Quelle: Kleine Zeitung

Neu-Aktuell:
-Arte-TV - Asbest-bedingte Krankheiten
-Asbestalarm in niederländischer Stadt
-Asbest auf steirischer A2-Brücke gefunden

W
§ 22 GKV 2011 Meldung von Asbestarbeiten

Dieser Beitrag wurde schon am 2013-02-22 erstellt!

Da unsere Kärntner Hausverwaltung die Eigentümer nicht ausreichend bis gar nicht, auf die Gefahr der grossen Gesundheitsgefährdung welche von Asbest ausgeht hingewiesen hat, möchte ich auch diesen Bericht nochmals in Erinnerung rufen!

Freitag, 27. Februar 2015

ASBEST, eine tödliche Erbschaft

 

Eigentümer und Hausverwaltungen, die über eine Sanierung ihrer Wohnanlage nachdenken - sollten sich vorher den ZDF Beitrag "Tödliches Gift - ASBEST" ansehen.
Dass eine Millionensanierung ansteht, sollte berücksichtigt werden! Auch dass durch das Streichen bzw. bearbeiten der Asbest-Platten mit einem Hochdruckreiniger die Eigentümer bei solchen Arbeiten, einer tödlichen Gefahr ausgesetzt werden, abgesehen das es auch verboten ist. Diejenigen, die solches fordern bzw. durchführen, sind sich der großen Verantwortung und deren Gefahr gar nicht bewusst!
Unserer Hausverwaltung trifft hier eine besondere Aufklärungspflicht, auch in ihrem eigenem Interesse und ist gut beraten, eine sofortige Untersuchung über den Asbestgehalt und einer eventuellen Gefahr in unserer Wohnanlage durchzuführen sowie die Eigentümer darüber aufzuklären!
Wie erkennt man "Asbest" Gefahr im Haus: http://youtu.be/mYxJz1nl3SI

Mir liegen mehrere Berichte von TV Anstalten vor zB. RBN-TV & SF1-Schweiz , welche die tödliche Gefahr und deren Kosten bei Sanierungen aufzeigen.

Montag, 16. Februar 2015

Umlaufbeschluss Fassaden Malerei-Ulmgasse


Aktuell gibt es von unserer Hausverwaltung einen Umlaufbeschluss für einen neuen Anstrich unsere Hausfassade. Ein Neu-Anstrich der Fassade ist unter derzeitigen Gesichtspunkten reine Geldverschwendung. Die Fassade zu streichen, ohne zuerst die defekten Fenster, Balkontüren usw. zu reparieren oder zu tauschen ist nicht sehr sinnvoll und wer dies bevorzugt, denkt sehr kurzfristig und wird in Kürze nochmals zur Kasse gebeten! Es wird seitens der Hausverwaltung eine thermische Sanierung abgelehnt, unter anderem mit dem Hinweis, dass dies bei unseren fast 40 Jahre alten Häusern nicht notwendig ist, da die Heizkosten sehr gering sind! (...sehr gering sind???). Jeder Eigentümer kann diese Argumentation selber leicht überprüfen, indem er Wohnanlagen welche eine thermische Sanierung bereits durchgeführt haben, mit unserer vergleicht oder wie sagt die Werbung so schön: "Das sagt mir der Hausverstand"!

Wie wir alle wissen, wurde das Hochhaus Kärntnerstrasse 212 im Jahr 2014 erfolgreich saniert, bitte klicken
Welche übrigens sehr professionell von dem Grazer Architekten Rudolf-Hans-Bartsch-Straße 19, 8042 Graz durchgeführt wurde und zeigt wie man den Wert eines Hauses erhaltet und erhöht!
Ich kann nur an alle Eigentümer appellieren, sich dies genau zu überlegen, denn am Ende sind Sie es, die die Rechnung zahlen und nicht die Hausverwaltung. Ich bin auch dafür, das dafür Firmen aus der Steiermark beauftragt werden. Gerade in Zeiten, wo die Arbeitsplätze vieler Steirer unsicher sind, um somit unseren eigenen Wirtschaftssektor zu stärken.
Ebenso sind eventuelle Garantieansprüche zu beachten, dessen Durchsetzung wohl unschwer schwieriger sind, wenn die Firma ihren Sitz im Ausland hat.
Das "BILLIG" meistens am ENDE teuer kommt, wissen die meisten Eigentümer...denn es hat keiner etwas zu verschenken!

Euro 530.000.- oder in Schilling 7.300.000.- in Worten Siebenmillionen + dreihunderttausend.

Fakt ist: Mit oder ohne Farbe, es zieht weiterhin bei ca. 40% der Fenstern hinein und die Fernwärme hinaus, deshalb zuerst ein Stopp der Energieverschwendung und ein verbrennen der Euros dann die Kosmetik........ somit ist das ein klares No-Go

Ps.: Weshalb im Protokoll vom 12.02.2015 von einem Nettopreis ausgegangen wird, entzieht sich meiner Kenntnisse, den Eigentümer bleibt die Mehrwertsteuer nicht erspart...oder doch, auf jedenfalls schaut es billiger aus und wirkt beruhigend.
Das mit den Malerei -Auftrag sämtliche Rücklagen für die Wohnanlage aufgebraucht sind und im Notfall (Dachsanierung) gravierende Kosten auf die Eigentümer zukommen, ist die nächste Tatsache!

Mittwoch, 11. Februar 2015

Weg mit dem Müll......

Guter-Geist
Diese Wohnanlage zeigt wie man es macht...statt sich auszuruhen und rumzumeckern, packte Sie den Stier bei den Hörnern.

Wo ein Wille ist ein Weg....dies zeigt dieser Bericht der neuen BIG:

Einfach hier klicken und schon sind Sie bei der "Trennmeisterin"

Sollten Sie Probleme haben beim öffnen, senden Sie uns eine Email

Montag, 8. Dezember 2014

Info Warmwasseruhren



Wichtige Information zur Eichung bzw. Nacheichung

Häufig gestellte Fragen

Darf ich den Zähler nach Ablauf der Eichung weiter verwenden?
NEIN, nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer dürfen die Geräte im rechtsgeschäftlichen Verkehr nicht mehr benutzt werden.
Zu Kontrollzwecken etc. (aber nicht zur Abrechnung) dürfen sie weiterhin benutzt werden.

Die eichpolizeiliche Revision hat gerade mich mit einem ungeeichten Zähler erwischt oder jemand hat mich angezeigt?

Es besteht dann für den Betreiber der Messgeräte bzw. dem Wärmeabgeber die Gefahr einer empfindlichen Geldbuße nach
dem Eichgesetz. Bedenken Sie, dass jeder die Prüfung per Anzeige in Gang setzen kann…

Mit welchen Strafen kann ich rechnen?
Diese können von einer Verwarnung bis hin zu einer Geldstrafe von € 10.900,- reichen.

Nachdem die Beamten der Eichbehörde immer weniger am Schreibtisch, sondern bei Prüfungen im Lande anzutreffen sind,
ist die Gefahr „des Erwischt werdens“ größer als je zuvor.

Warum muss ein Zähler geeicht sein?
Um zu gewährleisten, dass die Messgenauigkeit und die damit verbundene korrekte verbrauchsabhängige Abrechnung gesichert ist.
Stellen Sie sich vor, Sie stehen an der Tankstelle und wissen die Zapfsäule ist nicht mehr geeicht.
Mit welchem Gefühl bezahlen Sie beim Tankwart Ihre Tankfüllung?

Wenn betrifft diese Eichpflicht eigentlich?
Alle Betreiber von Messgeräten bzw. Wärmeabgeber wie z.B. private Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften,
Energieversorger (Fernwärme…) und Hausverwaltungen sind von dieser gesetzlichen Verpflichtung betroffen.

Kann ich mich von dieser Eichpflicht befreien?
NEIN! Auch haben Sie keine Möglichkeiten, sich per einstimmigen Beschluss hiervon zu befreien!

Weiter Informationen: www.amess.at/Eichung.htm

Es muß jedem Eigentümer klar sein, das er die Strafe bezahlt und nicht die HV

Montag, 1. Dezember 2014

Tödliches ASBEST für die Eigentümer

cold_web
Weihnachten ist das Fest der Bescherung und der WÜNSCHE.....auf diese Bescherung kann unsere Wohnanlage wohl verzichten und somit hoffen wir das es bei einen Weihnachtswunsch bleibt!

Asbest und unser tödliche Erbe....den Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse wird empfohlen sich über das eventuell, tödliche Erbe der Anlage, mal Gedanken zu machen: Rados AG - Asbestentsorgung

Weitere Informationen darüber: Asbest - Fluch der Todesfasern
Todesgefahr Asbest - ARD Panorama !!

Sonntag, 30. November 2014

Balkonverbauten zustimmungspflichtig



Bauliche Veränderungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Wohnungseigentümer

Balkonverglasung: Bedingt die Anbringung einer Balkonverkleidung eine Veränderung des Fassadenbildes, so liegt hierin eine bauliche Veränderung, da eine solche Maßnahme den optischen Gesamteindruck des Gebäudes beeinträchtigt und den Nutzwert der Wohnung verändert ist dies nur mit Zustimmung der WE möglich.

WE sollen sich beim zuständigen Bauamt erkundigen und zwar bevor sie solche Veränderungen vornehmen, ansonsten kann es für die WE sehr kostspielig werden.

OGH Urteile darüber finden die Eigentümer hier

Mein Feind der Hausverwalter!

fassadenmalerei

Fehlgriffe bei einer Hausverwaltung sind leicht zu verhindern, folgendes sollte beachtet werden, ansonsten können die Eigentümer vom Regen in die Traufe kommen!

Gerade weil die Ausübung von Verwaltertätigkeiten an keine ausdrückliche Qualifikation gebunden ist, sollten sich Eigentümer – wenn sie die Wahl haben – Zeit für die Suche nehmen. „Das gilt umso mehr, weil der Verwalter entscheidenden Einfluss darauf hat, wie gut eine Immobilie erhalten bleibt und wie sich damit zugleich ihr Wert entwickelt,“ mahnt Rechtsanwalt Sohn.

Ein guter Verwalter muss wirtschaftliche, immobilientechnische und juristische Kenntnisse mitbringen. Von Vorteil ist daher, wenn er zum Beispiel eine Ausbildung zum Kaufmann für Immobilen- und Wohnungswirtschaft hat oder Immobilienfachwirt ist. Seit geraumer Zeit gibt es sogar spezielle Studiengänge zum Facility Management.

Was der Verwalter kosten darf

Auch an den Kosten, die der Verwalter aufruft, lässt sich Qualität ablesen. Im Durchschnitt liegen diese für eine Standardverwaltung bei 15 bis 30 Euro pro Wohneinheit im Monat. „Sollte das Honorar weit darunter liegen, ist Vorsicht geboten“, meint Happ.
Anmerkung: Bei unserer Wohnanlage sind die Kosten ca. 8.- pro Wohneinheit und Monat.

Eigentümer sollen sich über ihr Vermögen kümmern, hier finden Sie weitere Infos

Dienstag, 25. November 2014

Fenster müssen aus den Rücklagen bezahlt werden

Gombocz Hausverwaltung Steiermark

Das Bezirksgericht Graz West, 8020 Graz, Grieskai 88, fasst durch die Richterin Mag. Eva Beer-Fenz in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragsteller 1. Dipl. Ing. Dr. Josef H. und 2. Gertrude H, beide wohnhaft in 8053 Graz, Ulmgasse und vertreten durch Dr. Hannes K. M, Rechtsanwalt in 8010 Graz, Radetzkystraße, wider die Antragsgegner 5. Stefan Hammer, Ulmgasse 14 d/72, 8053 Graz, vertreten durch Das Haus des Rechts Destaller - Mader - RAe, 8010 Graz, Wastiangasse 7, 6xxxxxxxxxxx, wegen den §§ 52 Abs 1 Z 9, 32 Abs 5 WEG, nach mit allen Teilen durchgeführter, öffentlicher, mündlicher
Verhandlung den

SACHBESCHLUSS:

1. Der Antrag der Antragsteller,
das Gericht wolle einen Beschluss fassen, wonach der Aufteilungsschlüssel der
Liegenschaft EZ 198 KG 63125 Webling für Aufwendungen für die Liegenschaft einschließlich der Beiträge zur Rücklage dem Verhältnis der Miteigentumsanteile entspreche, dies jedoch mit Ausnahme der Instandhaltung der Fenster/Balkonfenster, für welche Aufwendungen der
jeweilige Wohnungseigentümer selbst aufzukommen habe,

in eventu das Gericht wolle die Zustimmung der Antragsgegner dazu, dass jeder
Wohnungseigentümer für sämtliche Kosten bezüglich der Fenster/Balkontüren in der jeweiligen Eigentumswohnung der Häuser Wohnungseigentumsgemeinschaft Ulmgasse 14a-
d, 8053 Graz, EZ 198, KG 63125 Webling selbst aufkommen muss ersetzen, wird

abgewiesen.

2. Die Antragsteller sind schuldig, dem 5. Antragsgegner die mit EUR 1.117,80
(darin enthalten EUR 186,50 USt und EUR 2,10 Barauslagen) bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Dieser SACHBESCHLUSS in kompletter Länge, kann per Email von interessierten Wohnungseigentümer der Wohnanlage Ulmgasse per Email angefordert werden (PDF), unbedingt Betreff,Name und Wohnungsadresse angeben. Beachten Sie bitte das dies eine freiwillige Serviceleistung der Website ulmgasse.at ist. Ebenso können die Eigentümer diesen Beschluss bei der Hausverwaltung Ogris anfordern

Mittwoch, 5. November 2014

Die 10 nervigsten Lärmquellen

sopherl
und auf Nr. 1 ein heißgeliebtes Gerät vieler.....einfach die Bildgalerie mit einem Klick starten :-)
Also Platz "Nummer" 2 hat mich nie gestört :-)

Freitag, 17. Oktober 2014

Traumhaus in Greece zu vermieten

 

 

Traumhaus auf der Insel Zakynthos-Greece in einem alten Bergdorf zu vermieten, 170m² Wohnfläche, ruhige Hanglage mit traumhaften Blick auf das Meer - Naturschutzpark von Zakynthos - CarettaCaretta Bucht. Kein Autoverkehr, ca. 3km zu einen der schönsten Strände von Zakynthos, voll möbliert, Hausservice, nur langfristig! Ernstgemeinte Zuschriften an ZAKYNTHOS

Dienstag, 30. September 2014

Laubsauger/Bläser verboten

mitteilung

Verbot für Laubbläser tritt am Mittwoch in Kraft

Am 1. Oktober tritt das Verbot der Laubbläser in Graz, Leibnitz und Kaindorf an der Sulm in Kraft. Während genervte und feinstaubgeplagte Anrainer aufatmen, laufen vor allem Hausbesorger Sturm gegen die Entscheidung. Firmen sind nur unzureichend vorbereitet.Eine Studie hat ergeben, dass durch die Bläser zehnmal so viel Feinstaub aufgewirbelt wird wie durch den einfachen Rechen. Gelten wird das Verbot nicht wie zunächst gedacht im gesamten Feinstaubsanierungsgebiet, sondern nur in Graz, Leibnitz und Kaindorf an der Sulm.
Obwohl die Wirtschaft gut zwei Jahre Zeit hatte, sich mit dem Verbot anzufreunden, wirken viele unvorbereitet.
Den ganzen "Kleine Zeitung" Bericht finden Sie hier

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Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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