Mittwoch, 6. Mai 2015

Mein BRAVO an die kuraschierten Eigentümer

Als der Mann einer Freundin an einer Asbestvergiftung gestorben ist, habe ich begonnen mich für dieses Thema zu interessieren. In der Schweiz sterben jährlich noch immer 100 Menschen an den Spätfolgen von Asbest Vergiftungen, also jeden 3. Tag ein Toter wegen Asbest! Diese Situation wird in Oesterreich nicht anders sein!
Asbestfasern weisen eine kristalline Struktur auf, und neigen dazu sich in immer dünnere Fasern abzuspalten, die vom menschlichen Organismus aufgenommen werden.
Diese verursachen vor allem:
- Lungenkrebs
- Asbeststaublunge
- Bösartig verlaufender Tumor des Brustfells
Alle Asbest bedingten Krankheiten haben eine lange Latenzzeit, die zwischen 15 bis 45 Jahre beträgt ab Expositionbeginn!

Bei diesen Fakten ist es nicht nachvollziehbar, warum diese giftige und gesundheitsschädigende Substanz, die seit 1990 verboten ist , immer noch nicht ernst genug genommen wird! Vor allem die Bearbeitung von Asbest ist ausgesprochen gefährlich, und ich kann so eine Verantwortungsloses Verhalten nicht verstehen!

Geht es hier um Geld?
Wird auch richtig aufgeklärt?
Wie viel ist denn ein Menschenleben wert?
Und die Kinder, unsere Zukunft?

In der mitteleuropäischen Ländern gibt es zahlreiche positive Gerichtsentscheide mit Schmerzensgeld zu Gunsten von Asbestopfer.

Diese Fakten und Gedanken musste ich los werden zum Gedenken der vielen Toten und Kranken durch Asbest. Möchte die Menschen damit auch warnen!

Die Verantwortlichen müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und handeln!!!!!!!!!

Sorry, leider kenne ich mich hier nicht so aus, wollte noch etwas schreiben: In der Schweiz sind seit 1940 1594 Menschen an Asbest gestorben!
Es wurden 690 Millionen Versicherungsgelder ausbezahlt!

M. Steiner aus der Schweiz - Link zu Asbestopfer http://www.asbestopfer.ch/

...wer ist Herr P. ???

...Er sieht die Asbest-Problematik nicht so krass,
....es gäbe auch Tote beim Autofahren und wir fahren trotzdem...

...sagen Sie mal, ist der noch ganz bei Sinnen ?


Abestose ist nicht HEILBAR!!!

Kann nur sagen "wachsam" sein !!

Sollte dieser Schwachsinn durchgezogen werden, müssen die Bewohner aufpassen !!!

Sollten bei der Reinigung irgendwelche Fehler auftreten(Sprühnebel aus geschlossenem System oder sogar Abspritzen!!!) sofort Fotos machen und das Arbeitsinspektorat
informieren!! die sind sofort zur Stelle!!!
Oh ja der Herr der das nicht so krass sieht, soll sich drunter stellen und TIEF durchatmen ..ein bisserl Asbestose macht ja nix!

Dienstag, 5. Mai 2015

Befreiung der Europäischen Region von Asbesterkrankungen

19-06-2014 

Asbest ist eine schwerwiegende weitverbreitete umweltbedingte Gefahr für die Gesundheit in der Europäischen Region der WHO und Ursache für die Hälfte aller tödlichen arbeitsbedingten Krebserkrankungen. Am 10. und 11. Juni 2014 tagten Vertreter von 16 WHO-Mitgliedstaaten in der Europäischen Region sowie Sachverständige für Arbeitsmedizin und Krebsregister in Bonn.

Sie bewerteten die seit 2010 und der Erklärung von Parma erzielten Fortschritte und betonten, wie notwendig es sei, dass die WHO die Entwicklung nationaler Programme zur Asbestentsorgung unterstütze. Mit der Erklärung von Parma bekannten sich die Regierungen in der Europäischen Region zu einer Reihe umweltpolitischer Maßnahmen mit Bezug zur Gesundheit. Dazu zählt das Bekenntnis zu Schritten gegen die erkannten Risiken durch die Belastung mit kanzerogenen Stoffen, hierunter Asbest, und in Zusammenarbeit mit der WHO und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bis 2015 die Entwicklung nationaler Programme zur Eliminierung von Asbesterkrankungen.

 

Asbest tötet leise

Mehr als 107 000 Menschen sterben weltweit jährlich in Folge einer Asbestbelastung am Arbeitsplatz. Besonders heimtückisch ist dabei, dass die tödliche Erkrankung (Lungenkrebs, Mesotheliom und Asbestose) erst Jahrzehnte nach dem Kontakt mit Asbest auftreten kann.

37 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region haben daher die Verwendung von Asbest in jeder Form gemäß den Empfehlungen von WHO und ILO verboten. Dennoch werden nach Schätzungen auch heute noch 300 Millionen Menschen entweder am Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen durch Asbest belastet. In einigen Ländern wird Asbest immer noch hergestellt, verkauft und eingesetzt.

Die effizienteste Weise zur Eliminierung von Asbesterkrankungen ist die Beendigung jeder Form der Asbestnutzung, denn:

  • es gibt keine sichere Höchtbelastungsgrenze,
  • das Krebsrisiko steigt selbst bei geringfügiger Belastung,
  • alle Asbestformen sind für den Menschen kanzerogen,
  • Asbest kann durch sicherere Materialien ersetzt werden.

 

Asbestfreie Zonen sind zukunftsweisend

Während der Tagung hoben die Teilnehmer hervor, dass die Einrichtung regulärer nationaler Register für Berufskrankheiten und Krebs erforderlich sei, damit:

  • die Lage in den Ländern bewertet werden kann,
  • geeignete Maßnahmen gefördert und ergriffen werden können,
  • das Problembewusstsein in Politik wie Bevölkerung geschärft werden kann.


Gesundheitspraktiker sollten darin geschult werden, asbestbedingte Erkrankungen zu erkennen und zu melden bzw. die Krankheit auf die Belastung zurückzuführen und die richtigen Daten zu erheben.

Die Erörterung von Problemen in Verbindung mit der Beseitigung des Asbests veranlasste die Mitgliedstaaten zur Bitte um Unterstützung bei der Entwicklung von Entsorgungsstrategien und dem Aufzeigen von Ersatzstoffen.
...

(http://www.euro.who.int/de/health-topics/environment-and-health/air-quality/news/news/2014/06/making-the-european-region-free-of-asbestos-related-diseases)

Montag, 4. Mai 2015

Fassade

Jetzt kapier ich es! =-O
Die Bewohner in der Ulmgasse möchten eine schöne Außenfassade!

Wer will das nicht???....

"Asbestbelastung"? Na ja, mit 0,5 % Erkrankungen könnte man leben! So die Aussage eines Eigentümers...
TRAURIG ist das, da es bei euch so viele kleine Kinder gibt!! :'(

Wärmedämmung wozu??

Die ca. 40-jährige Dämmung (Mineralfasermatten) ist stellenweise feucht und hat durch Setzung keine Dämmfunktion mehr! Aufgrund dieser Feuchtigkeit wird es in einigen Jahren wieder Flecken geben!.
Eure Malerei bekommt womöglich ein neues Art Design, denn Fungizide töten nicht alle Sporen der Mikromyzeten, sondern hemmen sie nur für einige Zeit :-(

Glaubt ihr denn, eure Probleme sind mit dieser Malerei gelöst ...und ihr könnt euren Plattentausch noch 20-30 Jahre hinauszögern? Träumt weiter euren Dornröschenschlaf!
Wärmedämmung also erst in ca. 10 Jahren beim endgültigen Plattentausch...weil...noch einmal Malen gibt es nicht !!!..

Was ihr da macht ist unwirtschaftlich, wer das Gegenteil behauptet, ist im einundzwanzigsten Jahrhundert noch nicht angekommen!

Dächer und Lifte sind ja auch in einem traurigen Zustand !

Ihr habt fast 40 Jahre in einem Dornröschenschlaf verbracht und jetzt seid ihr aufgewacht!

Was ihr macht, ist "Sanierung" light, ein Flick & Stopf-System!

Habe von eurem jungen, sympathischen & dynamischen Hausverwalter gehört!
Was bringt ihn dazu, diese "Sanierung" light mit einem Flick & Stopf- System durchzuführen :-\ ???

Infos für Mieter-Vermieter

1. Der Auskunftsanspruch

Besteht der Verdacht, dass asbesthaltige Bauteile, meist zwischen 1950 und 1980, in der Wohnung verbaut wurden, haben Mieter gegen den Vermieter einen Anspruch auf Auskunft, ob sich tatsächlich Asbest in der Wohnung befindet. Das Auskunftsbegehren sollte in schriftlicher Form und unter Fristsetzung an den Vermieter gerichtet werden, einen Formulierungsvorschlag finden Sie am Ende dieses Infoblattes. Lässt der Vermieter die Frist verstreichen und reagiert er nicht auf die Aufforderung, kann der Mieter eigenhändig ein Institut mit der Untersuchung beauftragen.

Musterschreiben:
Mängelbeseitigungsanspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit zeigen wir an, dass folgende Bauteile / Ausstattung unserer Wohnung nachweislich asbestbelastet sind:
…………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………
Die damit verbundene potentielle bzw. akute Gesundheitsgefährdung ist bekannt und bedarf insofern keiner gesonderten Begründung.

Wir fordern Sie auf, bis spätestens zum ………… für eine fachgerechte und nachhaltige Mängelbeseitigung zu sorgen. Bitte teilen Sie mit, ob und gegebenenfalls in welcher Weise Sie dazu unserer Mitwirkung bedürfen. Sollte die Wohnung während der Asbestsanierung nur eingeschränkt bzw. gar nicht nutzbar sein, bitten wir um Mitteilung, ob Sie angemessene Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stellen werden.

Insgesamt bitten wir um detaillierte Unterrichtung über den Sanierungsablauf und die damit erwartungsgemäß verbundenen Beeinträchtigungen des Wohngebrauchs.
Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs werden wir den berechtigten Sanierungsanspruch ohne jede weitere Abmahnung im Klagewege geltend machen.

Mit..........

Diese Info ersetzt keine Rechtsberatung. Vor Befolgung der Hinweise sollten Sie unbedingt rechtlichen Rat einholen.

Denn sie wissen nicht was sie tun..oder doch?

 

Bild: http://www.news.de/gesundheit/855256096/lungenkrebs-tumor-in-der-lunge/1/
Nach der Streichung der Wohnanlage Ulmgasse 14a - 14d wird nichts mehr so sein wie vorher, ich bin überzeugt die Krankheiten werden zunehmen...., ich habe Glück und bin froh in einer Asbestfreien Zone zu leben und nicht vor Ort zu sein, bei diesem unsinnigen Vorhaben!
Mein Mitgefühl haben die restlichen Bewohner, welche dagegen ankämpfen!!!



Admin

Warum wurde nicht um Förderungen angesucht?

 

Warum hat die Hausverwaltung Ogris nicht um Förderungen angesucht?


Sanierungsscheck 2015 (staatliche Förderung)

http://www.sbausparkasse.at/de/bauen-sanieren-wohnen/foerderungen/bauen-sanieren-foerderungen/thermisches-sanieren

Gefördert werden:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
  • Umstellung des Wärmeerzeugungssystems (Errichtung einer thermischen Solaranlage, zur Heizung und / oder Warmwasserbereitung, Umstieg auf ein Holzzentralheizungsgerät, Einbau einer Wärmepumpe, Nah-/Fernwärmeanschluss)

Die Förderung inklusive möglicher Zuschläge wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses in der Höhe von 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten vergeben. Bei Sanierung eines gesamten mehrgeschossigen Wohnbaus wird je Wohneinheit der aliquote Anteil der förderungsfähigen Investitionskosten herangezogen. 

Abhängig von der durchgeführten Sanierungsmaßnahme und der daraus resultierenden Reduktion des Heizwärmebedarfs gelten darüber hinaus die folgenden maximalen Förderungshöhen:

 

NewImage

 

 

 

zuzüglich Förderungen zur Wohnhaussanierung (Land Steiermark)

http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/DE/

 

 

Sonntag, 3. Mai 2015

Krank durch Asbest!!

Krank durch Asbest

Foto: pa/dpa/dpa-ZB

(http://www.abendblatt.de/region/niedersachsen/article136928192/Verdacht-auf-Asbest-100-Kinder-aus-Bremer-Kita-geholt.html#)


Krank durch Asbest - Gewobag muss zahlen

 

Das Landgericht hat einer Familie Schadenersatz und Schmerzensgeld zugestanden. Das könnte den Wohnungsbaugesellschaften Probleme bereiten.

Von Brigitte Schmiemann

Sieben Jahre lang hat Familie Sander (Name von der Redaktion geändert) gegen ihren früheren Vermieter gekämpft – wegen Asbest in ihrer Charlottenburger Wohnung. Nachdem die Familie den Prozess in erster Instanz beim Amtsgericht verlor, hat ihr das Landgericht Berlin im Berufungsverfahren jetzt Recht gegeben: Sollte eines der drei Kinder irgendwann einmal erkranken, steht ihm Schadenersatz und Schmerzensgeld zu.

Zu diesem Ergebnis kamen die Richter in einer sogenannten Feststellungsklage, bei der noch keine Schadenshöhe festgelegt wurde, aber der Anspruch darauf festgestellt wurde. Demzufolge haftet der Vermieter, in diesem Fall die Gewobag, dafür, dass er gesundheitsgefährdende Materialien verwendet. Die Gewobag werde in Revision gehen, sagte Sprecherin Gabriele Mittag.

Für Rechtsanwalt Sven Leistikow, der die Familie ab 2009 vor Gericht vertreten hat, könnte das Ergebnis den Wohnungsbaugesellschaften künftig noch Probleme bereiten. "Sie sollten Rücklagen bilden. Sie wissen, wenn es jetzt zu Schäden kommt, müssen sie zahlen", sagt er.

……..

"Diese Platten machen die Bewegung des Holzes mit. Es arbeitet. Und es ist deshalb auch klar, dass die Platte darüber irgendwann bricht. Asbest ist nicht nur ein Schlagwort, sondern eine reale Gefahr für Mieter", warnt Rechtsanwalt Leistikow. Formal baurechtlich sei es zwar richtig, wenn die Behörden und auch die Vermieter sagten, gebundener Asbest stelle keine Gefahr dar.

Doch diese Argumentation stimme eben nur solange wie die Bodenplatten nicht gebrochen seien. Sobald sie kaputt seien, erhöhe sich die Wahrscheinlichkeit, an frei gesetzten Asbestfasern zu erkranken

……

Wie das Übergabeprotokoll der Wohnungsbaugesellschaft zeigt, waren schon beim Einzug zwei Platten im Flur gebrochen. Im August 2005 brachen die Platten dann vermehrt im Flur und lösten sich auch. Der Vermieter beauftragte nach einer Wartezeit schließlich eine Firma, die Platten im Flur der Vier-Zimmer-Wohnung zu beseitigen. Obwohl es sich um ein Asbest zertifiziertes Unternehmen gehandelt habe, hätte der Handwerker, so der Anwalt, die Platten mit Hammer, Spachtel und Meißel entfernt. 

"Das war entgegen allen Vorschriften steinzeitmäßig", sagt Anwalt Leistikow. 

...

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Leistikow können sich Wohnungsbaugesellschaften nicht darauf zurückziehen, sie hätten sachkundige Firmen mit der Asbest-Entfernung beauftragt: "Die Wohnungsbaugesellschaft hätte wissen können, dass bei dem günstigen Preis nicht ordnungsgemäß gearbeitet wurde." Bei sämtlichen Asbestsanierungen müssten Vorschriften wie Vollkörperschutzanzüge und eine Entsorgung mit Schleusen und der Abgabe als Sondermüll beachtet werden. 

"Dieses Problem kann die Gewobag auch heute nicht vollständig abgeben, sondern sie muss Stichproben machen, ob ordnungsgemäß gearbeitet wird", konstatiert der Anwalt. Diese Auffassung bestätigt nun das Gericht und verweist den Vermieter auf seine unterlassene Aufklärung.

.......

 Um die Kinder zu schützen, habe sie bei der Gewobag das Problem angesprochen. Dort sei aber die Ungefährlichkeit immer wieder betont worden.

Das Amtsgericht Charlottenburg habe sich seine Entscheidung nicht leicht gemacht, sagt der Anwalt. Im Februar 2011 ließ das Gericht ein Gutachten erstellen, um folgende Fragen zu klären: Können von Bruchkanten dieser Asbestplatten jederzeit Asbestpartikel austreten? Können sie bei den Kindern über Hand und Mund in die Lunge gelangen und zu Gesundheitsschäden führen? Kann ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Aufnehmen und einer künftigen Erkrankung hergestellt werden? 

Das Gutachten bejahte die Fragen. Doch das Amtsgericht lehnte den Anspruch ab wegen der nur geringen Erhöhung des Gesundheitsrisikos einer tödlichen Asbesterkrankung. Dies sah das Landgericht anders. Dort ist man der Auffassung, dass auch bei einem geringen Risiko die Möglichkeit einer tödlichen Asbesterkrankung bestehe. Bereits eine Asbestfaser in der Lunge kann die Krankheit auslösen.

Nach dem Urteil ist Sarah Sander erleichtert, auch wenn sie viel Geld in das jahrelange Verfahren investieren musste. "Mein Gerechtigkeitssinn ist zumindest ein bisschen wiederhergestellt. Es ist doch fahrlässig, mit der Gesundheit anderer Menschen, und dann noch mit der von Kindern, so umzugehen. Jetzt haben wir wenigstens so etwas wie einen Präzedenzfall geschaffen", sagt sie.

http://www.morgenpost.de/berlin/article112718127/Krank-durch-Asbest-Gewobag-muss-zahlen.html

Das nennt man „Sanierung“!

 

Jakob Gschielgasse

WHA Jakob Gschielgasse, Graz

Projektbeschreibung: Gerüstung, Abbruch Eternit Fassade, umfassende thermische Sanierung, Sanierung Außenanlage, Balkonsanierung, Fliesenverlegung, Estrich im Dachgeschoss, Kellerdeckendämmung, Malerarbeiten
Projektdaten: 12.000 m2 EPS-F plus
Ausführungszeitraum: 2010/2011

 

http://www.sobau.at/referenzen/jakob-gschielgasse.php

 

Die asbesthaltigen Eternitplatten wurden entfernt!!!


Fördergelder von Bund und Land sowie auf das Einkommen abgestimmte Kreditmodelle ermöglichen auch einkommensschwachen EigentümerInnen, sich das „neue“ Wohnerlebnis gönnen zu können.

 

Schade, dass wir nicht deren Hausverwaltung haben!


Samstag, 2. Mai 2015

Sind die Österreicher wiederstandsfähiger gegen Krebs?

www.bauen.de

Bild: www.bauen.de

Asbesthaltige Faserzementplatten sind in Deutschland seit 1993 verboten-. Das betrifft allerdings bei der Produktion lediglich die Herstellung dieser Platten hierzulande. Deshalb können auch später installierte Platten krebserregende Inhaltsstoffe aufweisen. Ob Ihre Eternitplatten asbesthaltig sind, können Sie über Labortests herausfinden. Dazu gibt es zwei Verfahren: SEM oder PLM-Mikroskopie.
Nehmen Sie das Thema Asbest und mögliche Krebsrisiken sehr ernst. In Deutschland sterben jährlich bis zu 1.500 Menschen an den Folgen einer früheren Arbeit mit Asbest!

Das Reinigen von asbesthaltigen Eternitplatten ist gesetzlich verboten. Darüber hinaus gehören diese Platten, wenn Sie sie entsorgen wollen, zum Sondermüll und müssen dementsprechend deklariert werden.

Tausende Arbeiter haben heute Krebs, weil sie einst Asbest einatmeten.
Sie haben mit einem der tödlichsten Baustoffe gearbeitet, die es gibt – oft, ohne es zu wissen und mit schwerwiegenden Folgen. Tausende Menschen in Deutschland sind an Krebs erkrankt, weil sie in den sechziger oder siebziger Jahren auf Baustellen mit Asbest gearbeitet haben. Der Stoff erzeugt nachweislich Tumore und andere schwere Krankheiten.

Anmk.: Betroffenen welche Asbest nicht ernst nehmen, machen sich an den Folgen MitschuldigQuelle

Nur ein Märchen?

 

Es war einmal eine kleine Stadt namens Schilda. Nein, eigentlich hieß sie gar nicht Schilda, sondern es lebten nur einige Schildbürger hier. Sie hatten sich aus einem fernen Land hinter einem hohen Berg einen Herrscher geholt, der ihnen alles versprochen hatte. Jeden Monat hielt er Hof mit seinem kleinen Kreis Schildbürger. Sie lenkten die Geschicke ihres Reiches. Bürger, die anderer Meinung waren, wurden nur widerwillig in ihrem Kreis geduldet.

 

Eines Tages erkannten der Herrscher und sein Hofstaat, dass die alten Kleider ihrer Schlösser verschmutzt waren. Das lag sicher am Feinstaub in der Luft! So beschlossen sie, diesen Feinstaub mit Asbestfasern zu vertreiben. Gesagt, getan, die Säuberungsaktion sollte beginnen. Im Reich gab es aber auch viele kleine Rebellen, die den Schildbürgern und den Bürgern erklärten, dass Asbest giftig sei und vor allem ihre Kinder erkranken könnten. Das rief den Ärger des Herrschers und seiner  Schildbürger hervor! 

 

Doch die Rebellen wussten, dass es mächtigere Herrscher als den ihren gab und dass ihr Herrscher bei diesen um Genehmigung bitten müsse. Denn diese hohen Herrscher würden prüfen, wie giftig diese Reinigung ist. Diese hohen Herrscher schüttelten den Kopf. Noch nie war ihnen so etwas untergekommen! Alle anderen Schlossherren warfen die alten Kleider weg und kauften neue, doch die Schildbürger dieser kleinen Stadt glaubten, dass sie mit Asbestfasern den Schmutz vertreiben könnten! Dass die Bürger deswegen erkranken könnten, wollten sie nicht hören und dass die Kleider ihrer Schlösser bald wieder schmutzig sein werden und dann letztendlich doch durch neue ersetzt werden müssen, wollten sie ebenso nicht hören. Die Hoffnung der kleinen Rebellen lag in der Entscheidung der großen Herrscher und – vor allem – der anderen Bürger, die – wie sie hofften – an die vielen unschuldigen Kinder denken…

 

Bild von Musikkassette

MC 1994/Tyrolis/EAN: 9003548010839

Freitag, 1. Mai 2015

Gastkommentar: mangelnde Information bzw. falsche Information durch HV.

 

Die EigentümerInnen haben Recht!! Wir alle sind uns einig, dass unsere asbesthaltige Fassade nachhaltig renoviert werden muss. Aber die Hausverwaltung Ogris hat uns alle nicht über die Gefahren informiert, sondern führt falsche Informationen weiter, indem Herr DI Ogris von einer Genehmigung des Arbeitsinspektorates spricht, die laut schriftlichem Schreiben dieses Amtes am 28.4 noch immer nicht vorlag. Die EigentümerInnen haben mit ihren Abstimmungen immer bewiesen, dass sie - wenn sie alle Informationen haben - gute Entscheidungen treffen.


Herr DI Ogris hat nicht nur die EigentümerInnen mangelhaft informiert sondern auch die Firma Vertikala, die in ihrem Schreiben darauf verwies, dass ihr der Asbestgehalt der Fassade zum Zeitpunkt der Angebotslegung nicht bekannt war. Nach Erhalt dieser Information trat die Firma sofort von ihrem Angebot zurück, da ihr die mögliche Gesundheits- und Umweltgefährdung bewusst war und zugab, für diese Arbeiten nicht genügend ausgebildet zu sein.
Herr DI Ogris gab bei Gericht an, er sei sich der Asbest-Problematik bewusst, wieso hat er nicht vor Vorlage der Angebote diese geprüft und uns auch über etwaige Gefahren aufgeklärt? Herr DI Ogris arbeitet nun schon seit er die Geschicke der Ulmgasse leitet (5 Jahre) an diesem Projekt (laut Hausverwaltervertrag „Erneuerungskonzept für Fassade“). Ich habe innerhalb kurzer Zeit von den vorbildlich arbeitenden österreichischen Behörden schriftliche Auskunft erhalten. Das Arbeitsinspektorat ist sich der Problematik bewusst und informierte uns schriftlich, dass keine Unterlagen vorliegen, über die sie zu entscheiden haben. Die Österreichische Staubbekämpfungsstelle, die technische Abteilung der AUVA, teilte ebenfalls mit, dass kein Reinigungssystem „eine Freisetzung von Asbestfasern ausnahmslos und zuverlässig verhindert“, womit die ersten vorgelegten Angebote, die ja nach jahrelanger Vorbereitung von Herrn DI Ogris geprüft und ausgewählt wurden, nicht zulässig sind.
Beim Freitagstermin Ende Februar, wo wir diese Punkte vortrugen, hörten sich alle anwesenden EigentümerInnen diese Informationen an, nur Herr DI Ogris mahnte zur Eile und wollte keine Information, weil er es ohnehin wisse. Innerhalb von 4 Wochen hat er aber seine Argumentation um 180 Grad verändert: So sprach er ursprünglich noch von einem gesetzeskonformen Reinigen mit bis zu 300 Bar im geschlossenen System, informierte aber einen Monat später von einer Reinigung mit 5 Bar und nun wird wieder mit einem Hochdruckgerät gereinigt!
Den EigentümerInnen gegenüber bezeichnete Herr DI Ogris die „300 Bar“ als Schreibfehler. Aber sowohl das Angebot der Firma Vertikala als auch das der Firma Holzer (vom November 2014) hatten den gleichen Schreibfehler. Dass dieser angebliche Fehler bei der Prüfung der Angebote Herrn DI Ogris nicht auffiel, gibt mir zu denken, zumal es sich um eigenartigerweise im Text idente Angebote handelte. Die Hausverwaltung hat nun für uns eine Auswahl getroffen, indem er den sympathischen Kleinunternehmer Holzer wählte, mit drei Mitarbeitern als Experten für die Reinigung und Befestigung der Fassadenplatten, für Malerarbeiten und nachhaltige Sockelrenovierung von 5 % des Sockels.
Im April 2012 erklärten sich nur 29 % der EigentümerInnen mit der als „Fassadensanierung“ verschleierten Fassadenmalerei einverstanden. Trotzdem wurden von der HV andere Sanierungsvarianten immer als unwirtschaftlich abgetan und nicht einmal mit Fördergeldern von Bund und Land durchgerechnet.
Ich bin froh, in einer Anlage zu leben, wo wir uns alle respektieren und man auch hitzige Diskussionen über eine Sache führen kann. Der Mail-Verkehr mit einigen Miteigentümern ist sehr konstruktiv. Herr DI Ogris spricht immer wieder vom kleinen Kreis, in dem er wichtige Fragen diskutiert und wo dann Entscheidungen getroffen werden. Aber haben wir als EigentümerInnen nicht das Recht auf Transparenz und dass alle Informationen ungefiltert an uns herangetragen werden, damit die Entscheidungen letztendlich von uns allen getroffen werden?!

Donnerstag, 30. April 2015

also ich kapiere da etwas nicht....

obwohl ich jetzt schon eine zeit dieses blog verfolge....wer hatte da so eine schnapsidee, eine fast 40 jahr alte, noch dazu mit solch gefährlichen dingern behaftete fassade zu streichen?Jede seriöse firma würde die entfernung dieser dinger oder es zu lassen empfehlen. Ich kann mir nicht vorstellen das eine hausverwaltung auf so eine idee kommt!

Mittwoch, 29. April 2015

"schriftliche Freigabe" FEHLT!

Im Schreiben vom 31.3.2015 beruhigte uns die Hausverwaltung folgendermaßen:

„Der genaue Arbeitsablauf wurde dem Arbeitsinspektorat Graz schriftlich mitgeteilt und es wurde uns eine schriftliche Freigabe für die durchzuführenden Arbeiten mitgeteilt.“

Diese „schriftliche Freigabe“

- wurde von der Richterin in der Gerichtsverhandlung am 20.4.2015 nicht als solche anerkannt und
- wurde mehreren Eigentümern und Eigentümerinnen auf Verlangen weder übermittelt noch vorgezeigt.

Gestern, am 28.4.2015 teilte uns das Arbeitsinspektorat Graz abermals schriftlich mit, dass ihm „keinerlei Meldung oder Unterlagen … über eine Fassadensanierung“ vorliegen. Auf Anfrage kann dieses Schreiben interessierten Eigentümern und Eigentümerinnen gerne vorgelegt bzw. übermittelt werden.

Betont wird in diesem Schreiben, dass sich die Zuständigkeit des Arbeitsinspektorates nur auf die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bzw. deren Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erstreckt.

„Eventuelle Beeinträchtigungen von Bewohner und Bewohnerinnen, Anrainer und Anrainerinnen oder sonstiger Personen sind von den zuständigen Stellen des Magistrats und des Landes zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen vorzuschreiben.“ Hier hat die Hausverwaltung hoffentlich bereits die „schriftliche Freigabe“, denn schließlich geht es ja um unsere Gesundheit und die müsste an allererster Stelle abgesichert werden!

Montag, 27. April 2015

Gast-Kommentar: Spezialisten aus Kärnten

Ich war bei der Vorstellung der Firma Holzer am 24. April anwesend. Herr Holzer ist ein sehr sympathischer Privatunternehmer aus Kärnten, der uns seinen Malerbetrieb mit 3 Mitarbeitern vorstellte, sein Jahresumsatz liegt bei zirka EUR 150.000,--. Ihm dürfte das Risiko, das er mit unserer großen Anlage auf sich nimmt, gar nicht bewusst sein! Er zeigte uns das Reinigungsgerät, vorführen konnte er es nicht. Dieses Gerät war nagelneu und ungebraucht. Es ist ein Hochdruckreinigungsgerät im geschlossenen System. Herr Holzer selbst gab zu, dass es bei Stellen des Hauses, die schmäler als der Reinigungsaufsatz sind, seitlich zu einem Austritt von Sprühnebel kommt. Darin befinden sich aber Asbestfasern! Fraglich ist, ob es nicht auch – aufgrund der senkrechten Stellung – unten zu einem Austritt von Schmutzwasser kommt, das die Fassade entlang hinunter rinnt. Wenn die am Boden aufgelegten Planen die Menge des Schmutzwassers nicht mehr aufnehmen können, wird das Erdreich rund um die Häuser mit Asbestfasern kontaminiert und die Asbestfasern werden noch längere Zeit in die Luft aufgewirbelt!
Herr Holzer gab an, dass er kundig im Umgang mit Asbest ist. Von mir und einigen anderen Eigentümern wird dies bezweifelt, da er in seinem ersten Angebot an uns ebenfalls mit 300 bar reinigen wollte, was aber aufgrund der erhöhten Freisetzung von gesundheitsgefährdenden Asbestfasern nicht zulässig ist. Auch wusste Herr Holzer nicht, ob seine Arbeiter Staubmasken tragen werden.
Herr Holzer berichtete auch, dass er seinen Mitarbeiterstab für diesen Auftrag verdoppeln werde. Er wird nun mit 6 Mitarbeitern die 4 Häuser reinigen und neu malen (18.110 m²) sowie 120 m² (5 %!) des beschädigten Fassadenputzes von 2.260 m² (!) Sockel sanieren! Das heißt 5 % des Sockels werden renoviert, die anderen 95 % des Sockels werden überstrichen - durch diese Maßnahme ist für einige Zeit der Schaden nicht mehr sichtbar.
Zu hoffen ist außerdem, dass die Arbeiter mit den geliehenen Hubarbeitsbühnen bzw. Skyclimbern zurecht kommen, die Firma Swietelsky zum Beispiel hätte die Arbeiten nur mit einem Gerüst durchgeführt!
Da diese Firma von der HV Ogris ausgewählt wurde, muss es sich um wirkliche Fachleute handeln. Die Firma ist kundig in abesthaltigen Materialien, hat Spezialisten für die Befestigung der Asbestzementplatten sowie die Malerei und wird die Schäden an Dämmung (?) und Putz des Sockels nachhaltig renovieren…
Ich schätze alle MiteigentümerInnen und verstehe, dass sie sich auf Herrn DI Ogris verlassen, dass er seinen Pflichten als Hausverwalter nachkommt. Auch ich habe bis vor kurzem seinen Aussagen vertraut. Seit Monaten will ich nur die schriftliche Freigabe vom Arbeitsinspektorat. Alle anwesenden EigentümerInnen konnten sich überzeugen, dass er mir dieses Schreiben nicht vorlegte sondern nur darauf hinwies, dass dieses existiere. Dieses Schreiben wurde nicht nur von mir sondern auch von anderen MiteigentümerInnen von der HV Ogris angefordert. Wieso gibt er uns dieses Schreiben nicht, wenn er es besitzt? Sollten Sie Interesse haben, fragen Sie beim Grazer Arbeitsinspektorat nach, ob Herr DI Ogris eine Zusage für diese Arbeiten zum Zeitpunkt der Vorstellung der Firma hatte. Einige MiteigentümerInnen haben dies bereits gemacht und ihnen wurde berichtet, dass dem Arbeitsinspektorat noch keine Meldungen vorliegen.
Herr DI Ogris hat grobe Fehler beim Auswahlverfahren für diese Sanierung begangen. Er legte uns nur 2 Angebote vor, die jeweils mit 300 bar putzen wollten, wobei die Firma Vertikala vom Angebot zurückgetreten ist. Laut Hausverwaltervertrag existieren daher nicht mehr 3 Angebote für die Reinigungsvariante.
Weiters berichtete Herr DI Ogris, dass der Vertrag von Herrn Holzer bereits unterzeichnet ist und er jetzt dessen Versicherung prüfe. Es ist fraglich, ob die Versicherung die Deckungssumme noch erhöht, wenn das erhöhte Risiko bereits bekannt ist.
Ich möchte hier nur die MiteigentümerInnen informieren. Wir sind nur etwas genervt, wieso wir von Herrn DI Ogris, der ja zu Beginn seiner Hausverwaltertätigkeit versprochen hat, für alle dazu sein, uns keine schriftlichen, behördlichen Unterlagen übermittelt. Wir erhielten mit dem Schreiben der HV vom 31.3.2015 das Schreiben von Herrn Hammer, lieber wäre mir die „schriftliche Freigabe“ des Arbeitsinspektorats gewesen!
Positiv war, dass ich im Rahmen der Vorstellung der Firma Holzer mit einigen Miteigentümern in entspannter Atmosphäre meine Beweggründe darlegen konnte. Die MiteigentümerInnen haben Recht, dass unsere Fassade renoviert werden muss,nur lasst uns auch an die Kinder in dieser Anlage denken, bevor es zu spät ist. Der Leidensdruck durch diese renovierungsbedürftige Fassade ist sehr hoch. Hier konnte ich mich bei einem Gespräch mit Herrn P. überzeugen, das ich im Zuge der Angebotskontrolle führte. Er sieht die Asbest-Problematik nicht so krass, denn es gäbe auch Tote beim Autofahren und wir fahren trotzdem. Ich für mich sehe mich aber hier in der Verantwortung, ich möchte mir nicht vorwerfen lassen, dass ich an nur einem Asbestopfer mitschuldig bin.

Freitag, 24. April 2015

HV Ogris aus Kärnten....

fassadenmalerei

Die Hausverwaltung OGRIS stellte am Freitag, 24.April 2015 die Firma "Malerei Holzer", einen 3-Mann Betrieb aus Kärnten einer kleinen Anzahl von Eigentümern der Wohnanlage Ulmgasse 14a-14d vor.

Eigentümer, die keine Möglichkeit hatten daran teilzunehmen, können sich über die Firmenhomepage "Malerei Holzer" informieren!

www.malereiholzer.at/

Anmerkung: Leider reagierte die Firma "Malerei Holzer" auf keine Anfrage!

Sonntag, 12. April 2015

Die Ängste der Bewohner WA-Ulmgasse

ulmgasse-haus
Auch die Wochenzeitung "Der Grazer" berichtet in der neuesten Ausgabe 15/2015 über die Ängste der Bewohner hier gehts zur Onlineausgabe

Mittwoch, 1. April 2015

Umlaufbeschluss Fassaden Malerei Teil drei

Umlaufbeschluss „Fassadensanierung“

Umlaufbeschluss

Offener Brief an die EigentümerInnen/BewohnerInnen der Wohnanlage Ulmgasse 14a –14d:

Der Umlaufbeschluss für die Streichung der Fassade ergab eine 57% Zusage der Eigentümer!

Wenn 57% der Eigentümer in der Wohnanlage Ulmgasse 14a bis 14d alle beschriebenen Gesundheitsrisiken sich selbst gegenüber, den Kindern, den Mitbewohnern und Anrainern zumuten, nur damit sie eine schöne Fassade haben, müssen diese 57% der Eigentümer sich auch bewusst sein, dass sie eines Tages für diesen Umlaufbeschluss der Verwaltung die Verantwortung übernehmen müssen!

Dass mit diesem kosmetischen Eingriff sämtliche Rücklagen aufgebraucht werden und dann für anstehende Investitionen wie Liftkosten, Dachsanierung, Dekontaminierung des Erdreichs, etc. teure Kredite vom freien Markt aufgenommen werden müssen, muss ebenso allen Eigentümern klar sein! Der Umstand, dass das Problem Asbestzementplatten und deren Entsorgung in absehbarer Zukunft noch größere Geldmittel erforderlich machen wird, ist ebenso Fakt!

Bei "Allen 43% der Eigentümer" die den Umlaufbeschluss zur Streichung der Fassade abgelehnt bzw. nicht unterschrieben haben, möchte ich mich bedanken! Auf Anfrage können diese Eigentümer gerne die Unterschriftenliste von mir bekommen!

Sollten die Arbeiten zur Streichung der Fassade in der Wohnanlage durchgeführt werden, werde ich nach der Fassadenrenovierung das Erdreich rund um die Häuser auf Kontamination mit Asbest untersuchen lassen!
Was passiert bei einer Kontaminierung?

Stefan Hammer
Betreiber der Seite Ulmgasse.at

Asbest ist der Stoff, der »die größte Industriekatastrophe der Geschichte« ausgelöst hat. Bis heute hat der As-bestboom weltweit Millionen Opfer gefordert, die genaue Zahl verschwindet im Rauschen der Krebsstatistik. Kein anderer Stoff, keine andere Chemikalie, kein Radionuklid hat rund um den Erdball mehr Menschen umgebracht. Heute sterben weltweit nach Angaben der International Labour Organization der UN rund 100.000 Menschen jährlich an asbesttypischen Krankheiten (Lunge, Rippenfell, Kehlkopf), alle fünf Minuten gibt es ein neues Opfer. Gefährlich ist Asbest durch seine Eigenschaft, lungengängige Fasern freizusetzen. Selbst in geringsten Dosen bleibt Asbest ein stark krebserregender Stoff. Es gibt keinen Grenz- oder Schwellenwert. Die mittlere Überlebenszeit nach der Diagnose beträgt 13 Monate. Die Latenzzeit bis zum Ausbruch der Krankheit liegt bei 20 - 40 Jahren http://www.zeit.de/2009/06/Asbest .

Unsere Fassadenplatten enthalten 5 - 15 % Asbest, das an Zement fest gebunden ist („Asbestzement“). Daher kommt es durch Ver-witterung nur zu einer geringen Freisetzung von lungengängigen Fasern: Die Konzentration an Asbest in der Außenluft Mitteleuropas liegt bei 50 – 150 Fasern/m³ http://www.mlul.brandenburg.de/media_fast/4055/asbest_sachstandsbericht2014.pdf . Auch eine Schweizer Studie aus dem Jahr 2005 bestätigt, dass die Verwitterung keine Gefahr darstellt http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00334/index.html?lang=de . Die Österreichische Staubbekämpfungsstelle (ÖSBS) führt gern Messungen durch (ca. EUR 2.000,--).

Aber aus fest gebundenem Asbest werden durch mechanisches Bearbeiten, wozu neben Schleifen, Bohren etc. auch das Hochdruck-reinigen zählt, lungengängige Asbestfasern freigesetzt.

Daher gibt es auch für ASI-Arbeiten an Asbestzementplatten strenge Gesetzesvorgaben in:

Richtlinie 83/477/EG (Asbest-Richtlinie)
http://europa.eu/legislation_summaries/employment_and_social_policy/health_hygiene_safety_at_work/c11134_de.htm
Grenzwerteverordnung GKV 2011 (4. Abschnitt Sonder-bestimmungen für Asbest)
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001418
Technische Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS) 519
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-519.html
Gefahrstoffverordnung GefStoffV
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gefstoffv_2010/gesamt.pdf
Abfallwirtschaftsgesetz AWG 2002
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002086
Festsetzungsverordnung gefährliche Abfälle
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011043
ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008910
BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz BGBl. I 37/1999 )
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009146

Arbeiten an asbesthaltigen Stoffen dürfen nur von geschulten Fachfirmen durchgeführt werden und sind meldepflichtig. Die Sicher-heitsvorschriften (Schutzkleidung, Staubmaske, eventuell Schleusen und Duschen) und die Einhaltung der Grenzwerte werden vom Arbeitsinspektorat überwacht und die Arbeiten bei Missachtung eingestellt.

Unsere Fassadenplatten waren wahrscheinlich beschichtet, sind aber sehr abgewittert. Gemäß GefStoffV sind Reinigungs- und Be-schichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestwandverkleidungen verboten.

Beschichtete Platten dürfen mit entspanntem Wasser unter Verwendung weich arbeitender Geräte, z. B. Schwamm, gereinigt und mit drucklosem Wasserstrahl abgespült werden. Es ergibt sich von selbst, dass dann eine spätere Beschichtung wohl nicht haften wird….
Werden bei beschichteten Platten Reinigungsverfahren eingesetzt, die zu einem Abtrag der Oberfläche führen, dürfen dafür nur emis-sionsarme Verfahren (10.000 Fasern/m³) angewandt werden. Dazu zählen Hochdruckverfahren im abgeschlossenen System. Hier ist derzeit ein Gerät http://www.dguv.de/medien/ifa/de/pra/asbest/bt_19_12_2006.pdf von der IFA (Institut für Arbeitsschutz der Deut-schen Gesetzlichen Unfallversicherung) genehmigt http://www.dguv.de/ifa/Praxishilfen/Asbestsanierung/index.jsp . Der maximale Druck darf nur 150 bar betragen, die Firma vertikala will mit 300 bar reinigen! Auch dürfen die Hängekonstruktionen der Firma vertikala nicht an der Fassade scheuern, um eine Faserfreisetzung zu vermeiden.

Eingetrocknete Schmutzwasserreste müssen mit Asbestsaugern abgesaugt werden, um das Aufwirbeln in die Luft zu verhindern. Das aufgefangene Schmutzwasser oder der Filterrückstand muss als gefährlicher Abfall in Frohnleiten entsorgt werden.

Durch eine Beschichtung verändert sich unter Umständen auch das bauphysikalische Verhalten der Platte. Die Diffusionsfähigkeit wird durch eine zusätzliche Farbschicht eingeschränkt, was für die gesamte Fassadenkonstruktion von Nachteil ist und unter Umstän-den die Lebensdauer verkürzen kann. Dies geschieht dann, wenn anfallende Feuchtigkeit nicht mehr ausdiffundiert, das Material also zu lange feucht bleibt http://www.eternit.de/kontakt-faq/faq/gesundheit-und-umwelt/.

In der Sitzung am 27. Februar versicherte Herr DI Ogris, dass die Firma vertikala gesetzeskonform arbeitet. Wenn nicht, würde er sich an der Betriebshaftpflichtversicherung schadlos halten. Abgesehen davon, dass es dann für unsere Gesundheit ohnehin zu spät wäre, müssen „Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sich aus der Tätigkeit mit Asbest und asbesthaltigen Materialien ergeben“ als Zusatzrisiko bzw. durch eine Umwelt-Haftpflicht/Schadenversicherung versichert werden.

Nach Anfrage am 2. März (!) reagierte die Firma vertikala sogleich und schrieb uns in Englisch, hier finden Sie die deutsche Übersetzung:

Sehr geehrte Damen und Herren!
Unserem Unternehmen sind die möglichen Risiken im Umgang mit asbesthaltigem Material sehr wohl bewusst! Sicher wissen Sie auch, dass jedes Unternehmen, das mit asbesthaltigen Mate-rialien arbeitet, dazu verpflichtet ist, von der zuständigen Stelle dazu qualifiziert zu werden und dass diese Genehmigung nur für bestimmte Zeit gilt und nach einigen Jahren verlängert werden muss! Derzeit verfügen wir über diese Genehmigung nicht, aber wenn wir mit derartigem Material arbeiten, werden wir diese erlangen. Genau genommen sind wir nicht die für die Fassaden-renovierung in der Ulmgasse beauftragte Firma, da wir keinerlei Vertrag haben. Wir bieten Ihnen lediglich unsere Dienstleistung an! Vor einigen Wochen wurden wir informiert, dass Ihre Fassa-de aus asbesthaltigem Material besteht. Deswegen werden wir eine neue Verfahrenstechnik und ein neues Angebot vorbereiten, welche sich nicht auf das Asbestmaterial in den Platten auswirkt und die Umwelt, die Arbeiter und die Menschen im Umkreis nicht beeinträchtigt. Als zweite Variante werden wir Ihnen die Möglich-keit des Plattentausches und Anbringens neuer Fassadenplatten übermitteln.
Besten Dank und freundliche Grüße


Die Hausverwaltung Ogris wurde mittels Mail sofort ersucht, die anderen Eigentümer zu informieren. Die Interpretation des oben ge-nannten Schreibens und des Nicht-Reagierens der Hausverwaltung bleibt dem/r LeserIn überlassen…Gemäß §20 (1) Wohnungsei-gentumsgesetz (WEG) ist der Verwalter verpflichtet, die „Weisungen der Wohnungseigentümer zu befolgen, soweit diese nicht ge-setzwidrig sind“.

Auffallend ist auch, dass der Hersteller der angebotenen Fassadenfarbe, die Firma Caparol http://www.caparol.de/) zu einem Fachar-tikel http://www.caparol.de/uploads/pics/caparol_import/caparol_de/pdf/89725/861017_technik_forum_1_2011_Fachzeitschrift.pdf verlinkt, wo für Asbestzement andere Produkte empfohlen werden. Auch mir gegenüber äußerten Dachdecker, dass die angebotene Farbe nach einigen Jahren abblättern würde.

Bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist eine Reinigung und Neubeschichtung der Fassade – wenn überhaupt – nur zu weit höheren Kosten möglich, sodass wir – bei Inanspruchnahme der hohen Sanierungsförderung durch Bund und Land - nicht mehr weit von der zweiten Sanierungsvariante entfernt sind.

Gemäß § 24 (6) WEG kann jeder Wohnungseigentümer innerhalb eines Monats ab Anschlag eines Beschlusses der Eigentümerge-meinschaft „mit einem gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richtenden Antrag verlangen, dass die Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses wegen formeller Mängel, Gesetzwidrigkeit oder Fehlens der erforderlichen Mehrheit gerichtlich festgestellt wird“, gemäß § 29 WEG bei Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung innerhalb von drei Monaten, wobei das Gericht den Mehrheitsbeschluss aufzuheben hat, wenn „die Kosten der Veränderung – unter Berücksichtigung auch der in absehbarer Zeit anfallenden Erhaltungsar-beiten – nicht aus der Rücklage gedeckt werden könnten“, ausgenommen, „wenn der nicht gedeckte Kostenanteil von der beschlie-ßenden Mehrheit getragen wird.“ Und die Sanierung der Dächer ist ja in absehbarer Zeit fällig…

Anmerkung: In diesem Fall müssten die Reparaturkosten von denjenigen “Eigentümern” übernommen werden, die den Umlaufbeschluss mit "JA" unterschrieben haben!

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Dienstag, 31. März 2015

Asbest an Praterbrücke: Arbeiter waren gefährlichem Staub ausgesetzt

 

Spezialfirma muss gesundheits-gefährdendes Material entsorgen

Wien - Bei Sanierungsarbeiten an der Wiener Praterbrücke waren Arbeiter wochenlang gesundheitsschädlichem Asbeststaub ausgesetzt. Das berichtete die ORF-"Zeit im Bild" am Montagabend.

Die betroffenen Arbeiter werden medizinisch untersucht, berichtete eine Asfinag-Sprecherin am Dienstag. Ergebnisse gebe es aber noch nicht. Das gefährliche Material wird nun von einer Spezialfirma entfernt bzw. entsorgt. Asbeststaub, der eingeatmet wird, kann die Lunge schädigen und schlimmstenfalls Krebs verursachen.
Sämtliche Arbeiten eingestellt

Laut der Autobahn-Gesellschaft wurden "unverzüglich" nach Bestätigung des Verdachtes sämtliche Arbeiten an der Tangenten-Brücke eingestellt. Zudem wurden die Behörden informiert und alle Vorkehrungen für die fachgerechte Entsorgung getroffen.


Das Abstrahlen ist inzwischen eingestellt worden.

Quelle

Samstag, 21. März 2015

Fahrlässige Handlung mit Asbest Mord?

Umlaufbeschluss

16 Jahre Gefängnis nach Fahrlässigkeit mit Asbest

16 Jahre Gefängnis bekam ein Mann in der SCHWEIZ weil er die Arbeiter großer Gefahr mit Asbest aussetzte.

Hier der link

Das ganze Netz wimmelt nur so von Warnungen, alle Häuser die vor 1990 gebaut wurden sollen immer auf Asbest geprüft werden. Dabei hat Bgm Miedl lang genug bei der Asfinag in Alland gearbeitet um dies zu wissen!!!
Solche Strafen werden anderswo für Mord gesprochen»

Das Gericht in Turin hat Stephan Schmidheiny zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt.
Es fällt auf, dass das Urteil anscheinend nicht wie beantragt wegen vorsätzlicher Tötung erfolgte, sondern wegen vorsätzlicher Verursachung einer Katastrophe sowie wegen unterlassener Schutzvorrichtungen. Im schweizerischen Recht gibt es ähnliche, aber nicht deckungsgleiche Tatbestände. Das Strafmass bewegt sich in Bereichen, die anderswo für Mord üblich sind.

Hier gibt es noch ein Video dazu: Asbest eine große Gefahr

Sie lesen richtig, ein Gericht in Turin hat diese Fahrlässige Handlung mit Asbest einen Mord gleichgesetzt.

Bgm Miedl lässt die jagen die davor gewarnt haben....Schande, mehr als Schande.
Und so einen wählt ihr wahrscheinlich wieder. Pfui.


Der ganze, ungekürzte Bericht ist hier zu finden

Dieser Beitrag-Urteil soll die Bewohner der Wohnanlage Ulmgasse aufrütteln und gegen diesen Umlaufbeschluss schärfstens protestieren lassen.
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Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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