möchte der Geldverschwender schon strikt etwas anmerken:
1.) Ein Arzt arbeitet körperlich nicht soo schwer wie ein Hausbesorger! Ein Hundstrümmerl, welches auch ein Hundstrümmel sein kann - abhängig von der Größe des Scheisserls, wegzuräumen, ist auch nicht leicht, ganz geschweige denn von den angeschnäuzten Taschentüchern am Gehsteig!
2.) Ein Hausbesorger ist schon in frühen Jahren mit seiner schweren Arbeit beschäftigt, wogegen ein Arzt sich bei seinem Studium jahrelang ausruhen kann!
3.) Der Hausbesorger kümmert sich um vermietete Wohnungen, stellt Blumen ins Büro der Hausverwaltung, sucht einen freien Parkplatz für Familien mit mehreren Autos, weil er genau weiß, wann die Bewohner nicht da sind und deren Parkplatz somit frei ist. Das fällt unter modernes "Parkplatzmanagement" und dass ein Manager besser verdient als ein Arzt ist doch klar!
4.) Auch dieser Aspekt ist nicht außer Acht zu lassen: Wenn die Polizei kommt, kann er sofort die Fahndung nach einem Bewohner aus dem Darknet unterstützen, indem er der Polizei wertvolle Fahndungstipps geben kann wie zum Beispiel den Aufenthaltsort! Oder er kann dessen Vorlieben wie zum Beispiel Casino/Laufhäuser/ Besuche usw. mitteilen. Auch weiß so ein Hausbesorger Bescheid, wo so mancher Bewohner arbeitet und welchem Beruf er nachgeht. Anmerk.: Wenn ich ein misstrauischer/e Mann/Frau wäre, der/die gerne wissen möchte, was seine Frau/ihr Mann so tags/nachts über macht, würde ich keinen Detektiv beauftragen, sondern einfach den Hausbesorger fragen... - kommt wesentlich billiger!
Es gibt noch viele Gründe, weshalb mancher Hausbesorger mehr verdienen muss als ein Arzt!
Ich bin sofort für eine Verdoppelung des Arztgehaltes auf € 8000,-- im Monat!
Euer Geldverschwender!!
geldverschwendung - 2016/10/22 13:00

Arzt Gehalt – KAV Wien:
Grundgehalt € 3.550,00
1 Tag Überstunden
+ Feiertagszuschlag € 296,20
2x Nachtarbeit € 405,12
Bruttogehalt € 4.251,32
Netto ergibt das € 2.747,25
Arzt Gehalt – NÖ Holding
Grundentgelt (A1/1) € 2.893,80
SÄG-Gefahrenzulage € 113,69
35 Überstunden € 876,75
4 Nachtdienste € 116,92
Sonntagszulage € 46,80
Bruttogehalt € 4.047,96
http://www.nextdoc.at/arzt-gehalt/
Auf jeden Fall nicht in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im sonstigen Reinigungsgewerbe und in Hausbetreuungstätigkeiten (einer Reinigungsfirma): ;-)
D) Kollektivvertragliche Stundenlöhne ab 1.1.2016
Lohngruppe 1 € 10,20
Lohngruppe 2 € 9,24
Lohngruppe 3 € 9,02
Lohngruppe 4 € 8,75
Lohngruppe 5 € 8,42
Lohngruppe 6 € 8,36
http://www.kollektivvertrag.at/kv/denkmal-fassaden-gebaeudereiniger-arb/denkmal-fassaden-gebaeudereiniger-lohn-gehaltsordnung/3967866
scorpione - 2016/10/22 00:10
Wäre doch schön, wenn die Wohnanlage ihre Hausbetreuer auf Schulung schicken würde, natürlich auf Kosten der Anlage!
Dass so ein Kurs den "Hausbesorger" natürlich aufwertet und auch in der Entlohnung Niederschlag findet, ist auch klar.
Derzeit sind dies ca. 1200,-- netto für eine 40-Stunden-Woche ohne "Ausbildung". Natürlich können es sich "reiche" Anlagen leisten auch das Doppelte zu bezahlen, dafür wird auch ein Service - wie z. B. vermietete Wohnungen und Bedürftige betreuen, Reparatur-Malerarbeiten bei Wohnungsbesitzern usw. - geboten!
Ich persönlich war auch glücklich, als der Hausbesorger meine Wohnung in meiner Abwesenheit ausgemalt hat, aber dies habe ich auch extra bezahlt und ging nicht auf Kosten der Allgemeinheit.
Die Bürotätigkeit, welcher der Hausbesorger für die Hausverwaltung erledigt, soll natürlich auch gut entlohnt werden - aber bitte auch von dieser bezahlt werden!
Ulmgasse - 2016/10/20 14:38

Kursziel
Vermittlung von Grundkenntnissen in der Hausbetreuung (Reinigung, Schneeräumung, Grünflächenbetreuung) in 3 Modulen
…
Bildungsziel
Grundlagen der Reinigung
Reinigungsverfahren für Hausbetreuung
Chemie, Reinigungs- und Pflegemittel
Arbeitsschutz
Umweltschutz und Entsorgung
Gerätekunde
Organisation von Hausreinigungstätigkeiten
Winterdienst, Schneeräumungstechniken
Grünflächenbetreuung und -pflege Schadensbild erkennen
Kleinreparaturen
Kommunikation, Deeskalation
…
Kurskosten
Modul A € 240,– pro TeilnehmerIn zuzügl. 20 % Ust.
Modul B € 160,– pro TeilnehmerIn zuzügl. 20 % Ust.
Modul C € 160,– pro TeilnehmerIn zuzügl. 20 % Ust.
jeweils inkl. Verpflegung
Die Module sind jeweils einzeln buchbar. Jedes Modul endet mit einer Abschlussprüfung.
Bei Buchung aller drei Module wird ein Rabatt von 10 % gewährt.
Nur bei erfolgreicher Absolvierung aller drei Module dürfen sich die TeilnehmerInnen „Geprüfter Hausbetreuer“ nennen und das geschützte Logo verwenden.
http://www.gebaeudereinigungsakademie.at/gepruefter-hausbetreuer/
scorpione - 2016/10/20 00:06
Dieser Leitfaden der Sektion für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im Bundesministerium für Bildung und Frauen enthält die wichtigsten Grundprinzipien des geschlechtergerechten Formulierens:
https://www.bmb.gv.at/frauen/gleichbehandlung/sg/lf_gg_sprachgebrauch.pdf?5l52jm
….
Mit Konjunktionen:
Eigentümerinnen und Eigentümer
Mit Schrägstrich:
Eigentümerinnen/Eigentümer
Schrägstrich innerhalb des Wortes:
Eigentümer/innen
Variante mit einem großen I (Binnen-I):
EigentümerInnen
scorpione - 2016/10/18 00:11
In der Wohnanlage Ulmgasse ist eventuell "nur" das Dach undicht, sicher ist, seit Jahren zieht es bei 40 Jahr alten Fenstern rein wie in einem Vogelkäfig, der Fernwärme freuts, die Allgemeinheit brenns... .....
da-lachen-die-huehner - 2016/10/17 19:14

Manches undichte Flachdach lässt sich kostengünstig flicken, doch in der Regel ist dies nur eine vorübergehende Lösung: Wenn das Dach langsam marode wird, steht zum Schutz der gesamten Bausubstanz eine Flachdachsanierung an.
...
Der Grund für eine Flachdachsanierung sind zumeist Undichtigkeiten, oft muss auch das Entwässerungssystem erneuert, das Dachgefälle korrigiert oder die seitliche Außenwand erhöht werden. Das Ersetzen einer ineffizienten Wärmedämmung durch Dämmmaterial nach neuestem Standard ist ein häufiger Bestandteil der Flachdachsanierung.
....
In den meisten Fällen muss allerdings auch eine neue Wärmedämmung eingebracht werden, denn nach Jahrzehnten hat die alte Dämmung keinen Wert mehr. Ein nach aktuellen Standards mit mindestens 20 cm Dämmmaterial gedämmtes Flachdach kostet Sie ungefähr 100 bis 120 EUR je qm.
Eine weniger intensive Dämmung von 12 cm kostet zuerst einmal weniger Geld – allerdings werden diese Einsparungen durch die Heizkostenabrechnung wieder wettgemacht. Rechnen Sie mit bis zu etwa 90 EUR pro qm für diese Flachdachsanierung.
...
Lassen Sie Ihr Flachdach bei Undichtigkeiten möglichst zeitnah von einem Dachdecker kontrollieren, damit Ihr Haus keinen Wertverlust durch eindringendes Wasser erleidet.
http://www.hausjournal.net/flachdachsanierung-kosten-pro-qm
Was ist eigentlich mit dem Dach des Hauses D? Bei der Begehung im Mai d. J. konnten ja mehrere Eigentümer/innen den maroden Zustand sehen!?
scorpione - 2016/10/16 00:06
Ich bin für Attensam, würde karibisches Flair in die Ulmgasse einziehen und in meiner Abwesenheit könnten die Ladys meine Wohnung in Schuss halten, natürlich gegen extra Zahlung, nicht auf Kosten der Allgemeinheit. :-)
da-lachen-die-huehner - 2016/10/14 08:00
.....ja der ist wirklich billig in der Ulmgasse......
da-lachen-die-huehner - 2016/10/14 07:56

Der größte heimische Hausbetreuer Attensam wies im Geschäftsjahr 2015/16 einen kräftigen Umsatzsprung auf 58,2 Millionen Euro aus.
…
Attensam zahlt seinen Arbeitern eigenen Angaben zufolge
Durchschnittslöhne in Höhe von knapp 1.600 Euro und beschäftigt österreichweit mehr als 1.100 Mitarbeiter. Zudem besitzt der Dienstleister mittlerweile
16 Gewerbeberechtigungen, 33 Handwerkermeister zählen zur Belegschaft. Lehrlinge werden derzeit keine ausgebildet.
Das Unternehmen hat im heurigen Geschäftsjahr (Stichtag 30. Juni) ein über zwölfprozentiges Wachstum vorzuweisen. … In Niederösterreich,
Steiermark und Kärnten betrug das
Wachstum sogar mehr als 30 Prozent.
...
In der Hauptstadt seien über 2.000 Firmen am Hausbesorger-Sektor aktiv.
…
Attensam hat im Herbst des Vorjahres den
ersten Webshop der Reinigungsbranche gestartet und bietet seitdem online seine Dienste an. Zudem wird über das Service "Handyman" Privaten Hilfe vom Fachmann angeboten: Waren es früher hauptsächlich Schädlingsbekämpfung, Rasenmähen, und Schneeräumen, die in Anspruch genommen wurden, so hilft Attensam mittlerweile beim Einziehen in die neue Wohnung und bietet alles von Tischlerarbeiten und Instandhaltung bis zu Technik und Wartung an. Eine Kooperation mit einem Baumarkt ist man ebenfalls eingegangen. Attensam liefert den Handwerker für dort gekaufte Heimwerkerprodukte.
http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/oesterreich/5101258/Hausbetreuer-Attensam-legt-osterreichweit-kraeftig-zu
Kostenreduzierung durch Fremdvergabe
Vorteile bei der Vergabe von Reinigungsdienstleistungen sind:
• die Planungssicherheit im Hinblick auf die Budgetierung der Reinigungskosten
• moderne Reinigungstechniken, Geräte und Materialien kommen zum Einsatz, die eine hohe Leistungsvorgabe zulassen
• die vollständige Verlagerung der Personaldisposition auf die Reinigunsfirma
• professionelle und rationelle Arbeitsabläufe
• die Entlastung der Verwaltung durch Wegfall von Einkauf sowie Lagerhaltung der Mittel und Geräte
• keine Investitionsaufwendung für die Anschaffung von Maschinen und Geräten
• keine Kosten für Wartung und Instandhaltung der Maschinen und Geräte
http://www.sts-gebaeudereinigung.at/
scorpione - 2016/10/14 07:49
Die aktuellen Zahlen bieten Vergleichswerte für das Abrechnungsjahr 2014.
…
Die wichtigsten Betriebskostenpositionen netto im Überblick:
Müllentsorgungskosten 2,73 Euro/m² jährlich = 0,23 €/m² monatlich
Wasserkosten 4,02 Euro/m² jährlich = 0,34 €/m² monatlich
Versicherung 4,97 Euro/m² jährlich = 0,41 €/m² monatlich
Reinigungskosten 5,43 Euro/m² jährlich = 0,45 €/m² monatlich
Verwaltungshonorar 3,385 Euro/m² jährlich = 0,28 €/m² monatlich
Liftkosten 2,78 Euro/m² jährlich = 0,23 €/m² monatlich
Betriebskosten gesamt 1,93 Euro/m² monatlich
https://mietervereinigung.at/App_Upload/ckfinder/userfiles/files/BK%20Spiegel/BK%202016.pdf
Während die Wohnanlage Ulmgasse bei Müll, Versicherung, Verwaltung und Liftkosten darunter liegt, zahlen die Eigentümer/innen für Wasser und Kanal bereits mehr und die Reinigungskosten (inkl. Winterdienst) sind sogar doppelt so hoch als der Wiener Durchschnitt!
Und das zahlten die deutschen Nachbarn 2014 im Durchschnitt:
http://www.baulinks.de/webplugin/2016/1477.php4
scorpione - 2016/10/14 00:05
...den Eigentümern in der Ulmgasse?
Die Eigentümer könnten ja, unabhängig von der HV, einen "Betriebsberater" beauftragen und sich über das "Unternehmen "Ulmgasse", nichts anderes ist es, mal eine Expertise erstellen lassen, wäre sicher sehr interessant was da rauskommt :-)
joker2016 - 2016/10/12 12:09
Da hier einige Dinge nicht richtig laufen habe ich erneut Fragen zu dem Thema Datenschutz. Bei uns im Wohnblock rennt ich sage mal eine selbst ernannte Chefin rum, die in wirklichkeit eigentlich nur eine Hausmeisterin ist. Die Hausverwaltung (O.K. Haus - und Immobilienverwaltung GmbH) hat ihren Sitz ca. 150 km entfernt von dem Wohnkomplex. Da diese Entfernung verständlich etwas entfernt ist, "verwaltet" die Hausmeisterin, soweit wie ich das mitbekomme, alle Neuanträge zu einer Wohnung, kündigungen, Strom etc. Was mich daran nur stört ist das sie auch sensible Personenbezogene Daten erwährt. z.B Schufaauskünfte geschickt bekommt von der Verwaltung etc. Natürlich auch Mietrückstände etc. Mein gegenüberliegener Mieter hat Anfang Januar einen Mietrückstand von ca. 2500 € gehabt, woher ich das weiß. Naja die Hausmeisterin hatte einen großen Zettel an seine Tür geklebt, des weiteren auch mit verschiedene Mieter darüber geredet, weil sie ihn nicht antrifft. Sie redet so ziemlich über jeden und alles, was sie so weiß. Ich bin eigentlich geschockt und denke nicht das dass in Ordnung ist. Ich unterhalte mich so wenig wie möglich mit ihr und versuche ihr aus dem Weg zu gehen um solche Sachen zu vermeiden. Jedenfalls habe ich aus meinem vorigen Beitrag auch Mietrückstände, die ich natürlich in einer Kasse aufbewahre , aber nicht so schnell klein bei geben möchte. Ich bekomme seitdem meine Mahnungen (2x) und heute den Brief der Stellungsnahme zu meinem Brief wegen dem Wohnungsbrand. Bei keinem der Briefe ist ein Poststempel drauf, Briefmarke oder sonstiges, da diese Briefe immer die Hausmeisterin per Email zugeschickt bekommt, diese Ausdruckt und im Briefkasten schmeißt. Und sie liest diese Briefe definitiv! Und ich der Meinung bin das dies zu weit geht und ich mir auch das nicht gefallen lassen möchte! Denn ein weiterer Trasch ihrerseits , über meiner Person ist damit garantiert. Meine Frage hinsichtlich dazu ist, habe ich Recht, dass dies nicht so passieren darf oder darf die Hausmeisterin weiterhin ihr "unwesen" treiben mit dem Wissen der Probleme anderer ?
Hier finden Sie den ganzen Text:
http://www.gutefrage.net/frage/datenschutz-hausverwaltung--hausmeister#answers
Antwort:
Sofern die Hausmeisterin als Angestellte der Hausverwaltung fungiert (also auch von dieser Bezahlt wird und nicht nur von den Wohnungseigentümern) darf die Verwaltung ihr natürlich Schriftwechsel mit den Mietern mit der Anweisung zusenden, diese Briefe auch zuzustellen. Das sie diese Briefe dabei ließt, mußt du hinnehmen. Denn ebensogut könnte auch ein Mitarbeiter der Hausverwaltung, der diese Mahnungen schreibt, in eurem Haus wohnen, wüßte also auch bescheid.
Ist die Hausmeisterin nicht bei der Hausverwaltung angestellt, sondern wird durch die Wohnungseigentümer bezahlt, darf die Hausverwaltung ihr auch keine derartigen Briefe überlassen, geschweige denn per E-Mail zusenden. Auch das ist ein eklatanter Verstoß gegen den Datenschutz.
Daher rate ich dir, deine Beweise zu sichern (Zeugen schriftlich und eventuelle Aushänge mit Foto und Zeugen) und dich dann an einen Rechtsanwalt zu wenden und eine Unterlassungserklärung sowohl von der Hausmeisterin, als auch von der Hausverwaltung zu erwirken. Dem Rechtsanwalt sagst du, dass er seine Kosten bei den beiden (Hausmeisterin und/oder Hausverwaltung) mit geltend machen soll.
Quelle:
http://www.gutefrage.net
Ulmgasse - 2016/10/07 10:35
Die Vorstellung, rund um die Uhr bedient zu werden, ist verführerisch und erschreckend zugleich. Man kann sich dabei wie ein König fühlen, dem alles abgenommen wird, alles zuarbeitet, oder wie ein Todkranker, der allein nichts mehr zu verrichten vermag. Zwischen Souveränitätsversprechen und Entmündigung schillert auch das Serviceangebot in dem Apartmenthaus auf der Upper West Side Manhattans, in dem Christoph Bartmann als Direktor des New Yorker Goethe-Instituts mit seiner Familie wohnte.
Der Mieter wird in diesem Haus kundig betreut und zum Zwecke der Wunscherfüllung überwacht. Portiers und Hausmeister, Kindermädchen, Reinigungs- und Pflegekräfte stehen zu Diensten. Boten bringen Pakete, gebügelte Hemden, bestelltes Essen. Wenn ein Katzen-Sitter gebraucht wird, weiss der Doorman Rat. Briefe gibt man, um den Weg zur Post zu sparen, an der Rezeption ab, die sich auch um notwendige Reparaturen kümmert. «Man kann sich von nahezu allen häuslichen Aufgaben freikaufen und dabei stets auf ein Überangebot an kostengünstiger Arbeitskraft zugreifen.»
...
Die meisten Servicekräfte sind Latinos aus Mexiko oder Zentralamerika, sie haben die erforderlichen Papiere oder nicht, unterstützen ihre Familien in den Herkunftsländern, für deren Ökonomie sie eine grosse Rolle spielen. Im Haus wirken die Frauen, während die Männer die Sachen ins Haus bringen. Ob sie nun Luis, Isai oder Ramon heissen, zu Weihnachten erhalten sie einen Dankesbrief und ein Trinkgeld. Das sei zwar, versichert die Hausverwaltung, nicht nötig, man bezahle anständig, aber es befördert das gute persönliche Verhältnis zu den Dienstleistern.
...
Bartmann ist klug genug, den Rückgriff auf Servicepersonal nicht pauschal zu verdammen, gerade in der Pflege geht es oft nicht ohne.
Aber er öffnet die Augen für gern verleugnete Schrecken des betreuten Daseins und wirbt für eine Lebensführung, «für deren Leistungsbilanz der Einsatz von Personal nicht strukturell erforderlich wäre». Wer Gefahr läuft, das «volle Leben» über lauter Lebenserleichterung zu verpassen, findet in diesem Buch viele Gründe, die Fenster einmal wieder selbst zu putzen. Die Sicht wird freier.
Christoph Bartmann: Die Rückkehr der Diener. Das neue Bürgertum und sein Personal. Carl Hanser Verlag, München 2016. 288 Seiten.
http://mobile2.tagesanzeiger.ch/articles/57d7a045ab5c375d72000001
scorpione - 2016/10/06 00:05
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einer WEG gewinnt immer mehr ein Eigentümer die Oberhand.
Er ist der Meinung, dass eine Wohnungsgemeinschaft nicht nach den gesetzlichen Vorschriften des WEG, sondern nach seinen Vorstellungen (formlos) zu führen ist. Er lässt das Gemeinschaftseigentum ohne ordentlichen Beschluss verändern. Wichtige Beschlüsse kommen nicht zu Stande, da es ihm gelingt, immer mehr Eigentümer zu verunsichern, die dann dagegen stimmen.
Nach intensiven schriftlichen und mündlichen Erklärungen ist es mir nicht gelungen, die Eigentümer davon zu überzeugen, dass nach WEG-Recht zu handeln ist. Sie entscheiden sich mehr und mehr für die gesetzlose Variante.
Meine Fragen:
Kann ich aus diesem Grund kurzfristig kündigen?
Muss ich die Zwangsverwaltung einleiten, wenn mir kein ordentlich bestellter Nachfolger genannt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Ein WEG-Verwalter
Hausverwaltung findet hier das passende Formular für die Kündigung: www.hausverwalter-angebote.de/blog/kuendigung-hausverwaltung-vorlage/#3
C: frag-einen-anwalt
Ulmgasse - 2016/10/03 19:44
Also, ich wollte meine Wohnung verkaufen: 90m², in Top-Lage mit Blick über die ganze Stadt inklusive Schlossberg. Als der Käufer jedoch sah, dass ich alte Fenster habe, wo es wie in einem Vogelkäfig reinzieht, - noch dazu lässt sich eines überhaupt nicht öffnen -, fragte er genauer nach, wer der Verwalter sei und weshalb diese Fenster nach 40 Jahren noch nicht getauscht wurden. Dass ich auch so hohe Heizkosten habe, war der ganzen "Verkauf"-Sache auch nicht dienlich.
Ich erzählte dem Käufer halt die Geschichte, dass kein Geld da ist für Sanierung und in meinem Fall, dass die Fenster trotz mehrmaligen Ersuchens von der Hausverwaltung nicht repariert werden.
Der Käufer sagte mir, dass er unter diesen Umständen sein Geld lieber woanders investiert und ich die geforderte Summe in hundert Jahren nicht bekomme!
Dass wir noch so teure Hausbesorger haben, hat ihm auch nicht ganz gefallen, aber da der Verkauf sowieso schon wegen der anderen Punkte fehlgeschlagen war, war dies nicht mehr entscheidend.
Seit diesem Tag inseriere ich unter Angabe der Hausverwaltung, Hausbesorger, Fenster etc. Das erspart mir unnötige Zeitverschwendung für Besichtigungen!
Naja, der Nebeneffekt: Es meldet sich keiner....
Ulmgasse - 2016/10/03 10:07

Man nehme eine Siedlung mit möglichst vielen EigentümerInnen, sodass eine Willensbildung an und für sich nur schwer zustande kommt, gäbe es da nicht HausmeisterInnen, die unentschlossene EigentümerInnen zur "richtigen" Stimmabgabe ermuntern und als verlängerte Arme einer über 100 km entfernt ansässigen Hausverwaltung die Beaufsichtigung und Kontrolle von Fachfirmen übernehmen, obwohl sie dafür keine Ausbildung haben und es eigentlich die Aufgabe der Hausverwaltung wäre - die aber ja eineinhalb Stunden Autofahrt entfernt ist... . ;-)
Noch dazu sollte die Siedlung über 30 Jahre alt sein und einen enormen Sanierungsbedarf haben, sodass sie sich eigentlich gar keine HausmeisterInnen mit hohen Lohnnebenkosten, 14 Löhnen sowie Urlaubs- und Krankenstandsvertretung (was wiederum weiteren Personen ein Einkommen sichert) leisten könnte. :-(
Dazu kommt ein kleiner Kreis Pensionisten, der seit 30 Jahren beharrlich den Status quo der 70er erhält und sich auch weiterhin gegen jede langfristig sinnvolle Investition wie eine thermische Sanierung, eine Sanierung der Fenster und Aufzüge usw. wehrt und sich dabei auf die Geldknappheit der EigentümerInnen beruft - wobei doch sehr viele Wohnungen vermietet oder bereits übergeben sind und unter Zuhilfenahme von Fördergeldern von Land und Bund die finanzielle Belastung gesenkt wäre - anstatt zuzugeben, dass sie ihren Lebensabend ruhig und ohne finanzielle Belastungen verbringen wollen - nach dem Motto "Hinter mir die Sintflut!" - lediglich mit dem Ziel, die Siedlung auf Kosten aller EigentümerInnen seniorengerecht herzurichten und die von allen EigentümerInnen bezahlten HausmeisterInnen als kostengünstige "Heimhilfen" zu nutzen. ;(
Und was täte die Hausverwaltung ohne sie, die HausmeisterInnen? Vielleicht die als "Büro" titulierte Wohnung und auf dem Geschäftspapier - aber nicht im Gewerberegister - angeführte “Zweigstelle” mit einem/r MitarbeiterIn besetzen, wenn doch ohnehin der/die von den EigentümerInnen bezahlte/r HausmeisterIn die Büroarbeiten erledigt?! ^_~
Aber eines Tages wird dieses Kartenhaus zusammenbrechen: Wenn sich die EigentümerInnenstruktur ändert, wenn die heute noch mit Familie und Beruf ausgelasteten, jungen EigentümerInnen erkennen, dass der Wert ihrer Wohnungen massiv gesunken ist. Dann wird der kleine Kreis sich zurückziehen und die Hausverwaltung... :-D
scorpione - 2016/10/03 00:02
Manche Eigentümer/innen - bekommen zwei Herzerl in den Augen, wenn sie hören: "billig". Als der Großteil der Eigentümer/innen in der Anlage hörte, dass die HV aus Kärnten für rund die Hälfte des Honorars - im Vergleich mit den restlichen Bewerbern - die Geschicke der Wohnanlage übernehme, sind ihre Herzen sofort der Kärntner HV zugehüpft - noch dazu das tolle Service, was diese HV zugesagt hat!
Manche Hausverwaltungen könnten in die Politik gehen, so gut können sie Wahlversprechen austeilen - nur es hängt da wie dort von den Bürger/innen ab, welchen Versprechungen er/sie glaubt und welche er/sie als "Propaganda" abtut !
Ulmgasse - 2016/10/02 11:38
Die Verwaltung von Immobilien umfasst weit mehr als die jährliche Eigentümerversammlung und monatliche Abrechnungen. Vielmehr geht es um die Verwaltung enormer Vermögenswerte sowie den Werterhalt und die Wertsteigerung der anvertrauten Immobilie.
...
Da die Anforderungen an die Tätigkeit der Hausverwaltung permanent steigen und nur profundes Wissen sowie regelmäßige Weiterbildung eine ordnungsgemäße Verwaltung ermöglicht, ist die Auswahl eines professionellen Verwalters von elementarer Bedeutung.
Kompetenz, Erfahrung und Qualität der Verwaltung sichern schließlich den Werterhalt und im Idealfall die Wertsteigerung ihres Eigentums - selten bietet Ihnen das der Anbieter mit dem günstigsten Preis. Mit der vorliegenden Checkliste geben wir Ihnen eine Hilfestellung, was Sie bei der Auswahl eines Haus- und Immobilienverwalters Ihres Vertrauens berücksichtigen sollten.
Auszug aus der
Verwaltercheckliste des DDIV (Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V.):
...
Ist der Verwalter aufgrund der räumlichen Entfernung zum Objekt in der Lage, die Anlage ordnungsgemäß zu verwalten?
...
Können Ihre Fragen sachgemäß beantwortet werden?
...
Hat der Verwalter ein Qualitätsmanagementsystem oder eine Zertifizierung?
...
Werden noch andere Wohnungseigentumsobjekte in vergleichbarer Größe verwaltet und können Referenzen benannt werden?
...
Hat der Verwalter Rahmenverträge zur Senkung der Nebenkosten?
...
Besitzt der Verwalter auch eine Vertrauensschaden-Versicherung?
...
Ist die Haftung klar geregelt?
...
Erscheint der Bürobetrieb professionell? Funktioniert die Büroorganisation?
...
Ergehen die Einladungen zu den Eigentümerversammlungen fristgemäß, zeitgerecht und kundenorientiert?
...
Erfolgt der Versand der Protokolle über Eigentümerversammlungen innerhalb eines überschaubaren Zeitraums?
..
Werden über jeden Vorgang Belege geführt? Sind Vorgänge nachvollziehbar und überprüfbar?
...
Werden verständliche und übersichtliche Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne mit allen steuerlichen Ausweisen erstellt?
...
Werden bei größeren Maßnahmen wie Sanierung mehrere Angebote eingeholt? Sind diese nachprüfbar und aufgeschlüsselt?
...
Ist Kontoinhaber des Hausgeldkontos die Eigentümergemeinschaft, bzw. der Eigentümer vertreten durch den Verwalter?
...
Sind die Rücklagen mündelsicher angelegt?
...
Bestehen Checklisten z.B. für regelmäßige Begehungen der Anlage oder für Wartungen?
...
Werden Objektbegehungsprotokolle geführt?
...
Verfügt der Verwalter über eigenes technisches Personal oder ein ausreichendes Netzwerk um die Eigentümergemeinschaft umfassend auch zu technischen Fragestellungen beraten zu können?
...
Viele Prüfkriterien sollten möglichst mit einer positiven Antwort bewertet werden. Bei negativen Bewertungen sollten Sie besonders aufmerksam werden, bei der Hausverwaltung nachfragen und ggf. weiteren Rat einholen.
http://ddiv.de/hp767/Verwaltercheckliste.htm?ITServ=CY5489a21cX15781f464a1X3f99
scorpione - 2016/10/02 11:07

Außenantennen können durch Blitzschlag nicht nur schuld an Geräte- und Gebäudeschäden sein, sie können auch Personenschaden, ja sogar den Tod verschulden.
Das Europäische Normeninstitut CENELEC in Brüssel hat eine Sicherheitsvorschrift geschaffen, die durch das Österreichische Elektrotechnikgesetz rechtskräftig ist. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, ob Hersteller oder Konsument, wird mit einer Strafe bis zu EUR 25.500,- bedroht.
Nach dieser Vorschrift (ÖVE EN 50083) ist jede Außenantenne, sofern sie nicht mindestens 2 m von der Dachkante entfernt ist und höchstens 1,5 m vom Gebäude herausragt, vorschriftsmäßig zu erden.
Der metallische Mast oder der Parabolspiegel mit Verankerung sind entweder an eine bestehende Blitzschutzanlage anzuschließen, oder mit einem Erdsystem zu verbinden.
http://www.elektroinnung-wien.at/files/k-ke-antennen.pdf
Bei der Begehung am 20. Mai d. J. wurde festgestellt, dass der Blitzschutz der SAT-Schüsseln unterschiedlich ausgeführt wurde, sodass eine Kontrolle derselben von der Hausverwaltung zugesagt wurde...
scorpione - 2016/09/29 00:35
Immer wieder kommt man in Situationen, in denen man auf Nachbarschaftshilfe angewiesen ist. Aber gerade in Großstädten kennt man seine Nachbarn oft nicht gut. Das Netztwerk "FragNebenan" will dem entgegensteuern.
FragNebenan noch 3 Tage auf ORF TVThek
www.tvthek.orf.at/
Natürlich ist auch die Ulmgasse dabei!
Ulmgasse - 2016/09/27 17:13