Montag, 16. Mai 2011

DANK ATV und....

fassadenmalerei

........."Wir leben im Gemeindebau" fühle ich mich auch im Urlaub wie zu Hause !


Gruß aus Südafrica

Montag, 28. März 2011

TV Tip-WIR LEBEN IM GEMEINDEBAU

drei_affen

Season 1, Folge 3 von 10

„Wir leben im Gemeindebau“ zeigt die bunte Vielfalt der Österreicher, die maßgeblich sind für den besonderen Flair den diese Wohnform ausmacht. Der Akademiker wohnt hier Tür an Tür mit dem Tätowierer, einer träumt von der großen Gesangskarriere und ein anderer von der Liebe fürs Leben.
Zuvor will Hermann jedoch noch seinen eigenen Körper verschönern – ein neues Tattoo soll die Verbundenheit mit seinem Heimatbezirk verewigen.

Das Format begleitet bemerkenswerte Menschen und erzählt ihre Geschichten. Es sind Geschichten, wie sie nur das Leben zu schreiben vermag....und in vielen Wohnanlagen zu finden sind.

Meinungen:
-von barbaletta24.03.2011 | 09:09
Kann mich auch nicht entscheiden, wer schräger ist - der Säufer oder der Sänger!

-von explo_4022.03.2011 | 15:17
Ich find Frauen, die sich auf einem Fußballplatz aufführen wie die eine gestern, einfach unmöglich! Bei uns in der "Provinz" gibts a immer wieder solche Frauen....

-von barbaletta22.03.2011 | 12:46
Es gibt so viele Säufer in Österreich, die in der Fetten so viel Schwachsinn von sich geben, das ist echt unglaublich. Und die meisten kapieren gar nicht, daß sie schwere Alkoholiker sind. Mich würde ja interessieren, was der Doser sagt, nachdem er diese Sendung (hoffentlich nüchtern) gesehen hat. Eigentlich müßte er sich wünschen, im berühmten Loch im Boden zu verschwinden.

Ab 14.3.2011 in ATV+

Donnerstag, 17. März 2011

Garage zu verkaufen-vermieten

garage

Garage mit 20m² Gartenanteil zu verkaufen oder vermieten. Bei Interesse senden Sie uns Ihre Preisvorstellunge-Anbot per Email.


V
iele
verfolgen

stur den Weg,

nur wenige verfolgen stur das Ziel.

                                             
Friedrich Nietzsche

Mittwoch, 16. März 2011

Geh Wege....

Geh Wege,
die noch niemand ging,         
         damit du Spuren hinterlässt
und nicht nur Staub.

     Antoine de Saint-Exupery

Unterschreiben Sie die Petition zum weltweiten Atomausstieg von Global 2000

Samstag, 5. März 2011

Ein Satz der 30.000.- kostet



DAMIT IHR EIGENTUM (GELD) MEHR WIRD - UND NICHT VERBRENNT !

Der gesetzliche Mindestlohn für Hausbetreuer wird in zwei Entlohnungsschemen (A & B) festgelegt. Diese Entlohnungsschemen entscheiden in nur „EINEN SATZ“ über Ersparnisse oder über Mehrkosten von ca. Euro 30.000.- bis Euro 40.000.- (eventuell auch mehr) für die Eigentümer. Dieser „EINE SATZ“ entscheidet unter anderem auch darüber, ob in 5 Jahren auf dem Rücklagenkonto der Eigentümer rund Euro 200.000 mehr oder weniger aufscheinen!

Bei beiden Entlohnungsschemen (A& B) gilt das Arbeitszeitgesetz, das eine 40 Stunden Woche vorsieht, wobei max. 5 Überstunden zulässig sind.
Somit ist das eventuelle Argument einer HV, dass es die Größe einer Anlage nicht anders zulässt, dass der Hausbetreuer mehr Stunden arbeitet, auch nicht angebracht, entweder kann die Arbeit in einer 40 Stunden Woche durchgeführt werden oder nicht.

Entlohnungsschema "A":
Kommt dann zur Anwendung, wenn der Beginn und das Ende der Arbeitszeit im Dienstvertrag festgehalten wird, z.B. Montag - Freitag 8:00 bis 17:00 oder Montag-Freitag 6:00 – 16:00. Es kann darin auch eine Gleitzeit, Durchrechnung mit dem Dienstnehmer vereinbart werden. Wichtig für die Anwendung bei „Entlohnungsschema „A“ ist, dass vom Arbeitgeber eine Arbeitszeit festgelegt wird!
monatlich bei Lohngruppe 1 (LG1) rund 1500.- Brutto
monatlich bei Lohngruppe 2 (LG2) rund 1600.- Brutto
monatlich bei Lohngruppe 3 (LG3) rund 2000.- Brutto

Das ergibt rund Euro 21.000.- (LG 1), Euro 22.400.- (LG2) oder Euro 28.000.- pro Jahr an Kosten für die Eigentümer, inklusive Weihnachts/Urlaubsgeld!

Der Nettobetrag für den Dienstnehmer wäre somit ca. bei Euro 1000.- bis Euro 1400.-!

Eine Festlegung der Arbeitszeit ist in unserer Arbeitswelt auch ganz normal.

Entlohnungsschema "B":
Bei dem Entlohnungsschema "B" wird die Lohngruppe 1, 2 oder 3 zur Berechnung des Gehaltes an den Dienstnehmer herangezogen. Für Dienstnehmer in unserer Wohnanlage würde die LG 1 bzw. LG 2 in Anwendung kommen.

Entlohnungsschema "B" muss dann bezahlt werden, wenn der Dienstnehmer (Hausbetreuer) selbst seinen Beginn und das Ende bestimmen kann (unter Rücksicht des Arbeitszeitgesetzes).

Dieser oben genannte „EINE SATZ“ entscheidet, ob der Dienstnehmer für jede Arbeit einzeln entlohnt wird. Wie z.B. pro m² Fensterputzen, Rasenmähen, pro Stellplatz, pro Stiegenhaus, Fahrbahn/Gehsteigreinigen und diverse Kontrollen bzw. Beaufsichtigung, Provision für Waschmünzenverkauf, Waschküchenreinigung, Liftreinigung usw.
Ebenso kommt im Entlohnungsschema „B“ der Umstand zu tragen, das auch im Winter für das „Rasenmähen“ und im Sommer für das „Schneereinigen“ bezahlt werden muss! Da dass Entgelt in 12 Monatsbeiträgen aufzuteilen ist und natürlich auch für die Berechnung des Urlaubs/Weihnachtszuschusses, KrankenUrlaubsvertretung herangezogen wird.

Im Entlohnungsschema „A“ müssen diese „Extras“ nicht bezahlt werden, daher ist dieses Schema „A“ für eine Wohnanlage die beste Variante und sollte daher auch zur Berechnung des Hausbetreuergehaltes herangezogen werden, für eine HV die sich als Dienstnehmer der Wohnungseigentümer sieht, ist dies auch selbstverständlich.
Das eine Hausverwaltung nicht frei nach "belieben" Dienstverträge mit Hausarbeitern erstellen darf ist auch im Gesetz klar geregelt:
Eine Hausverwaltung ist vom Gesetz her immer verpflichtet, nach Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit (§ 20 (8) 1) WEG 2002) vorzugehen.

Ps.: Gerne werden Erfahrungsberichte von Wohnanlagen bzw. deren Hausarbeitern erwartet!

Für weitere Informationen von Interessierte oder Betroffenen Eigentümer steht die Gewerkschaft "VIDA" und Arbeiterkammer Graz zur Verfügung.

Mittwoch, 2. März 2011

Das Ende der Hausmeister-Ära

Guter-Geist



RÜCKLÄUFIG. Sie werden immer seltener. 2007 hatte Graz nur mehr 282 Hausmeister. Spitzenverdiener unter ihnen gibt es nur wenige.
Den ganzen Bericht finden Sie
HIER - Der Durchschnittsverdienst bei Hausbesorger (lt. VIDA) liegt bei 1000.- Brutto

Wiedereinführung des Hausbesorgers erhöht unnötig die Wohnkosten

Geheimnisse-des-Geldes

Wiedereinführung des Hausbesorgers erhöht unnötig die
Wohnkosten


„Mit gutem Grund wurde im Jahr 2000 der Hausbesorger abgeschafft. Er war zu teuer. Nun soll ein neues Hausbesorgergesetz geschaffen werden. Das widerspricht allen sozialen Überlegungen, wonach die Kostenbelastung für Mieter möglichst gering zu halten ist“, argumentiert Dr. Friedrich Noszek, Präsident des ÖHGB und spricht sich damit klar gegen den
vorliegenden Gesetzesentwurf aus. (Wien, 17. Juni 2010) Mit der Abschaffung des Hausbesorgergesetzes 2000 wurde ein völlig
anachronistisches Privileg für eine bestimmte Dienstnehmergruppe beseitigt.

Mit gutem Grund; die Kostenbelastung durch diese Art der Hausbetreuung war gewaltig. Der ÖHGB hat erhoben, dass derzeit die Gesamtkosten für einen angestellten Hausbesorger (den es nach wie vor in vielen Häusern gibt, da die alten Dienstverträge ja noch weiter bestehen) rund 40 % der gesamten Betriebskosten ausmachen.
Die Kosten für eine externe Hausbetreuungsfirma belaufen sich hingegen auf rund 20%.

Die Wiedereinführung eines Hausbesorgers bedeutet einen Rückfall auf ein altes Privilegienwesen: Zu Lasten der Bewohner und Eigentümer von Häusern würde damit einer bestimmten Berufsgruppe eine unsachgemäße Bevorzugung eingeräumt.

Haftungsproblem
Ein gravierender Nachteil für den Hauseigentümer bzw. die Mieter ergibt sich auch aus der Haftung.

Während eine gewerbliche Hausbetreuungsfirma voll für ihre Tätigkeiten haftet (und daher in der Regel haftpflichtversichert ist), haftet der angestellte Hausbesorger als Dienstnehmer nur bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Schadenszufügung, wobei bei grob fahrlässiger Schädigung das Gericht aus Gründen der Billigkeit den Schadenersatz mindern kann. Bei leicht fahrlässiger Schadenszufügung kann der Schadenersatz vollkommen erlassen werden.

Zusätzliche Kostenfallen
Aber nicht nur die regelmäßigen Kosten für die Hausreinigung würden erheblich teurer. Weitere Kostenbelastungen in noch nicht absehbarer Höhe ergeben sich durch die Tatsache, dass dem
Hausbesorger nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf entweder eine Dienstwohnung oder zumindest ein eigener Sanitärraum zur Verfügung gestellt werden müßte. Die baulichen Aufwendungen für die Errichtung solcher Räume wären beträchtlich und würden die Hauptmietzinsreserve erheblich belasten. Damit gingen wesentliche Mittel, die zu Sanierungszwecken verwendet werden könnten, verloren.

Eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Betriebskosten und damit für die Bewohner ergibt sich daraus, dass das Gesetz keine Vertretungsregelung enthält. Im Unterschied zum früheren
Hausbesorgergesetz hat nämlich der Hauseigentümer selbst für die Vertretung des Hausbesorgers in den Fällen des Urlaubs und der Krankheit zu sorgen, was wiederum die Kosten erhöht.
quelle: ÖhgbRund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit
ist hier mittlerweile Standard - 24
Stunden, 365 Tage im Jahr. Auch Aufsperrdienste
und selbst.........weitere Informationen-einfach klicken

Dienstag, 22. Februar 2011

Scheiden tut weh - Ähnlichkeiten Ehe - Hausverwaltung

euroDie Eigentümer einer Wohnanlage gehen mit einer Hausverwaltung eine EHE-ähnliche Beziehung ein. Dies habe ich schon oft bei unseren Aussendungen und Versammlungen betont.
Deshalb ist es so wichtig, sich den Partner vorher gut anzusehen und für den Notfall vorzusorgen.
Ansonsten kann diese "Ehe" rasch zu einen Rosenkrieg ausarten.

Der Vorteil einer Männlein-Weiblein-Ehe ist, dass mit der Waffe "Scheidung", die ungewollten Begleiter leichter loszuwerden sind als eine Hausverwaltung

DENKZETTEL
Kniefall, Antrag, weißes Kleid und Blumen – so eine Hochzeit ist etwas Romantisches, geht ans Herz (und oft ans Schneuztüchl).

Schriftsatz, Unterschrift, Rechnung – so ein Ehevertrag ist etwas Nüchternes, geht ans Börsel (erspart später aber vielleicht das Schneuztüchl).

Abschließen oder nicht, das ist also die Frage: Soll tatsächlich schon vor der ersten Ehenacht geregelt werden, wem nach der letzten das Bett und die dazugehörende Wohnung bleiben?

Seit Anfang 2010 kann die Vermögensaufteilung im Scheidungsfall per Notariatsakt geregelt werden – doch kaum jemand nimmt das in Anspruch. Laut Umfrage haben keine vier Prozent der befragten Verheirateten, Verwitweten oder Geschiedenen einen solchen Vertrag abgeschlossen. Motto: „Ich hab’ gar nicht daran gedacht.“

Verständlich, wenn der Himmel gerade voller Geigen hängt. Die Erfahrung zeigt nur leider: Wenn sich die Misstöne einmal eingeschlichen haben und lauter werden, ist es schwer, bei der Vermögensaufteilung noch einen Gleichklang zu finden. Das betrifft aber nicht vier Prozent der Verheirateten – die Scheidungsrate liegt bei fast 50 www.kleinezeitung.at

Montag, 14. Februar 2011

Die Ohnmacht....

siegfried-freud
.......der Eigentümer oder die organisatorische Überlegenheit (Büro) einer Hausverwaltung
Spruch der Woche:

"Ehrlichkeit ist das erste Kapitel im Buch der Weisheit"

Thomas Jefferson - dritter Präsident der USA

Mittwoch, 9. Februar 2011

Hausbesorger (Alt) Lohnerhöhung

sopherl

-Stellungsnahme zum Hausbesorgergehalt 2011, einfach hier zum Download

-WICHTIGE INFO aus gegebenen Anlass- hier zum Download

Montag, 7. Februar 2011

Gibt es keine gute Hausverwaltung in der Steiermark...

11881_jugendZUkunft

..fragen sich immer mehr Eigentümer und verstehen nicht, warum eine Hausverwaltung aus Kärnten FIX gewählt wurde, und wir so unter anderen, die Arbeitsplätze in Kärnten und nicht in der Steiermark sichern...?

Diese berechtigte Frage kann ich verstehen und frage mich daher, gibt es wirklich keine Verwaltung in der Steiermark, die unsere Wohnanlage verwalten möchte und auch den Ansprüchen „ALLER“ Eigentümer entspricht ... und „ICH“ suche nach Antworten...

...eine leichte Erreichbarkeit der Hausverwaltung:
...nein, Klagenfurt und Graz trennen mind. 140 KM!

...eine Kärntner Verwaltung geht rascher auf Wünsche und Bedürfnisse der Grazer Eigentümer ein:
... nein, ich warte seit mehreren Monaten auf gewünschte Unterlagen für diverse Kontrollen. Kopien kosten Euro 1.- pro Seite!!!

...eine Hausverwaltung aus Kärnten macht einen besseren Verwaltungsvertrag, der den Eigentümern mehr Rechte bei der Mitsprache einräumt.
....nein, unsere Wohnanlage hat überhaupt noch keinen Vertrag zu sehen bekommen, ist im WEG nicht zwingend!

ALSO suche ich und viele Eigentümer verzweifelt weiter nach Antworten ...???

Was macht eine Verwaltung aus Klagenfurt besser als eine aus Graz...???

Dienstag, 1. Februar 2011

"Ich dachte die Hausverwaltung Ogris ist....

fassadenmalerei

....vorab nur provisorisch eingesetzt"

Zahlreiche Eigentümer aus dem In und Ausland kontaktieren mich laufend mit dieser Frage! Jetzt sind sie sehr verwundert, weil sie von mir erfahren, dass die HV Ogris schon seit September 2010 offiziell die Verwaltung der Wohnanlage Ulmgasse übernommen hat.

Die HV hat am 27.August 2010 nur mittels Hausanschlag in den Häusern a-d der Ulmgase in den Schaukästen darüber informiert, dass die Firma Ogris mit 55% Mehrheit der Eigentümer zum offiziellen Hausverwalter eingesetzt wurde, wobei sämtliche „Eigentümer“ nicht schriftlich bzw. direkt davon in Kenntnis gesetzt wurden, obwohl dies laut Wohnungseigentumsgesetz sehr wohl erforderlich und zwingend gewesen wäre.
Das WEG schreibt ganz klar vor, dass ein Umlaufbeschluss den Eigentümern durch Aushang und direkte Zusendung bekanntgemacht werden muss, da er sonst nicht gültig ist!

Mein Versuch den Umlaufbeschluss und die dafür abgegebenen Unterschriften zu überprüfen ist mir bis dato aus verschiedenen Gründen nicht gelungen! Einer der Gründe war der hohe Kostenersatz an die HV von € 1.- pro Kopie. Das sind bei rund 150 bis 200 Seiten, Kosten von € 150,- / 200,- für einen Eigentümer, der nur sein RECHT wahrnehmen will!

Die HV Ogris hat vor allen Anwesenden Eigentümern in der Hausversammlung vom 1.Juni 2010 und im Protokoll vom 29.Juli 2010 versichert, dass erst mit der Unterzeichnung des HV -Vertrages die HV als Verwalter bestimmt wird! Das dies nicht den Tatsachen entspricht, kann jeder Eigentümer im WEG nachlesen. Eine Hausverwaltung wird im WEG noch immer mittels Umlaufbeschlusses eingesetzt.

Fakt ist: Unsere Wohnanlage Ulmgasse hat einen fix eingesetzten Verwalter, der nur durch einen Mehrheits-/ Gerichtsbeschluss gekündigt werden kann.
Was unseren Eigentümern fehlt, ist ein zukunftsorientierter „Hausverwaltervertrag“, der uns Eigentümer die größtmöglichen Rechte zuerkennt!

Das Ziel des Vereinsvorstandes der Ulmgasse war immer eine Verwaltung zu wählen, die vorab einen Verwaltungsvertrag vorlegt, der mittels Umlaufbeschluss Gültigkeit hat.

Eine Verwaltung der es gelang, ohne „VERTRAG“ gewählt zu werden, wird keinerlei Interesse mehr zeigen, durch zukunftsorientierte Vertragsinhalte der Eigentümer, nachträglich sich in ihrer Arbeit einschränken zu lassen.

Aufmerksame Eigentümer haben sehr wohl auch bemerkt, dass Sparmaßnahmen die vom Vereinsvorstand vor rund drei Jahren ausgearbeitet wurden, von der Hausverwaltung übernommen wurden und zu einer beträchtlichen Senkung der Betriebskosten geführt haben. ZB. Reduzierung der Hausversicherung von 38.000.- auf rund 25.000.- (unser günstigstes Anbot hat sich damals auf 20.000.- belaufen, zusätzlich hätten wir den Eigentümern die Abschlussprovisionsgutschriften den WEG zukommen lassen!)

Waschmaschinen Münzen: Auch hier wurde schon vor Jahren verlangt, dass die Kosten um rund 50% gesenkt werden. Das Waschmaschinenkonto hat einen Überschuss von Euro 20.000.- und ich kann nicht verstehen, dass die Kosten jetzt nur um 10 cent gesenkt wurden.

....Es gilt wie immer die Unschuldsvermutung!

Freitag, 21. Januar 2011

Fakten über Hausbetreuer Ulmgasse

Guter-Geist

HAUSARBEITER

Derzeit wird ein Umlaufbeschluss Betreff „Hausarbeiter – Reinigungsfirma“ in unserer Wohnanlage durchgeführt.

Bisher konnte ich nicht erfahren, auf welcher Grundlage unsere Hausverwaltung den Bewerbern ein Gehaltsangebot von € 2000.- Netto, das sind im Jahr rund € 60.000.- Brutto, machen konnte?
(Das ist ca. das 2-3fache für einen Mindestlohntarif für Hausbetreuer, der vom Gesetz her vorgesehen ist!)
Der Arbeitsbereich der Außenanlage wurde von der Hausverwaltung nur auf die Gehsteige und nicht auf den großen Außenbereich festgelegt!
Somit kommen dann jährlich auf die Eigentümer noch Zigtausende Euro an Zusatzkosten hinzu.

Wir ALLE wissen, dass es für so einen hohen Netto Verdienst, allerhand Anforderungen an einen Angestellten/Arbeiter zu erfüllen gibt, und nur wenige Berufssparten solche hohen Anfangsgehälter bezahlen.

Einer der Bewerber der sicherlich den Anforderungen eines Hausbetreuers gewachsen ist, hat mich informiert, dass er unserer Hausverwaltung seinen Gehaltswunsch mit € 2000.- Brutto mitgeteilt hat (ca.1400.- Netto), der auch die Reinigung des Außenbereichs beinhaltet!

Dieser Gehaltswunsch entspricht auch den ortsüblichen realistischen Vorstellungen eines Hausarbeiters sowie den Lohntarif für Hausarbeiter/innen für Österreich, und liegt wie schon erwähnt, mehr als die Hälfte unter dem, den die Hausverwaltung kolportiert und somit den Eigentümern eine jährliche Ersparnis von mindestens € 30.000.- bringt.

Hier finden sie die Schreiben:
-Hausarbeiter Anbot
-1.Schreiben an die Hausverwaltung
-2.Schreiben an die Hausverwaltung

Lohnerhöhung für die "Alten" Hausmeister -DOWNLOAD-

Hier finden Sie die Formulare (Muster) für den Umlaufbeschluss zum DOWNLOAD (1mb-download Zeit ca.15sec.)
Bedenken Sie das alle Angaben unverbindlich sind!

Eigentümer welche bereits Ihre Abstimmungsformulare abgegeben haben, können diese natürlich bei der HV Hans O. widerrufen und verlangen das sie vernichtet werden, ebenso können die WE neue Formulare anfordern, gerne auch von mir mittels Email (kostenlos). Die HV Hans O. hat zwar verlangt das die Unterschrift "unwiderruflich" geleistet wird, dies ist jedoch nicht relevant, jeder Eigentümer kann seine Unterschrift zurückziehen!
Hier finden Sie den, vom Verein Ulmgasse mit Unterstützung der AK-Graz, ausgearbeitete Vertrag download

Donnerstag, 2. Dezember 2010

Entlohnung für Hausbetreuer

Geheimnisse-des-Geldes

Sie möchten erfahren mit welcher Entlohnung ein Hausbetreuer heute rechnen kann?

Dann laden Sie sich den Lohntarif für Hausbetreuer einfach runter LOHNTARIF

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Geltungsbereich
a) Räumlich: Dieser Mindestlohntarif gilt für das Bundesgebiet der Republik Österreich.
b) Persönlich: Dieser Mindestlohntarif gilt für Arbeitnehmer/innen, die mit einer oder mehreren der folgenden Aufgaben betraut sind:
1. Reinhaltung
2. Wartung
3. Beaufsichtigung
4. Betreuung und Bedienung
von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften
und für deren Arbeitgeber/innen, die in ihrer Eigenschaft als Arbeit-geber/in der Hausbetreuer.........

Hier können Sie den vollständigen Lohntarif runterladen, sämtliche Angaben sind Bruttogehälter.

Anmerkung: Das die Hausverwaltung aus Klagenfurt in Zeiten wie diesen für einen Hausreiniger, einen fast dreimal höheren Gehalt für eine 40 Stunden Woche( Jahresgehalt rund € 56.000.- - € 2000.- Netto/Monat ) anbietet, ist unverständlich und regt zum Nachdenken an. Noch dazu wo für die Schneeräumung in Zukunft eine externe Firma zuständig ist und somit nochmals nicht unwesentliche Kosten auf die Eigentümer zukommen.
Ein Magister, Bachelor, Master, Jurist würde sich ein Anfangsgehalt in diesem Umfang wünschen.
Laut Einkommensbericht des Rech­nungshofs verdiente ein vollzeit­beschäftigter Österreicher 2009 im Schnitt 33.927 Euro brutto.

Traumgage für Hausbetreuer?
Hausbetreuer Neu = so notwendig wie ein Kropf!!!
Eine grosse Wiener Wohnanlage hat Erfahrung mit Hausbesorger - Reinigungsfirma und berichtet......

Wer will, dass die Welt so bleibt, wie sie ist, der will nicht, dass sie bleibt.
Erich Fried

Mittwoch, 1. Dezember 2010

Oh du seliges Österreich...

garage

Ich möchte hier einen „DANK“ an die Eigentümer der Garagenanlage Ulmgasse aussprechen,
die mit ihrer Unterschrift die Kündigung der Hausverwaltung Gombocz durchgeführt haben. Die Hausverwaltung Gombocz wird sich ebenso freuen und ich bin mir sicher, sie schließt sich meiner Danksagung an. Wenn das nicht der Fall ist, sehr geehrte Hausverwaltung Gombocz, informieren Sie mich bitte!

Weniger „DANK“ fühlen diejenigen Eigentümer die in weiser Voraussicht, die Kündigung nicht unterschrieben haben.

Seit 1. Jänner ist die eingesetzte Hausverwaltung Ogris auch der neue Verwalter für 20 Eigentümer der Garagenanlage Ulmgasse. Weshalb überhaupt ein Verwalter für eine so kleine Garagenanlage benötigt wird, kann ich nicht ganz nachvollziehen und kostet nur unnötig Geld.

Wie Leichtsinnig es sein kann, nicht vorab einen Verwaltervertrag zu erstellen, der alles regelt, zeigte sich am 1. Jänner 2011 – denn ab diesen Zeitpunkt, sind die Betriebskosten plötzlich um 60% gestiegen und nach oben ist ja noch Spielraum, ich würde empfehlen die Betriebskosten einfach an den Goldpreis zu koppeln, dann kann die HV diesen die Schuld geben, ist super aus den "Schneider" und kann in Ruhe den Wörtersee genießen.
Der Umstand, dass die Hausverwaltung Ogris keinen Hausverwaltervertrag nachträglich erstellt, ist für mich sogar verständlich, weshalb auch, sie ist ja sowieso schon Hausverwalter! Da wird sich die HV Ogris von ein paar Fragenden Eigentümern nachträglich „NICHTS“ mehr „SAGEN“ lassen?
Jedenfalls wurde ich informiert, dass es keinen Vertrag für mich gibt, dafür kann ich einen Grundbuchsauszug haben, der bei rund 20 Eigentümer, so wichtig ist, wie ein steirischer Kropf und zudem nur Euro 3.- kostet!

Faktum ist, die Hausverwaltung Gombocz ist für die Eigentümer der Garagen nicht mehr zuständig. Das ist natürlich schade ist, denn so fallen die Eigentümer auch um etwaige Schadenersatzforderungen um. Ebenso zahlen Sie um 60% mehr Betriebskosten und haben keinen „VERTRAG“ auf den sie sich berufen können, wenn die „Ehe“ kriselt !

Aber macht ja nichts, werden sich manche denken, die die Hausverwaltung Ogris eingesetzt haben, denn die Wohnanlage Ulmgasse mit rund 260 Wohnungen und ca. 1000 Bewohner, hat ja auch keinen „VERTRAG“, aber trotzdem eine fest eingesetzte Verwaltung. Auch dort wurde eine Verwaltung vor Vertragsentwurf, von rund 55% Eigentümer als fix eingesetzter Verwalter bestellt. Das diese „HV“ jetzt keine Eile bei der Erstellung eines Vertrages hat, ist mir klar. Wenn es überhaupt noch zu einen Vertrag kommt, bin ich schon jetzt neugierig, welche Rechte-Pflichten die Eigentümer in diesen Vertrag vorfinden werden...?

Oh du seliges Österreich......... oh you blessed Austria ....... Ω εσείς ευλόγησε την Αυστρία

Wohnanlage Ulmgasse Graz - Austria -

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12 km²
1km²* = 1.000.000 m² die Stadt hat somit 12.000.0000...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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