Hausverwaltung & Download Abteilung

Donnerstag, 3. September 2009

Einspruch - Rekurs

kuendigung

Wir möchten allen Eigentümern mitteilen, dass die HV Johann G. und Sohn, Rekurs - Einspruch gegen die Kündigung erheben wird.

Somit wird ein Wechsel der Hausverwaltung verzögert!

Samstag, 29. August 2009

Neue Hausverwaltung

mitteilung

Sehr geehrte Eigentümer!


Wie Sie mittlerweile erfahren haben, wurde der Verwaltervertrag mit der Hausverwaltung Johann. G.-EIGENTUM wegen grober Pflichtverletzung vom Bezirksgericht Graz-West mit Schreiben vom 4. August 2009 aufgelöst.
Dieser Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Bevor wir weitere Schritte einleiten können, müssen wir die Rechtskraft dieses Sachbeschlusses abwarten!
Die Hausverwaltung Johann G. hat das Recht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Beschlusses am zuständigen Bezirksgericht, Einspruch zu erheben.

Nach Rechtskraft des Beschlusses, muss die Hausverwaltung alle Vermögenswerte und Unterlagen, welche der Wohnungseigentumsgemeinschaft Ulmgasse gehören, der neuen Hausverwaltung übergeben.

Neue Hausverwaltung:
Seit rund 2 Jahren, sind wir (Stefan Hammer und Hans Lösch) mit den Vorbereitungen für den Wechsel einer neuen Hausverwaltung beschäftigt. Wir vom Verein Ulmgasse haben dies nach besten Wissen und Gewissen durchgeführt. Es stehen uns derzeit 3-4 Hausverwaltungen in Graz zur Verfügung.

Die neue Hausverwaltung muss sofort nach Übernahme, mit unserer Unterstützung, eine Kostenanalyse der Wohnanlage Ulmgasse durchführen, und uns Vorschläge zur Reduzierung unserer Betriebskosten, ohne Qualitätseinbusen vorlegen. Wir rechnen aus heutiger Sicht mit einer Erhöhung der Wertsteigerung und deutlichen Verbesserung der Wohnqualität in unserer Ulmgasse.

Unser Ziel, welches ich in den Versammlungen immer wieder betont habe, ist eine Reduzierung der reinen Betriebskosten, nicht betroffen sind da natürlich Kosten einer allfälligen Sanierung etc.
Ein Beispiel: mit dem Wechsel der Hausversicherung (unter denselben Bedingungen!) haben wir schon ein Einsparpotenzial von bis zu € 18.000.- !
Weitere größere Einsparungsmöglichkeiten werden wir mit der neuen Hausverwaltung vorab besprechen und mit Unterstützung der Wohnungseigentümer auch durchsetzen!

Wir haben in unseren Verhandlungen mit den diversen Verwaltungen immer großen Augenmerk auf die Transparenz und das Preis-Leistungs-Verhältniss geachtet. Auf jeden Fall sind wir auf sämtliche Gegebenheiten vorbereitet.

Über unsere zukünftige Hausverwaltung werden wir sie am Laufenden halten und werden Sie dementsprechend rechtzeitig darüber informieren.

Der Verein

Donnerstag, 20. August 2009

BZG-Beschluss Ulmgasse

Gombocz Hausverwaltung SteiermarkSehr geehrte Wohnungseigentümer!

Heute erreicht uns der Sachbeschluss des Bezirksgerichts Graz-West, datiert mit 4.8.2009, wonach,

„ Der Hausverwaltervertrag mit Johann.G. & Sohn ., aufgelöst wird !“

Die Begründung sind die bekannten schwerwiegenden und fortgesetzten Gesetzesverstöße durch die Hausverwaltung.

Zum zeitlichen Ablauf ist festzuhalten, dass das Vertragsverhältnis mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft dieses Beschlusses endet.

Wir bitten Sie, diesen Beschluss zur Kenntnis zu nehmen und bedanken uns bei allen Vereinsmitgliedern, aber auch bei allen übrigen Wohnungseigentümern, die mit dazu beigetragen haben, dass wir den erfolgreichen Beschluss zur Absetzung der Hausverwaltung erreichen haben können.

Über den weiteren Ablauf werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Fragen beantworten wir gerne telefonisch unter 0316 – 27 35 71.

Wir grüssen alle Wohnungseigentümer herzlich und wünschen noch eine erholsame Urlaubszeit,

Eine Kopie des Beschlusses kann per Email(1mb) angefordert werden!

Für den Verein: Stefan Hammer Hans Lösch
Obmann Stellvertreter


Graz, 20.8.2009
Dieser Aushang bleibt so lange in unserem Schaukasten, bis der Beschluss Rechtskraft erlangt hat.
Desweiteren gilt bis zur Rechtskraft die Unschuldsvermutung!

Freitag, 10. Juli 2009

Scharfe Hausordnung-Wien

Hundekot-Tafel-StVO1
Seit wenigen Monaten gelten für die Wiener Gemeindebauten neue, strikte Hausordnungen.

Zahl der Delogierungen steigt

Im Wohnbau-Ressort erklärt man diese Zahlen aber nicht mit der neuen „Law & Order light“-Linie, sondern mit der Wirtschaftskrise: Heuer, wie auch im Vorjahr, hätten deutlich mehr Gemeindebaubewohner als sonst die Miete nicht mehr bezahlen können. Von den 440 Kündigungen wären 400 wegen Zahlungsrückständen ausgesprochen worden, nur 40 wegen „unleidlichen Verhaltens“.

Inoffiziell ist der Anteil der Delogierungen wegen Verstößen gegen die Hausordnung größer und liegt bei 30 bis 40 Prozent, heißt es bei Wiener Wohnen. Da „unleidliches Verhalten“ und Mietrückstände oft gemeinsam auftreten, beantragt Wiener Wohnen Delogierungen dann wegen der Mietrückstände: „Weil diese Verfahren von den Gerichten schneller abgehandelt werden als Verfahren wegen unleidlichen Verhaltens. Die können sich extrem in die Länge ziehen.“ Vor einer Delogierung wird versucht, die Probleme im Vorfeld zu klären. Mietern mit Finanzproblemen werden Hilfsangebote unterbreitet; Mieter, die andere Mieter belästigen, stören oder bedrohen, werden verwarnt:

Den ganzen Artikel finden Sie hier: DiePresse
Die Hausordnung können Sie hier finden:
Neue Hausordnung

Sonntag, 10. Mai 2009

Unschuldsbeteuerung die X -te

arekia1 Sehr geehrte Wohnungseigentümer !

Achtung:
NEWS ! 14.05.2009 Wie wir erfahren haben, hat die HV G. über Rechtsanwalt Dr. D. bei Gericht um eine Verschiebung der Verhandlung am 26.5.09 in Sache Umlaufbeschluss Ilse M. angesucht, somit findet nur der Termin am 28.5.09 statt!

Die Hausverwaltung hat durch den Rechtsanwalt Mag.D.... ein Rundschreiben herausgegeben, das ergänzungsbedürftig ist.
Mag.D. zitiert aus dem Gutachten des Sachverständigen Mag.M. vom 23.10.2008 wonach „ die Gebahrung und Buchhaltung (der Hausverwaltung G....) keine Unregelmäßigkeiten aufweist.“
Schon dieses Zitat ist unrichtig!
Richtig heißt es auf Seite 11: „Durch die vorgenommene Untersuchung kann nicht festgestellt werden, dass es zu Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung gekommen ist. Daraufhin wurde der Sachverständige mehrmals veranlasst, Gutachtensergänzungen vorzunehmen das Ergebnis nach der dritten Ergänzung vom 23.1.2009 ist ein ganz anderes, geradezu entgegen gesetztes zum obigen Zitat von Mag. D., mit dem er nur die Unschuld seines Klienten beweisen will:

1.) Die Hausverwaltung hatte jahrelang einen erheblichen Teil des Vermögens der Wohnungseigentümer (bis zu 2/3) auf ein Geheimsparbuch angelegt, das die gesetzes- und vertragswidrige Bezeichnung „Hausverwaltung G. & S.“ aufgewiesen hat.
2.) Die Hausverwaltung hat die Existenz dieses Sparbuchs vor den Wohnungseigentümern jahrelang verschwiegen.
3.) Selbst in der neben stehende Vermögensaufstellung vom 11.1.2008, die allen Eigentümern mittels Rundschreiben zugesandt worden ist, fehlte darin das „Geheimkonto“ mit einem Betrag von allein € 106.000.-
4.) Auch das Rücklagenkonto für die Abfertigung für die Hausbesorger mit einem aktuellen Stand von über € 70.000.- weist eine gesetzes- und vertragswidrige Bezeichnung auf.

Eine derartige Verwaltung des Treuhandvermögens, also unseres Geldes, stellt einen schweren Vertragsbruch durch die Hausverwaltung dar.
Sollte es trotzdem noch jemand geben, der sich dafür einsetzen will, dass die Hausverwaltung Eigentum, J.g.. & S.. auch in Zukunft unsere Objekte und damit auch Gelder verwaltet, so bitten wir diese Person mit uns in Verbindung zu treten, damit wir ihr die schriftlichen Beweise für unsere Feststellungen vorlegen können.

Diese sind ja auch Gegenstand des Außerstreitverfahrens, für das von der Richterin der Gerichtstermin mit 28.5.2009 von 13 bis 18 Uhr im Verhandlungssaal B des Bezirksgericht Graz West festgelegt worden ist.
Wir bitten Sie, zahlreich an dieser öffentlichen Verhandlung teilzunehmen und damit auch Ihr Interesse an der Verwaltung unserer Liegenschaft zu zeigen.

Dort, vor Gericht wird darüber geurteilt werden, ob der Hausverwaltungsvertrag wegen grober Pflichtverletzung aufgelöst wird und nicht in den Büros der Verwaltung oder deren Rechtsanwalts! Daran können alle seine Unschuldsbeteuerungen nicht ändern.

Ps.: Verlangen Sie Einsicht in die Gutachten, die Hausverwaltung darf Sie Ihnen nicht verwehren!

Verein Ulmgasse - Graz

Samstag, 25. April 2009

Gerichtsverhandlung 28.Mai 2009

Information zur Gerichtsverhandlung am 28.5.2009
Gombocz Hausverwaltung Steiermark

Sehr geehrte Wohnungseigentümer!

Bitte, beachten Sie den Aushang des Bezirksgerichts Graz-West am schwarzen Brett. Die Richterin, Frau Mag.Z.-W., die uns ja schon seit der letzten Verhandlung im Juli 2008 bekannt ist, hat diese Ladung sofort am 2.4. ausgeschrieben, nachdem wir am 31.3.2009 unseren Antrag auf Fortsetzung des unterbrochen gewesenen Verfahrens gestellt hatten.

Dieser Antrag enthält eine Reihe weiterer schwerwiegender Gründe für die Abberufung der Hausverwaltung J.G.. & S... wegen grober Pflichtverletzung gem. § 21 (3) WEG.
Im Aushang am schwarzen Brett können Sie sich näher informieren.
Schon zur Verhandlung Juli 2008 hatten wir zahlreiche Tatsachen vorgebracht, doch sind nun durch die Ermittlungen des Sachverständigen eine Reihe neuer Tatbestände entdeckt worden.

Wir bringen Ihnen die Vermögensaufstellung, die mit Datum 11.1.2008 allen Eigentümern von der Hausverwaltung übermittelt worden ist in Erinnerung.
Damals mussten wir natürlich annehmen, dass diese Aufstellung vollständig ist. Heute wissen wir, dass die Hausverwaltung die ganze Eigentümergemeinschaft falsch informiert hat, dass sie Ende 2007 auch noch ein vor uns geheim gehaltenes Sparbuch, also ein Geheimkonto mit einem Inhalt von ca. € 106.000.- geführt hat, das in dieser Aufstellung nicht enthalten ist.

Außerdem lautete dessen Bezeichnung entgegen jeder gesetzlichen Vorschrift und entgegen dem geltenden Vertrag auf „J.G&S.“, obwohl das Geld aus unserem Vermögen stammte.

Der fehlende Geldbetrag von rund € 100.000.- wurde uns übrigens im inzwischen rückerstattet.

Unsere Hausverwaltung hatte ja in den letzten Jahren – Monaten, zahlreiche Schreiben an die Eigentümer gerichtet, worin sie behauptet das alles in Ordnung ist, bei der am 28.Mai, öffentlichen Verhandlung, können Sie selbst feststellen inwiefern diese Behauptungen den Tatsachen entsprechen und wir bitte Sie zahlreich daran teilzunehmen!
Donnerstag, 28.Mai 2009 von 13:00 bis 18:00 im Verhandlungssaal B

Freitag, 17. April 2009

Feuer am Dach....

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Ogris

....ein offener Brief an die Hausverwaltung G.und S- E


Sg. Hr. G. !
Es dürfte Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit entgangen sein, dass sich seit Jahren der Asphaltierungszustand in der Garagenanlage Ulmgasse verschlimmert.
Es wurden in der Anlage fälschlicherweise Bäume gepflanzt, welche als so genannte „Flachwurzler“ bekannt sind, dieser Umstand trägt dazu bei, dass die Asphaltierung unaufhörlich stark aufgebrochen und unbefahrbar wird und zu einem Sicherheitsrisiko wird.

Es ist vorauszusehen, dass es in naher Zukunft zu noch größeren Schäden auch an den Garagen selbst kommen wird! Ebenso besteht grosse Gefahr das durch die Hebung der Telekom Schaltbox, sämtliche Telefone und Internetzugänge der Ulmgasse gestört werden, was ebenso zu einem Schadenersatz an die WEG führen könnte.

Dieser Umstand ist Ihnen schon Jahrelang bekannt, da keine Maßnahmen gegen die immer größer werdenden Schäden unternommen wurden, lässt mich als Eigentümer bereits jetzt unnötige Kosten erwarten, welche bei einer ordnungsgemäßen Sorgfalt Ihrer Verwaltertätigkeit, abwendbar gewesen wären.

Ich fordere Sie auf, umgehend den Schaden zu besichtigen und diesbezüglich Maßnahmen zu setzen damit dieser behoben bzw. nicht noch größer wird.

Weiters mache ich Sie aufmerksam, sollte diesbezüglich keine Reaktion Ihrerseits erfolgen, Sie für sämtliche Folgekosten inklusive eventuellen Personenschaden, haftbar mache!

Desweiteren ist Ihnen bekannt, dass lt. Baubewilligung Bescheid A 17 - K 3.310/1988, sämtliche Dächer mit einer Grünanlage versehen werden müssen, diese Auflagen wurde bei der letzten (ausserdem meiner Meinung nach nicht korrekten Reparatur) nicht erfüllt, somit wurde die Reparatur auch nicht Gesetzes konform durchgeführt!

Beschädigter Zaun:
Der Umstand, dass die Türanlage zu den Garagen hin versperrt ist, verursacht ebenfalls außer Behinderung beim Durchgang, auch weiteren Schaden, da es durch den angrenzenden Fußballplatz zu natürlichen Fehlschüssen von Bällen kommt.
Diese landen dann in dem Garagengrundstück, was wiederum die Jugendlichen zum Überklettern der Zäune und somit zur Beschädigung nötigt.

Diese Zäune müssen im weiteren wiederum von der Allgemeinheit bezahlt werden.

Um in Zukunft weitere Schäden welche von den Wohnungseigentümern getragen werden, zu minimieren, wäre die Öffnung der Verbindungstür ohne Schlüssel angebracht.

Weitere Bilder: 1 , 2 , 3 , 4 ,5

An

Hausverwaltung G. & S. - E.

Graz, 18.04.2009

Betreff: Garagenanlage Ulmgasse, Graz

Sehr geehrter Herr G.!
Als Eigentümer steht mir das Recht zu, vor Auftragsvergabe in die Anbote der Firmen, Einsicht zu nehmen. Ich ersuche Sie hiermit, mir und weiteren Eigentümer von Garagen, Einsicht in die Anbote derjenigen Firmen zu ermöglichen, welche bei der Sanierung der Dächer und Garagen Zufahrt involviert sind.

Die Einsichtnahme kann in Ihrem Büro erfolgen oder Sie senden mir die Unterlagen kostenfrei per Email.

Sollten Sie Aufträge ohne Einsichtsmöglichkeit vergeben, so mache ich Sie aufmerksam, dass ich Schadenersatzforderungen an Sie stellen kann.

Weiteres ersuche ich Sie, mich bzw. die Garagenbesitzer über vorgesehene Renovierungsarbeiten unverzüglichst zu informieren, dies können Sie gerne auch per Email bzw. mittels Aushang in den Häusern, durchführen.

Mit höflichem Ersuchen um Kenntnisnahme

ST.H.
Per Fax und Mail

Anmerkung: Wie zu erwarten war, hat die "Hausverwaltung" J.G&S bis heute 13.Juli 2009 (3 Monate) keine Einsichtsmöglichkeit in den Unterlagen der Sanierunsgabrechnungen geboten, weshalb die "HV" dieses Recht verweigert können wir nur annehmen. Wir behalten uns diesbezüglich rechtliche Schritte vor.

Samstag, 11. April 2009

Detailaufstellung - Jahresabrechnung

Dokumente-unter-Druck-ausgefolgt

Sehr geehrte Eigentümer!
Von uns bekommen Sie das, was die Jahresabrechnung nicht preisgibt!

Von uns bekommen Sie per Email und als PDF Datei die genaue Aufstellung sämtlicher Betriebskosten Ausgaben-Einnahmen für den Zeitraum 01.01.2008 - 31.12.2008. Sie als Eigentümer haben von der Hausverwaltung ein Anrecht auf diese Liste, es gibt zwei Wege diese zu erhalten, der eine, fordern Sie diese aufschlussreiche Aufstellung direkt bei der Hausverwaltung an, der zweite Weg, Sie schreiben uns einfach eine Email mit Betreff "Aufstellung" inklusive Adresse/Wohnungsnummer/Telefon, Sie erhalten von uns innerhalb kürzester Zeit die Aufstellung, kostenlos per Email zugesendet.

Anforderungs Mail

Lassen Sie sich diese Liste nicht entgehen, Sie können mit der Liste auch einfacher Ihre Jahresabrechnung kontrollieren, Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser!

Verein Ulmgasse - Service is our success

Samstag, 4. April 2009

Die fetten Jahre sind vorbei.....

fettenjahre4Sehr geehrte Eigentümer!
Hier finden Sie die Eckdaten zu den Anforderungen für die neue Hausverwaltung.
Die neue Hausverwaltung wird mit unserer Anlage keine "Goldene Nase“ verdienen. Alle wichtigen Entscheidungen werden nach gesetzlicher Möglichkeit nur in Absprache mit den Eigentümern und der Verwaltung entschieden.
symbolfoto

Vertraglich werden folgende Punkte festgelegt:

• Verwaltung der Einheiten inkl. Nebengebäude und Außenanlagen
• Betriebskostenabrechnung
• Hausbesorgerangelegenheiten zB.: Einkäufe über xx.- benötigen die Zustimmung der HV, unter xx.- kann diese Zustimmung auch nachträglich eingeholt werden (Einkaufsbuch)
• Betreuung der Wohnungseigentümer in allen der Verwaltung betreffenden Angelegenheiten
• Führung aller Konten für die Verwaltung in getrennter Form
• Betreuung und Vergabe von laufenden Reparaturleistungen, Sanierungsarbeiten, Handwerksarbeiten und Renovierungsarbeiten. Aufträge über € 4000.- müssen mind. 2 Wochen vor Vergabe ausgehängt (ord.Verw.) u. 3 verbindliche Offerte erstellt werden, Erhaltung oder Verbesserungsarbeiten nur mit Zustimmung der Eigentümer ausgenommen Notfälle.
Sämtliche Arbeiten müssen den Eigentümern per Aushang mindestens 14 Tage vor der Durchführung angekündigt werden (Diskussionsmöglichkeit!). Für Objekte wie z.B.: Kinderspielplatz und Freizeiteinrichtungen müssen den betroffenen Eigentümern eine Diskussionsmöglichkeit und Mitbestimmung ermöglicht werden.
• Effizientes monatliches Mahnwesen.
• Bis 10 Kopien für Eigentümer kostenlos
• Abhaltung einer Eigentümerversammlung 1x im Jahr fix im Oktober, sowie auf gesonderten Wunsch der Eigentümer oder bei sonstigen Situationen, (Terminbekanntgabe mind. 30 Tage vor Versammlungstermin)
• Begehung der Anlage (Protokoll), unter Beisein des Anlagensprechers -Vereins etc. (1x monatlich)
• Abhaltung einer Sprechstunde in der Anlage (1x monatlich 2 Stunden). Führung einer Geräte-Bestandsliste -Ulmgasse aus dem der Verbleib der Geräte klar hervorgehen muss, Entsorgung, Verkauf, Ertrag etc.
  • Warmwasser nach tatsächlichen Verbrauch abrechnen, derzeit wird dies nicht durchgeführt, trotz Uhren!
• Bildung einer Rücklage und Veranlagung auf einem Sparkonto auf Namen der WEG-Anderkonten etc.sind nicht erlaubt! Auflösungen müssen mind. 21 – 30 Tage vor Durchführung im Haus angeschlagen werden.
Sämtliche Konten und deren Erträge müssen bei der Jahresabrechnung (spätester Termin 31.März) angegeben werden, ebenso die Rückstände von Eigentümern und eine diesbezügliche Stellungnahme.
• Laufende Überprüfungen der Zinssätze für das Rücklagenkonto und des Eigentümer Kontos (WEG Ulmgasse 14a-14d)
• Erreichbarkeit der Hausverwaltung Montag bis Freitag von 8.30 – ca. 16.00 Uhr zu den Bürozeiten, sonst Notruftelefon 24 Stunden für dringende Fälle (Telefonnummer beim Anlagensprecher und Infobrett )
• Jederzeitige Akten- und Unterlageneinsicht nach Terminvereinbarung. Bei schriftlichen und persönlichen Terminansuchen, muss der Termin innerhalb drei Tagen bekannt gegeben werden und der bekanntgegebene Termin darf nicht länger als 7 Tage in der Zukunft liegen, ausgenommen persönliche Vereinbarungen.
• Mitsprache bzw. Vorschläge bei Geldveranlagungen
• Vermietung der Wohnungen für vermietende Wohnungseigentümer im HV-Honorar für den Wohnungseigentümer inkludiert
• Prüfung der Versicherungsverträge und Konditionen im Intervall von 2 Jahren. Bei Neuabschluss, Verlängerung muss eine Beschlussfassung der Eigentümer eingeholt werden, 3 Offerte – etwaige Provisionen, Rabatte sind der WEG gutzuschreiben
• Überprüfung des Zustands der Häuser über zweckmäßige Renovierungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bzw. auf Wunsch Finanzierungsvorschläge unter Berücksichtigung von Förderungen
• Stichprobenartige Überprüfung des Hausbesorgers bezüglich Reinigung, Schneeräumung und Obsorge der Anlage.

Die Möglichkeit (vertraglich) auf Wunsch allen Eigentümern eine moderne ONLINE-Abfrage sämtlicher Gelder, Vorschreibungen und Abrechnungen der Betriebskosten, Bankbelege, IK Rücklagenstand usw. zu bieten.

Die neue Hausverwaltung muss innerhalb eines Jahres ein Konzept zur Betriebskostensenkung vorlegen und Einsparungspotenzial ergründen.
Derzeit müssen wir 10% Umsatzsteuer auf bereits besteuerte Ausgaben wie zum Beispiel Hausbesorgerkosten, Versicherung sowie Gemeindeabgaben bezahlen (daraus erwachsen uns zusätzliche Ausgaben von rund 30.000.- pro Jahr).

Es muss z.B.: mit den Handwerksbetrieben auf Senkung der Stundensätze sowie Streichung von Anfahrtspauschale verhandelt werden, es kann nicht sein das Firmen in der Wohnanlage privilegiert jahrzehntelang, ohne Konkurrenz arbeiten können.

Rechtliche Überprüfung: Die Hausverwaltung verzichtet bei Kündigung durch die Eigentümer auf rechtliche Einsprüche, damit soll verhindert werden das es zu langwierigen Prozessen kommt.

Gerichtsprozesse dürfen nur mit Zustimmung der Eigentümer geführt werden.

Diese Liste gibt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird bis zum Vertragsabschluss, in Abstimmung mit der zukünftigen Hausverwaltung, erweitert!

V.1.0.0.3-H.

Mittwoch, 18. März 2009

Die Botschaft hör ich wohl, allein, uns fehlt der Glaube

siegfried-freud

The message well I hear, my faith alone is weak

Am 14. März 2009 wurde von unserer Hausverwaltung G & S. E.......Ges.m.b.H. ein Aushang in allen 4 Häusern der Wohnanlage Ulmgasse 14, Betreff: Außenstände Wohnungseigentümer angebracht.

Darin werden die Eigentümer, die mit den Betriebskosten im Rückstand sind verschlüsselt mit „ID“ Nummern benannt. Auch wird von der Hausverwaltung G & S. E... Ges.mbH angegeben, dass die Hausgemeinschaft in allen Fällen gänzlich schadlos gehalten wird, da die ausstehenden Beträge anwaltlich bzw. gerichtlich bereits eingefordert wurden.

Wir fragen uns jetzt, wie es zu derartig hohen ausständigen Zahlungen von rund € 16.000.- oder in Schilling 220.000.- kommen kann ohne das die Eigentümer etwas wissen und verlangen von der Hausverwaltung eine sofortige Aufklärung.

Der Zahlungsrückstand von rund € 11.000.- eines Eigentümers ist vermutlich in einem Zeitraum von 3 Jahren entstanden. Wenn die Hausverwaltung meint, dass uns dadurch kein Schaden entstanden ist, fragen wir uns wer diese monatlichen Betriebskosten dann bezahlt hat?
Das Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verpflichtet den Verwalter in so einem Fall ausdrücklich, dass ein „Vorzugspfandrecht“ innerhalb von 6 Monaten in das Grundbuch eingetragen werden muss nur so wird uns garantiert, dass wir nicht am Ende auf unseren Kosten sitzen bleiben.

Beachten Sie den Beitrag der Kronenzeitung vom 28.03.2009 BEITRAG

Den Beweis, dass unsere Hausverwaltung dies ordnungsgemäß durchgeführt hat, konnten wir nicht finden und somit ist die Verwaltung aufgefordert uns diesen Beweis zu erbringen.
Der Umstand das ein weiterer Außenstand in der Höhe von rund 16.000.- ( mit Zinsen rund 25.000.- ) schon seit fast 20 Jahren in der Schublade der Hausverwaltung auf Bezahlung warten und somit rund 40.000.- oder in Schilling über 500.000.- , kann uns auch nicht sehr vertrauensselig stimmen !
Die Botschaft hör ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube

Durch diese zusätzliche Verantwortung des Verwalters, ist eine seriöse und professionell arbeitende Verwaltung noch wichtiger geworden. Denn was hilft uns das gesetzliche Pfandrecht, wenn es nicht geltend gemacht wird.

Wichtige Infos diesbezüglich finden sie HIER

Es muss sämtlichen Eigentümern klar sein, dass sie für alles haften, im Fall des Falles bezahlen die Eigentümer auch den aushaftenden Betrag von € 16.000.- + die Einbringungskosten!
Die Hausverwaltung muss diesen Aushang mit „ID“ Nummern aushängen, alles andere hätte der Hausverwaltung eine Klage gegen den Datenschutz eingebracht. Jeder Eigentümer hat aber das Recht, von der Hausverwaltung Einsicht in die Akten von Eigentümern zu erhalten, welche mit den monatlichen Zahlungen in Verzug geraten sind! Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, verlangen sie Einsicht in die ordnungsgemäße Durchführung zur Rückführung der Außenstände und wie es zu Rückständen in dieser Höhe von z.B. Euro 11.000 nur eines Eigentümers überhaupt kommen konnte!
Kontaktieren Sie "unsere" Hausverwaltung und vereinbaren sie einen Termin per Telefon oder Email g.....z@inode.at . (Einfach die Punkte mit den Namen der Hausverwaltung ergänzen.)

Unsere neue Hausverwaltung wird in Zukunft vertraglich verpflichtet werden, spätestens bei jeder Jahresabrechnung die Außenstände der Eigentümer namentlich bekannt zu geben. Ebenso muss sie falls notwendig, den Nachweis erbringen, dass die Einbringung von Forderungen korrekt durchgeführt wurde.

Wir wollen wissen, was mit unserem Geld geschieht und EIGENTUM verpflichtet!

Wir sind der Meinung, dass es jeden von uns passieren kann, einmal in eine Notlage zu kommen. Es wird die Arbeit der zukünftigen Hausverwaltung sein, mit den betroffenen Eigentümern rechtzeitig ein Gespräch zu suchen und zu klären wie es dazu kommen konnte, dass die Betriebskosten nicht bezahlt wurden und was es für Möglichkeiten gibt, den Betroffenen rasch zu helfen. Nicht erst dann, wenn bereits Tausende von Euro ausständig sind und dann nur mehr der Gerichtsweg offen bleibt, um dann den Eigentümer in eine noch schwierigere Situation zu bringen.

Wir möchten mit der neuen Hausverwaltung einen so genannten „Hilfsfond“, einrichten. Aus diesem „Fond“ soll Eigentümern, die unschuldig in eine Notlage gekommen sind, rasch und unbürokratisch geholfen werden, um kurzfristige Zahlungsprobleme zu überbrücken.

Dies könnte in Zukunft das Problem mit den „Zahlungsrückständen“ verhindern, damit nicht wie jetzt, dafür die "Rücklagen" dazu herangezogen werden, die wir am Ende sowieso wieder selber bezahlen müssen.

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Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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