Hausverwaltung & Download Abteilung

Montag, 16. März 2009

Wieder Ungereimtheiten.....

Dokumente-unter-Druck-ausgefolgt

Wieder Ungereimtheiten bei einer Hausverwaltung

Das Mann-Frau der Hausverwaltung genau auf die Finger schauen muss und dies nicht nur oberflächlich, ist mittlerweile wohl allen Eigentümern klar!

Die Firma P..... tilgte Rückstände auf dem Hausverwaltungskonto mit Geld aus dem Instandhaltungsfonds und bezahlte Rechnungen erst mit großer Verspätung. Eigenartig ist die Bar-Einzahlung von 8.400 Euro.

Bereits im Spätsommer des vergangenen Jahres stellten Wohnungseigentümer bei der Kontrolle der Jahresabrechnung fest, dass einige Eigentümer teilweise massiv im Zahlungsrückstand waren. Doch anstatt die Eigentümer zu informieren und die notwendigen Schritte zur Eintreibung der Gelder zu ergreifen, hatte die Hausverwaltung die Rücklagen und den Instandhaltungsfonds nicht mehr aufgefüllt. Rechnungen wurden zum Teil aus diesem Fonds, oder mit großer Verspätung bezahlt.

Ein Heizöllieferant, klagte schon im Frühjahr 2005 die Eigentümergemeinschaft. Erst als die Exekution drohte, zahlte der Verwalter – jetzt einschließlich Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. „Der Verwalter hat die Interessen der Eigentümergemeinschaft nicht gewahrt und durch falsche Nachsicht gegenüber einzelnen Eigentümern, der Eigentümergemeinschaft einen Schaden verursacht“, sagt AK-Wohnrechtsexpertin Christine Kubik.
Seltsame Einzahlung von 8.400 Euro, Rücklagen-Abrechnung fehlt

Am 16. September, dem Tag, als die Eigentümer bei der alten Hausverwaltung vorsprachen und Einsicht in die Konten verlangten, wurden 8.400 Euro in Bar auf das Hausverwaltungs-Konto eingezahlt. Die Frage ist, warum diese Summe eingezahlt wurde und ob und wie viel dadurch eventuell auf anderen Konten fehlen. „Wir geben den Betroffenen Rechtsschutz und ersuchen die Wirtschaftskammer, wie im Falle Marterbauer und BFG eine rasche Aufklärung der Vorfälle zu unterstützen“, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler.

Bei den ersten Überprüfungen wurde auch klar, dass Vorschreibungen der Gemeinde für das erste, zweite und dritte Quartal des vergangenen Jahres zum Teil mit einem halben Jahr Verspätung beglichen worden waren.
„Eine Abrechnung über die Rücklagen fehlt bis heute, obwohl diese nach Vertragskündigung vorgeschrieben ist und dafür mehr als ein halbes Jahr Zeit war“, so Kubik.

Der neue Verwalter bekommt von der Bank keine Konteneinsicht, weil die Firma P... das laufende Verwaltungskonto auf ihren Namen (mit Adressangabe der Eigentümergemeinschaft) geführt hat. Bei diesem sogenannten Anderkonto ist der Verwalter der Kontoinhaber. Die Bank verweigert jede Auskunft, obwohl durch die Bezeichnung klar ist, dass es sich um Gelder einer Eigentümergemeinschaft handelt.

Bei einem Eigenkonto der Eigentümergemeinschaft könnte der neue Verwalter problemlos die Geldflüsse nachvollziehen und eine Überprüfung der Verwaltungstätigkeit des alten Verwalters wäre einfacher. Bei Eigenkonten hätten die Eigentümer durch eine Einsicht bei der Bank (mit einem Grundbuchauszug als Nachweis) auch laufend den Kontostand kontrollieren können.

Für den ganzen Bericht besuchen Sie bitte die AK-Seite

Mittwoch, 11. März 2009

Wir machen unsere Fassade..

fassadenmalerei

Am 3. Dezember 2008 konnten wir bei einem Informationsabend, welcher von unserer derzeitigen Hausverwaltung J.G.&S. irrtümlich als Hausversammlung deklariert war, etwas über den Zustand und Wärmeschutz unserer Fassade erfahren. Wir möchten schon vorweg Sie als Eigentümer fragen, welche Variante Sie für die bessere und welchen Betrag Sie bereit sind dafür auszugeben!

Die Fassadenrenovierung und sorgfältige Information darüber, wird für unsere neue Verwaltung eine grosse Herausforderung sein.
Das der von der Hausverwaltung G. veranstaltete Infoabend am 3.Dezember weder sinnvoll noch wirtschaftlich vertretbar war, zeigen die verschiedenen Möglichkeiten welche von Hausverwaltungen in Graz KOSTENLOS für ihre Eigentümer angeboten werden.

Ebenso ist es ohne weiteres möglich, die Kosten der Erstellung des Energieausweises auf ein Minimum zu reduzieren -wenn die Verwaltung will!

Nähere Informationen können Sie gerne von uns per Email oder auf der Internetseite www.lev.at bekommen und das GRATIS -Wir haben Fakten

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Nehmen Sie teil an unserer Online Umfrage, einfach HIER klicken und Sie kommen zum Online-Umfrageformular

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Variante 0
Nichts wird an der Fassade gemacht, es wird so belassen wie es ist.

Variante 1
Nichts wird an der Fassade gemacht, es wird so belassen wie es ist. Mit dem Geld soll eine Solaranlage installiert werden

Variante 2
Reine Instandhaltung der Fassade (keine wirkliche Verbesserung der Energieeffizienz)
schadhafte Platten werden ausgetauscht, nichts an der Dämmung verändert
auf Grund der Asbestplatten problematisch, kosten der vier Häuser ca. 190.000.- wie lange diese Renovierung anhaltet ist fraglich und ob überhaupt durchführbar.
Kosten pro Wohnung: ca. 1200.-

Variante 3
Fassade wird erneuert dabei wird die Dämmung verbessert, kein Fenstertausch, dadurch 20 % Heizkostenersparnis möglich, man käme beim Energieausweis in den Bereich C.
Sinnvoll nur mit zugleichem Fenstertausch.
Kosten ca. 1.700.000 Euro.
Kosten pro Wohnung ca. 6000.-

Variante 4
Selbe wie bei Variante 3 zusätzlich werden die Fenster getauscht.
Heizkostenersparnis ca. 37%
Kosten ca. 2.600.000.-
Kosten pro Wohnung ca. 10.000.-

Variante 5
Fassade neu plus ca. 16 cm Dämmung , weiters alle Fenster neu und eine Erneuerung des Daches sowie quasi eine Klimaanlage ca. 54 % Ersparnis und quasi Güteklasse A.
Kosten ca. 4.000.000.-
Kosten pro Wohnung ca. 16.000.-

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Einfach HIER klicken und Sie kommen zum Umfrageformular

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Dienstag, 10. März 2009

Neuer Hausverwalter

Mitteilung

Einsichtnahme in die Anbote für die neue Hausverwaltung

Sehr geehrte Eigentümer !

Wir möchten alle Eigentümer informieren und ersuchen, in die Anbote der zukünftigen Hausverwaltung Einschau zu nehmen!

- Wir haben von mehreren Grazer Immobilienverwaltungen unter dem selben Anforderungsprofil Angebote eingeholt und eine Gegenüberstellung der Eckdaten angefertigt

-Die Angebote liegen ab sofort einen Monat lang zur Einsichtnahme auf.

-Die Angebote können Montag bis Freitag zwischen 18 und 19 Uhr, oder auch zu einer anderen vereinbarten Zeit bei uns eingesehen werden.

Bitte um Voranmeldung unter 0699-81961465

Jeder Eigentümer hat die Möglichkeit sich anhand der Anbote ein Bild über die neue Hausverwaltung zu machen.

Durch diese Einsichtnahme wird auch jedem Eigentümer die Möglichkeit geboten, in einem späteren „Auswahlverfahren“ mitzuwirken und eine Hausverwaltung zu bestimmen.

Die Entscheidung wird durch einen Umlaufbeschluss getroffen.

Hier finden Sie eine Checkliste zum runterladen:
HV Checklist – wie treffe ich die Entscheidung für eine neue Hausverwaltung

Mit freundlichen Grüssen

Stefan Hammer & Hans Lösch

Aushang 1. März bis 31. März 2009
V.1.0.0.0

www.verein.ulmgasse.at

Mittwoch, 18. Februar 2009

Wasser-Offensive

Für den Zeitungsartikel klicken Sie hier.

Eine professionelle Hausverwaltung in Graz hat sich dieses Thema bereits angenommen und umgesetzt.

Die laufenden Betriebskosten für Heizung, Warmwasser, Wasser und Strom werden nach tatsächlichem Verbrauch durch die beauftragte Hausverwaltung jährlich abgerechnet. (Jede Wohnung erhält eigene Zähler)

Klicken Sie hier um auf diese Wohnanlage zu kommen

Dienstag, 16. Dezember 2008

Verhandlung "ohne" die >Anklägerin<

Gombocz Hausverwaltung Steiermark


Am 15. Dezember 2008 fand die Verhandlung bezüglich des Einspruches von Fr. Ilse M. gegen unseren Umlaufbeschluss statt. Festhalten möchten wir, dass Frau Ilse M. nicht persönlich anwesend war, obwohl Sie mit dem Einspruch die Unrechtmässigkeit des Beschlusses behauptet hat. Frau Ilse M. wurde von ihren Rechtsanwalt (derselbe wie für unsere Hausverwaltung G.& Sohn) mit dem Hinweis entschuldigt, dass sie als Ordinationshilfe in einer Zahnarztpraxis unabkömmlich ist. Die Praxis ist uns namentlich bekannt.
Bei dieser Verhandlung haben wir erst erfahren, dass Martina C., die bei den diversen Vereinsversammlungen und der Hausversammlung am 26. April 2008 als Vertretung für Frau Ilse M. anwesend war und wie von uns angenommen,
nicht ihre Tochter ist, sondern eine Mitarbeiterin der Rechtsanwaltskanzlei, die auch unsere Hausverwaltung G.& Sohn vertritt! Sie hat regelmäßig bei den Vereinsversammlungen Protokoll geführt.Alf Poier (Song Contest 2003) würde dies als "Trojaner" bezeichnen
Desweiteren wurden seitens der Rechtsvertretung von Frau Ilse M. noch rund 10 Eigentümer gemeldet, die angeblich von unseren "Beschlüssen" nichts gewusst haben! 
Es sollte sich um Eigentümer handeln, die teils in der Ulmgasse und teils ausserhalb der Wohnanlage wohnen. Diese Namen müssen "UNS" und dem "GERICHT" innerhalb von 30 Tagen genannt werden und werden dann als Zeugen bei der nächsten Verhandlung geladen.
Sobald sie uns bekannt sind werden wir sie hier auf www.ulmgasse.at informieren.

Weiteres stellte das Gericht nach Kontrolle der Abstimmungsformulare fest, dass sich die Mehrheit von rund 60% für die Kündigung der Hausverwaltung G. und Sohn ausgesprochen haben!
Diese überwältigende Mehrheit wurde auch vom Rechtsanwalt der Hausverwaltung G & Sohn bestätigt!
Für eine Kündigung würden 50% +1 ausreichen!

 
Die Verhandlung dauerte rund 2 Stunden.

Wir ersuchen alle Eigentümer die nächste Gerichtsverhandlung beizuwohnen!
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Donnerstag, 4. Dezember 2008

"Hausversammlung" - Fragen verboten

"Hausversammlung" -Infoabend vom 3.12.2008

drei_affen
Sämtliche Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse 14, die an dieser Hausversammlung teilgenommen haben konnten sich überzeugen, wie Selbstherrlich diese Hausverwaltung die Hausversammlung am 3. Dezember'08 abgehalten hat, obwohl in der Tagesordnung 3 Punkte angegeben waren.

1.) Begrüßung durch die HV

2.) Bericht sowie Präsentation der Grazer Energie Agentur sowie Solar Graz

3.) Allgemeines

Dann, nach Abhandlung des 2. Punktes wurde die Hausversammlung von Herrn Hannes G. sofort beendet, obwohl zahlreiche Eigentümer noch Fragen Betreff „Allgemeines“ gehabt hätten.

Sogar das Vorlesen eines Briefes von einem Eigentümer der im Ausland wohnt und an der Hausversammlung nicht teilnehmen konnte, wurde nicht ermöglicht.

Schon gar nicht die Frage, weshalb die Hausverwaltung die Existenz "ZWEIER" Sparbuchkonten (ca. 150.000.- Euro oder 2 Millionen ATS Geldfluss)den Eigentümern verheimlicht hat (die Sparbücher waren nicht in der Aufstellung von der HV welche im Jänner 08 sämtlichen Eigentümer zugesandt und offengelegt wurde enthalten).
Die Bücher wurden erst jetzt vom gerichtlich beeideten Sachverständigen gefunden.

Manches mal denken wir, wir sind in einem falschen Film, dass so etwas überhaupt möglich ist..., an dieser Hausverwaltung gingen die 50 Jahre, spurlos vorbei...(Kommentar eines Eigentümers).

Dienstag, 2. Dezember 2008

Hausverwaltung J. G...wird nicht müde.......

unschuldig

...die Hausverwaltung J.G. & Sohn E. GmbH wird nicht müde, immer wieder ihre Unschuld den rund 300 Eigentümern unserer Wohnanlage mitzuteilen.
Auch heute, am 2.Dezember 2008 wurde in einem Rundschreiben der Hausverwaltung bzw. deren Rechtsvertretung beteuert, dass sie Unschuldig und der Verein Ulmgasse das Übel aller Dinge ist.
Warum macht sie das, warum wartet sie nicht einfach den Rechtsweg ab?
Weshalb verwendet sie für ein Rundschreiben die Hilfe eines Rechtsanwaltes?
Weshalb zitiert die HV G. nur auszugsweise das "über vierzig Seiten" umfassende Gutachten und legt nicht gleich eine Kopie für die Eigentümer bei?
Ein paar Buzzle-Teile ergeben kein Ganzes, bei uns können Sie gerne das ganze "Buzzle" per Email anfordern, um das ganze Bild vor sich zu haben und nicht nur Bruchstücke davon!

Herr G. könnte das "Briefporto" für Licht ins Dunkel spenden, anstatt unser Geld so hinauszuwerfen, denn in Österreich sprechen über Schuld oder Unschuld noch immer die Gerichte und nicht die „Beschuldigten“ oder deren "Ankläger".
Das diese "Sache" noch Gerichtsanhängig, also nicht abgeschlossen ist, gibt sogar die Hausverwaltung zu, also weshalb diese zahlreichen Unschuldsbeteuerungen?

Der Verein Ulmgasse maßt sich kein Urteil an oder bestimmt über Schuld oder Unschuld, dies werden die Gerichte feststellen!

Wir sind da um Fakten und Mißstände aufzuzeigen und den Eigentümern mitzuteilen. So werden wir es auch weiterhin machen und wir lassen uns auch durch das zahlreiche „Argumentieren“ seitens der Hausverwaltung und ihres Rechtsanwaltes nicht von den, von uns eingeschlagenen Weg abbringen.
Das Gutachten vom gerichtlich beeideten Sachverständigen wird das Gericht beurteilen und nicht die HV J.G...E. & Sohn oder der Verein Ulmgasse ( schon gar nicht öffentlich )!

Wir haben Fakten

Montag, 24. November 2008

1. Verhandlung-Kündigung

Gerichtsverhandlung vom 24.11.2008
Am Montag, dem 24.11.2008 wurde vor dem Bezirksgericht Graz West der Einspruch gegen die Kündigung der Hausverwaltung G. & Sohn behandelt. Es wurde vereinbart den Antrag der Hausverwaltung gegen die Kündigung solange auszusetzen, bis der Einspruch von Frau Ilse M. rechtskräftig abgeschlosssen ist.

Einer der anwesenden Eigentümer (Name bekannt) wurde dahingehend informiert, das er bei Gericht die Kündigungformulare einsehen kann und das die Meinung, dass auch Mieter bzw. Personen unterschrieben haben welche nicht berechtigt waren, als Gerücht anzusehen ist.

Dieses Gerücht und auch der Umstand, dass wir nicht die benötigte Anzahl von Unterschriften hätten, ist somit nur ein Wunschdenken einzelner Personen!

Durch den Einspruch von Frau Ilse M. ist die geplante Ablöse der Hausverwaltung G.& Sohn mit 31.12.2008 vorab vereitelt worden. Dessen ungeachtet werden wir aber an unseren eingeschlagenen Weg festhalten und weiterhin verschiedene Aufklärungen von der Hausverwaltung G.& Sohn verlangen. Dazu haben wir am 3. Dezember 2008 bei der jährlich gesetzlich vorgeschriebenen Hausversammlung durch die HV G.& Sohn Gelegenheit. Wir ersuchen die Eigentümer recht zahlreich zu erscheinen und daran aktiv teilzunehmen. Wir sind uns schon heute sicher, dass die Hausverwaltung G.& Sohn noch nie in ihrer rund 20-jährigen Geschichte eine so grosse Anzahl von Eigentümern vor sich haben wird.


Stefan Hammer
Obmann

 

Samstag, 22. November 2008

Hausverwaltung muss handeln!

aufzug1

Nach den neuesten OGH Urteil steht fest, auch unsere Aufzugsfirma ist in dem Kartell verstrickt! Noch vor kurzen wurde ein Aushang von der HV G& Sohn in unseren Häusern ausgehängt, wo deren Unschuld beteuert wurde, jetzt hat der Oberste Gerichtshof in einem Urteil: 16Ok5/08 festgestellt:

75,4 Millionen Euro Geldbuße bestätigt

75,4 Millionen Euro müssen nun die fünf Unternehmen bezahlen.
Fünf führende Aufzugs- und Fahrtreppenhersteller werden wegen kartellrechtswidrigen Absprachen zur Kassa gebeten. Der OGH bestätigte in seinem Urteil die bisher höchste kartellrechtliche Geldbuße in Höhe von 75,4 Millionen Euro.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte in seinem Urteil (16Ok5/08 - noch nicht veröffentlicht), die vom Kartellgericht verhängten Geldbußen über fünf Unternehmen der Aufzugsbranche wegen kartellrechtswidrigen Absprachen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen auf dem inländischen Aufzugsmarkt, die zu einer Wettbewerbsverzerrung führten. Er hat damit Rekursen der Bundeswettbewerbsbehörde und der betroffenen Unternehmen nicht Folge gegeben. Damit wurde die bisher höchste kartellrechtliche Geldbuße in Höhe von 75,4 Millionen Euro verhängt.

Von 1.7.2002 bis Ende 2005 haben die Unternehmen geheime Absprachen über die Aufteilung von Projekten, über Preise sowie über sonstige sensible Marktinformationen getroffen. Der Fall wurde durch die Selbstanzeige eines beteiligten Mitbewerbs aufgedeckt, der infolge seines kooperativen Verhaltens – erstmals in Österreich - als Kronzeuge eingestuft wurde und dadurch einer Geldbuße entging.

Nach dem OGH-Urteil folgt nun eine Klagswelle privater Geschädigter, darunter die Gemeinde Wien oder die Finanzgruppe Immofinanz. Sie meldeten, dass sie auf zivilrechtlichem Weg mehrere Millionen Euro als Schadenersatz von den fünf verurteilten Aufzugs- und Fahrtreppenherstellern einfordern werden.

Durch diesen Urteil wird bestätigt was der Verein Ulmgasse schon lange von der Hausverwaltung und jetzt mit Nachdruck fordert : Die Hausverwaltung muss handeln und sofort dieses OGH Urteil als Grundlage für Schadenersatzforderungen sehen, sowie für neue Verhandlungen zwecks Kostensenkung unserer rund 20000.- Liftkosten. Diesbezüglich beachten Sie auch meinen am 22. Februar 2008 geschriebenen Bericht

Weiter Informationen:
Wirtschaftsblatt
www.journal.juridicum.at

ORF

Montag, 17. November 2008

Hausverwaltung macht eine Hausversammlung

Die Hausverwaltung G....&S..., macht am 3.Dezember 2008 die vom Gesetz geforderte und auch in unseren Vertrag festgelegte Hausversammlung (1x jährlich). Das der Termin auf Dezember festgelegt wurde zeigt nicht gerade von Weitsicht, jedoch ist damit der Vertrag erfüllt.
Sie haben diesbezüglich auch Informationen im Postfach vorgefunden.

Der Verein Ulmgasse wird natürlich bei dieser Versammlung anwesend sein!

Die Versammlung findet am Mittwoch den 3. Dezember um 18:00 statt.

Tagesordnungspunkte laut Hausverwaltung G&Sohn Eigentum:

- Begrüßung durch die HV

- Bericht sowie Präsentation der Energie Agentur und Solar Graz

- Allgemeines

Mit der Solar Graz hat der Verein bereits Gespräche geführt, die jetzt endlich zum Tagesordnungspunkt kommen, nach über einem Jahr!

"Allgemeines": Dieser Punkt interessiert uns besonders!

Wir empfehlen allen Eigentümern, diese Versammlung beizuwohnen, allfällige Unterschriften abzugeben können wir jedoch nicht empfehlen.

Der Verein

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Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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