Hausverwaltung & Download Abteilung

Sonntag, 27. April 2008

Versammlung am 26.April 2008

Bericht über Eigentümerversammlung


resultat
Ergebnis - Protokoll

 

Schon im Vorfeld hatte sich der Immobilienverwalter G....... bemerkbar gemacht, indem er eine im Schaukasten der Eigentümer angebrachte Einladung eigenhändig entfernt und durch einen irreführenden Anschlag mit der falschen Behauptung ersetzt hat, wonach es sich bei der Veranstaltung nur um eine „Vereinsversammlung“ handeln würde. Der erzielte Effekt war von der Immobilienverwaltung wohl nicht beabsichtigt; Weil diese grobe Verletzung der Verwalterpflichten vom Verein rechtzeitig in geeigneter Weise aufgezeigt wurde, ist es zu einem geradezu überraschenden Ergebnis bei den zahlreich erschienen Teilnehmern, gekommen. Schon die Anzahl der teilnehmer übertraf den bisherigen Durchschnitt um 50%. Das eindeutige Ergebnis lautete: 72 % der anwesenden Personen sind für die Vertragsauflösung; 2 % dagegen und 26 % haben sich noch nicht entschieden, oder gaben jedenfalls ihr Meinung nicht kund.

Aus der Vielzahl jener Detailvorwürfe, die zu einem gerichtlichen Vorgehen gegen den Immobilieverwalter erhoben werden, wurde nur drei mit großen finanziellen Folgen verbundene näher behandelt, nämlich die Sparbuchgebarung, die technisch völlig unsinnige Investition von Warmwasserzählern, die allein 2/3 der Ausgaben eines Jahres erfordert hat und der Abschluss von viel zu teuren langfristigen Verträgen für die Gebäudeversicherung, die er im Alleingang vorgenommen hat.
Ein anwesender Fachmann erläuterte dazu auch noch, dass in so einem Fall ein Verstoß gegen das Prinzip der Unvereinbarkeit vorliegt, würde der Immobilienverwalter, der auch Versicherungsmakler ist (Eintrag 2007/08 Telefonbuch), einen derartigen Abschluss tätigen.
Dieser Imobilienverwalter hat mit seinem Vorgehen auch einen Verstoß gegen eine von ihm selbst schriftlich festgelegte Vereinbarung mit den Eigentümern begangen, weil er zu den Verhandlungen, den Vertragsabschluss betreffend, einen namentlich genannten Eigentümer hätte beiziehen müssen.

An der Versammlung nahm auch ein Gast teil, von dem ein interessanter Beitrag gegeben wurde, wonach das gegenständliche Verfahren nicht das einzige bei einem Grazer Gericht gegen den betreffenden Immobilieverwalter ist.

Die rege geführte Diskussion brachte unter anderem interessante Aspekte für die Wahl des zukünftigen Verwalters, die sich derzeit noch in der Vorbereitungsphase befindet. Ein Teilnehmer berichtete ausführlich über die auch von ihm festgestellten technischen Fehler am oben erwähnten Warmwasser-Zählsystem, die schon längst zu einer Reklamation durch den Immobilieverwalter hätten führen müssen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Ergebnis dieser Eigentümerversammlung jenen Kräften Auftrieb gibt, die sich schon bisher um die frühest mögliche Auflösung des Verwaltervertrages eingesetzt haben und die in erster Linie die soziale Komponente der Aktion zur Senkung der Betriebskosten aus Gründen der Solidarität mit sämtlichen Wohnungseigentümern und damit auch Aufwertung der Immobilien verfolgen.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Freitag, 25. April 2008

Eigentümerversammlung

versammlung

Wir laden die Miteigentümer der Häuser Ulmgasse 14 a bis 14 d zu einer

Eigentümerversammlung

am Samstag den 26. April um 18 Uhr

Ort: Brauhaus Puntigam

Tagesordnung:

· Kündigung der Hausverwaltung G...... zum 31.12.2008

Wie bekannt, hat die Hausverwaltung xxxx ihre Verwalterpflichten in mehrfacher Hinsicht vernachlässigt und dadurch das Vertrauen eines großen Teils der Wohnungseigentümer eingebüßt.

Bei der Versammlung wird die Möglichkeit zur umfassenden Information geboten und Gelegenheit gegeben, durch Leistung der Unterschrift die Zustimmung zur Auflösung des Vertrages zu geben.

Wer nicht an der Versammlung teilnimmt, wird gebeten seine Unterschrift auf dem zugesandten Formular zu leisten. (Name bitte in Blockschrift ) Auch hier mit „ja“ oder „nein“. Bitte, das Formular an untenstehende Adresse mit beiliegendem Briefumschlag zurück zu senden!

Neue Hausverwaltung:
Da wir der Meinung sind, dass Sie als Eigentümer entscheiden sollen, wer in Zukunft unsere Anlage bestens betreuen soll, werden wir Ihnen in den nächsten Monaten 3 bis 4 Hausverwaltungen, welche auf der von der Arbeiterkammer Graz empfohlenen Grundlage gestellten Anbote erstellt wurden, mittels Zusendung vorschlagen, und diese auch bei einer Eigentümerversammlung, Ihnen zur Beurteilung vorstellen.
Das von der Eigentümergemeinschaft gewählte Anbot wird zusätzlich der Arbeiterkammer Graz bzw. einem Rechtsanwalt zur Überprüfung vorgelegt.
Diese Vorgehensweise ist für uns mit viel Mühe und Aufwand verbunden, jedoch sind wir überzeugt, dass dieses „Miteinander“ der richtige Weg für die Zukunft unserer schönen Wohnanlage ist!

Wir danken für Ihre Mitarbeit im Sinne einer solidarischen Aktion zu Gunsten aller Miteigentümer und auch der Mieter in unseren Häusern! In diesem Sinne bitten wir mit „Ja“ zu stimmen

Verantwortlich für die Einladung und Durchführung der Versammlung zeichnen

Graz, 30. März 2008 Stefan Hammer Hans Lösch

Donnerstag, 24. April 2008

HV- entfernt gesetzpflichtige Aushänge.

An die Hausverwaltung xxx

Ich vertrete die rechtlichen Interessen von Herrn Stefan Hammer und den Ehegatten DI Hans Lösch & Fr. R.L., die Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 198 GB 63125 Webling sind.

Meine Mandanten haben in Ausübung des ihnen, gem. § 25 Abs. 1 letzter Satz, zuste-henden Rechtes eine Eigentümerversammlung für 26.4.2008, 18 Uhr einberufen. Gem. § 24 Abs. 5 WEG hat die Einberufung der Versammlung auch durch Anschlag in den Stie-genhäusern zu erfolgen, weshalb meine Mandanten auch einen entsprechenden An-schlag dort angebracht haben.

Wie meine Mandanten nun feststellen mussten, haben sie am 22.4.2008 widerrechtlich die Verständigung über die Einberufung der Eigentümerversammlung entfernt und durch einen – irreführenden – Anschlag ihrerseits ersetzt, in dem Sie behaupten, es würde sich bei der von meinem Mandanten einberufenen Eigentümerversammlung tatsächlich nicht um eine „Eigentümerversammlung“ sondern um eine „Vereinsversammlung“ handeln.

Sie haben durch diese Vorgangsweise die Sie treffende Treuepflicht des Verwalters ge-genüber allen Miteigentümern der von Ihnen verwalteten Liegenschaft verletzt und fordere ich Sie auf, derartige gesetzwidrige eigenmächtige Maßnahmen in Hinkunft zu unterlas-sen.

Ich halte nochmals fest, dass am 26.4.2008 um 18 Uhr eine Eigentümerversammlung im Sinne des § 25 WEG stattfinden wird, um über die in der Tagesordnung dargestellten Ta-gesordnungspunkte Beschluss zu fassen.

Sollte sich ein derartiger Eingriff in die Rechte meines Mandanten von Seiten Ihrer Haus-verwaltung wiederholen, bliebe meinen Mandanten nichts anderes übrig, als mit Unterlas-sungsklage weiteren rechtswidrigen Maßnahmen Ihrerseits vorzubeugen.

Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Gerald Mader

Wir machen keine "Werbung" für unsere HV

haus1Wir erhalten fast täglich Email anfragen weshalb wir unsere Hausverwaltung nicht öffentlich machen. Sorry, wir wollen keine „Werbung“ machen.
Als Käufer oder Interessent einer Wohnungen haben Sie natürlich die Möglichkeit diesbezüglich Auskunft vom Verkäufer zu erhalten. Gerne stellen wir Ihnen jederzeit den Kontakt zum Eigentümer des jeweiligen Wohnobjektes her.

Mittwoch, 9. April 2008

Wir sind nicht alleine...

Gericht....durch einen Zeitungsbericht vom 30.März 08 derGrazer konnten wir von einem Eigentümer, einer anderen Wohnanlage in Graz, erfahren, dass auch diese Wohnanlage seit ca. 6 Monate ein Verfahren Betreff Auflösung der HV, bei Gericht anhängig haben.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man ein schönes Muster legen!

Donnerstag, 6. März 2008

Rechtsauskunft - Teurer Antennenumbau

Diese Anfrage wurde an den ORF sowie Rechtsanwalt gesendet:

Betreff: Gesetzliche Grundlage zum Umbau einer Gemeinschafts- Antennenanlage

Antennen

Sg. Damen und Herren!

1.) In unserer Wohnanlage in Graz wurde ohne Mehrheitsbeschluss unsere Analoge Hausantenne so umgestellt, dass an jeder der ca. 250 Wohnungen, dass Antennensignal des ORF 1, ORF 2, sowie ATV+ anliegt und ohne DVB-T Receiver diese 3 Sender empfangbar sind. Die Hausverwaltung begründet dies damit, dass sie gesetzlich zu dieser Maßnahme gezwungen war.

2.) Seit diesem Umbau, funktionieren an diesen Antennen Steckdosen angesteckte DVB-T Receiver jedoch nicht mehr, was bedeutet, dass die weiteren DVB-T Sender, welche in Graz empfangbar sind, nicht über diese Receiver zu empfangen sind, sehr wohl sind diese Digitalen Sender über eine kleine 8cm Zimmerantenne in Verbindung mit einen DVB-T Receiver, empfangbar.

3.) Dieser Umbau hat lt. Hausverwaltung rund Euro 8000.- gekostet.

4.) Unsere Wohnanlage ist auch komplett mit UPC Kabel TV ausgestattet.

5.) ATV+ ist kein öffentlicher Sender, sondern ein reiner Privatsender

Meine Frage:

Zu Punkt. 1
Ich ersuche Sie, mir den für diesen Umbau bestehenden Gesetzestext zu nennen bzw. zu senden, woraus ich ersehen kann, dass der Umbau rechtmäßig ist.

Zu Punkt 2
a)-Da unsere Anlage mit Kabel Tv ausgestattet ist könnten die Eigentümer ORF 1&2 über Kabel empfangen.
b)-Da der DVB-T TV Empfang sogar mit kleinen ca. 8cm Zimmer Antennen einwandfrei möglich wäre, hätte auch keine Verpflichtung (ausgenommen Begründung lt. pkt 1) bestanden, die Antennenanlage mit so hohen Kosten umzubauen.
Ein jeder Eigentümer hätte die Möglichkeit gehabt, das Angebot des vergünstigten Receiver Kaufs, welches vom ORF angeboten wurde, in Anspruch zu nehmen.
Durch diesen Kauf wäre es den Besitzern auch möglich gewesen sämtliche TV Programme über DVB-T zu empfangen, Zukunftssicher und ohne weitere Kosten für die Wohnungseigentumsgemeinschaft!

Es wären in diesem Fall auch die Eigentümer nicht nochmals zur Kasse gebeten worden, die ORF und die anderen Sender, sowieso über Satellit oder Kabel empfangen!

Der ORF hat in seinen Aussendungen immer behauptet, dass für Zuseher keine Mehrbelastungen durch die Umstellung entstehen, was in diesem Fall jedoch für die Eigentümer sehr wohl geschehen ist, sogar für die, die den ORF über Kabel oder Satellit empfangen, und dies nur für 3 Sender!
Sollten weitere Digitale Sender in unsere Hausanlage eingespeisst werden, ist für die WEG mit hohen Kosten zu rechnen!

Zu Punkt 3
Besteht die Möglichkeit, dass der ORF in diesem Fall einen Unkostenbeitrag zur Verfügung stellt bzw. haben wir einen Rechtsanspruch darauf.

Zu Punkt 4
Ist UPC – Telekabel verpflichtet, bei verkabelten Häusern, die Programme ORF 1& 2 kostenfrei zur Verfügung zu stellen?

Zu Punkt 5
ATV+ ist ein Privat Sender, somit würde keine Notwendigkeit bestehen, bei allfälliger Verpflichtung von ORF 1&2, auch diesen in die Anlage zu integrieren, was eventuell zu einer Reduzierung der Installationskosten geführt hätte.

Anmerkung: Antworten werden hier sofort online gestellt!

Antwort:
Sehr geehrter Herr Hammer,
Eine gesetzliche Verpflichtung zum Umbau der Antenne gibt es u.E.
nicht. Man könnte allenfalls aus den allgemeinen Verwalterpflichten
gem. § 20 WEG - zu denen auch die Wahrnehmung der laufenden
Instandhaltung zählt - den Schluss ziehen, dass der Umbau einer
unbrauchbar gewordenen Antenne dazu gehört. Das ist allerdings
fraglich, da - wie Sie schreiben - ja mehrere Varianten möglich sind.
In diesem Fall wäre eine Abstimmung der Eigentümer vorzunehmen
gewesen, was auch in Form eines Umlaufbeschlusses möglich ist.
Punkt 2. und 3.: Ein Anspruch auf einen Unkostenbeitrag besteht nicht.
Punkt 4: Nein.
Mit freundlichen Grüßen Dr.xxxxx

www.verein.ulmgasse.at

Mittwoch, 5. März 2008

Infos-geschützt!!!

Sehr geehrte Eigentümer unserer Anlage - hier finden sie sämtliche Informationen, die wir jedoch nur auf Wunsch zur Verfügung stellen. Schreiben Sie uns einfach eine Email unter Angabe Ihres Namens, Wohnungsnummer und gewünschte Unterlagen, gerne senden wir Ihnen das gewünschte per Mail zu.

Für Eigentümer welche in den Vortstand des Vereins gewählt wurden, kann kein Email Versand durchgeführt werden.

- Gerichts Infos

-Aushang-Fakt3vom-05.03.2008

-Kostenexplosion - Victoria Versicherung - Aufstellung

-Abrechnung 2007 (Detail, dass ist die genaue Aufschlüsselung sämtlicher Ausgaben im Jahr 2007)

- Hausbesorger Gehaltslisten

- Jahres Abrechnung Stefan Hammer 2007 - Ich stelle allen Eigentümern, Mietern meine Abrechnung für das Jahr 2007 zur Verfügung!

- HV Kündigungs Unterlagen

 

 

 

 

 

 

 

Freitag, 29. Februar 2008

Victoria Versicherung nicht zuständig...

...für Aufklärung. Ein Schreiben des Victoria Vorstandes bringt auch kein Licht im Tunnel....,nach Angabe der Victoria Versicherung besteht keine Rechtsanspruch der Eigentümer auf Ausfolgung der Polizze, Schadensliste oder des Versicherungsantrages. Somit haben die Eigentümer die Pflicht und das Recht rund Euro 40.000.- an Prämie zu zahlen, Anspruch auf einige Seiten Papier (Polizze etc.) haben sie nicht!

Verantwortung - Verlässlichkeit - Vertrauen ( Slogan der Versicherung )

Hier können Sie das Schreiben des Versicherung Vorstandes runterladen AntwortVorstand-Victoria (pdf, 10 KB).

-Kostenexplosion - Versicherung - Aufstellung

Es gilt die Unschuldsvermutung...

Freitag, 22. Februar 2008

Abreibung für Lift-Kartel

Abreibung für Lift-Kartell

liftÜber 75 Millionen Euro sollen fünf Aufzugsfirmen wegen geheimer Absprachen an Strafe zahlen. Mieter hoffen auf billigere Wartungsverträge.Eine Rekord-Geldstrafe fassten gestern fünf Aufzugs- und Rolltreppenproduzenten vor dem Oberlandesgericht Wien aus. Das Kartellgericht verhängte gegen die Firmen Otis, Kone, Schindler, Haushahn und Doppelmayr eine Gesamtstrafe von 75,5 Millionen Euro. Über Jahre hätten die Unternehmen geheime Absprachen über die Aufteilung von Projekten und über Preise getätigt. Es ist die bisher höchste in Österreich verhängte Geldstrafe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, ein Rekurs gilt als wahrscheinlich.Die Absprachen hätten wesentliche Teile der Geschäftstätigkeit der Unternehmen betroffen: das Geschäft für Neuerrichtung sowie Wartung und Modernisierung von Aufzügen und Fahrtreppen. Derartige Absprachen seien sowohl für die Volkswirtschaft als auch für die Verbraucher äußerst schädlich, heißt es seitens der Bundeswettbewerbsbehörde.Die Arbeiterkammer (AK) spricht von einem „Aufzugskartell“. Sie fordert eine Offenlegung aller Vorwürfe und ein rasches Verfahren. Erst dann könne – mit einem rechtsgültigen Urteil – geklärt werden, ob Konsumenten über ihre Hausverwaltung Geld von den Aufzugsfirmen zurückverlangen können. Von den Wohnungsunternehmen erwartet sich die AK jedenfalls eine Neuverhandlung der Wartungsverträge für die Liftanlage, die häufig einen sehr großen Teil der Betriebskosten ausmachen. „Ziel sollte Kostensenkung und Rückzahlung überhöhter Beträge an die Mieter sein“, heißt es seitens der AK. Grundsätzlich seien auch Schadenersatzklagen möglich.Schon im Februar 2007 waren gegen dieselben Konzernunternehmen Geldstrafen von der Europäischen Kommission wegen ähnlicher Kartellverstöße in anderen EU-Staaten verhängt worden.

Meine Schreiben diesbezüglich an die HV

An Hausverwaltung 15.12.07
Sehr geehrte Damen und Herren !
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat aufgrund von Selbstanzeigen zweier Aufzugsunternehmen ein Bußgeldverfahren gegen insgesamt fünf Firmen vor dem Kartellgericht eingeleitet, mit der Begründung, dass die betroffenen Unternehmen die Zuteilung von Projekten über die Neuerrichtung, Wartung und Modernisierung von Aufzügen und Fahrtreppen untereinander abgesprochen haben. Das Kartellgericht hat im Dezember dem Antrag rechtgegeben und Absprachen festgestellt. Es wurde ein Bußgeld in Höhe von Euro 75.000.000.- (Fa Haushahn Euro 6.000.000.- oder Schilling 82,5 Millionen )verhängt. Betroffen sind im wesentlichen alle großen in Österreich tätigen Aufzugsunternehmen.
Die Preisabsprachen dienten den Unternehmen dazu die Marktanteile einzufrieren und die Preise festzusetzen. Preisabsprachen in einem derartigen Ausmaß führen regelmäßig zu überhöhten Preisen.
Ich ersuche Sie, so rasch als möglich eine entsprechende Senkung der Kosten für die Aufzugswartung von der Betreuungsfirma zu verlangen bzw günstigere Alternativangebote einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen, Stefan Hammer


Datum: 18.04. 2007

Sehr geehrte Hausverwaltung, da unsere hohen Betriebskosten unter anderen auch aus unsere hohen Service Gebühren der Liftanlage Ulmgasse resultieren, würde ich sie ersuchen sich mit der Aufzugsfirma in Verbindung zu setzen um eine Reduzierung zu erreichen.

Ich berufe mich auf den Artikel der Tageszeitung " Österreich" vom 14.April auf Seite 19.

Eine Copy habe ich ihnen per Anhang mitgesendet.

Natürlich stehe ich jederzeit für weiter Gespräche zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Mittwoch, 20. Februar 2008

Download Versicherungspolizze

Von der Hausverwaltung werden ca. Euro 10.- für die Kopie der Versicherungspolizze verrechnet, von der Victoria Versicherung, wurde auf Ersuchen keine ausgefolgt.

Bitte senden Sie uns eine Email für die Polizze, Sie bekommen Sie gratis!

Hier per Email bestellen

Das macht der Verein mit Ihren Mitgliedsbeiträgen!

Die Größe der Datei ist ca. 5MB - Der download kann bei einer langsamen Internetverbindung bis zu 15 Minuten dauern.
Bei ADSL-ca. 15 Sekunden

Der Empfang ist nur für Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse und für den persönlichen Gebrauch erlaubt!
Der Verein Eigentümer übernimmt keine Verantwortung für den missbräuchlichen Gebrauch dieser Polizze!

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Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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